Steuerrecht. Abschaffung der "Erbenbussen"

ShortId
01.300
Id
20010300
Updated
10.02.2026 20:24
Language
de
Title
Steuerrecht. Abschaffung der "Erbenbussen"
AdditionalIndexing
12;24;freie Schlagwörter: Steueramnestie;Erbrecht;Erbschaftssteuer;Steuerhinterziehung;Geldstrafe
1
  • L06K050701070101, Erbrecht
  • L04K11070501, Erbschaftssteuer
  • L04K05010107, Geldstrafe
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 179 DBG haften die Erben des Steuerpflichtigen, der eine Steuerhinterziehung begangen hat, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden solidarisch für die von der Steuerbehörde festgesetzten Bussen.</p><p>Die Erben können auch nach dem Tod des betreffenden Steuerpflichtigen noch mit einer Busse belegt werden.</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte in seinem Entscheid vom 29. August 1997 die Schweizer Behörden, weil sie den Erben eines Steuerpflichtigen, welcher der Steuerhinterziehung verdächtigt wurde, eine Busse auferlegt hatten.</p>
  • <p>Der Kanton Jura beantragt der Bundesversammlung, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, Artikel 179 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) aufzuheben.</p>
  • Steuerrecht. Abschaffung der "Erbenbussen"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 179 DBG haften die Erben des Steuerpflichtigen, der eine Steuerhinterziehung begangen hat, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden solidarisch für die von der Steuerbehörde festgesetzten Bussen.</p><p>Die Erben können auch nach dem Tod des betreffenden Steuerpflichtigen noch mit einer Busse belegt werden.</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte in seinem Entscheid vom 29. August 1997 die Schweizer Behörden, weil sie den Erben eines Steuerpflichtigen, welcher der Steuerhinterziehung verdächtigt wurde, eine Busse auferlegt hatten.</p>
    • <p>Der Kanton Jura beantragt der Bundesversammlung, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, Artikel 179 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) aufzuheben.</p>
    • Steuerrecht. Abschaffung der "Erbenbussen"
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 179 DBG haften die Erben des Steuerpflichtigen, der eine Steuerhinterziehung begangen hat, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden solidarisch für die von der Steuerbehörde festgesetzten Bussen.</p><p>Die Erben können auch nach dem Tod des betreffenden Steuerpflichtigen noch mit einer Busse belegt werden.</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte in seinem Entscheid vom 29. August 1997 die Schweizer Behörden, weil sie den Erben eines Steuerpflichtigen, welcher der Steuerhinterziehung verdächtigt wurde, eine Busse auferlegt hatten.</p>
    • <p>Der Kanton Jura beantragt der Bundesversammlung, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, Artikel 179 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) aufzuheben.</p>
    • Steuerrecht. Abschaffung der "Erbenbussen"

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