Steuerrecht. Abschaffung der "Erbenbussen"
- ShortId
-
01.300
- Id
-
20010300
- Updated
-
10.02.2026 20:24
- Language
-
de
- Title
-
Steuerrecht. Abschaffung der "Erbenbussen"
- AdditionalIndexing
-
12;24;freie Schlagwörter: Steueramnestie;Erbrecht;Erbschaftssteuer;Steuerhinterziehung;Geldstrafe
- 1
-
- L06K050701070101, Erbrecht
- L04K11070501, Erbschaftssteuer
- L04K05010107, Geldstrafe
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 179 DBG haften die Erben des Steuerpflichtigen, der eine Steuerhinterziehung begangen hat, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden solidarisch für die von der Steuerbehörde festgesetzten Bussen.</p><p>Die Erben können auch nach dem Tod des betreffenden Steuerpflichtigen noch mit einer Busse belegt werden.</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte in seinem Entscheid vom 29. August 1997 die Schweizer Behörden, weil sie den Erben eines Steuerpflichtigen, welcher der Steuerhinterziehung verdächtigt wurde, eine Busse auferlegt hatten.</p>
- <p>Der Kanton Jura beantragt der Bundesversammlung, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, Artikel 179 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) aufzuheben.</p>
- Steuerrecht. Abschaffung der "Erbenbussen"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 179 DBG haften die Erben des Steuerpflichtigen, der eine Steuerhinterziehung begangen hat, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden solidarisch für die von der Steuerbehörde festgesetzten Bussen.</p><p>Die Erben können auch nach dem Tod des betreffenden Steuerpflichtigen noch mit einer Busse belegt werden.</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte in seinem Entscheid vom 29. August 1997 die Schweizer Behörden, weil sie den Erben eines Steuerpflichtigen, welcher der Steuerhinterziehung verdächtigt wurde, eine Busse auferlegt hatten.</p>
- <p>Der Kanton Jura beantragt der Bundesversammlung, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, Artikel 179 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) aufzuheben.</p>
- Steuerrecht. Abschaffung der "Erbenbussen"
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 179 DBG haften die Erben des Steuerpflichtigen, der eine Steuerhinterziehung begangen hat, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden solidarisch für die von der Steuerbehörde festgesetzten Bussen.</p><p>Die Erben können auch nach dem Tod des betreffenden Steuerpflichtigen noch mit einer Busse belegt werden.</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte in seinem Entscheid vom 29. August 1997 die Schweizer Behörden, weil sie den Erben eines Steuerpflichtigen, welcher der Steuerhinterziehung verdächtigt wurde, eine Busse auferlegt hatten.</p>
- <p>Der Kanton Jura beantragt der Bundesversammlung, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, Artikel 179 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) aufzuheben.</p>
- Steuerrecht. Abschaffung der "Erbenbussen"
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