Krankenversicherung. Transparenz und Veröffentlichung der Rechnungen

ShortId
01.302
Id
20010302
Updated
10.04.2024 18:26
Language
de
Title
Krankenversicherung. Transparenz und Veröffentlichung der Rechnungen
AdditionalIndexing
2841;Buchprüfung;Vorrat;Krankenkasse;Betriebsrücklage
1
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K0703020202, Buchprüfung
  • L05K0703020104, Betriebsrücklage
  • L05K0703050106, Vorrat
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Grosse Rat von Republik und Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, über eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes sicherzustellen, dass:</p><p>- die Rechnungen, d. h. die Jahresbilanzen und Betriebsrechnungen jeder Krankenversicherung, alljährlich von einem externen Revisorat überprüft werden;</p><p>- diese geprüften und detaillierten Rechnungen veröffentlicht werden, damit sie für alle Bürger, die sich über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Krankenversicherungen informieren wollen, zugänglich sind;</p><p>- die Reserven und Rückstellungen der drei letzten Geschäftsjahre in Form einer separaten, geprüften und detaillierten Abrechnung veröffentlicht werden.</p>
  • Krankenversicherung. Transparenz und Veröffentlichung der Rechnungen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20013423
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Grosse Rat von Republik und Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, über eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes sicherzustellen, dass:</p><p>- die Rechnungen, d. h. die Jahresbilanzen und Betriebsrechnungen jeder Krankenversicherung, alljährlich von einem externen Revisorat überprüft werden;</p><p>- diese geprüften und detaillierten Rechnungen veröffentlicht werden, damit sie für alle Bürger, die sich über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Krankenversicherungen informieren wollen, zugänglich sind;</p><p>- die Reserven und Rückstellungen der drei letzten Geschäftsjahre in Form einer separaten, geprüften und detaillierten Abrechnung veröffentlicht werden.</p>
    • Krankenversicherung. Transparenz und Veröffentlichung der Rechnungen

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