Obere Lohnstufen des Bundes

ShortId
01.409
Id
20010409
Updated
10.04.2024 17:18
Language
de
Title
Obere Lohnstufen des Bundes
AdditionalIndexing
04;15;Lohn;Lohnpolitik;Lohnfestsetzung;Lohnskala;Bundespersonal;Mindestlohn;Führungskraft
1
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L04K07020103, Lohnpolitik
  • L05K0702010304, Lohnfestsetzung
  • L05K0702010309, Mindestlohn
  • L06K070201030401, Lohnskala
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K0702010103, Lohn
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Nachricht über die Höhe der Einkommen von Führungskräften bei Post und SBB hat starke Reaktionen in unserem Land hervorgerufen. Mit dem 1. Januar 2002 tritt das Bundespersonalgesetz für das gesamte Personal der Bundesverwaltung in Kraft, das heisst auch für alle Führungskräfte. Die Kaderlöhne werden unter dem Vorwand, dass die Gehälter an den marktüblichen Löhnen ausgerichtet werden, also ebenso masslos in die Höhe klettern. Es ist demzufolge angebracht, dem Bundesrat erneut die Zuständigkeit dafür zu übertragen, nicht nur die Grenze für die Mindest-, sondern auch die für die Höchstlöhne festzusetzen.</p><p>Des Weiteren sind im neuen Bundespersonalgesetz die Mechanismen, die bisher Lohntransparenz garantierten, nicht mehr vorhanden. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Nutzerinnen und Nutzer des Service public haben das Recht, den Rahmen zu kennen, der für die Einkommen von öffentlich Bediensteten festgesetzt ist. Der Bundesrat muss deshalb mit Mitteln, die er für geeignet hält, dafür sorgen, dass Lohntransparenz gewährleistet wird.</p><p>Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist einfach und ermöglicht es, weitere Auswüchse zu vermeiden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Bundespersonalgesetz (BPG) </p><p>Art. 15 Abs. 2 </p><p>Der Bundesrat setzt die Grenze für Mindest- und Höchstlöhne sowohl für öffentlich-rechtliche als auch für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse fest. Lohntransparenz wird garantiert.</p>
  • Obere Lohnstufen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Nachricht über die Höhe der Einkommen von Führungskräften bei Post und SBB hat starke Reaktionen in unserem Land hervorgerufen. Mit dem 1. Januar 2002 tritt das Bundespersonalgesetz für das gesamte Personal der Bundesverwaltung in Kraft, das heisst auch für alle Führungskräfte. Die Kaderlöhne werden unter dem Vorwand, dass die Gehälter an den marktüblichen Löhnen ausgerichtet werden, also ebenso masslos in die Höhe klettern. Es ist demzufolge angebracht, dem Bundesrat erneut die Zuständigkeit dafür zu übertragen, nicht nur die Grenze für die Mindest-, sondern auch die für die Höchstlöhne festzusetzen.</p><p>Des Weiteren sind im neuen Bundespersonalgesetz die Mechanismen, die bisher Lohntransparenz garantierten, nicht mehr vorhanden. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Nutzerinnen und Nutzer des Service public haben das Recht, den Rahmen zu kennen, der für die Einkommen von öffentlich Bediensteten festgesetzt ist. Der Bundesrat muss deshalb mit Mitteln, die er für geeignet hält, dafür sorgen, dass Lohntransparenz gewährleistet wird.</p><p>Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist einfach und ermöglicht es, weitere Auswüchse zu vermeiden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Bundespersonalgesetz (BPG) </p><p>Art. 15 Abs. 2 </p><p>Der Bundesrat setzt die Grenze für Mindest- und Höchstlöhne sowohl für öffentlich-rechtliche als auch für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse fest. Lohntransparenz wird garantiert.</p>
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