Reduktionsziel im CO2-Gesetz. Berücksichtigung des gesamten CO2-Haushaltes

ShortId
01.421
Id
20010421
Updated
10.04.2024 18:31
Language
de
Title
Reduktionsziel im CO2-Gesetz. Berücksichtigung des gesamten CO2-Haushaltes
AdditionalIndexing
52;66;freie Schlagwörter: Berechnung;Kohlendioxid;Reduktion;CO2-Abgabe;Gesetz
1
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K08020224, Reduktion
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das CO2-Gesetz schreibt ein konkretes Ziel für die Reduktion der CO2-Emissionen bis 2010 vor. Damit soll erreicht werden, dass die Schweiz ihren Beitrag an eine globale Strategie leistet, die die Reduktion der Treibhausgasemissionen zum Ziel hat. Unverständlicherweise wurde das Reduktionsziel auf die energetische Nutzung fossiler Energieträger beschränkt. Nicht energetische Emissionen sowie der Transfer von CO2 in andere Umweltbereiche (so genannte Senken) wurden nicht berücksichtigt. </p><p>Eine Beschränkung auf die energetischen Emissionen, wie sie in der geltenden Fassung des CO2-Gesetzes vorgenommen wird, ist äusserst fragwürdig und erweckt den Eindruck, man wolle damit ausdrücklich die Nutzung fossiler Energieträger gegenüber anderen Emissionsquellen benachteiligen. Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass gerade im Bereich der nicht energetischen CO2-Emissionen seit 1990 ein Rückgang von über einer Million Tonnen CO2 erreicht wurde, was immerhin über 2,5 Prozent der Gesamtemissionen des Basisjahres 1990 ausmacht und somit massgeblich zur Zielerreichung beiträgt.</p><p>Als weiterer Punkt müssen die CO2-Senken in die Berechnung mit einbezogen werden. Dazu gehört zum Beispiel die zunehmende Bindung von CO2 in der Biomasse (vor allem im Wald). Dank solchen Prozessen wurde der CO2-Haushalt im Vergleich zu 1990 um rund 2 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr entlastet, was wiederum 5 Prozent der Gesamtemissionen von 1990 ausmacht.</p><p>Es gibt keinen stichhaltigen Grund, weshalb diese zwei Punkte, bei denen die Schweiz seit 1990 gewaltige Fortschritte erzielt hat, nicht in das Gesetz Eingang finden sollen. Für das Klima spielt es keine Rolle, ob CO2 durch die Verbrennung von Benzin oder durch einen nicht energetischen Prozess wie die Herstellung von Zement emittiert wird oder ob es sogleich wieder bei der Bildung von Biomasse der Atmosphäre entzogen wird. Massgebend ist lediglich der Nettohaushalt von CO2.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein: </p><p>Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) ist dahingehend zu ändern, dass sich das Reduktionsziel auf die Summe aus energetischen und nicht energetischen CO2-Emissionen sowie aus den Senken von CO2 (Transfer aus der Atmosphäre in andere Umweltbereiche) bezieht.</p>
  • Reduktionsziel im CO2-Gesetz. Berücksichtigung des gesamten CO2-Haushaltes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das CO2-Gesetz schreibt ein konkretes Ziel für die Reduktion der CO2-Emissionen bis 2010 vor. Damit soll erreicht werden, dass die Schweiz ihren Beitrag an eine globale Strategie leistet, die die Reduktion der Treibhausgasemissionen zum Ziel hat. Unverständlicherweise wurde das Reduktionsziel auf die energetische Nutzung fossiler Energieträger beschränkt. Nicht energetische Emissionen sowie der Transfer von CO2 in andere Umweltbereiche (so genannte Senken) wurden nicht berücksichtigt. </p><p>Eine Beschränkung auf die energetischen Emissionen, wie sie in der geltenden Fassung des CO2-Gesetzes vorgenommen wird, ist äusserst fragwürdig und erweckt den Eindruck, man wolle damit ausdrücklich die Nutzung fossiler Energieträger gegenüber anderen Emissionsquellen benachteiligen. Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass gerade im Bereich der nicht energetischen CO2-Emissionen seit 1990 ein Rückgang von über einer Million Tonnen CO2 erreicht wurde, was immerhin über 2,5 Prozent der Gesamtemissionen des Basisjahres 1990 ausmacht und somit massgeblich zur Zielerreichung beiträgt.</p><p>Als weiterer Punkt müssen die CO2-Senken in die Berechnung mit einbezogen werden. Dazu gehört zum Beispiel die zunehmende Bindung von CO2 in der Biomasse (vor allem im Wald). Dank solchen Prozessen wurde der CO2-Haushalt im Vergleich zu 1990 um rund 2 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr entlastet, was wiederum 5 Prozent der Gesamtemissionen von 1990 ausmacht.</p><p>Es gibt keinen stichhaltigen Grund, weshalb diese zwei Punkte, bei denen die Schweiz seit 1990 gewaltige Fortschritte erzielt hat, nicht in das Gesetz Eingang finden sollen. Für das Klima spielt es keine Rolle, ob CO2 durch die Verbrennung von Benzin oder durch einen nicht energetischen Prozess wie die Herstellung von Zement emittiert wird oder ob es sogleich wieder bei der Bildung von Biomasse der Atmosphäre entzogen wird. Massgebend ist lediglich der Nettohaushalt von CO2.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein: </p><p>Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) ist dahingehend zu ändern, dass sich das Reduktionsziel auf die Summe aus energetischen und nicht energetischen CO2-Emissionen sowie aus den Senken von CO2 (Transfer aus der Atmosphäre in andere Umweltbereiche) bezieht.</p>
    • Reduktionsziel im CO2-Gesetz. Berücksichtigung des gesamten CO2-Haushaltes

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