Nationaler Feiertag der Arbeit am 1. Mai
- ShortId
-
01.423
- Id
-
20010423
- Updated
-
10.04.2024 18:21
- Language
-
de
- Title
-
Nationaler Feiertag der Arbeit am 1. Mai
- AdditionalIndexing
-
04;Arbeitszeit;Feiertag;Arbeitsrecht;gesetzlicher Feiertag;1. Mai
- 1
-
- L05K0101010101, 1. Mai
- L04K01010101, Feiertag
- L05K0101010103, gesetzlicher Feiertag
- L05K0702050302, Arbeitszeit
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Schweizerinnen und Schweizer müssen am Tag der Arbeit mehrheitlich arbeiten. Nur in einigen wenigen Kantonen (BS, BL, JU) gilt der Tag der Arbeit als sonntagsähnlicher Feiertag, in einigen als ganzer (ZH, TI, TG, SH) und in Solothurn als halber Ruhetag. </p><p>Diese unterschiedliche Regelung diskriminiert nicht nur die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die nicht in einem dieser Kantone wohnen oder arbeiten, sondern auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, nämlich jene, die in den fortschrittlichen Kantonen ihren Mitarbeitenden den arbeitsfreien Tag bezahlen, den ihre Konkurrenz in einem restriktiven Kanton nicht bezahlen muss. Das ist wettbewerbsverzerrend. In allen umliegenden Ländern ist übrigens der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag.</p><p>Es ist höchste Zeit, dass für den Tag der Arbeit eine in der ganzen Schweiz einheitliche Feiertagsregelung gefunden wird. Er soll als arbeitsfreier Tag den Sonntagen gleichgestellt werden. Er soll der Anzahl Feiertage nach Artikel 18 Absatz 2 des Arbeitsgesetzes nicht angerechnet werden, und es soll eine volle Lohnfortzahlungspflicht bestehen.</p><p>Die meisten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und ihre Organisationen sind sich sehr wohl bewusst, dass eine der wichtigen Grundlagen für die Prosperität der Schweizer Wirtschaft die traditionell gute Sozialpartnerschaft ist. Diese und die Leistungen der arbeitenden Bevölkerung sind es wert, an einem Feiertag gewürdigt zu werden. Alle Angestellten, Unternehmer und Unternehmerinnen, Selbststanrechnändigerwerbenden, Hausfrauen und in der freiwilligen Arbeit Engagierten tragen zum Wohlergehen und zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz bei. Sie haben den 1. Mai als Frei- und Feiertag verdient.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es ist ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das den Tag der Arbeit (1. Mai) als bezahlten und arbeitsfreien nationalen Feiertag regelt.</p>
- Nationaler Feiertag der Arbeit am 1. Mai
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Schweizerinnen und Schweizer müssen am Tag der Arbeit mehrheitlich arbeiten. Nur in einigen wenigen Kantonen (BS, BL, JU) gilt der Tag der Arbeit als sonntagsähnlicher Feiertag, in einigen als ganzer (ZH, TI, TG, SH) und in Solothurn als halber Ruhetag. </p><p>Diese unterschiedliche Regelung diskriminiert nicht nur die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die nicht in einem dieser Kantone wohnen oder arbeiten, sondern auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, nämlich jene, die in den fortschrittlichen Kantonen ihren Mitarbeitenden den arbeitsfreien Tag bezahlen, den ihre Konkurrenz in einem restriktiven Kanton nicht bezahlen muss. Das ist wettbewerbsverzerrend. In allen umliegenden Ländern ist übrigens der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag.</p><p>Es ist höchste Zeit, dass für den Tag der Arbeit eine in der ganzen Schweiz einheitliche Feiertagsregelung gefunden wird. Er soll als arbeitsfreier Tag den Sonntagen gleichgestellt werden. Er soll der Anzahl Feiertage nach Artikel 18 Absatz 2 des Arbeitsgesetzes nicht angerechnet werden, und es soll eine volle Lohnfortzahlungspflicht bestehen.</p><p>Die meisten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und ihre Organisationen sind sich sehr wohl bewusst, dass eine der wichtigen Grundlagen für die Prosperität der Schweizer Wirtschaft die traditionell gute Sozialpartnerschaft ist. Diese und die Leistungen der arbeitenden Bevölkerung sind es wert, an einem Feiertag gewürdigt zu werden. Alle Angestellten, Unternehmer und Unternehmerinnen, Selbststanrechnändigerwerbenden, Hausfrauen und in der freiwilligen Arbeit Engagierten tragen zum Wohlergehen und zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz bei. Sie haben den 1. Mai als Frei- und Feiertag verdient.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es ist ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das den Tag der Arbeit (1. Mai) als bezahlten und arbeitsfreien nationalen Feiertag regelt.</p>
- Nationaler Feiertag der Arbeit am 1. Mai
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