Transparenz bei börsenkotierten Firmen

ShortId
01.424
Id
20010424
Updated
10.04.2024 18:35
Language
de
Title
Transparenz bei börsenkotierten Firmen
AdditionalIndexing
15;421;freie Schlagwörter: Offenlegung;Lohn;Aktiengesellschaft;Bilanz;Obligationenrecht;Arbeitsentgelt;Aktie;Verwaltungsrat
1
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L04K07020101, Arbeitsentgelt
  • L06K070303010101, Aktiengesellschaft
  • L06K070302010103, Bilanz
  • L05K1106010101, Aktie
  • L04K05070204, Obligationenrecht
  • L05K0702010103, Lohn
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer weitere Teile der Bevölkerung haben Zugang zu den Aktienmärkten. Dies wird von verschiedenen grossen börsenkotierten Unternehmen ausgesprochen begrüsst. Dies bedingt aber auch mehr Transparenz bezüglich des Verhältnisses der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte zu den Unternehmen, deren Führungsverantwortung sie innehaben.</p><p>Es steht im Interesse einer Gesellschaft, die durch ihre Börsenkotierung weite Kreise der Bevölkerung anspricht, dass das Verhältnis zwischen ihr und den Verwaltungsräten durch keinerlei Unklarheiten oder Schatten getrübt ist.</p><p>Im Übrigen müssen die Beträge, die eine Muttergesellschaft den Mitgliedern des Verwaltungsrates ausschüttet, in allen europäischen Ländern ausser in Italien veröffentlicht werden. Dies aufgrund von Artikel 34 Ziffer 12 der Richtlinie Nr. 83/349 vom 13. Juni 1983 (7. Richtlinie zum Gesellschaftsrecht).</p><p>Eine Offenlegung des Umfangs der Beteiligungen der Verwaltungsräte am Aktienkapital erlaubt, allfällige Interessenkonflikte, die dem Image der Aktiengesellschaft oder ihrer finanziellen Glaubwürdigkeit schaden könnten, zu erkennen.</p><p>Die Vorschriften, die ich in das Obligationenrecht einzuführen beantrage, könnten beispielsweise in den Artikel 663c OR eingefügt werden.</p>
  • <p>Mit dieser Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung beantrage ich eine Änderung der Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Aktiengesellschaft: Die börsenkotierten Aktiengesellschaften sollen dazu verpflichtet werden, in einem Anhang zur Bilanz alle Beträge aufzuführen, die den Mitgliedern von Verwaltungsräten aufgrund dieser Funktion ausbezahlt werden.</p><p>Zudem soll in diesem Anhang auch offen gelegt werden, welchen Anteil am Aktienkapital die Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte besitzen.</p>
  • Transparenz bei börsenkotierten Firmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer weitere Teile der Bevölkerung haben Zugang zu den Aktienmärkten. Dies wird von verschiedenen grossen börsenkotierten Unternehmen ausgesprochen begrüsst. Dies bedingt aber auch mehr Transparenz bezüglich des Verhältnisses der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte zu den Unternehmen, deren Führungsverantwortung sie innehaben.</p><p>Es steht im Interesse einer Gesellschaft, die durch ihre Börsenkotierung weite Kreise der Bevölkerung anspricht, dass das Verhältnis zwischen ihr und den Verwaltungsräten durch keinerlei Unklarheiten oder Schatten getrübt ist.</p><p>Im Übrigen müssen die Beträge, die eine Muttergesellschaft den Mitgliedern des Verwaltungsrates ausschüttet, in allen europäischen Ländern ausser in Italien veröffentlicht werden. Dies aufgrund von Artikel 34 Ziffer 12 der Richtlinie Nr. 83/349 vom 13. Juni 1983 (7. Richtlinie zum Gesellschaftsrecht).</p><p>Eine Offenlegung des Umfangs der Beteiligungen der Verwaltungsräte am Aktienkapital erlaubt, allfällige Interessenkonflikte, die dem Image der Aktiengesellschaft oder ihrer finanziellen Glaubwürdigkeit schaden könnten, zu erkennen.</p><p>Die Vorschriften, die ich in das Obligationenrecht einzuführen beantrage, könnten beispielsweise in den Artikel 663c OR eingefügt werden.</p>
    • <p>Mit dieser Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung beantrage ich eine Änderung der Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Aktiengesellschaft: Die börsenkotierten Aktiengesellschaften sollen dazu verpflichtet werden, in einem Anhang zur Bilanz alle Beträge aufzuführen, die den Mitgliedern von Verwaltungsräten aufgrund dieser Funktion ausbezahlt werden.</p><p>Zudem soll in diesem Anhang auch offen gelegt werden, welchen Anteil am Aktienkapital die Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte besitzen.</p>
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