Würdiger Einsatz verfügbarer Arbeitskräfte

ShortId
01.430
Id
20010430
Updated
14.11.2025 07:26
Language
de
Title
Würdiger Einsatz verfügbarer Arbeitskräfte
AdditionalIndexing
2811;Schwarzarbeiter/in;Asylbewerber/in;Arbeitserlaubnis;landwirtschaftliche Arbeitskraft;Arbeitsbedingungen
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L05K1401050603, landwirtschaftliche Arbeitskraft
  • L05K0702020116, Schwarzarbeiter/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Skandal rund um das Ausmass der Schwarzarbeit in der Landwirtschaft und der oft unzulässigen Arbeitsbedingungen als Folge davon zeigt schonungslos, wie inkohärent unsere arbeitsrechtlichen Vorschriften für ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz sind.</p><p>Tausende Asylsuchende dürfen zumindest in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in der Schweiz nicht arbeiten. Sie vermitteln so einem Teil der Bevölkerung zwangsläufig das Gefühl, untätig zu sein, was sicher nicht zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beiträgt. Zudem haben die jüngsten Skandale das scheinheilige Schweigen gebrochen, mit dem man versuchte, das Ausmass der Schwarzarbeit in der Landwirtschaft zu vertuschen. Sie haben gezeigt, dass es neben der Migration von Tausenden von Asylsuchenden ohne Arbeitserlaubnis eine Migration von Schwarzarbeitern gibt, die hauptsächlich aus dem Osten kommen und deren Anreise und deren Arbeit in der Schweiz unter oft skandalösen sozialen Bedingungen erfolgen.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision lassen sich also gleich zwei Probleme lösen: Einerseits muss für eine Aufhebung des Arbeitsverbotes für Asylsuchende ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden. So kann in jedem einzelnen Fall besser überprüft werden, ob die Arbeitsbedingungen den Normalarbeitsverträgen und den Gesamtarbeitsverträgen der betreffenden Region und des betreffenden Wirtschaftszweigs entsprechen. Andererseits würde man damit - wenn auch statistisch nicht sichtbar - einen Anstieg der ausländischen Bevölkerung vermeiden, da ein Grossteil der benötigten Arbeitskräfte unter den Asylsuchenden rekrutiert werden kann. Zudem erhielten Asylsuchende eine Möglichkeit zu beweisen, dass sie fähig sind, zum wirtschaftlichen Aufschwung des Landes beizutragen.</p><p>Es ist klar, dass derartige Massnahmen in erster Linie und rasch in der Landwirtschaft getroffen werden müssen. Sie hätten einen nicht unbedeutenden Einfluss auf die tatsächlichen Migrationströme und würden dem Depositarstaat der Menschenrechtskonvention den wenig schmeichelhaften Vorwurf ersparen, Arbeitskräfte wirtschaftlich auszubeuten, denen gar keine andere Wahl bleibt.</p><p>Der Aufbau eines effizienten Rekrutierungssystems wäre sehr einfach. Es genügt, wenn Landwirtschaftsorganisationen die Angebote ihrer Mitglieder sammeln und dem Arbeitsamt die offenen Stellen für Asylsuchende mitteilen. Ist man sich einig, so wird ein Mustervertrag für eine befristete oder unbefristete Dauer abgeschlossen. Dieser wird den zuständigen Behörden mitgeteilt und kommt mit seiner Eintragung einer Bewilligung gleich.</p><p>Dieser Vorschlag trägt nur teilweise zur Lösung der Probleme bei, die besonders in der Landwirtschaft vorhanden sind, und er beantwortet auch nur teilweise die Frage, ob das Arbeitsverbot für Asylsuchende generell aufgehoben werden soll. Sein Vorteil ist jedoch, dass er ein System schafft, welches von den betroffenen Kreisen sehr rasch umgesetzt werden kann. Der Bundesrat erhielte zudem die Möglichkeit, die Wirtschaftszweige zu bestimmen, in denen eine ähnliche Interessenslage eine solche Massnahme rechtfertigt.</p>
  • <p>Mit dieser Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung fordere ich, die Gesetzgebung so zu ändern, dass gegenüber Asylbewerberinnen und Asylbewerbern jedes Arbeitsverbot aufgehoben wird, wenn ihnen ein befristeter oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach Artikel 9 BVO (SR 823.21) angeboten wird, das heisst ein Vertrag, der die Normalarbeitsverträge oder die im betreffenden Wirtschaftszweig anwendbaren Gesamtarbeitsverträge respektiert.</p><p>Gegebenenfalls könnte das Gesetz vorsehen, dass der Bundesrat jedes Jahr die Wirtschaftszweige bestimmt, die in den Genuss dieser Massnahme kommen. Auf jeden Fall sollte die Landwirtschaft zuerst zum Zuge kommen.</p>
  • Würdiger Einsatz verfügbarer Arbeitskräfte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Skandal rund um das Ausmass der Schwarzarbeit in der Landwirtschaft und der oft unzulässigen Arbeitsbedingungen als Folge davon zeigt schonungslos, wie inkohärent unsere arbeitsrechtlichen Vorschriften für ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz sind.</p><p>Tausende Asylsuchende dürfen zumindest in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in der Schweiz nicht arbeiten. Sie vermitteln so einem Teil der Bevölkerung zwangsläufig das Gefühl, untätig zu sein, was sicher nicht zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beiträgt. Zudem haben die jüngsten Skandale das scheinheilige Schweigen gebrochen, mit dem man versuchte, das Ausmass der Schwarzarbeit in der Landwirtschaft zu vertuschen. Sie haben gezeigt, dass es neben der Migration von Tausenden von Asylsuchenden ohne Arbeitserlaubnis eine Migration von Schwarzarbeitern gibt, die hauptsächlich aus dem Osten kommen und deren Anreise und deren Arbeit in der Schweiz unter oft skandalösen sozialen Bedingungen erfolgen.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision lassen sich also gleich zwei Probleme lösen: Einerseits muss für eine Aufhebung des Arbeitsverbotes für Asylsuchende ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden. So kann in jedem einzelnen Fall besser überprüft werden, ob die Arbeitsbedingungen den Normalarbeitsverträgen und den Gesamtarbeitsverträgen der betreffenden Region und des betreffenden Wirtschaftszweigs entsprechen. Andererseits würde man damit - wenn auch statistisch nicht sichtbar - einen Anstieg der ausländischen Bevölkerung vermeiden, da ein Grossteil der benötigten Arbeitskräfte unter den Asylsuchenden rekrutiert werden kann. Zudem erhielten Asylsuchende eine Möglichkeit zu beweisen, dass sie fähig sind, zum wirtschaftlichen Aufschwung des Landes beizutragen.</p><p>Es ist klar, dass derartige Massnahmen in erster Linie und rasch in der Landwirtschaft getroffen werden müssen. Sie hätten einen nicht unbedeutenden Einfluss auf die tatsächlichen Migrationströme und würden dem Depositarstaat der Menschenrechtskonvention den wenig schmeichelhaften Vorwurf ersparen, Arbeitskräfte wirtschaftlich auszubeuten, denen gar keine andere Wahl bleibt.</p><p>Der Aufbau eines effizienten Rekrutierungssystems wäre sehr einfach. Es genügt, wenn Landwirtschaftsorganisationen die Angebote ihrer Mitglieder sammeln und dem Arbeitsamt die offenen Stellen für Asylsuchende mitteilen. Ist man sich einig, so wird ein Mustervertrag für eine befristete oder unbefristete Dauer abgeschlossen. Dieser wird den zuständigen Behörden mitgeteilt und kommt mit seiner Eintragung einer Bewilligung gleich.</p><p>Dieser Vorschlag trägt nur teilweise zur Lösung der Probleme bei, die besonders in der Landwirtschaft vorhanden sind, und er beantwortet auch nur teilweise die Frage, ob das Arbeitsverbot für Asylsuchende generell aufgehoben werden soll. Sein Vorteil ist jedoch, dass er ein System schafft, welches von den betroffenen Kreisen sehr rasch umgesetzt werden kann. Der Bundesrat erhielte zudem die Möglichkeit, die Wirtschaftszweige zu bestimmen, in denen eine ähnliche Interessenslage eine solche Massnahme rechtfertigt.</p>
    • <p>Mit dieser Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung fordere ich, die Gesetzgebung so zu ändern, dass gegenüber Asylbewerberinnen und Asylbewerbern jedes Arbeitsverbot aufgehoben wird, wenn ihnen ein befristeter oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach Artikel 9 BVO (SR 823.21) angeboten wird, das heisst ein Vertrag, der die Normalarbeitsverträge oder die im betreffenden Wirtschaftszweig anwendbaren Gesamtarbeitsverträge respektiert.</p><p>Gegebenenfalls könnte das Gesetz vorsehen, dass der Bundesrat jedes Jahr die Wirtschaftszweige bestimmt, die in den Genuss dieser Massnahme kommen. Auf jeden Fall sollte die Landwirtschaft zuerst zum Zuge kommen.</p>
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