Mindestens fünf Wochen Ferien ab 50

ShortId
01.437
Id
20010437
Updated
10.04.2024 18:36
Language
de
Title
Mindestens fünf Wochen Ferien ab 50
AdditionalIndexing
15;ältere/r Arbeitnehmer/in;Ferien;Obligationenrecht;bezahlter Urlaub;Arbeitsrecht
1
  • L07K07020503020301, bezahlter Urlaub
  • L04K01010104, Ferien
  • L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L04K05070204, Obligationenrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der gesetzliche Mindestferienanspruch beträgt heute gemäss OR vier Wochen und für Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen. Mit der Volksinitiative "für eine Verlängerung der bezahlten Ferien" wurde 1979 die Verlängerung des gesetzlichen Ferienanspruches auf jährlich mindestens vier Wochen und bis zum 20. und ab dem 40. Altersjahr auf mindestens fünf Wochen verlangt. Mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative wurde der gesetzliche Ferienanspruch im OR am 16. Dezember 1983 bis zum vollendeten 20. Altersjahr von drei auf fünf Wochen und im Falle aller übrigen Lohnabhängigen von zwei auf vier Wochen verlängert (in Kraft seit dem 1. Juli 1984). Seither sind die Ferienregelungen im OR unverändert. In der Zwischenzeit hat sich die Produktivität massiv erhöht. Damit gingen ein verschäfter Druck und mehr Stress am Arbeitsplatz einher. Unbestritten ist, dass gerade ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen darunter leiden. Vor allem aus gesundheitlichen Gründen sind längere Erholungszeiten nötig. Dem tragen zahlreiche Gesamtarbeitsverträge mit grosszügigeren Ferienregelungen für ältere Lohnabhängige Rechnung. Die meisten öffentlich-rechtlich Angestellten haben ebenfalls nach dem 50. Altersjahr mindestens fünf Wochen Ferien. Mit einer Änderung des gesetzlichen Ferienanspruches im OR soll nun sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmenden ab dem 50. Altersjahr in den Genuss einer zusätzlichen Ferienwoche kommen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein, wonach Artikel 329a Absatz 1 des Oligationenrechtes (OR) wie folgt zu ändern ist:</p><p>".... 20. und ab dem vollendeten 50. Altersjahr ...."</p>
  • Mindestens fünf Wochen Ferien ab 50
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der gesetzliche Mindestferienanspruch beträgt heute gemäss OR vier Wochen und für Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen. Mit der Volksinitiative "für eine Verlängerung der bezahlten Ferien" wurde 1979 die Verlängerung des gesetzlichen Ferienanspruches auf jährlich mindestens vier Wochen und bis zum 20. und ab dem 40. Altersjahr auf mindestens fünf Wochen verlangt. Mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative wurde der gesetzliche Ferienanspruch im OR am 16. Dezember 1983 bis zum vollendeten 20. Altersjahr von drei auf fünf Wochen und im Falle aller übrigen Lohnabhängigen von zwei auf vier Wochen verlängert (in Kraft seit dem 1. Juli 1984). Seither sind die Ferienregelungen im OR unverändert. In der Zwischenzeit hat sich die Produktivität massiv erhöht. Damit gingen ein verschäfter Druck und mehr Stress am Arbeitsplatz einher. Unbestritten ist, dass gerade ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen darunter leiden. Vor allem aus gesundheitlichen Gründen sind längere Erholungszeiten nötig. Dem tragen zahlreiche Gesamtarbeitsverträge mit grosszügigeren Ferienregelungen für ältere Lohnabhängige Rechnung. Die meisten öffentlich-rechtlich Angestellten haben ebenfalls nach dem 50. Altersjahr mindestens fünf Wochen Ferien. Mit einer Änderung des gesetzlichen Ferienanspruches im OR soll nun sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmenden ab dem 50. Altersjahr in den Genuss einer zusätzlichen Ferienwoche kommen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein, wonach Artikel 329a Absatz 1 des Oligationenrechtes (OR) wie folgt zu ändern ist:</p><p>".... 20. und ab dem vollendeten 50. Altersjahr ...."</p>
    • Mindestens fünf Wochen Ferien ab 50

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