Elternurlaub für erwerbstätige Mütter und Väter

ShortId
01.438
Id
20010438
Updated
10.04.2024 18:25
Language
de
Title
Elternurlaub für erwerbstätige Mütter und Väter
AdditionalIndexing
28;Mutterschaftsurlaub;Erwerbsersatzordnung;Kinderbetreuung;Vaterschaftsurlaub;erwerbstätige Bevölkerung;Erziehungsurlaub
1
  • L04K01040301, Erziehungsurlaub
  • L05K0104030102, Vaterschaftsurlaub
  • L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
  • L05K0702020104, erwerbstätige Bevölkerung
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einführung eines Elternurlaubes ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig. Damit die Kinderbetreuung von Geburt an eine partnerschaftliche Aufgabe sein kann, sollen sowohl Mutter wie auch Vater einen gesetzlichen Anspruch auf einen Elternurlaub haben. Mit einem Elternurlaub verbessern wir die Startchancen für das Kind. Gute Eltern-Kinder-Beziehungen bauen sich in den ersten Jahren auf und sind für das künfige gemeinsame Leben sehr wichtig. Die Erwerbsquote der Frauen ist in den Neunzigerjahren um 4 Prozent gestiegen und lag 1999 bei 74 Prozent, diejenige der Männer lag bei 90 Prozent (Quelle: Bundesamt für Statistik, März 2001). Auch wenn Frauen Kinder haben, bleiben sie mehrheitlich erwerbstätig. Daher bekommt die Einführung eines Elternurlaubes für erwerbstätige Eltern eine immer grössere Bedeutung. Der Arbeitgeberverband formulierte im Januar 2001 seine familienpolitische Plattform. Darin wird festgehalten, dass Väter immer stärker in die Betreuungsarbeit mit einbezogen werden und Interesse an flexibleren und kürzeren Arbeitszeiten haben. Wenn der Elternurlaub in Teilzeitform oder pro rata bezogen werden kann, ermöglicht er es den Eltern, bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten. In verschiedenen Unternehmungen und Verwaltungen (z. B. beim Bund) besteht heute die Möglichkeit, dass Frauen bei der Geburt eines Kindes unbezahlten Urlaub beziehen können. Damit wird der Urlaub ein Privileg für gut verdienende Eltern. Weil auch hier das Prinzip der Chancengleichheit umgesetzt werden muss, soll der Elternurlaub grundsätzlich zu 80 Prozent entschädigt werden. Der Rat der Europäischen Union anerkannte 1996 die Bedeutung eines Elternurlaubes und erliess entsprechende Richtlinien.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein, deren Ziel die Schaffung eines Elternurlaubes für erwerbstätige Väter und Mütter ist. Bei der Ausgestaltung des Elternurlaubes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:</p><p>- Bei der Geburt des Kindes haben die Eltern Anspruch auf einen insgesamt viermonatigen Elternurlaub. Bei der Mutter ist der Elternurlaub zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub zu gewähren.</p><p>- Bei Eltern, die gemeinsam für das Kind sorgen, haben der Vater beziehungsweise die Mutter Anspruch auf je zwei Monate Elternurlaub (der Anspruch ist individuell und nicht übertragbar). </p><p>- Bei alleinerziehenden Eltern hat der Elternteil, der für das Kind sorgt, Anspruch auf vier Monate Elternurlaub.</p><p>- Der Elternurlaub kann spätestens bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes bezogen werden.</p><p>- Teilzeitformen oder Pro-rata-Bezüge des Elternurlaubes sind möglich.</p><p>- Der Erwerbsausfall wird grundsätzlich zu 80 Prozent abgegolten, maximal aber bis zur Höhe des eineinhalbfachen durchschnittlichen Bruttogehaltes in der Schweiz.</p>
  • Elternurlaub für erwerbstätige Mütter und Väter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einführung eines Elternurlaubes ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig. Damit die Kinderbetreuung von Geburt an eine partnerschaftliche Aufgabe sein kann, sollen sowohl Mutter wie auch Vater einen gesetzlichen Anspruch auf einen Elternurlaub haben. Mit einem Elternurlaub verbessern wir die Startchancen für das Kind. Gute Eltern-Kinder-Beziehungen bauen sich in den ersten Jahren auf und sind für das künfige gemeinsame Leben sehr wichtig. Die Erwerbsquote der Frauen ist in den Neunzigerjahren um 4 Prozent gestiegen und lag 1999 bei 74 Prozent, diejenige der Männer lag bei 90 Prozent (Quelle: Bundesamt für Statistik, März 2001). Auch wenn Frauen Kinder haben, bleiben sie mehrheitlich erwerbstätig. Daher bekommt die Einführung eines Elternurlaubes für erwerbstätige Eltern eine immer grössere Bedeutung. Der Arbeitgeberverband formulierte im Januar 2001 seine familienpolitische Plattform. Darin wird festgehalten, dass Väter immer stärker in die Betreuungsarbeit mit einbezogen werden und Interesse an flexibleren und kürzeren Arbeitszeiten haben. Wenn der Elternurlaub in Teilzeitform oder pro rata bezogen werden kann, ermöglicht er es den Eltern, bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten. In verschiedenen Unternehmungen und Verwaltungen (z. B. beim Bund) besteht heute die Möglichkeit, dass Frauen bei der Geburt eines Kindes unbezahlten Urlaub beziehen können. Damit wird der Urlaub ein Privileg für gut verdienende Eltern. Weil auch hier das Prinzip der Chancengleichheit umgesetzt werden muss, soll der Elternurlaub grundsätzlich zu 80 Prozent entschädigt werden. Der Rat der Europäischen Union anerkannte 1996 die Bedeutung eines Elternurlaubes und erliess entsprechende Richtlinien.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein, deren Ziel die Schaffung eines Elternurlaubes für erwerbstätige Väter und Mütter ist. Bei der Ausgestaltung des Elternurlaubes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:</p><p>- Bei der Geburt des Kindes haben die Eltern Anspruch auf einen insgesamt viermonatigen Elternurlaub. Bei der Mutter ist der Elternurlaub zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub zu gewähren.</p><p>- Bei Eltern, die gemeinsam für das Kind sorgen, haben der Vater beziehungsweise die Mutter Anspruch auf je zwei Monate Elternurlaub (der Anspruch ist individuell und nicht übertragbar). </p><p>- Bei alleinerziehenden Eltern hat der Elternteil, der für das Kind sorgt, Anspruch auf vier Monate Elternurlaub.</p><p>- Der Elternurlaub kann spätestens bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes bezogen werden.</p><p>- Teilzeitformen oder Pro-rata-Bezüge des Elternurlaubes sind möglich.</p><p>- Der Erwerbsausfall wird grundsätzlich zu 80 Prozent abgegolten, maximal aber bis zur Höhe des eineinhalbfachen durchschnittlichen Bruttogehaltes in der Schweiz.</p>
    • Elternurlaub für erwerbstätige Mütter und Väter

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