Gesetz über die Migrantenrechte
- ShortId
-
01.444
- Id
-
20010444
- Updated
-
10.04.2024 11:36
- Language
-
de
- Title
-
Gesetz über die Migrantenrechte
- AdditionalIndexing
-
12;2811;politisches Asyl;Einbürgerung;Ausländerrecht;Einwanderung;Wanderung;Recht des Einzelnen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Papierlose/r;Gesetz
- 1
-
- L03K010803, Wanderung
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K01080303, Einwanderung
- L05K0108010202, politisches Asyl
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L03K050601, Ausländerrecht
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- L05K0506010402, Papierlose/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 hat jede Person das Recht, ihren Wohnsitz frei zu wählen und jedes Land, einschliesslich seines eigenen, zu verlassen. Nicht genannt ist jedoch das Recht, aufgenommen zu werden: Die Migrantinnen und Migranten werden stets als Bedrohung wahrgenommen, obwohl sie auf wirtschaftlicher wie auch auf kultureller und demographischer Ebene eine Bereicherung darstellen. Deshalb ist es unhaltbar, dass die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen von der wirtschaftlichen Nachfrage abhängig gemacht wird. Die Schweiz muss bereit sein, das Phänomen Migration als Teil der Globalisierung wahrzunehmen und anzuerkennen. Die Anzahl der Migrantinnen und Migranten wird heute weltweit auf 150 Millionen geschätzt; davon sind wahrscheinlich ein Viertel Illegale. Der Kampf gegen diese Art von Einwanderung scheint aussichtslos: Je undurchlässiger die Grenzen sind, desto mehr Menschen kommen illegal über die Grenzen und desto mehr bereichern sich die Schlepper. In einer globalisierten Wirtschaft darf man jedoch nicht den freien Güter- und Dienstleistungsverkehr hochhalten und gleichzeitig die Freizügigkeit im Personenverkehr mit allen Mitteln behindern.</p><p>Sicherlich ist Migration grösstenteils auf beeinflussbare Ursachen zurückzuführen: Migrantinnen und Migranten fliehen vor Krieg und Elend, vor der Zerstörung ihrer Umwelt und Infrastruktur und somit vor dem Verlust ihrer Produktionskapazitäten. All dies sind Auswirkungen einer Wirtschaftspolitik, in welcher die Ressourcen äusserst ungleich verteilt sind, sowie von Umweltkatastrophen und anderen Formen von Gewalt. Die Entwicklungszusammenarbeit mit diesen Ländern kann deshalb die Hoffnung auf eine Verlangsamung der Wanderbewegungen wecken. Sie kann diese Wanderbewegungen aber weder verhindern noch darf ihr Ziel die Einschränkung der Mobilität sein.</p><p>Das neue Ausländergesetz (AuG) befürwortet eine Politik, die zur Diskriminierung eines Teils der Ausländerinnen und Ausländer aufgrund ihrer Nationalität und ihrer beruflichen Qualifikationen führt. Diese Politik widerspricht dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, welches die Schweiz unter dem Vorbehalt ihrer Gesetzgebung "über die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern zum schweizerischen Arbeitsmarkt" unterzeichnet hat. Zudem ist diese Politik kontraproduktiv, da sie illegale Wanderbewegungen auslöst und so eine Kategorie von rechtlosen, unterbezahlten Angestellten schafft. Um wirksam gegen die Schwarzarbeit vorgehen zu können, reicht es, den Diskriminierungen, die mit der Einreisegenehmigung verbunden sind, ein Ende zu bereiten. Global gesehen läuft diese Politik der Schweiz ferner einer vernünftigen Entwicklungspolitik zuwider, da sie die Abwanderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verstärkt und die Türen für diejenigen verschliesst, die vor dem Elend fliehen und hoffen, ihren im Land verbliebenen Angehörigen aus dem Ausland helfen zu können. Gemäss einem Bericht der Internationalen Organisation für Migration vom November 2000 beläuft sich der Beitrag, den Migrantinnen und Migranten, darunter auch unqualifizierte Arbeitskräfte, für ihr Herkunftsland erwirtschaften, auf ungefähr 80 Milliarden Dollar pro Jahr. Nur dank diesem Beitrag können zahlreiche Familien in den Migrationsländern überhaupt überleben.</p><p>Eines der Probleme zahlreicher Papierloser liegt in der fehlenden Durchlässigkeit zwischen dem Asylgesetz (AsylG) und dem Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag). Zahlreiche Asylsuchende erfüllen die heutigen Kriterien für die Gewährung von Asyl nicht. Trotz mehrjährigem Aufenthalt und einer regelmässigen beruflichen Tätigkeit unterstehen sie nach wie vor dem AslyG, das eine vorläufige Bewilligung oder eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen nur in persönlichen Härtefällen gewährt. Die Dauer des Aufenthaltes in der Schweiz, die Integration und eine regelmässige berufliche Tätigkeit werden dabei nicht berücksichtigt. Würden das AsylG und das Anag miteinander verbunden, so könnten Verknüpfungen geschaffen werden, die sowohl der Situation der Menschen, die vor Verfolgung fliehen, als auch der Situation derjenigen, die vor dem Elend fliehen, gerecht würden. Selbstverständlich würde verfolgten Personen explizit der Flüchtlingsstatus gemäss dem Genfer Abkommen von 1951 gewährt. In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, dass von 1934 bis 1981 Asylwesen und Einwanderung im gleichen Gesetz geregelt waren, dass aber seit dem Inkrafttreten des AsylG die Aufnahme von Asylsuchenden ständig erschwert wurde.</p><p>Das neue Gesetz sollte demnach auf die rechtliche Gleichbehandlung und die Einhaltung der Rechte der Migrantinnen und Migranten ausgerichtet sein, im Wissen darum, dass ihr Beitrag zur Entwicklung unseres Landes in kultureller, sozialer wie auch wirtschaftlicher Hinsicht wertvoll ist. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass laut demographischen Schätzungen die Schweizer Bevölkerung bis ins Jahr 2050 von 7,2 auf 5,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner zurückginge, falls die Grenzen vollständig geschlossen würden. Ein Drittel der Bevölkerung wäre über 65 Jahre alt. Auf der Ebene der EU beliefe sich der Einwohnerverlust auf 40 Millionen. Das Gerede von der Überfremdung, welches Ausländerinnen und Ausländer als Bedrohung darstellt und welches manchmal sogar von den gleichen Leuten geführt wird, die selber Schwarzarbeiterinnen und -arbeiter beschäftigen, ist absolut ungerechtfertigt. 300 000 Illegale können bei uns versteckt leben, ohne jemanden zu stören. Weshalb sollten sie stören und nicht akzeptiert werden können, wenn sie sichtbar sind?</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es soll ein neues Ausländergesetz mit den folgenden Merkmalen erarbeitet werden:</p><p>- Das Gesetz sollte die Bereiche Asyl, Einwanderung, Integration und Einbürgerung zusammenfassend regeln. Dabei sollte klar zum Ausdruck kommen, dass die Schweiz ein Einwanderungsland ist, in dem sich Ausländerinnen und Ausländer niederlassen dürfen.</p><p>- Das Gesetz sollte die Bewilligungsverfahren vereinfachen und die verschiedenen Arten von Bewilligungen reduzieren. Möglich wäre beispielsweise eine Einteilung in Niederlassungsbewilligung, verlängerbare Aufenthaltsbewilligung, Flüchtlings- oder Schutzbedürftigenstatus. Dieser Status würde jeder nachweislich verfolgten Person gewährt, wobei nicht nur die Verfolgung durch einen Staat, sondern auch die Verfolgung in Verbindung mit gesellschaftlichen Konflikt- und Gewaltsituationen berücksichtigt wird. Falls ihr Gesuch abgelehnt worden ist, sollten die Asylsuchenden das Recht auf Erwerbstätigkeit haben und eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können.</p><p>- Eine verlängerbare Aufenthaltsbewilligung sollte jeder Person erteilt werden, die sich in der Schweiz aufhält, einer Beschäftigung nachgeht oder die Fähigkeit zu ihrer Existenzsicherung nachweisen kann, unter der Voraussetzung, dass sie kein schweres Verbrechen begangen hat.</p><p>- Das Gesetz sollte jegliche Diskriminierung aufgrund von Nationalität, beruflicher Qualifikation, Geschlecht und Zivilstand vermeiden.</p><p>- Das Gesetz sollte die Rechte der Migrantinnen und Migranten - Menschenrechte, soziale Rechte, Recht auf Familiennachzug, Menschenwürde - sicherstellen.</p><p>Des Weiteren sollten Übergangsbestimmungen zu folgenden Punkten erlassen werden:</p><p>- Gewährung eines legalen Status für alle Personen, die in der Schweiz einer regelmässigen Beschäftigung nachgehen, sowie für ihre Familien; dies unter der Voraussetzung, dass sie kein schweres Verbrechen begangen haben.</p><p>- Einstellung der Rückschaffung der "Papierlosen", die sich in der Schweiz aufhalten und hier arbeiten, bis ein Entscheid bezüglich ihres zukünftigen Status gefällt wird.</p>
- Gesetz über die Migrantenrechte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 hat jede Person das Recht, ihren Wohnsitz frei zu wählen und jedes Land, einschliesslich seines eigenen, zu verlassen. Nicht genannt ist jedoch das Recht, aufgenommen zu werden: Die Migrantinnen und Migranten werden stets als Bedrohung wahrgenommen, obwohl sie auf wirtschaftlicher wie auch auf kultureller und demographischer Ebene eine Bereicherung darstellen. Deshalb ist es unhaltbar, dass die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen von der wirtschaftlichen Nachfrage abhängig gemacht wird. Die Schweiz muss bereit sein, das Phänomen Migration als Teil der Globalisierung wahrzunehmen und anzuerkennen. Die Anzahl der Migrantinnen und Migranten wird heute weltweit auf 150 Millionen geschätzt; davon sind wahrscheinlich ein Viertel Illegale. Der Kampf gegen diese Art von Einwanderung scheint aussichtslos: Je undurchlässiger die Grenzen sind, desto mehr Menschen kommen illegal über die Grenzen und desto mehr bereichern sich die Schlepper. In einer globalisierten Wirtschaft darf man jedoch nicht den freien Güter- und Dienstleistungsverkehr hochhalten und gleichzeitig die Freizügigkeit im Personenverkehr mit allen Mitteln behindern.</p><p>Sicherlich ist Migration grösstenteils auf beeinflussbare Ursachen zurückzuführen: Migrantinnen und Migranten fliehen vor Krieg und Elend, vor der Zerstörung ihrer Umwelt und Infrastruktur und somit vor dem Verlust ihrer Produktionskapazitäten. All dies sind Auswirkungen einer Wirtschaftspolitik, in welcher die Ressourcen äusserst ungleich verteilt sind, sowie von Umweltkatastrophen und anderen Formen von Gewalt. Die Entwicklungszusammenarbeit mit diesen Ländern kann deshalb die Hoffnung auf eine Verlangsamung der Wanderbewegungen wecken. Sie kann diese Wanderbewegungen aber weder verhindern noch darf ihr Ziel die Einschränkung der Mobilität sein.</p><p>Das neue Ausländergesetz (AuG) befürwortet eine Politik, die zur Diskriminierung eines Teils der Ausländerinnen und Ausländer aufgrund ihrer Nationalität und ihrer beruflichen Qualifikationen führt. Diese Politik widerspricht dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, welches die Schweiz unter dem Vorbehalt ihrer Gesetzgebung "über die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern zum schweizerischen Arbeitsmarkt" unterzeichnet hat. Zudem ist diese Politik kontraproduktiv, da sie illegale Wanderbewegungen auslöst und so eine Kategorie von rechtlosen, unterbezahlten Angestellten schafft. Um wirksam gegen die Schwarzarbeit vorgehen zu können, reicht es, den Diskriminierungen, die mit der Einreisegenehmigung verbunden sind, ein Ende zu bereiten. Global gesehen läuft diese Politik der Schweiz ferner einer vernünftigen Entwicklungspolitik zuwider, da sie die Abwanderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verstärkt und die Türen für diejenigen verschliesst, die vor dem Elend fliehen und hoffen, ihren im Land verbliebenen Angehörigen aus dem Ausland helfen zu können. Gemäss einem Bericht der Internationalen Organisation für Migration vom November 2000 beläuft sich der Beitrag, den Migrantinnen und Migranten, darunter auch unqualifizierte Arbeitskräfte, für ihr Herkunftsland erwirtschaften, auf ungefähr 80 Milliarden Dollar pro Jahr. Nur dank diesem Beitrag können zahlreiche Familien in den Migrationsländern überhaupt überleben.</p><p>Eines der Probleme zahlreicher Papierloser liegt in der fehlenden Durchlässigkeit zwischen dem Asylgesetz (AsylG) und dem Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag). Zahlreiche Asylsuchende erfüllen die heutigen Kriterien für die Gewährung von Asyl nicht. Trotz mehrjährigem Aufenthalt und einer regelmässigen beruflichen Tätigkeit unterstehen sie nach wie vor dem AslyG, das eine vorläufige Bewilligung oder eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen nur in persönlichen Härtefällen gewährt. Die Dauer des Aufenthaltes in der Schweiz, die Integration und eine regelmässige berufliche Tätigkeit werden dabei nicht berücksichtigt. Würden das AsylG und das Anag miteinander verbunden, so könnten Verknüpfungen geschaffen werden, die sowohl der Situation der Menschen, die vor Verfolgung fliehen, als auch der Situation derjenigen, die vor dem Elend fliehen, gerecht würden. Selbstverständlich würde verfolgten Personen explizit der Flüchtlingsstatus gemäss dem Genfer Abkommen von 1951 gewährt. In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, dass von 1934 bis 1981 Asylwesen und Einwanderung im gleichen Gesetz geregelt waren, dass aber seit dem Inkrafttreten des AsylG die Aufnahme von Asylsuchenden ständig erschwert wurde.</p><p>Das neue Gesetz sollte demnach auf die rechtliche Gleichbehandlung und die Einhaltung der Rechte der Migrantinnen und Migranten ausgerichtet sein, im Wissen darum, dass ihr Beitrag zur Entwicklung unseres Landes in kultureller, sozialer wie auch wirtschaftlicher Hinsicht wertvoll ist. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass laut demographischen Schätzungen die Schweizer Bevölkerung bis ins Jahr 2050 von 7,2 auf 5,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner zurückginge, falls die Grenzen vollständig geschlossen würden. Ein Drittel der Bevölkerung wäre über 65 Jahre alt. Auf der Ebene der EU beliefe sich der Einwohnerverlust auf 40 Millionen. Das Gerede von der Überfremdung, welches Ausländerinnen und Ausländer als Bedrohung darstellt und welches manchmal sogar von den gleichen Leuten geführt wird, die selber Schwarzarbeiterinnen und -arbeiter beschäftigen, ist absolut ungerechtfertigt. 300 000 Illegale können bei uns versteckt leben, ohne jemanden zu stören. Weshalb sollten sie stören und nicht akzeptiert werden können, wenn sie sichtbar sind?</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es soll ein neues Ausländergesetz mit den folgenden Merkmalen erarbeitet werden:</p><p>- Das Gesetz sollte die Bereiche Asyl, Einwanderung, Integration und Einbürgerung zusammenfassend regeln. Dabei sollte klar zum Ausdruck kommen, dass die Schweiz ein Einwanderungsland ist, in dem sich Ausländerinnen und Ausländer niederlassen dürfen.</p><p>- Das Gesetz sollte die Bewilligungsverfahren vereinfachen und die verschiedenen Arten von Bewilligungen reduzieren. Möglich wäre beispielsweise eine Einteilung in Niederlassungsbewilligung, verlängerbare Aufenthaltsbewilligung, Flüchtlings- oder Schutzbedürftigenstatus. Dieser Status würde jeder nachweislich verfolgten Person gewährt, wobei nicht nur die Verfolgung durch einen Staat, sondern auch die Verfolgung in Verbindung mit gesellschaftlichen Konflikt- und Gewaltsituationen berücksichtigt wird. Falls ihr Gesuch abgelehnt worden ist, sollten die Asylsuchenden das Recht auf Erwerbstätigkeit haben und eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können.</p><p>- Eine verlängerbare Aufenthaltsbewilligung sollte jeder Person erteilt werden, die sich in der Schweiz aufhält, einer Beschäftigung nachgeht oder die Fähigkeit zu ihrer Existenzsicherung nachweisen kann, unter der Voraussetzung, dass sie kein schweres Verbrechen begangen hat.</p><p>- Das Gesetz sollte jegliche Diskriminierung aufgrund von Nationalität, beruflicher Qualifikation, Geschlecht und Zivilstand vermeiden.</p><p>- Das Gesetz sollte die Rechte der Migrantinnen und Migranten - Menschenrechte, soziale Rechte, Recht auf Familiennachzug, Menschenwürde - sicherstellen.</p><p>Des Weiteren sollten Übergangsbestimmungen zu folgenden Punkten erlassen werden:</p><p>- Gewährung eines legalen Status für alle Personen, die in der Schweiz einer regelmässigen Beschäftigung nachgehen, sowie für ihre Familien; dies unter der Voraussetzung, dass sie kein schweres Verbrechen begangen haben.</p><p>- Einstellung der Rückschaffung der "Papierlosen", die sich in der Schweiz aufhalten und hier arbeiten, bis ein Entscheid bezüglich ihres zukünftigen Status gefällt wird.</p>
- Gesetz über die Migrantenrechte
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