Nationale Einheitskrankenkasse für die Grundversicherung
- ShortId
-
01.447
- Id
-
20010447
- Updated
-
10.04.2024 18:23
- Language
-
de
- Title
-
Nationale Einheitskrankenkasse für die Grundversicherung
- AdditionalIndexing
-
2841;freie Schlagwörter: Einheitskasse;Staatsgarantie;Krankenversicherung;Krankenkasse;Monopol
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L06K050702010102, Staatsgarantie
- L05K0703010103, Monopol
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung, wie sie im Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung vorgesehen ist, ist der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in der Grundversicherung unbestreitbar verschwunden.</p><p>Deshalb wird die Errichtung einer gesamtschweizerischen, nationalen Einheitskrankenkasse für die Grundversicherung zu einem unabdingbaren Schritt, um die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Dies nicht nur wegen der Effizienz der Verwaltung, wie das Beispiel der Suva zeigt, sondern auch um den Versicherern in Tarifverhandlungen genügend Gewicht gegenüber den Leistungserbringern zu geben.</p><p>Angesichts des regelmässigen, unerbittlichen und nicht zu meisternden Prämienanstiegs in der Krankenversicherung würde eine solche Krankenkasse Transparenz schaffen, da sie erreichen könnte, dass alle Leistungserbringer einheitliche Rechnungen stellen. Sie wäre deshalb besser in der Lage, gegen den Kostenanstieg im Gesundheitswesen anzukämpfen.</p><p>Es ist höchste Zeit zuzugeben, dass in diesem besonderen Bereich der Ausgleich zwischen privater und öffentlicher Verantwortung nicht mehr spielt. Nur die Schaffung einer nationalen Einheitskasse kann eine klare Abgrenzung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung erreichen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung sowie auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das KVG wird in dem Sinne geändert, dass die Grundversicherung in der Krankenversicherung einem einzigen Versicherer für die ganze Schweiz übertragen wird. Bei der Schaffung dieser nationalen Einheitskrankenkasse müssen folgende Grundsätze beachtet werden:</p><p>1. Die Mitgliedschaft bei dieser Kasse ist, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des KVG, obligatorisch.</p><p>2. Für die Versicherten muss die Transparenz gewährleistet sein.</p><p>3. Der Bund gewährleistet die notwendigen Reserven und Rückstellungen.</p><p>4. Es wird ein Verwaltungsrat bestimmt, in dem die Konsumentinnen und Konsumenten vertreten sind.</p>
- Nationale Einheitskrankenkasse für die Grundversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung, wie sie im Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung vorgesehen ist, ist der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in der Grundversicherung unbestreitbar verschwunden.</p><p>Deshalb wird die Errichtung einer gesamtschweizerischen, nationalen Einheitskrankenkasse für die Grundversicherung zu einem unabdingbaren Schritt, um die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Dies nicht nur wegen der Effizienz der Verwaltung, wie das Beispiel der Suva zeigt, sondern auch um den Versicherern in Tarifverhandlungen genügend Gewicht gegenüber den Leistungserbringern zu geben.</p><p>Angesichts des regelmässigen, unerbittlichen und nicht zu meisternden Prämienanstiegs in der Krankenversicherung würde eine solche Krankenkasse Transparenz schaffen, da sie erreichen könnte, dass alle Leistungserbringer einheitliche Rechnungen stellen. Sie wäre deshalb besser in der Lage, gegen den Kostenanstieg im Gesundheitswesen anzukämpfen.</p><p>Es ist höchste Zeit zuzugeben, dass in diesem besonderen Bereich der Ausgleich zwischen privater und öffentlicher Verantwortung nicht mehr spielt. Nur die Schaffung einer nationalen Einheitskasse kann eine klare Abgrenzung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung erreichen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung sowie auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das KVG wird in dem Sinne geändert, dass die Grundversicherung in der Krankenversicherung einem einzigen Versicherer für die ganze Schweiz übertragen wird. Bei der Schaffung dieser nationalen Einheitskrankenkasse müssen folgende Grundsätze beachtet werden:</p><p>1. Die Mitgliedschaft bei dieser Kasse ist, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des KVG, obligatorisch.</p><p>2. Für die Versicherten muss die Transparenz gewährleistet sein.</p><p>3. Der Bund gewährleistet die notwendigen Reserven und Rückstellungen.</p><p>4. Es wird ein Verwaltungsrat bestimmt, in dem die Konsumentinnen und Konsumenten vertreten sind.</p>
- Nationale Einheitskrankenkasse für die Grundversicherung
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