PUK. Nachrichtendienste und Apartheid

ShortId
01.448
Id
20010448
Updated
10.04.2024 13:09
Language
de
Title
PUK. Nachrichtendienste und Apartheid
AdditionalIndexing
09;freie Schlagwörter: Peter Regli;freie Schlagwörter: Wouter Basson;parlamentarische Untersuchungskommission;Apartheid;Südafrika;Vergangenheit;ab 1945;Nachrichtendienst;Untergruppe Nachrichtendienst
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L06K080403020101, Untergruppe Nachrichtendienst
  • L04K03040215, Südafrika
  • L05K0502040102, Apartheid
  • L03K020101, Vergangenheit
  • L06K020101010201, ab 1945
  • L05K0803030105, parlamentarische Untersuchungskommission
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Beziehungen des schweizerischen Nachrichtendienstes zum südafrikanischen Geheimdienst haben eine lange Geschichte; diese liegt aber nach wie vor im Dunkeln. Alle Versuche, die Wahrheit ans Licht zu bringen, sind bisher an der hartnäckigen Weigerung des Bundesrates gescheitert.</p><p>Im Mai 2000 hat der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds für wissenschaftliche Forschung beauftragt, die Beziehungen der Schweiz zu Südafrika während der Apartheidzeit zu erforschen. Nun stellt sich aber heraus, dass die von Professor Georg Kreis geleitete Arbeitsgruppe die Beziehungen zwischen den Nachrichtendiensten der beiden Staaten nicht in ihre Untersuchung einbeziehen wird.</p><p>Die Erklärungen, die Wouter Basson im Rahmen des gegen ihn laufenden Strafprozesses in Südafrika kürzlich abgegeben hat, belasten den schweizerischen Nachrichtendienst und insbesondere dessen früheren Chef Peter Regli schwer. Wouter Basson hat erklärt, er habe bei seiner Verhaftung in der Schweiz im Jahre 1993 gedroht, die Zusammenarbeit des schweizerischen und des südafrikanischen Geheimdienstes offen zu legen. Dies habe Peter Regli zu einer Reise nach Südafrika veranlasst, wo er darauf hinwirken wollte, dass die Ermittlungen gegen Basson sistiert würden. Basson hat auch behauptet, der schweizerische und der südafrikanische Geheimdienst hätten 1992 mit der Sowjetunion einen Handel über die Lieferung einer halben Tonne Mandrax abgeschlossen. Ein Zeuge, General Knobel, hat bestätigt, dass Divisionär Regli in diese Affäre verwickelt war. Mehrere Zeugenaussagen bringen den schweizerischen Nachrichtendienst in einen Zusammenhang mit dem Handel mit biologischen und chemischen Waffen, den der südafrikanische Geheimdienst betrieb.</p><p>Der interne Bericht von 1999 über sämtliche ausländischen Kontakte des schweizerischen Nachrichtendienstes seit 1960 wurde teilweise von Peter Regli verfasst. Dieser Bericht ist der Bundesanwaltschaft nicht zugeleitet worden; diese hat lediglich unter Aufsicht eines Beamten (!) darin blättern können, jedoch keine Kopie erhalten.</p><p>Erst kürzlich hat Bundesrat Samuel Schmid bekräftigt, dass die Landesregierung nicht gewillt ist, Massnahmen zur Beschaffung möglichst vollständiger Informationen zu ergreifen und sich zu diesem Zweck an die Regierungs- und Justizbehörden Südafrikas zu wenden. Bundesrat Schmid erklärt, man müsse den Abschluss des Strafverfahrens gegen Basson abwarten, bevor man Südafrika um Auskünfte ersuchen könne. Ein solches Verhalten ist nicht gerechtfertigt, denn die südafrikanischen Behörden sind offensichtlich bereit, uns alle Auskünfte, um die wir ersuchen könnten, unverzüglich zu liefern.</p><p>Für das Funktionieren unserer Demokratie ist es von ganz besonderer Bedeutung zu wissen, ob sich der schweizerische Nachrichtendienst an kriminellen Aktivitäten des südafrikanischen Geheimdienstes in der Apartheidzeit beteiligt hat und, wenn ja, in welcher Form dies geschehen ist. Zurzeit muss man feststellen, dass keine ernsthafte Untersuchung, welche die südafrikanischen Informationsquellen einbezieht, an die Hand genommen wird. So bleibt zur Klärung dieses Problems nur die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission übrig (Art. 55ff. GVG).</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf die Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Bundesversammlung setzt parlamentarische Untersuchungskommissionen ein, um die Natur und die Modalitäten der Beziehungen der schweizerischen Nachrichtendienste zum südafrikanischen Geheimdienst während der Apartheidzeit aufzuklären, und legt ihren Auftrag fest.</p>
  • PUK. Nachrichtendienste und Apartheid
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Beziehungen des schweizerischen Nachrichtendienstes zum südafrikanischen Geheimdienst haben eine lange Geschichte; diese liegt aber nach wie vor im Dunkeln. Alle Versuche, die Wahrheit ans Licht zu bringen, sind bisher an der hartnäckigen Weigerung des Bundesrates gescheitert.</p><p>Im Mai 2000 hat der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds für wissenschaftliche Forschung beauftragt, die Beziehungen der Schweiz zu Südafrika während der Apartheidzeit zu erforschen. Nun stellt sich aber heraus, dass die von Professor Georg Kreis geleitete Arbeitsgruppe die Beziehungen zwischen den Nachrichtendiensten der beiden Staaten nicht in ihre Untersuchung einbeziehen wird.</p><p>Die Erklärungen, die Wouter Basson im Rahmen des gegen ihn laufenden Strafprozesses in Südafrika kürzlich abgegeben hat, belasten den schweizerischen Nachrichtendienst und insbesondere dessen früheren Chef Peter Regli schwer. Wouter Basson hat erklärt, er habe bei seiner Verhaftung in der Schweiz im Jahre 1993 gedroht, die Zusammenarbeit des schweizerischen und des südafrikanischen Geheimdienstes offen zu legen. Dies habe Peter Regli zu einer Reise nach Südafrika veranlasst, wo er darauf hinwirken wollte, dass die Ermittlungen gegen Basson sistiert würden. Basson hat auch behauptet, der schweizerische und der südafrikanische Geheimdienst hätten 1992 mit der Sowjetunion einen Handel über die Lieferung einer halben Tonne Mandrax abgeschlossen. Ein Zeuge, General Knobel, hat bestätigt, dass Divisionär Regli in diese Affäre verwickelt war. Mehrere Zeugenaussagen bringen den schweizerischen Nachrichtendienst in einen Zusammenhang mit dem Handel mit biologischen und chemischen Waffen, den der südafrikanische Geheimdienst betrieb.</p><p>Der interne Bericht von 1999 über sämtliche ausländischen Kontakte des schweizerischen Nachrichtendienstes seit 1960 wurde teilweise von Peter Regli verfasst. Dieser Bericht ist der Bundesanwaltschaft nicht zugeleitet worden; diese hat lediglich unter Aufsicht eines Beamten (!) darin blättern können, jedoch keine Kopie erhalten.</p><p>Erst kürzlich hat Bundesrat Samuel Schmid bekräftigt, dass die Landesregierung nicht gewillt ist, Massnahmen zur Beschaffung möglichst vollständiger Informationen zu ergreifen und sich zu diesem Zweck an die Regierungs- und Justizbehörden Südafrikas zu wenden. Bundesrat Schmid erklärt, man müsse den Abschluss des Strafverfahrens gegen Basson abwarten, bevor man Südafrika um Auskünfte ersuchen könne. Ein solches Verhalten ist nicht gerechtfertigt, denn die südafrikanischen Behörden sind offensichtlich bereit, uns alle Auskünfte, um die wir ersuchen könnten, unverzüglich zu liefern.</p><p>Für das Funktionieren unserer Demokratie ist es von ganz besonderer Bedeutung zu wissen, ob sich der schweizerische Nachrichtendienst an kriminellen Aktivitäten des südafrikanischen Geheimdienstes in der Apartheidzeit beteiligt hat und, wenn ja, in welcher Form dies geschehen ist. Zurzeit muss man feststellen, dass keine ernsthafte Untersuchung, welche die südafrikanischen Informationsquellen einbezieht, an die Hand genommen wird. So bleibt zur Klärung dieses Problems nur die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission übrig (Art. 55ff. GVG).</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf die Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Bundesversammlung setzt parlamentarische Untersuchungskommissionen ein, um die Natur und die Modalitäten der Beziehungen der schweizerischen Nachrichtendienste zum südafrikanischen Geheimdienst während der Apartheidzeit aufzuklären, und legt ihren Auftrag fest.</p>
    • PUK. Nachrichtendienste und Apartheid

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