Natursteinabbau und Mineralölsteuergesetz
- ShortId
-
01.451
- Id
-
20010451
- Updated
-
10.02.2026 20:24
- Language
-
de
- Title
-
Natursteinabbau und Mineralölsteuergesetz
- AdditionalIndexing
-
15;freie Schlagwörter: Naturstein;freie Schlagwörter: Granit;Steuerabzug;bergbauliches Erzeugnis;Mineralölsteuer;Bodenschätze
- 1
-
- L04K11070109, Mineralölsteuer
- L04K11070304, Steuerabzug
- L03K170201, bergbauliches Erzeugnis
- L04K06030402, Bodenschätze
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Natursteinabbau (erwähnt sei namentlich der Abbau von Granit) spielt in einigen alpinen Regionen eine bedeutende wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Rolle. In einem globalisierten Markt wird die Stellung dieses Industriezweigs jedoch immer prekärer. Seine Probleme werden nicht nur durch die äusserst harte Konkurrenz von Produkten aus Billiglohnländern (insbesondere China und Osteuropa), sondern auch durch neue politische Optionen und rechtliche Regelungen von Gemeinwesen und Behörden verschärft. Zu denken ist insbesondere an:</p><p>- die Abschaffung der Rückerstattung des Treibstoffzollzuschlags für stationierte Baumaschinen;</p><p>- die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, welche Erzeugnisse aus Naturstein, die aus Randregionen stammen, wegen des höchst ungünstigen Verhältnisses zwischen Wert und Gewicht besonders stark belastet;</p><p>- die Vergabe- und Einkaufspolitik der Gemeinwesen (einschliesslich ehemalige Regiebetriebe des Bundes), die lokale Erzeugnisse und insbesondere diejenigen aus Randregionen wenig berücksichtigt;</p><p>- die Schwierigkeit, vonseiten der SBB günstigere Bedingungen zu erhalten.</p><p>Diese Faktoren haben übrigens zu einem offensichtlichen Widerspruch geführt. Einerseits nämlich tragen Bund und Kantone zur Erhaltung und Förderung der Wirtschaftstätigkeit in Randregionen und benachteiligten Regionen bei (IHG-Beiträge; Bonny-Beschluss). Andererseits belasten sie genau diese Tätigkeit mit Abgaben, welche die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen behindern, und teffen Beschaffungsentscheide, die der Förderung einheimischer Erzeugnisse kaum Rechnung tragen.</p><p>Eine dieser Belastungen ist Ende 1993 im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Sanierung der Bundesfinanzen eingeführt worden. Damals wurden Erleichterungen, die bis dahin für gewisse Produktionstätigkeiten gewährt worden waren, abgeschafft; zu den betroffenen Industriezweigen gehörte auch der Natursteinabbau.</p><p>Die finanzielle Notlage, die zu diesen Massnahmen geführt hatte, ist heute überwunden. Es geht nun darum, die Gelegenheit beim Schopf zu packen und einen Entscheid zu korrigieren, der sich in nicht unbedeutendem Umfang auf einen unterstützungswürdigen Produktionszweig auswirkt. Wie bereits ausgeführt, spielt der Natursteinabbau in einigen Gebieten, die für die Ansiedlung anderer Wirtschaftszweige wenig oder gar nicht attraktiv sind, eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Rolle. Der Natursteinabbau nutzt ein für die Gebirgsregion typisches Naturgut. Die Rolle dieses Wirtschaftszweigs ist deshalb mit derjenigen anderer Sektoren zu vergleichen, die bisher von der Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags profitieren.</p><p>Es geht hier nicht darum, eine politisch heikle Bresche zu schlagen, sondern die Abschaffung einer früheren und zweifellos wohlbegründeten Steuererleichterung rückgängig zu machen; eine Abschaffung, die im Rahmen eines umfassenden Sparpakets beschlossen, aber in ihren Auswirkungen zu wenig bedacht worden war.</p><p>Es rechtfertigt sich deshalb, für den Natursteinabbau dieselbe Erleichterung wie für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Berufsfischerei vorzusehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes, dass Artikel 18 Absatz 2 des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 1996 (MinöStG; SR 641.61) wie folgt geändert wird:</p><p>Art. 18 Abs. 2 MinöStG</p><p>Der Mineralölsteuerzuschlag wird rückerstattet, wenn der Treibstoff für die Land- oder Forstwirtschaft, den Natursteinabbau oder die Berufsfischerei verwendet worden ist.</p>
- Natursteinabbau und Mineralölsteuergesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Natursteinabbau (erwähnt sei namentlich der Abbau von Granit) spielt in einigen alpinen Regionen eine bedeutende wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Rolle. In einem globalisierten Markt wird die Stellung dieses Industriezweigs jedoch immer prekärer. Seine Probleme werden nicht nur durch die äusserst harte Konkurrenz von Produkten aus Billiglohnländern (insbesondere China und Osteuropa), sondern auch durch neue politische Optionen und rechtliche Regelungen von Gemeinwesen und Behörden verschärft. Zu denken ist insbesondere an:</p><p>- die Abschaffung der Rückerstattung des Treibstoffzollzuschlags für stationierte Baumaschinen;</p><p>- die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, welche Erzeugnisse aus Naturstein, die aus Randregionen stammen, wegen des höchst ungünstigen Verhältnisses zwischen Wert und Gewicht besonders stark belastet;</p><p>- die Vergabe- und Einkaufspolitik der Gemeinwesen (einschliesslich ehemalige Regiebetriebe des Bundes), die lokale Erzeugnisse und insbesondere diejenigen aus Randregionen wenig berücksichtigt;</p><p>- die Schwierigkeit, vonseiten der SBB günstigere Bedingungen zu erhalten.</p><p>Diese Faktoren haben übrigens zu einem offensichtlichen Widerspruch geführt. Einerseits nämlich tragen Bund und Kantone zur Erhaltung und Förderung der Wirtschaftstätigkeit in Randregionen und benachteiligten Regionen bei (IHG-Beiträge; Bonny-Beschluss). Andererseits belasten sie genau diese Tätigkeit mit Abgaben, welche die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen behindern, und teffen Beschaffungsentscheide, die der Förderung einheimischer Erzeugnisse kaum Rechnung tragen.</p><p>Eine dieser Belastungen ist Ende 1993 im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Sanierung der Bundesfinanzen eingeführt worden. Damals wurden Erleichterungen, die bis dahin für gewisse Produktionstätigkeiten gewährt worden waren, abgeschafft; zu den betroffenen Industriezweigen gehörte auch der Natursteinabbau.</p><p>Die finanzielle Notlage, die zu diesen Massnahmen geführt hatte, ist heute überwunden. Es geht nun darum, die Gelegenheit beim Schopf zu packen und einen Entscheid zu korrigieren, der sich in nicht unbedeutendem Umfang auf einen unterstützungswürdigen Produktionszweig auswirkt. Wie bereits ausgeführt, spielt der Natursteinabbau in einigen Gebieten, die für die Ansiedlung anderer Wirtschaftszweige wenig oder gar nicht attraktiv sind, eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Rolle. Der Natursteinabbau nutzt ein für die Gebirgsregion typisches Naturgut. Die Rolle dieses Wirtschaftszweigs ist deshalb mit derjenigen anderer Sektoren zu vergleichen, die bisher von der Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags profitieren.</p><p>Es geht hier nicht darum, eine politisch heikle Bresche zu schlagen, sondern die Abschaffung einer früheren und zweifellos wohlbegründeten Steuererleichterung rückgängig zu machen; eine Abschaffung, die im Rahmen eines umfassenden Sparpakets beschlossen, aber in ihren Auswirkungen zu wenig bedacht worden war.</p><p>Es rechtfertigt sich deshalb, für den Natursteinabbau dieselbe Erleichterung wie für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Berufsfischerei vorzusehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes, dass Artikel 18 Absatz 2 des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 1996 (MinöStG; SR 641.61) wie folgt geändert wird:</p><p>Art. 18 Abs. 2 MinöStG</p><p>Der Mineralölsteuerzuschlag wird rückerstattet, wenn der Treibstoff für die Land- oder Forstwirtschaft, den Natursteinabbau oder die Berufsfischerei verwendet worden ist.</p>
- Natursteinabbau und Mineralölsteuergesetz
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Der Natursteinabbau (erwähnt sei namentlich der Abbau von Granit) spielt in einigen alpinen Regionen eine bedeutende wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Rolle. In einem globalisierten Markt wird die Stellung dieses Industriezweigs jedoch immer prekärer. Seine Probleme werden nicht nur durch die äusserst harte Konkurrenz von Produkten aus Billiglohnländern (insbesondere China und Osteuropa), sondern auch durch neue politische Optionen und rechtliche Regelungen von Gemeinwesen und Behörden verschärft. Zu denken ist insbesondere an:</p><p>- die Abschaffung der Rückerstattung des Treibstoffzollzuschlags für stationierte Baumaschinen;</p><p>- die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, welche Erzeugnisse aus Naturstein, die aus Randregionen stammen, wegen des höchst ungünstigen Verhältnisses zwischen Wert und Gewicht besonders stark belastet;</p><p>- die Vergabe- und Einkaufspolitik der Gemeinwesen (einschliesslich ehemalige Regiebetriebe des Bundes), die lokale Erzeugnisse und insbesondere diejenigen aus Randregionen wenig berücksichtigt;</p><p>- die Schwierigkeit, vonseiten der SBB günstigere Bedingungen zu erhalten.</p><p>Diese Faktoren haben übrigens zu einem offensichtlichen Widerspruch geführt. Einerseits nämlich tragen Bund und Kantone zur Erhaltung und Förderung der Wirtschaftstätigkeit in Randregionen und benachteiligten Regionen bei (IHG-Beiträge; Bonny-Beschluss). Andererseits belasten sie genau diese Tätigkeit mit Abgaben, welche die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen behindern, und teffen Beschaffungsentscheide, die der Förderung einheimischer Erzeugnisse kaum Rechnung tragen.</p><p>Eine dieser Belastungen ist Ende 1993 im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Sanierung der Bundesfinanzen eingeführt worden. Damals wurden Erleichterungen, die bis dahin für gewisse Produktionstätigkeiten gewährt worden waren, abgeschafft; zu den betroffenen Industriezweigen gehörte auch der Natursteinabbau.</p><p>Die finanzielle Notlage, die zu diesen Massnahmen geführt hatte, ist heute überwunden. Es geht nun darum, die Gelegenheit beim Schopf zu packen und einen Entscheid zu korrigieren, der sich in nicht unbedeutendem Umfang auf einen unterstützungswürdigen Produktionszweig auswirkt. Wie bereits ausgeführt, spielt der Natursteinabbau in einigen Gebieten, die für die Ansiedlung anderer Wirtschaftszweige wenig oder gar nicht attraktiv sind, eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Rolle. Der Natursteinabbau nutzt ein für die Gebirgsregion typisches Naturgut. Die Rolle dieses Wirtschaftszweigs ist deshalb mit derjenigen anderer Sektoren zu vergleichen, die bisher von der Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags profitieren.</p><p>Es geht hier nicht darum, eine politisch heikle Bresche zu schlagen, sondern die Abschaffung einer früheren und zweifellos wohlbegründeten Steuererleichterung rückgängig zu machen; eine Abschaffung, die im Rahmen eines umfassenden Sparpakets beschlossen, aber in ihren Auswirkungen zu wenig bedacht worden war.</p><p>Es rechtfertigt sich deshalb, für den Natursteinabbau dieselbe Erleichterung wie für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Berufsfischerei vorzusehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes, dass Artikel 18 Absatz 2 des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 1996 (MinöStG; SR 641.61) wie folgt geändert wird:</p><p>Art. 18 Abs. 2 MinöStG</p><p>Der Mineralölsteuerzuschlag wird rückerstattet, wenn der Treibstoff für die Land- oder Forstwirtschaft, den Natursteinabbau oder die Berufsfischerei verwendet worden ist.</p>
- Natursteinabbau und Mineralölsteuergesetz
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