Unabhängiges Institut für Lebensmittelsicherheit

ShortId
01.452
Id
20010452
Updated
10.04.2024 12:42
Language
de
Title
Unabhängiges Institut für Lebensmittelsicherheit
AdditionalIndexing
2841;Bundesamt für Gesundheit;Forschungsstelle;Lebensmittelrecht;Ernährungspolitik;parastaatliche Verwaltung;Gesetz;Lebensmittelkontrolle;Konsumentenschutz
1
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L04K01050606, Lebensmittelrecht
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K08040103, Bundesamt für Gesundheit
  • L04K08060110, parastaatliche Verwaltung
  • L04K16020202, Forschungsstelle
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
  • L04K01050603, Ernährungspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie in die dafür zuständigen Regulierungs- und Kontrollbehörden hat in den vergangenen Jahren gelitten. Gleichzeitig sind die Landwirtschaft sowie Verarbeitungs- und Verkaufsbetriebe mit den unangenehmen Folgen mangelnder Koordination konfrontiert. Doppelspurigkeiten verursachen bei den betroffenen Betrieben Ärger und unnötigen Aufwand, ausserdem blockieren sie beim Staat Mittel, die andernorts besser investiert werden könnten.</p><p>Ein hoher Gesundheitsschutz, eine umfassende Lebensmittelsicherheit, ein ausgebauter Täuschungsschutz sowie effiziente und transparente Abläufe sind nur möglich, wenn die Lebensmittelgesetzgebung die ganze Nahrungskette umfasst und den Prozess von der Essgabel bis zurück zur Heugabel ("de la fourchette à la fourche" respektive "from table to stable") einbezieht.</p><p>Für die politische Entscheidfindung in den Bereichen Lebensmittelproduktion, -verarbeitung, -handel und -kontrolle ist eine Aufteilung der Nutzen- und Schutzaspekte auch in Zukunft unbedingt notwendig. Hingegen ergeben sich für die Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen sowie für den Vollzug wichtige und sinnvolle Synergien, wenn der gesamte Produktionsprozess einbezogen wird. </p><p>Die USA zum Beispiel verfügen mit der Food and Drug Administration seit Jahren über eine starke zentrale Instanz für Lebensmittel- und Heilmittelsicherheit, die Vollzugsaufgaben wahrnimmt, Forschung auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit betreibt sowie Industrie und Konsumenten und Konsumentinnen über alle für die Sicherheit von Nahrungsmitteln relevanten Themen informiert.</p><p>Grossbritannien hat mit der Food Standards Agency eine effiziente Institution geschaffen. Sie hat Aufgaben und Kompetenzen in den Bereichen wissenschaftliche Grundlagenerarbeitung, Vollzug, Koordination und Beratung der regionalen Behörden, Information der Öffentlichkeit sowie Möglichkeiten, Notstandsanordnungen zu erlassen, Revisionsvorschläge zu erarbeiten und bei den zuständigen Ministerien einzubringen.</p><p>Damit das Institut für Lebensmittelsicherheit Sicherheit, Gesundheitsschutz und Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten sicherstellen kann, muss es unabhängig und transparent arbeiten können. Nur so kann das Institut das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten gewinnen und gleichzeitig vonseiten der Produktion, Verarbeitung und des Handel sowie von internationalen Behörden als Vollzugs- und Kontrollbehörde akzeptiert werden. Im Sinne der Transparenz muss für das Lebensmittelinstitut deshalb auch die volle Kommunikationsfreiheit gegen aussen gewährleistet sein.</p><p>Zwischen dem Institut für Lebensmittelsicherheit und dem (neugeschaffenen) Schweizerischen Heilmittelinstitut sind ebenfalls Synergien zu erwarten. Zum Beispiel können Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Bewilligung von bewilligungspflichtigen Lebensmitteln weitgehend behoben werden.</p><p>Für die Schaffung des Lebensmittelinstituts kann das Heilmittelinstitut wegleitend sein. Auch das Institut für Lebensmittelsicherheit soll als rechtlich unabhängige und selbständige Institution mit einem Institutsrat und einer Direktion im dritten Kreis der Verwaltung angesiedelt werden. Durch das Wegfallen von Doppelspurigkeiten sowie aufgrund verschiedener Synergien sollen durch die Schaffung dieses Instituts keine zusätzlichen Kosten entstehen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Lebensmittelgesetz sowie weitere Gesetze, die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion stehen, werden mit dem Ziel geändert, ein unabhängiges Institut für Lebensmittelsicherheit mit den folgenden Aufgabenbereichen zu schaffen:</p><p>- Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen und Bündelung der wissenschaftlichen Kapazitäten;</p><p>- Weiterentwicklung und Aktualisierung der Rechtsgrundlagen;</p><p>- Vollzug und Ausführung der gesetzlichen Vorgaben;</p><p>- Kooperation mit den kantonalen Vollzugsbehörden bzw., wo angezeigt, Koordination der Tätigkeiten der kantonalen Vollzugsbehörden;</p><p>- Sicherstellung von kohärenten Arbeitsgrundlagen für internationale Verhandlungen;</p><p>- Kommunikation mit allen betroffenen Kreisen sowie mit der Öffentlichkeit.</p>
  • Unabhängiges Institut für Lebensmittelsicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20023378
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie in die dafür zuständigen Regulierungs- und Kontrollbehörden hat in den vergangenen Jahren gelitten. Gleichzeitig sind die Landwirtschaft sowie Verarbeitungs- und Verkaufsbetriebe mit den unangenehmen Folgen mangelnder Koordination konfrontiert. Doppelspurigkeiten verursachen bei den betroffenen Betrieben Ärger und unnötigen Aufwand, ausserdem blockieren sie beim Staat Mittel, die andernorts besser investiert werden könnten.</p><p>Ein hoher Gesundheitsschutz, eine umfassende Lebensmittelsicherheit, ein ausgebauter Täuschungsschutz sowie effiziente und transparente Abläufe sind nur möglich, wenn die Lebensmittelgesetzgebung die ganze Nahrungskette umfasst und den Prozess von der Essgabel bis zurück zur Heugabel ("de la fourchette à la fourche" respektive "from table to stable") einbezieht.</p><p>Für die politische Entscheidfindung in den Bereichen Lebensmittelproduktion, -verarbeitung, -handel und -kontrolle ist eine Aufteilung der Nutzen- und Schutzaspekte auch in Zukunft unbedingt notwendig. Hingegen ergeben sich für die Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen sowie für den Vollzug wichtige und sinnvolle Synergien, wenn der gesamte Produktionsprozess einbezogen wird. </p><p>Die USA zum Beispiel verfügen mit der Food and Drug Administration seit Jahren über eine starke zentrale Instanz für Lebensmittel- und Heilmittelsicherheit, die Vollzugsaufgaben wahrnimmt, Forschung auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit betreibt sowie Industrie und Konsumenten und Konsumentinnen über alle für die Sicherheit von Nahrungsmitteln relevanten Themen informiert.</p><p>Grossbritannien hat mit der Food Standards Agency eine effiziente Institution geschaffen. Sie hat Aufgaben und Kompetenzen in den Bereichen wissenschaftliche Grundlagenerarbeitung, Vollzug, Koordination und Beratung der regionalen Behörden, Information der Öffentlichkeit sowie Möglichkeiten, Notstandsanordnungen zu erlassen, Revisionsvorschläge zu erarbeiten und bei den zuständigen Ministerien einzubringen.</p><p>Damit das Institut für Lebensmittelsicherheit Sicherheit, Gesundheitsschutz und Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten sicherstellen kann, muss es unabhängig und transparent arbeiten können. Nur so kann das Institut das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten gewinnen und gleichzeitig vonseiten der Produktion, Verarbeitung und des Handel sowie von internationalen Behörden als Vollzugs- und Kontrollbehörde akzeptiert werden. Im Sinne der Transparenz muss für das Lebensmittelinstitut deshalb auch die volle Kommunikationsfreiheit gegen aussen gewährleistet sein.</p><p>Zwischen dem Institut für Lebensmittelsicherheit und dem (neugeschaffenen) Schweizerischen Heilmittelinstitut sind ebenfalls Synergien zu erwarten. Zum Beispiel können Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Bewilligung von bewilligungspflichtigen Lebensmitteln weitgehend behoben werden.</p><p>Für die Schaffung des Lebensmittelinstituts kann das Heilmittelinstitut wegleitend sein. Auch das Institut für Lebensmittelsicherheit soll als rechtlich unabhängige und selbständige Institution mit einem Institutsrat und einer Direktion im dritten Kreis der Verwaltung angesiedelt werden. Durch das Wegfallen von Doppelspurigkeiten sowie aufgrund verschiedener Synergien sollen durch die Schaffung dieses Instituts keine zusätzlichen Kosten entstehen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Lebensmittelgesetz sowie weitere Gesetze, die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion stehen, werden mit dem Ziel geändert, ein unabhängiges Institut für Lebensmittelsicherheit mit den folgenden Aufgabenbereichen zu schaffen:</p><p>- Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen und Bündelung der wissenschaftlichen Kapazitäten;</p><p>- Weiterentwicklung und Aktualisierung der Rechtsgrundlagen;</p><p>- Vollzug und Ausführung der gesetzlichen Vorgaben;</p><p>- Kooperation mit den kantonalen Vollzugsbehörden bzw., wo angezeigt, Koordination der Tätigkeiten der kantonalen Vollzugsbehörden;</p><p>- Sicherstellung von kohärenten Arbeitsgrundlagen für internationale Verhandlungen;</p><p>- Kommunikation mit allen betroffenen Kreisen sowie mit der Öffentlichkeit.</p>
    • Unabhängiges Institut für Lebensmittelsicherheit

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