Schweiz/Südafrika. Aufarbeitung der Beziehungen während den Jahren 1948-1994

ShortId
01.460
Id
20010460
Updated
10.04.2024 09:27
Language
de
Title
Schweiz/Südafrika. Aufarbeitung der Beziehungen während den Jahren 1948-1994
AdditionalIndexing
08;internationale Politik (allgemein);Informationsrecht;Apartheid;Geschichtswissenschaft;Archiv;Südafrika;Aussenwirtschaft;bilaterale Beziehungen;Vergangenheit;ab 1945
1
  • L04K03040215, Südafrika
  • L05K0502040102, Apartheid
  • L03K020101, Vergangenheit
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L01K10, internationale Politik (allgemein)
  • L05K0704010203, Aussenwirtschaft
  • L06K020101010201, ab 1945
  • L04K10020104, bilaterale Beziehungen
  • L04K12040101, Archiv
  • L04K12010201, Informationsrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bereits am 20. März 1998 hatte ich eine gleichlautende Initiative eingereicht. Zwar existiert das NFP 42+ unter Professor Georg Kreis, das sich um die jüngste Geschichte der "Beziehungen Schweiz-Südafrika" kümmern soll. Doch wie der Leiter selbst erst Ende Oktober öffentlich festgehalten hat, ist sein Mandat eng beschränkt. Zudem ist es nicht gewährleistet, dass die für die Analyse notwendigen Archive geöffnet werden. Dazu kommt, dass südafrikanische Archive oder Wirtschaftsunternehmen gemäss Auftrag nicht vom NFP 42+ abgedeckt werden. Dies bedeutet, dass mit diesem Forschungsprogramm zwar nützliche Erkenntnisse zusammenkommen dürften, es aber zu keiner umfassenden Transparenz über die Zusammenarbeit der Schweiz mit dem südafrikanischen Apartheidregime kommen wird. </p><p>Immer neue Hinweise wie etwa der jüngste Bericht im "Tages-Anzeiger" vom 11. November 2001 über die heimliche Verleihung von Orden an Schweizer Waffenproduzenten durch das südafrikanische Unrechtsregime zeigen, dass die Vorwürfe, dass die Schweiz Uno-Sanktionen umgangen habe, berechtigt sind. Die Schweizerinnen und Schweizer haben aber ein Recht darauf, die ganze Wahrheit zu erfahren. Um diese umfassende Transparenz zu erreichen, braucht es einen entsprechenden Bundesbeschluss.</p><p>Im Oktober dieses Jahres haben die Landeskirchen der Schweiz erneut öffentlich gefordert, dass auch Banken und Unternehmen ihre Archive öffnen. Ohne Bundesbeschluss ist dies nicht vollumfänglich möglich.</p><p>Nicht nur Offenheit in der Schweiz tut Not. Auch in Südafrika besteht ein grosses Interesse daran, alles über die damaligen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen zu erfahren. Dies sind wir der südafrikanischen Bevölkerung, den Opfern der Apartheid und ihren Angehörigen sowie der heutigen demokratisch gewählten Regierung Südafrikas schuldig.</p><p>Licht in die zweifelhaften Beziehungen zu bringen, ist sowohl für unsere Demokratie hier bei uns als auch für die Demokratie in Südafrika wichtig. Unsere Bevölkerung hat ein Recht, die Wahrheit zu erfahren über die Zusammenarbeit mit dem Apartheidregime. Doch um diese zu kennen und publik zu machen, braucht es den Willen des Parlamentes und des Bundesrates und den Druck, den Forscherinnen und Forschern sämtliche Archive zugänglich zu machen. Der geforderte Bundesbeschluss ist der Schlüssel zu diesen Akten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, einen einfachen Bundesbeschluss zu erlassen, der das Verhältnis der Schweiz zum südafrikanischen Apartheidregime historisch aufarbeitet.</p>
  • Schweiz/Südafrika. Aufarbeitung der Beziehungen während den Jahren 1948-1994
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits am 20. März 1998 hatte ich eine gleichlautende Initiative eingereicht. Zwar existiert das NFP 42+ unter Professor Georg Kreis, das sich um die jüngste Geschichte der "Beziehungen Schweiz-Südafrika" kümmern soll. Doch wie der Leiter selbst erst Ende Oktober öffentlich festgehalten hat, ist sein Mandat eng beschränkt. Zudem ist es nicht gewährleistet, dass die für die Analyse notwendigen Archive geöffnet werden. Dazu kommt, dass südafrikanische Archive oder Wirtschaftsunternehmen gemäss Auftrag nicht vom NFP 42+ abgedeckt werden. Dies bedeutet, dass mit diesem Forschungsprogramm zwar nützliche Erkenntnisse zusammenkommen dürften, es aber zu keiner umfassenden Transparenz über die Zusammenarbeit der Schweiz mit dem südafrikanischen Apartheidregime kommen wird. </p><p>Immer neue Hinweise wie etwa der jüngste Bericht im "Tages-Anzeiger" vom 11. November 2001 über die heimliche Verleihung von Orden an Schweizer Waffenproduzenten durch das südafrikanische Unrechtsregime zeigen, dass die Vorwürfe, dass die Schweiz Uno-Sanktionen umgangen habe, berechtigt sind. Die Schweizerinnen und Schweizer haben aber ein Recht darauf, die ganze Wahrheit zu erfahren. Um diese umfassende Transparenz zu erreichen, braucht es einen entsprechenden Bundesbeschluss.</p><p>Im Oktober dieses Jahres haben die Landeskirchen der Schweiz erneut öffentlich gefordert, dass auch Banken und Unternehmen ihre Archive öffnen. Ohne Bundesbeschluss ist dies nicht vollumfänglich möglich.</p><p>Nicht nur Offenheit in der Schweiz tut Not. Auch in Südafrika besteht ein grosses Interesse daran, alles über die damaligen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen zu erfahren. Dies sind wir der südafrikanischen Bevölkerung, den Opfern der Apartheid und ihren Angehörigen sowie der heutigen demokratisch gewählten Regierung Südafrikas schuldig.</p><p>Licht in die zweifelhaften Beziehungen zu bringen, ist sowohl für unsere Demokratie hier bei uns als auch für die Demokratie in Südafrika wichtig. Unsere Bevölkerung hat ein Recht, die Wahrheit zu erfahren über die Zusammenarbeit mit dem Apartheidregime. Doch um diese zu kennen und publik zu machen, braucht es den Willen des Parlamentes und des Bundesrates und den Druck, den Forscherinnen und Forschern sämtliche Archive zugänglich zu machen. Der geforderte Bundesbeschluss ist der Schlüssel zu diesen Akten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, einen einfachen Bundesbeschluss zu erlassen, der das Verhältnis der Schweiz zum südafrikanischen Apartheidregime historisch aufarbeitet.</p>
    • Schweiz/Südafrika. Aufarbeitung der Beziehungen während den Jahren 1948-1994

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