Bericht UEK Schweiz/Zweiter Weltkrieg. Veröffentlichung
- ShortId
-
01.1008
- Id
-
20011008
- Updated
-
24.06.2025 21:04
- Language
-
de
- Title
-
Bericht UEK Schweiz/Zweiter Weltkrieg. Veröffentlichung
- AdditionalIndexing
-
04;Informationsrecht;Geschichtswissenschaft;Bericht;Expertenkommission;Vergangenheit;Expertise;Zweiter Weltkrieg
- 1
-
- L06K080602020101, Expertenkommission
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- L04K02020601, Expertise
- L04K12010201, Informationsrecht
- L04K16030106, Geschichtswissenschaft
- L03K020101, Vergangenheit
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. In Anbetracht des bedeutenden Publikationsvolumens (etwa 8000 Seiten) und der Tatsache, dass der Schlussbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (UEK) einerseits aus einer Synthese und andererseits aus ungefähr zwanzig Studien und Beiträgen zur Forschung besteht, hat der Bundesrat dem Ansuchen der UEK, den gesamten Schlussbericht in drei Etappen veröffentlichen zu lassen, entsprochen. Die Synthese des Schlussberichtes bildet die letzte Publikationstranche und wird den Abschluss der UEK-Arbeiten bedeuten.</p><p>Die Studien und Beiträge zur Forschung werden im Sommer und Herbst 2001 publiziert. Deren wichtigste Befunde werden Eingang in die Synthese finden; letztere wird einige Monate später erscheinen und die vom Fragesteller gewünschte Gesamtsicht der Kommissionsarbeiten bieten.</p><p>2. Gemäss Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 zur Einsetzung der UEK (SR 984) stehen "sämtliche Untersuchungsmaterialien .... in der alleinigen Verfügungsbefugnis des Bundesrates". Darunter befinden sich Kopien aus privaten Archiven, zu denen die UEK aufgrund des erwähnten Bundesbeschlusses einen privilegierten Zugang hatte. Die Regelung betreffend die Archive der UEK muss den verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen, die hier auf dem Spiel stehen, gebührend Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang stellt die Überprüfbarkeit der Forschungsarbeiten der UEK ein wichtiges öffentliches Interesse dar. Der Bundesrat wird in dieser Sache demnächst einen Entscheid fällen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 und der entsprechenden Umsetzungsbestimmungen vom 19. Dezember 1996 hat die Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (UEK) den Auftrag erhalten, spätestens nach fünf Jahren einen Schlussbericht zuhanden des Bundesrates auszuarbeiten. Für die an der Geschichte unseres Landes interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jedoch für Historiker, Journalisten und für Zeitzeugen bzw. deren Angehörige, ist es von grosser Bedeutung, dass die UEK die noch ausstehenden Forschungsergebnisse als Gesamtpaket veröffentlicht. Für eine Gesamtbeurteilung der Situation der Schweiz im Zweiten Weltkrieg ist es unerlässlich, einen Überblick über den gesamten Stoff zu erhalten, denn nur so wird es möglich, bezüglich einzelner Gesichtspunkte von besonderem Interesse die nötigen Quervergleiche mit allen anderen Einzeluntersuchungen anstellen zu können, womit auch sichergestellt wird, dass die Proportionen gewahrt bleiben. Ebenfalls unerlässlich erscheint es, dass ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Akten des Bundes, inklusive der vollständigen eigenen Akten der UEK, gewährt wird. Damit alle interessierten Kreise in Erfahrung bringen können, in welchem Geist, mit welcher Haltung und mit welchen Forschungsmethoden die Erhellung der Haltung der Schweiz im Zweiten Weltkrieg abgeklärt und beurteilt wurde, ist in diesem ganz besonderen Fall auf die üblichen Sperrfristen zu verzichten.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse der UEK gesamthaft zu veröffentlichen sind und dass auf die weitere Publikation von Teilberichten zu verzichten ist?</p><p>2. Ist er bereit, nach Veröffentlichung des Schlussberichtes Interessierten, ohne die üblichen Sperrfristen abzuwarten, dieselbe Einsicht wie der UEK in die Akten des Bundes zu gewähren und zugleich die Akten der UEK offen zu legen?</p>
- Bericht UEK Schweiz/Zweiter Weltkrieg. Veröffentlichung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. In Anbetracht des bedeutenden Publikationsvolumens (etwa 8000 Seiten) und der Tatsache, dass der Schlussbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (UEK) einerseits aus einer Synthese und andererseits aus ungefähr zwanzig Studien und Beiträgen zur Forschung besteht, hat der Bundesrat dem Ansuchen der UEK, den gesamten Schlussbericht in drei Etappen veröffentlichen zu lassen, entsprochen. Die Synthese des Schlussberichtes bildet die letzte Publikationstranche und wird den Abschluss der UEK-Arbeiten bedeuten.</p><p>Die Studien und Beiträge zur Forschung werden im Sommer und Herbst 2001 publiziert. Deren wichtigste Befunde werden Eingang in die Synthese finden; letztere wird einige Monate später erscheinen und die vom Fragesteller gewünschte Gesamtsicht der Kommissionsarbeiten bieten.</p><p>2. Gemäss Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 zur Einsetzung der UEK (SR 984) stehen "sämtliche Untersuchungsmaterialien .... in der alleinigen Verfügungsbefugnis des Bundesrates". Darunter befinden sich Kopien aus privaten Archiven, zu denen die UEK aufgrund des erwähnten Bundesbeschlusses einen privilegierten Zugang hatte. Die Regelung betreffend die Archive der UEK muss den verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen, die hier auf dem Spiel stehen, gebührend Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang stellt die Überprüfbarkeit der Forschungsarbeiten der UEK ein wichtiges öffentliches Interesse dar. Der Bundesrat wird in dieser Sache demnächst einen Entscheid fällen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 und der entsprechenden Umsetzungsbestimmungen vom 19. Dezember 1996 hat die Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (UEK) den Auftrag erhalten, spätestens nach fünf Jahren einen Schlussbericht zuhanden des Bundesrates auszuarbeiten. Für die an der Geschichte unseres Landes interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jedoch für Historiker, Journalisten und für Zeitzeugen bzw. deren Angehörige, ist es von grosser Bedeutung, dass die UEK die noch ausstehenden Forschungsergebnisse als Gesamtpaket veröffentlicht. Für eine Gesamtbeurteilung der Situation der Schweiz im Zweiten Weltkrieg ist es unerlässlich, einen Überblick über den gesamten Stoff zu erhalten, denn nur so wird es möglich, bezüglich einzelner Gesichtspunkte von besonderem Interesse die nötigen Quervergleiche mit allen anderen Einzeluntersuchungen anstellen zu können, womit auch sichergestellt wird, dass die Proportionen gewahrt bleiben. Ebenfalls unerlässlich erscheint es, dass ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Akten des Bundes, inklusive der vollständigen eigenen Akten der UEK, gewährt wird. Damit alle interessierten Kreise in Erfahrung bringen können, in welchem Geist, mit welcher Haltung und mit welchen Forschungsmethoden die Erhellung der Haltung der Schweiz im Zweiten Weltkrieg abgeklärt und beurteilt wurde, ist in diesem ganz besonderen Fall auf die üblichen Sperrfristen zu verzichten.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse der UEK gesamthaft zu veröffentlichen sind und dass auf die weitere Publikation von Teilberichten zu verzichten ist?</p><p>2. Ist er bereit, nach Veröffentlichung des Schlussberichtes Interessierten, ohne die üblichen Sperrfristen abzuwarten, dieselbe Einsicht wie der UEK in die Akten des Bundes zu gewähren und zugleich die Akten der UEK offen zu legen?</p>
- Bericht UEK Schweiz/Zweiter Weltkrieg. Veröffentlichung
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