Massnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche
- ShortId
-
01.1015
- Id
-
20011015
- Updated
-
24.06.2025 21:00
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche
- AdditionalIndexing
-
55;Tiermedizin;Handel mit Agrarerzeugnissen;Maul- und Klauenseuche;Niederlande
- 1
-
- L06K140101030102, Maul- und Klauenseuche
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L04K01050215, Tiermedizin
- L04K03010113, Niederlande
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Monat März wurden rund 16 Tonnen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie 148 Tonnen Milch und Milchprodukte aus Holland eingeführt.</p><p>2. Die praktizierenden Tierärzte werden in erster Linie durch die kantonalen Veterinärämter instruiert. In den Publikationsorganen des Bundesamtes für Veterinärwesen werden sie regelmässig über den Verlauf der Seuche sowie über die getroffenen Massnahmen informiert. Das Bundesamt und sein Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe unterrichten die praktische Seuchenbekämpfung in Vorlesungen an den veterinärmedizinischen Fakultäten in Bern und Zürich sowie an Kursen für amtliche und praktizierende Tierärzte. Zudem hat das Amt eine spezielle Internetseite (www.seuchen.ch) eingerichtet, auf welcher alle aktuellen Informationen bezüglich MKS jederzeit eingesehen werden können.</p><p>3./4. Das Bundesamt für Veterinärwesen führt seit dem erstmaligen Auftreten der MKS in England laufend eine Risikoanalyse durch und trifft die entsprechenden Anordnungen. In einer ersten Phase wurde über die Medien und durch Plakate auf die Risiken von Fleisch und Fleischerzeugnissen hingewiesen, die im Reisendenverkehr importiert werden. Die Bewilligungen für handelsmässige Importe von Fleisch aus Grossbritannien wurden zurückgezogen, und die Zollverwaltung wurde angewiesen, verschärfte Kontrollen bei den leeren Viehtransportfahrzeugen durchzuführen. Es wurden zudem keine Einfuhrbewilligungen mehr für Klauentiere aus der ganzen EU erteilt. In einem Schreiben an alle Tierhalterinnen und Tierhalter informierte das Bundesamt über die Symptome der Seuche und rief in Erinnerung, dass Abfälle, die an Schweine verfüttert werden, erhitzt werden müssen, um allfällige Seuchenerreger abzutöten. In einer zweiten Phase, nach dem Auftreten von MKS-Fällen auf dem europäischen Kontinent, wurden auch die Einfuhrbewilligungen für Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Frankreich, Irland und den Niederlanden zurückgezogen. Mit einer Verordnung hat das Bundesamt für Veterinärwesen die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen im Reisendenverkehr aus Grossbritannien verboten, die Einfuhr von Milch, Milchprodukten und üblicherweise vom Bundesamt nicht kontrollierten Fleischerzeugnissen der grenztierärztlichen Kontrolle unterstellt. Ferner ordnete das Bundesamt für die Einfuhr von Heu, Stroh, Mist und Jauche die Bewilligungspflicht an. Für Viehtransportfahrzeuge aus dem Ausland wurde vorgeschrieben, dass die Reinigung und Desinfektion mit einem amtstierärztlichen Zeugnis zu bestätigen sei. Für den Fall einer weiteren Ausbreitung der Seuche sind die entsprechenden Massnahmen, insbesondere ein allgemeines Einfuhrverbot für Lebensmittel tierischer Herkunft im Grenz- und Reisendenverkehr, vorgesehen.</p><p>5. Die Versorgungssicherheit an Lebensmitteln tierischer Herkunft ist auch beim Erlass weiterer Einfuhrverbote sichergestellt.</p><p>6. Das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe des Bundesamtes für Veterinärwesen untersucht im Rahmen eines EU-Forschungsprojektes eine früh wirkende MKS-Impfung von Schweinen. Als nationales Referenzzentrum für hochansteckende Tierseuchen führt das Institut die Diagnostik durch und entwickelt diese weiter. Die Schweiz betreibt im Übrigen keine eigene Forschung auf dem Gebiet der MKS-Impfung und unterstützt auch keine ausländische Forschung. Im Rahmen der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit verfolgt das Institut die neuen Entwicklungen auf dem Gebiet der Markierung von Impfstoffen mit grosser Aufmerksamkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie den neusten Medienberichten zu entnehmen ist, sind nun auch in Holland Fälle von Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgetreten. In der Folge wurde einerseits die Abschlachtung von gesunden Tieren in einem Umkreis von einem Kilometer angeordnet und anderseits wurde die Ausfuhr von Fleisch und Rohmilchprodukten verboten. Wenn zu diesem Zeitpunkt ein hoher Beamter des Bundesamtes für Veterinärwesen vor den Medien keine Aussage über das Ausmass der Fleischimporte aus Holland machen kann, zweifle ich daran, ob die Verantwortlichen den Ernst der Lage erkennen und ob die zuständigen Bundesstellen alles unternehmen, um die Einschleppung der MKS in die Schweiz zu verhindern. Ich denke dabei vor allem an die Einschleppungsgefahr durch Schweinefleisch aus Holland in den letzten Tagen und Wochen und an die Einfuhr von Landwirtschaftsprodukten auch aus andern Ländern mit Verdachtsfällen, aber auch an die mangelnden Kontrollen bei den Tiertransport-Leerfahrten an Grenzübergängen und an die Einschleppungsgefahr durch den Reisendenverkehr.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Wie viel Fleisch und Milchprodukte wurden in den letzten drei Wochen von Holland in die Schweiz eingeführt?</p><p>2. Warum wurden bis zum heutigen Tag die praktizierenden Tierärzte an der Front nicht sofort und aktiv über den Verlauf der Seuchen und über die Massnahmen des Bundes orientiert?</p><p>3. Warum wurden bis heute an die Grenzkontrollstellen keine besonderen Weisungen bezüglich Einfuhr von Landwirtschaftsprodukten erlassen?</p><p>4. Wären in der jetzigen Situation nicht verschärfte Kontrollen des Reisendenverkehrs, vor allem bei den Freimengen an Fleisch und anderen Landwirtschaftsprodukten, angezeigt?</p><p>5. Kann im Hinblick darauf, dass auch noch andere Länder auf dem europäischen Festland mit der MKS befallen werden, die Versorgungssicherheit in der Schweiz noch garantiert werden?</p><p>6. Sind in der Schweiz Forschungsprojekte im Bereich der Markierung von MKS-Impfstoffen im Auftrag, oder werden internationale Forschungsprogramme in diesem Bereich unterstützt?</p>
- Massnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Im Monat März wurden rund 16 Tonnen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie 148 Tonnen Milch und Milchprodukte aus Holland eingeführt.</p><p>2. Die praktizierenden Tierärzte werden in erster Linie durch die kantonalen Veterinärämter instruiert. In den Publikationsorganen des Bundesamtes für Veterinärwesen werden sie regelmässig über den Verlauf der Seuche sowie über die getroffenen Massnahmen informiert. Das Bundesamt und sein Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe unterrichten die praktische Seuchenbekämpfung in Vorlesungen an den veterinärmedizinischen Fakultäten in Bern und Zürich sowie an Kursen für amtliche und praktizierende Tierärzte. Zudem hat das Amt eine spezielle Internetseite (www.seuchen.ch) eingerichtet, auf welcher alle aktuellen Informationen bezüglich MKS jederzeit eingesehen werden können.</p><p>3./4. Das Bundesamt für Veterinärwesen führt seit dem erstmaligen Auftreten der MKS in England laufend eine Risikoanalyse durch und trifft die entsprechenden Anordnungen. In einer ersten Phase wurde über die Medien und durch Plakate auf die Risiken von Fleisch und Fleischerzeugnissen hingewiesen, die im Reisendenverkehr importiert werden. Die Bewilligungen für handelsmässige Importe von Fleisch aus Grossbritannien wurden zurückgezogen, und die Zollverwaltung wurde angewiesen, verschärfte Kontrollen bei den leeren Viehtransportfahrzeugen durchzuführen. Es wurden zudem keine Einfuhrbewilligungen mehr für Klauentiere aus der ganzen EU erteilt. In einem Schreiben an alle Tierhalterinnen und Tierhalter informierte das Bundesamt über die Symptome der Seuche und rief in Erinnerung, dass Abfälle, die an Schweine verfüttert werden, erhitzt werden müssen, um allfällige Seuchenerreger abzutöten. In einer zweiten Phase, nach dem Auftreten von MKS-Fällen auf dem europäischen Kontinent, wurden auch die Einfuhrbewilligungen für Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Frankreich, Irland und den Niederlanden zurückgezogen. Mit einer Verordnung hat das Bundesamt für Veterinärwesen die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen im Reisendenverkehr aus Grossbritannien verboten, die Einfuhr von Milch, Milchprodukten und üblicherweise vom Bundesamt nicht kontrollierten Fleischerzeugnissen der grenztierärztlichen Kontrolle unterstellt. Ferner ordnete das Bundesamt für die Einfuhr von Heu, Stroh, Mist und Jauche die Bewilligungspflicht an. Für Viehtransportfahrzeuge aus dem Ausland wurde vorgeschrieben, dass die Reinigung und Desinfektion mit einem amtstierärztlichen Zeugnis zu bestätigen sei. Für den Fall einer weiteren Ausbreitung der Seuche sind die entsprechenden Massnahmen, insbesondere ein allgemeines Einfuhrverbot für Lebensmittel tierischer Herkunft im Grenz- und Reisendenverkehr, vorgesehen.</p><p>5. Die Versorgungssicherheit an Lebensmitteln tierischer Herkunft ist auch beim Erlass weiterer Einfuhrverbote sichergestellt.</p><p>6. Das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe des Bundesamtes für Veterinärwesen untersucht im Rahmen eines EU-Forschungsprojektes eine früh wirkende MKS-Impfung von Schweinen. Als nationales Referenzzentrum für hochansteckende Tierseuchen führt das Institut die Diagnostik durch und entwickelt diese weiter. Die Schweiz betreibt im Übrigen keine eigene Forschung auf dem Gebiet der MKS-Impfung und unterstützt auch keine ausländische Forschung. Im Rahmen der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit verfolgt das Institut die neuen Entwicklungen auf dem Gebiet der Markierung von Impfstoffen mit grosser Aufmerksamkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie den neusten Medienberichten zu entnehmen ist, sind nun auch in Holland Fälle von Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgetreten. In der Folge wurde einerseits die Abschlachtung von gesunden Tieren in einem Umkreis von einem Kilometer angeordnet und anderseits wurde die Ausfuhr von Fleisch und Rohmilchprodukten verboten. Wenn zu diesem Zeitpunkt ein hoher Beamter des Bundesamtes für Veterinärwesen vor den Medien keine Aussage über das Ausmass der Fleischimporte aus Holland machen kann, zweifle ich daran, ob die Verantwortlichen den Ernst der Lage erkennen und ob die zuständigen Bundesstellen alles unternehmen, um die Einschleppung der MKS in die Schweiz zu verhindern. Ich denke dabei vor allem an die Einschleppungsgefahr durch Schweinefleisch aus Holland in den letzten Tagen und Wochen und an die Einfuhr von Landwirtschaftsprodukten auch aus andern Ländern mit Verdachtsfällen, aber auch an die mangelnden Kontrollen bei den Tiertransport-Leerfahrten an Grenzübergängen und an die Einschleppungsgefahr durch den Reisendenverkehr.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Wie viel Fleisch und Milchprodukte wurden in den letzten drei Wochen von Holland in die Schweiz eingeführt?</p><p>2. Warum wurden bis zum heutigen Tag die praktizierenden Tierärzte an der Front nicht sofort und aktiv über den Verlauf der Seuchen und über die Massnahmen des Bundes orientiert?</p><p>3. Warum wurden bis heute an die Grenzkontrollstellen keine besonderen Weisungen bezüglich Einfuhr von Landwirtschaftsprodukten erlassen?</p><p>4. Wären in der jetzigen Situation nicht verschärfte Kontrollen des Reisendenverkehrs, vor allem bei den Freimengen an Fleisch und anderen Landwirtschaftsprodukten, angezeigt?</p><p>5. Kann im Hinblick darauf, dass auch noch andere Länder auf dem europäischen Festland mit der MKS befallen werden, die Versorgungssicherheit in der Schweiz noch garantiert werden?</p><p>6. Sind in der Schweiz Forschungsprojekte im Bereich der Markierung von MKS-Impfstoffen im Auftrag, oder werden internationale Forschungsprogramme in diesem Bereich unterstützt?</p>
- Massnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche
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