Fernarbeit für das Personal des Bundes als familien- und regionalpolitische Massnahme

ShortId
01.1017
Id
20011017
Updated
24.06.2025 21:01
Language
de
Title
Fernarbeit für das Personal des Bundes als familien- und regionalpolitische Massnahme
AdditionalIndexing
04;15;28;elektronische Heimarbeit;Familienpolitik;Erziehung;Bundespersonal;Regionalpolitik
1
  • L05K0702050304, elektronische Heimarbeit
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L04K01030304, Familienpolitik
  • L04K01030302, Erziehung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute wie in Zukunft will der Bund ein attraktiver Arbeitgeber sein. Dazu trägt auch ein vielfältiges Angebot an flexiblen Arbeitsformen bei, das der Bund seinem Personal zur Verfügung stellt. Seit mehreren Jahren, insbesondere seit dem Inkrafttreten der Verordnung über die flexible Arbeitszeit in der allgemeinen Bundesverwaltung vom 20. Dezember 1995, haben flexible Arbeitsformen zunehmend an Bedeutung gewonnen.</p><p>In verschiedenen Verwaltungseinheiten wird heute bereits Telearbeit praktiziert. Wie in der Privatwirtschaft sind es auch in der Bundesverwaltung häufig hochqualifizierte Mitarbeitende, die diese Arbeitsform wählen. Meistens sind diese Mitarbeitenden teils an ihrem Arbeitsplatz zu Hause, teils an ihrem Arbeitsplatz in der Verwaltung tätig (alternierende Telearbeit). Mittels moderner Informationstechnologien lässt sich vor allem auch konzeptionelle, kreative Arbeit Gewinn bringend zu Hause erledigen. Telearbeit eignet sich insbesondere einerseits für Personen mit Betreuungsaufgaben, andererseits für Personen mit einem längeren Arbeitsweg, weil sie beispielsweise in einer Randregion wohnen.</p><p>Das Eidgenössische Personalamt ist seit kurzem dabei, in einem Konzept aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang wird eine weitere Förderung flexibler Arbeitsformen, so auch der Telearbeit, geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Telearbeit - vor einigen Jahren noch Wunschdenken - ist mit der Entwicklung der neuen Telekommunikationstechnologien Wirklichkeit geworden. Zahlreiche Unternehmen haben diese neue Arbeitsform bereits eingeführt, und auch der Bund lässt in bestimmten Ämtern Tests durchführen. Dieses System könnte in bestimmten Berufsgruppen, z. B. bei Juristinnen und Juristen oder im Übersetzerdienst, Anwendung finden.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, diese Form der Arbeit zu fördern? Sie würde eine Lösung für all die Eltern darstellen, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren persönlich betreuen möchten, und sie wäre eine Lösung für die Bewohner von Randregionen, die vom Arbeitsplatzabbau in den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes stark betroffen sind.</p>
  • Fernarbeit für das Personal des Bundes als familien- und regionalpolitische Massnahme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute wie in Zukunft will der Bund ein attraktiver Arbeitgeber sein. Dazu trägt auch ein vielfältiges Angebot an flexiblen Arbeitsformen bei, das der Bund seinem Personal zur Verfügung stellt. Seit mehreren Jahren, insbesondere seit dem Inkrafttreten der Verordnung über die flexible Arbeitszeit in der allgemeinen Bundesverwaltung vom 20. Dezember 1995, haben flexible Arbeitsformen zunehmend an Bedeutung gewonnen.</p><p>In verschiedenen Verwaltungseinheiten wird heute bereits Telearbeit praktiziert. Wie in der Privatwirtschaft sind es auch in der Bundesverwaltung häufig hochqualifizierte Mitarbeitende, die diese Arbeitsform wählen. Meistens sind diese Mitarbeitenden teils an ihrem Arbeitsplatz zu Hause, teils an ihrem Arbeitsplatz in der Verwaltung tätig (alternierende Telearbeit). Mittels moderner Informationstechnologien lässt sich vor allem auch konzeptionelle, kreative Arbeit Gewinn bringend zu Hause erledigen. Telearbeit eignet sich insbesondere einerseits für Personen mit Betreuungsaufgaben, andererseits für Personen mit einem längeren Arbeitsweg, weil sie beispielsweise in einer Randregion wohnen.</p><p>Das Eidgenössische Personalamt ist seit kurzem dabei, in einem Konzept aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang wird eine weitere Förderung flexibler Arbeitsformen, so auch der Telearbeit, geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Telearbeit - vor einigen Jahren noch Wunschdenken - ist mit der Entwicklung der neuen Telekommunikationstechnologien Wirklichkeit geworden. Zahlreiche Unternehmen haben diese neue Arbeitsform bereits eingeführt, und auch der Bund lässt in bestimmten Ämtern Tests durchführen. Dieses System könnte in bestimmten Berufsgruppen, z. B. bei Juristinnen und Juristen oder im Übersetzerdienst, Anwendung finden.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, diese Form der Arbeit zu fördern? Sie würde eine Lösung für all die Eltern darstellen, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren persönlich betreuen möchten, und sie wäre eine Lösung für die Bewohner von Randregionen, die vom Arbeitsplatzabbau in den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes stark betroffen sind.</p>
    • Fernarbeit für das Personal des Bundes als familien- und regionalpolitische Massnahme

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