Fachhochschulen. Administrative Anforderungen des BBT

ShortId
01.1020
Id
20011020
Updated
10.04.2024 18:19
Language
de
Title
Fachhochschulen. Administrative Anforderungen des BBT
AdditionalIndexing
32;04;Verwaltungsformalität;Fachhochschule;Bundesamt für Berufsbildung und Technologie;Statistik
1
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L04K08060113, Verwaltungsformalität
  • L03K020218, Statistik
  • L05K0804060102, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund kann die ihm übertragenen Aufgaben im Hochschulbereich nur erfüllen, wenn er über die für die Steuerung, namentlich in der Hochschulpolitik und bei der Subventionierung der Schulen, nötigen Grundlagen verfügt. Im Einzelnen betrifft dies namentlich Daten für das allgemeine Hochschul-Informationssystem und für die Umsetzung einer transparenten und neu im Fachhochschulbereich stärker leistungsorientierten Subventionierung.</p><p>Ein einheitliches Verfahren zur Erfassung der Daten, welches in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den Fachhochschulen eingeführt wurde, stellt sicher, dass Doppelspurigkeiten vermieden werden. Zu diesem Zweck wurde im Subventionsbereich bei allen Fachhochschulen bzw. Hochschulen eine funktionale Kostenrechnung eingeführt. Die Mindestanforderungen, die das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) an die Kostenrechnung und speziell an die einheitliche Ermittlung der Kosten der einzelnen Aufgabenbereiche einer Fachhochschule stellt, sind im Papier "Kostenrechnung für Fachhochschulen: Ein Leitfaden des BBT" festgelegt. Die vorgegebene Leistungserfassung verlangt eine Aufteilung der Kosten pro Studiengang auf die Teilleistungen Diplomstudium, Weiterbildung, angewandte Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen. Die Leistungserfassung dient in erster Linie zur Festlegung der Bundesbeiträge. Das Lehr- und Forschungspersonal gehört zum wichtigsten Kostenfaktor einer Fachhochschule. Die Ausrichtung der Bundesbeiträge, namentlich für das Diplomstudium über Studierendenpauschalen, macht es notwendig, die Lohnkosten auf die einzelnen Teilleistungen Diplomstudium, Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung umzulegen. Es bleibt aber klarzustellen, dass der Bund nur den Rahmen vorgibt und die Umsetzung der Leistungserfassung (Modalitäten und Detaillierungsgrad der Zeitrapporte) Sache der Fachhochschule ist. Die Daten sind auch ein wichtiges Instrument zur Überprüfung des Leistungsauftrags der Fachhochschulen. Sie geben Auskunft über die Aktivitäten pro Studiengang in den einzelnen Teilbereichen Diplomstudium, Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen und bilden die Basis für die in Artikel 7 der Fachhochschulverordnung (FHSV) verlangte transparente Preisgestaltung. </p><p>Die Fachhochschulen sind gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für Statistik (BFS) Angaben zu den Studierenden, den Abschlüssen und zum Personal bereitzustellen. Die Anforderungen sind in den technischen Handbüchern des BFS festgelegt. Grundlage dazu bilden Artikel 13 FHSV, das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BstatG, SR 431.01) sowie die Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1), welche die Erhebungen im Anhang einzeln regelt. Von den Fachhochschulen werden die gleichen statistischen Informationen verlangt wie von den universitären Hochschulen. Die Daten werden nach einheitlich festgelegten Normen sowohl bei den eidgenössisch als auch bei den nach kantonalem Recht anerkannten Fachhochschulen erhoben (BBT- und kantonaler Bereich). Diese werden ins Schweizerische Hochschul-Informationssystem (SHIS) integriert. Dabei werden die Erhebungen der notwendigen Daten und Kennzahlen für den Bund zwischen dem BBT und dem BFS koordiniert, um für die Schulen den administrativen Aufwand so weit möglich zu begrenzen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Einfachen Anfrage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Das BBT erhebt folgende Daten (Berichtswesen/Reporting an das BBT): Daten über die Kosten und Erträge der Teilleistungen (Diplomstudium, Weiterbildung, angewandte Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen). Für die Subventionierung benötigt das BBT zusätzlich Angaben zur Anzahl der Studierenden. Zur besseren Interpretation der Zahlen liefern die Fachhochschulen auch Angaben zur Anzahl von Forschungsprojekten und zu den Dienstleistungen.</p><p>Statistik: Die Fachhochschulen liefern dem BFS die gleichen statistischen Informationen wie die universitären Hochschulen.</p><p>BFS-Erhebung der Studierenden: Individualdaten für alle an einer Fachhochschule immatrikulierten Studierenden mit Angaben zur Person (Matrikelnummer, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum, Vorbildung usw.) und zum Studium (Studiengang, Studienjahr, Ausbildungsform usw.).</p><p>BFS-Erhebung der Abschlüsse: Individualdaten für alle an einer Fachhochschule erworbenen Abschlüsse (Diplom- und Nachdiplomstufe) mit Angaben zum Studiengang, in welchem das Examen abgelegt wurde, zum Examensdatum, und -ergebnis. Mit Hilfe der Matrikelnummer sind die Informationen mit denjenigen zum Studium verknüpfbar (Angaben zur Person und zum Studienverlauf).</p><p>BFS-Erhebung über das Personal: Individualdaten für alle an einer Fachhochschule beschäftigten Personen mit Angaben über die Person (Personalnummer, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum, Ausbildung usw.) und ihre Anstellung (Personalkategorie, Anstellungsstatus, Beschäftigungsgrad) sowie ihre Leistungen in Lehre (Diplomstudium und Nachdiplombereich), Forschung und Entwicklung und für Dienstleistungen (inkl. Technologietransfer) mit Angaben über die Arbeitszeit, die für die einzelnen Leistungen aufgewendet wird, und den Studiengang, dem die Leistung zugeordnet ist.</p><p>2. Berichtswesen/Reporting an das BBT: Je ein Datensatz (Excel-Tabelle) pro Studiengang (Diplomstudium, Weiterbildung, angewandte Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen), Hochschule und Fachhochschule.</p><p>Datenlieferungen an das BFS: Je ein Datensatz (Record) pro Studierende/Studierenden, je ein Datensatz (Record) pro Abschluss und je ein Datensatz (Record) pro Person bzw. pro Leistung.</p><p>3. Das Berichtswesen/Reporting an das BBT ist von zentraler Bedeutung für die Berechnung der Subventionen (Studierendenpauschalen) und die Beurteilung der Leistungserfüllung der Fachhochschulen. Es werden Vergleiche unter den Fachhochschulen einerseits und mit den universitären Hochschulen andererseits möglich. Die Daten dienen auch der Durchführung von Quervergleichen (Benchmarking). Die statistischen Erhebungen erlauben es zudem, Informationen bereitzustellen, welche für die Führung der Fachhochschulen sowie für die hochschul- und forschungspolitischen Organe unerlässlich sind. </p><p>Die Daten werden auch für Datenlieferungen der Schweiz an die Unesco, die OECD und an Eurostat benötigt. Die statistischen Ergebnisse werden publiziert und interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt.</p><p>4. Ja, der Datenschutz ist gewährleistet. Die statistischen Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie keine Rückschlüsse auf einzelne Personen erlauben. Grundlage dazu bilden die Artikel 14 bis 17 BstatG, welche den Datenschutz und die Datensicherheit (Geheimhaltung, Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff, Pflichten der Erhebungsstellen, Archivierung der Daten usw.) regeln. </p><p>5. Nein, es wird kein unverhältnismässiger Aufwand betrieben. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Aufbau der Kostenrechnung und die Aufbereitung von Daten für das SHIS des BFS in der Aufbauphase von den Fachhochschulen besondere administrative Anstrengungen verlangen. Die Erhebungen dienen indessen den in Gesetzen und Verordnungen festgelegten Zwecken und bilden ein zentrales Instrument für eine zielorientierte Hochschulpolitik und eine leistungsorientierte Finanzierung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Neuordnung der Fachhochschullandschaft Schweiz gehen auch Neuerungen in verschiedenen Beziehungen zwischen den Verwaltungsstufen einher. Ein Grund für die Neuordnung war die Nutzbarmachung von Synergien. So weit, so gut. Wer nun aber einen Blick auf die Zusammenarbeit wirft, stellt schnell fest, dass an den Fachhochschulen der administrative Aufwand durch Anforderungen aus dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) sprunghaft angestiegen ist. So werden vom BBT viele, sehr detaillierte Daten an den einzelnen Hochschulen erhoben, z. B. auch im Bereich Leistungserfassung. Beispielsweise wird von den Dozierenden die Auflistung des Zeitaufwandes pro Schuljahr in Stunden oder eventuell Tagen für Klassenbetreuung, Messepräsenz, Akquisition Technologietransfer, persönliche Weiterbildung usw. angefordert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Daten erhebt das BBT an den Fachhochschulen?</p><p>2. Welchen Datenumfang ergibt das?</p><p>3. Wozu dienen diese Daten?</p><p>4. Ist der Datenschutz gewährleistet?</p><p>5. Teilt er aufgrund der Antworten zu den Fragen 1 und 2 meine Vermutung, dass hier ein unverhältnismässiger Administrativaufwand betrieben wird?</p>
  • Fachhochschulen. Administrative Anforderungen des BBT
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund kann die ihm übertragenen Aufgaben im Hochschulbereich nur erfüllen, wenn er über die für die Steuerung, namentlich in der Hochschulpolitik und bei der Subventionierung der Schulen, nötigen Grundlagen verfügt. Im Einzelnen betrifft dies namentlich Daten für das allgemeine Hochschul-Informationssystem und für die Umsetzung einer transparenten und neu im Fachhochschulbereich stärker leistungsorientierten Subventionierung.</p><p>Ein einheitliches Verfahren zur Erfassung der Daten, welches in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den Fachhochschulen eingeführt wurde, stellt sicher, dass Doppelspurigkeiten vermieden werden. Zu diesem Zweck wurde im Subventionsbereich bei allen Fachhochschulen bzw. Hochschulen eine funktionale Kostenrechnung eingeführt. Die Mindestanforderungen, die das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) an die Kostenrechnung und speziell an die einheitliche Ermittlung der Kosten der einzelnen Aufgabenbereiche einer Fachhochschule stellt, sind im Papier "Kostenrechnung für Fachhochschulen: Ein Leitfaden des BBT" festgelegt. Die vorgegebene Leistungserfassung verlangt eine Aufteilung der Kosten pro Studiengang auf die Teilleistungen Diplomstudium, Weiterbildung, angewandte Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen. Die Leistungserfassung dient in erster Linie zur Festlegung der Bundesbeiträge. Das Lehr- und Forschungspersonal gehört zum wichtigsten Kostenfaktor einer Fachhochschule. Die Ausrichtung der Bundesbeiträge, namentlich für das Diplomstudium über Studierendenpauschalen, macht es notwendig, die Lohnkosten auf die einzelnen Teilleistungen Diplomstudium, Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung umzulegen. Es bleibt aber klarzustellen, dass der Bund nur den Rahmen vorgibt und die Umsetzung der Leistungserfassung (Modalitäten und Detaillierungsgrad der Zeitrapporte) Sache der Fachhochschule ist. Die Daten sind auch ein wichtiges Instrument zur Überprüfung des Leistungsauftrags der Fachhochschulen. Sie geben Auskunft über die Aktivitäten pro Studiengang in den einzelnen Teilbereichen Diplomstudium, Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen und bilden die Basis für die in Artikel 7 der Fachhochschulverordnung (FHSV) verlangte transparente Preisgestaltung. </p><p>Die Fachhochschulen sind gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für Statistik (BFS) Angaben zu den Studierenden, den Abschlüssen und zum Personal bereitzustellen. Die Anforderungen sind in den technischen Handbüchern des BFS festgelegt. Grundlage dazu bilden Artikel 13 FHSV, das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BstatG, SR 431.01) sowie die Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1), welche die Erhebungen im Anhang einzeln regelt. Von den Fachhochschulen werden die gleichen statistischen Informationen verlangt wie von den universitären Hochschulen. Die Daten werden nach einheitlich festgelegten Normen sowohl bei den eidgenössisch als auch bei den nach kantonalem Recht anerkannten Fachhochschulen erhoben (BBT- und kantonaler Bereich). Diese werden ins Schweizerische Hochschul-Informationssystem (SHIS) integriert. Dabei werden die Erhebungen der notwendigen Daten und Kennzahlen für den Bund zwischen dem BBT und dem BFS koordiniert, um für die Schulen den administrativen Aufwand so weit möglich zu begrenzen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Einfachen Anfrage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Das BBT erhebt folgende Daten (Berichtswesen/Reporting an das BBT): Daten über die Kosten und Erträge der Teilleistungen (Diplomstudium, Weiterbildung, angewandte Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen). Für die Subventionierung benötigt das BBT zusätzlich Angaben zur Anzahl der Studierenden. Zur besseren Interpretation der Zahlen liefern die Fachhochschulen auch Angaben zur Anzahl von Forschungsprojekten und zu den Dienstleistungen.</p><p>Statistik: Die Fachhochschulen liefern dem BFS die gleichen statistischen Informationen wie die universitären Hochschulen.</p><p>BFS-Erhebung der Studierenden: Individualdaten für alle an einer Fachhochschule immatrikulierten Studierenden mit Angaben zur Person (Matrikelnummer, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum, Vorbildung usw.) und zum Studium (Studiengang, Studienjahr, Ausbildungsform usw.).</p><p>BFS-Erhebung der Abschlüsse: Individualdaten für alle an einer Fachhochschule erworbenen Abschlüsse (Diplom- und Nachdiplomstufe) mit Angaben zum Studiengang, in welchem das Examen abgelegt wurde, zum Examensdatum, und -ergebnis. Mit Hilfe der Matrikelnummer sind die Informationen mit denjenigen zum Studium verknüpfbar (Angaben zur Person und zum Studienverlauf).</p><p>BFS-Erhebung über das Personal: Individualdaten für alle an einer Fachhochschule beschäftigten Personen mit Angaben über die Person (Personalnummer, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum, Ausbildung usw.) und ihre Anstellung (Personalkategorie, Anstellungsstatus, Beschäftigungsgrad) sowie ihre Leistungen in Lehre (Diplomstudium und Nachdiplombereich), Forschung und Entwicklung und für Dienstleistungen (inkl. Technologietransfer) mit Angaben über die Arbeitszeit, die für die einzelnen Leistungen aufgewendet wird, und den Studiengang, dem die Leistung zugeordnet ist.</p><p>2. Berichtswesen/Reporting an das BBT: Je ein Datensatz (Excel-Tabelle) pro Studiengang (Diplomstudium, Weiterbildung, angewandte Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen), Hochschule und Fachhochschule.</p><p>Datenlieferungen an das BFS: Je ein Datensatz (Record) pro Studierende/Studierenden, je ein Datensatz (Record) pro Abschluss und je ein Datensatz (Record) pro Person bzw. pro Leistung.</p><p>3. Das Berichtswesen/Reporting an das BBT ist von zentraler Bedeutung für die Berechnung der Subventionen (Studierendenpauschalen) und die Beurteilung der Leistungserfüllung der Fachhochschulen. Es werden Vergleiche unter den Fachhochschulen einerseits und mit den universitären Hochschulen andererseits möglich. Die Daten dienen auch der Durchführung von Quervergleichen (Benchmarking). Die statistischen Erhebungen erlauben es zudem, Informationen bereitzustellen, welche für die Führung der Fachhochschulen sowie für die hochschul- und forschungspolitischen Organe unerlässlich sind. </p><p>Die Daten werden auch für Datenlieferungen der Schweiz an die Unesco, die OECD und an Eurostat benötigt. Die statistischen Ergebnisse werden publiziert und interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt.</p><p>4. Ja, der Datenschutz ist gewährleistet. Die statistischen Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie keine Rückschlüsse auf einzelne Personen erlauben. Grundlage dazu bilden die Artikel 14 bis 17 BstatG, welche den Datenschutz und die Datensicherheit (Geheimhaltung, Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff, Pflichten der Erhebungsstellen, Archivierung der Daten usw.) regeln. </p><p>5. Nein, es wird kein unverhältnismässiger Aufwand betrieben. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Aufbau der Kostenrechnung und die Aufbereitung von Daten für das SHIS des BFS in der Aufbauphase von den Fachhochschulen besondere administrative Anstrengungen verlangen. Die Erhebungen dienen indessen den in Gesetzen und Verordnungen festgelegten Zwecken und bilden ein zentrales Instrument für eine zielorientierte Hochschulpolitik und eine leistungsorientierte Finanzierung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Neuordnung der Fachhochschullandschaft Schweiz gehen auch Neuerungen in verschiedenen Beziehungen zwischen den Verwaltungsstufen einher. Ein Grund für die Neuordnung war die Nutzbarmachung von Synergien. So weit, so gut. Wer nun aber einen Blick auf die Zusammenarbeit wirft, stellt schnell fest, dass an den Fachhochschulen der administrative Aufwand durch Anforderungen aus dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) sprunghaft angestiegen ist. So werden vom BBT viele, sehr detaillierte Daten an den einzelnen Hochschulen erhoben, z. B. auch im Bereich Leistungserfassung. Beispielsweise wird von den Dozierenden die Auflistung des Zeitaufwandes pro Schuljahr in Stunden oder eventuell Tagen für Klassenbetreuung, Messepräsenz, Akquisition Technologietransfer, persönliche Weiterbildung usw. angefordert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Daten erhebt das BBT an den Fachhochschulen?</p><p>2. Welchen Datenumfang ergibt das?</p><p>3. Wozu dienen diese Daten?</p><p>4. Ist der Datenschutz gewährleistet?</p><p>5. Teilt er aufgrund der Antworten zu den Fragen 1 und 2 meine Vermutung, dass hier ein unverhältnismässiger Administrativaufwand betrieben wird?</p>
    • Fachhochschulen. Administrative Anforderungen des BBT

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