Wer hat den Preisüberwacher vom demokratischen Fairplay dispensiert?

ShortId
01.1023
Id
20011023
Updated
24.06.2025 23:25
Language
de
Title
Wer hat den Preisüberwacher vom demokratischen Fairplay dispensiert?
AdditionalIndexing
04;15;Preisüberwachung;Volksabstimmung;Medikament;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Abstimmungskampf
1
  • L04K11050309, Preisüberwachung
  • L04K08010201, Abstimmungskampf
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
  • L05K0105030102, Medikament
  • L03K080102, Volksabstimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Preisüberwacher hat nicht aktiv in den Abstimmungskampf der Initiative "für tiefere Arzneimittelpreise" (Denner-Initiative) eingegriffen, sondern sich im Gegenteil ausdrücklich einer Abstimmungsempfehlung enthalten. Er hat bei entsprechenden Medienanfragen regelmässig darauf hingewiesen, dass er die wettbewerblichen und preislichen Auswirkungen der Initiative zwar positiv beurteile, andere Aspekte des Volksbegehrens wie insbesondere die Einschränkung der Therapiefreiheit und die Reduktion der Heilmittelkontrolle aber problematisch seien und er deshalb keine Abstimmungsempfehlung abgebe.</p><p>2. Die Jahrespressekonferenz des Preisüberwachers wird seit Jahren in der letzten Februarwoche durchgeführt. Dass die Jahrespressekonferenz des Preisüberwachers zehn Tage vor der Abstimmung der Denner-Initiative stattgefunden hat, ist Zufall. Entgegen der Darstellung des Anfragers hat sich der Preisüberwacher zur Denner-Initiative nicht geäussert. Im Rahmen der Präsentation des Jahresberichtes 2000 hat der Preisüberwacher hingegen neben anderen Themen seine neuesten Preisvergleichsdaten zu den Medikamenten präsentiert. Es ist dabei daran zu erinnern, dass sich der Preisüberwacher nicht zum ersten Mal zu den hohen Medikamentenpreisen äusserte, sondern dass sich der amtierende Preisüberwacher und seine beiden Vorgänger in den letzten zehn Jahren in den Jahresberichten wiederholt und kritisch mit den hohen Arzneimittelpreisen in der Schweiz auseinander gesetzt haben. </p><p>3. Da von einer unfairen Einmischung in den Abstimmungskampf nicht die Rede sein kann, sieht der Bundesrat auch keinen Anlass, beim Preisüberwacher zu intervenieren. </p><p>4. Der Bundesrat sieht auch keinen Grund, quasi präventiv für den Preisüberwacher Regeln für eine Einflussnahme in laufende Abstimmungskämpfe aufzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Abstimmungskampf um die so genannte Denner-Initiative, die Initiative "für tiefere Arzneimittelpreise", meldete sich zehn Tage vor dem Abstimmungssonntag vom 4. März 2001 der Preisüberwacher Werner Marti anlässlich seiner Jahrespressekonferenz mit einer eindeutigen Stellungnahme für die Initiative zu Wort. Es ist selbstverständlich, dass er damit ein überproportionales Medienecho auslöste.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hält er es für gerechtfertigt und unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Spielregeln für zulässig, dass der Preisüberwacher im Rahmen von Abstimmungskämpfen für oder gegen eine Vorlage Partei ergreift?</p><p>2. Hält er es auch für zulässig, dass der Preisüberwacher sich zehn Tage vor dem Abstimmungstag in die Auseinandersetzung einmischt?</p><p>3. Hat er seine Meinung gegenüber dem Preisüberwacher betreffend die Vorfälle vom Februar 2001 zum Ausdruck gebracht?</p><p>4. Hält er es für angezeigt, für den Preisüberwacher Regeln für eine Einflussnahme in laufende Abstimmungsauseinandersetzungen aufzustellen, nachdem immerhin die Gefahr besteht, dass weiterhin Personen mit mangelndem Sinn für demokratisches Fairplay in dieses Amt gewählt werden könnten?</p>
  • Wer hat den Preisüberwacher vom demokratischen Fairplay dispensiert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Preisüberwacher hat nicht aktiv in den Abstimmungskampf der Initiative "für tiefere Arzneimittelpreise" (Denner-Initiative) eingegriffen, sondern sich im Gegenteil ausdrücklich einer Abstimmungsempfehlung enthalten. Er hat bei entsprechenden Medienanfragen regelmässig darauf hingewiesen, dass er die wettbewerblichen und preislichen Auswirkungen der Initiative zwar positiv beurteile, andere Aspekte des Volksbegehrens wie insbesondere die Einschränkung der Therapiefreiheit und die Reduktion der Heilmittelkontrolle aber problematisch seien und er deshalb keine Abstimmungsempfehlung abgebe.</p><p>2. Die Jahrespressekonferenz des Preisüberwachers wird seit Jahren in der letzten Februarwoche durchgeführt. Dass die Jahrespressekonferenz des Preisüberwachers zehn Tage vor der Abstimmung der Denner-Initiative stattgefunden hat, ist Zufall. Entgegen der Darstellung des Anfragers hat sich der Preisüberwacher zur Denner-Initiative nicht geäussert. Im Rahmen der Präsentation des Jahresberichtes 2000 hat der Preisüberwacher hingegen neben anderen Themen seine neuesten Preisvergleichsdaten zu den Medikamenten präsentiert. Es ist dabei daran zu erinnern, dass sich der Preisüberwacher nicht zum ersten Mal zu den hohen Medikamentenpreisen äusserte, sondern dass sich der amtierende Preisüberwacher und seine beiden Vorgänger in den letzten zehn Jahren in den Jahresberichten wiederholt und kritisch mit den hohen Arzneimittelpreisen in der Schweiz auseinander gesetzt haben. </p><p>3. Da von einer unfairen Einmischung in den Abstimmungskampf nicht die Rede sein kann, sieht der Bundesrat auch keinen Anlass, beim Preisüberwacher zu intervenieren. </p><p>4. Der Bundesrat sieht auch keinen Grund, quasi präventiv für den Preisüberwacher Regeln für eine Einflussnahme in laufende Abstimmungskämpfe aufzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Abstimmungskampf um die so genannte Denner-Initiative, die Initiative "für tiefere Arzneimittelpreise", meldete sich zehn Tage vor dem Abstimmungssonntag vom 4. März 2001 der Preisüberwacher Werner Marti anlässlich seiner Jahrespressekonferenz mit einer eindeutigen Stellungnahme für die Initiative zu Wort. Es ist selbstverständlich, dass er damit ein überproportionales Medienecho auslöste.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hält er es für gerechtfertigt und unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Spielregeln für zulässig, dass der Preisüberwacher im Rahmen von Abstimmungskämpfen für oder gegen eine Vorlage Partei ergreift?</p><p>2. Hält er es auch für zulässig, dass der Preisüberwacher sich zehn Tage vor dem Abstimmungstag in die Auseinandersetzung einmischt?</p><p>3. Hat er seine Meinung gegenüber dem Preisüberwacher betreffend die Vorfälle vom Februar 2001 zum Ausdruck gebracht?</p><p>4. Hält er es für angezeigt, für den Preisüberwacher Regeln für eine Einflussnahme in laufende Abstimmungsauseinandersetzungen aufzustellen, nachdem immerhin die Gefahr besteht, dass weiterhin Personen mit mangelndem Sinn für demokratisches Fairplay in dieses Amt gewählt werden könnten?</p>
    • Wer hat den Preisüberwacher vom demokratischen Fairplay dispensiert?

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