Streitwertgrenze für kostenloses Verfahren im AVG

ShortId
01.1027
Id
20011027
Updated
24.06.2025 22:53
Language
de
Title
Streitwertgrenze für kostenloses Verfahren im AVG
AdditionalIndexing
12;Streitwert;unentgeltliche Rechtspflege;Arbeitsrecht;Arbeitsvermittlungsstelle;Temporärarbeit
1
  • L05K0504040301, Streitwert
  • L05K0504030102, unentgeltliche Rechtspflege
  • L05K0702020304, Arbeitsvermittlungsstelle
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L05K0702030214, Temporärarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieser Unterschied behoben werden muss, und er wird dem Parlament eine formelle Gesetzesänderung mit Botschaft unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, die Artikel 10 und 23 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) in Bezug auf die Streitwertgrenze an Artikel 343 Absatz 2 OR anzupassen.</p><p>Per 1. Juni 2001 tritt die revidierte Bestimmung von Artikel 343 Absatz 2 OR in Kraft, wonach die Streitwertgrenze für das kostenlose Verfahren von 20 000 Franken auf 30 000 Franken erhöht wird. Diese Revision erfolgte gestützt auf meine Parlamentarische Initiative. Sowohl mir, dem Parlament wie auch der Verwaltung ist dabei entgangen, dass selbstverständlich auch die Artikel 10 und 23 AVG angepasst werden müssen, da es nie die Meinung des Parlamentes sein kann, Temporärangestellte und Stellensuchende im Gerichtsverfahren schlechter zu behandeln.</p>
  • Streitwertgrenze für kostenloses Verfahren im AVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieser Unterschied behoben werden muss, und er wird dem Parlament eine formelle Gesetzesänderung mit Botschaft unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, die Artikel 10 und 23 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) in Bezug auf die Streitwertgrenze an Artikel 343 Absatz 2 OR anzupassen.</p><p>Per 1. Juni 2001 tritt die revidierte Bestimmung von Artikel 343 Absatz 2 OR in Kraft, wonach die Streitwertgrenze für das kostenlose Verfahren von 20 000 Franken auf 30 000 Franken erhöht wird. Diese Revision erfolgte gestützt auf meine Parlamentarische Initiative. Sowohl mir, dem Parlament wie auch der Verwaltung ist dabei entgangen, dass selbstverständlich auch die Artikel 10 und 23 AVG angepasst werden müssen, da es nie die Meinung des Parlamentes sein kann, Temporärangestellte und Stellensuchende im Gerichtsverfahren schlechter zu behandeln.</p>
    • Streitwertgrenze für kostenloses Verfahren im AVG

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