Todesfall bei Ausschaffung. Untersuchung durch unabhängige Instanz

ShortId
01.1030
Id
20011030
Updated
24.06.2025 22:56
Language
de
Title
Todesfall bei Ausschaffung. Untersuchung durch unabhängige Instanz
AdditionalIndexing
2811;Todesursache;Ausschaffung;gerichtliche Untersuchung
1
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L05K0101030402, Todesursache
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2001 verstarb der nigerianische Staatsangehörige S. C. in Ausschaffungshaft in Granges im Kanton Wallis. Der Bundesrat bedauert diesen tragischen Todesfall sehr und hat dieses Bedauern auch gegenüber den nigerianischen Behörden zum Ausdruck gebracht.</p><p>Die Behörden des Kantons Wallis leiteten gleichentags eine Untersuchung ein, und die Bevölkerung wurde umgehend durch die Kantonspolizei mittels einer Pressemitteilung informiert. Der zuständige Untersuchungsrichter hat bereits beide am Rückführungsversuch beteiligten Polizisten, den Aufseher sowie einen anderen Arrestanten, der zum fraglichen Zeitpunkt in der Zelle anwesend war, als Zeugen einvernommen. Weiter ordnete er die Klärung der Todesursache durch das Gerichtsmedizinische Institut der Universität Lausanne an. Gemäss dessen erstem Zwischenbericht konnten beim Verstorbenen keine äusserlichen Verletzungen festgestellt werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Behörden des Kantons Wallis die notwendigen Untersuchungsmassnahmen eingeleitet haben. Insbesondere wurde mit dem Gerichtsmedizinischen Institut der Universität Lausanne eine ausserkantonale Stelle mit der Abklärung der Todesursache beauftragt, wodurch eine neutrale Untersuchung gewährleistet ist. Vom Ergebnis der Ermittlungen hängt ab, ob die Walliser Behörden weitere Massnahmen werden treffen müssen. Gestützt auf Bundesrecht besteht derzeit kein Anlass, anderweitige Untersuchungen anzuordnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Granges/VS hätte Anfang Mai ein Asylbewerber ausgeschafft werden sollen. Der 27-Jährige starb jedoch während der Ausschaffung. Dies ist nicht das erste Mal, dass in der Schweiz ein Asylsuchender die Ausschaffungsmethoden der Polizei nicht überlebt. Die Untersuchung zeigte dann, dass keinerlei Gewalt angewendet worden war - so berichteten die Medien. Aber die Todesursache bleibt auch nach dieser offiziellen Verlautbarung mysteriös und undurchsichtig.</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass dieser erneute Todesfall anlässlich einer Ausschaffung eine zweite Untersuchung nötig macht und dass die Todesursache durch eine weitere, unabhängige Instanz beurteilt werden muss?</p>
  • Todesfall bei Ausschaffung. Untersuchung durch unabhängige Instanz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2001 verstarb der nigerianische Staatsangehörige S. C. in Ausschaffungshaft in Granges im Kanton Wallis. Der Bundesrat bedauert diesen tragischen Todesfall sehr und hat dieses Bedauern auch gegenüber den nigerianischen Behörden zum Ausdruck gebracht.</p><p>Die Behörden des Kantons Wallis leiteten gleichentags eine Untersuchung ein, und die Bevölkerung wurde umgehend durch die Kantonspolizei mittels einer Pressemitteilung informiert. Der zuständige Untersuchungsrichter hat bereits beide am Rückführungsversuch beteiligten Polizisten, den Aufseher sowie einen anderen Arrestanten, der zum fraglichen Zeitpunkt in der Zelle anwesend war, als Zeugen einvernommen. Weiter ordnete er die Klärung der Todesursache durch das Gerichtsmedizinische Institut der Universität Lausanne an. Gemäss dessen erstem Zwischenbericht konnten beim Verstorbenen keine äusserlichen Verletzungen festgestellt werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Behörden des Kantons Wallis die notwendigen Untersuchungsmassnahmen eingeleitet haben. Insbesondere wurde mit dem Gerichtsmedizinischen Institut der Universität Lausanne eine ausserkantonale Stelle mit der Abklärung der Todesursache beauftragt, wodurch eine neutrale Untersuchung gewährleistet ist. Vom Ergebnis der Ermittlungen hängt ab, ob die Walliser Behörden weitere Massnahmen werden treffen müssen. Gestützt auf Bundesrecht besteht derzeit kein Anlass, anderweitige Untersuchungen anzuordnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Granges/VS hätte Anfang Mai ein Asylbewerber ausgeschafft werden sollen. Der 27-Jährige starb jedoch während der Ausschaffung. Dies ist nicht das erste Mal, dass in der Schweiz ein Asylsuchender die Ausschaffungsmethoden der Polizei nicht überlebt. Die Untersuchung zeigte dann, dass keinerlei Gewalt angewendet worden war - so berichteten die Medien. Aber die Todesursache bleibt auch nach dieser offiziellen Verlautbarung mysteriös und undurchsichtig.</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass dieser erneute Todesfall anlässlich einer Ausschaffung eine zweite Untersuchung nötig macht und dass die Todesursache durch eine weitere, unabhängige Instanz beurteilt werden muss?</p>
    • Todesfall bei Ausschaffung. Untersuchung durch unabhängige Instanz

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