Alkohol- und Tabakwerbeverbot im Radio und Fernsehen
- ShortId
-
01.1031
- Id
-
20011031
- Updated
-
24.06.2025 22:59
- Language
-
de
- Title
-
Alkohol- und Tabakwerbeverbot im Radio und Fernsehen
- AdditionalIndexing
-
2841;Suchtprävention;audiovisuelles Programm;Alkoholwerbung;Tabakwerbung
- 1
-
- L06K070101030203, Tabakwerbung
- L06K070101030201, Alkoholwerbung
- L06K010505070201, Suchtprävention
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht der Bundesrat ausdrücklich eine Weiterführung der bestehenden Werbeverbote für Tabak und für Alkohol für private Veranstalter wie für die SRG vor. Hinter dieser Regelung steht die Befürchtung, dass Werbespots für Zigaretten, Bier oder Spirituosen den staatlichen und privaten Bemühungen zugunsten der Suchtprävention zuwiderlaufen würden. </p><p>Die Vernehmlassung zum RTVG-Entwurf ist abgeschlossen; derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet. Der Bundesrat wird sich - unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen - bei der Verabschiedung der Botschaft endgültig zur Frage der Alkohol- und Tabakwerbung in Radio und Fernsehen äussern und dem Parlament einen Entwurf vorlegen.</p><p>In Bezug auf die Tabakwerbung ist anzufügen, dass die Schweiz an das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen gebunden ist, welches Werbung für Tabakprodukte verbietet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Betreiber privater Radio- und Fernsehstationen möchten zur Deckung ihrer Kosten zukünftig Alkoholwerbung ausstrahlen können. Das Verbot von Alkohol- und Tabakwerbung in Radio- und Fernsehprogrammen ist ein wichtiger Bestandteil der Suchtprävention und muss von daher auch in Zukunft bestehen bleiben.</p><p>Wie stellt sich der Bundesrat zukünftig zum Alkohol- und Tabakwerbeverbot in Radio- und Fernsehprogrammen?</p>
- Alkohol- und Tabakwerbeverbot im Radio und Fernsehen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht der Bundesrat ausdrücklich eine Weiterführung der bestehenden Werbeverbote für Tabak und für Alkohol für private Veranstalter wie für die SRG vor. Hinter dieser Regelung steht die Befürchtung, dass Werbespots für Zigaretten, Bier oder Spirituosen den staatlichen und privaten Bemühungen zugunsten der Suchtprävention zuwiderlaufen würden. </p><p>Die Vernehmlassung zum RTVG-Entwurf ist abgeschlossen; derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet. Der Bundesrat wird sich - unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen - bei der Verabschiedung der Botschaft endgültig zur Frage der Alkohol- und Tabakwerbung in Radio und Fernsehen äussern und dem Parlament einen Entwurf vorlegen.</p><p>In Bezug auf die Tabakwerbung ist anzufügen, dass die Schweiz an das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen gebunden ist, welches Werbung für Tabakprodukte verbietet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Betreiber privater Radio- und Fernsehstationen möchten zur Deckung ihrer Kosten zukünftig Alkoholwerbung ausstrahlen können. Das Verbot von Alkohol- und Tabakwerbung in Radio- und Fernsehprogrammen ist ein wichtiger Bestandteil der Suchtprävention und muss von daher auch in Zukunft bestehen bleiben.</p><p>Wie stellt sich der Bundesrat zukünftig zum Alkohol- und Tabakwerbeverbot in Radio- und Fernsehprogrammen?</p>
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