Gefährliche Hunde

ShortId
01.1043
Id
20011043
Updated
24.06.2025 22:50
Language
de
Title
Gefährliche Hunde
AdditionalIndexing
28;Bundesamt für Veterinärwesen;Veterinärrecht;Hund
1
  • L05K0101030701, Hund
  • L04K08040102, Bundesamt für Veterinärwesen
  • L05K1401030210, Veterinärrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Folge verschiedener Ereignisse im Zusammenhang mit gefährlichen Hunden hat das Bundesamt für Veterinärwesen im vergangenen Jahr zusammen mit einer Arbeitsgruppe Empfehlungen zuhanden der Kantone ausgearbeitet. Die Empfehlungen sind gut aufgenommen worden, und die Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass in den Kantonen verschiedenartige, aber allgemein der Situation angepasste Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden angeordnet worden sind.</p><p>Die Vorbereitungsarbeiten für eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung und Registrierung wurden ebenfalls unverzüglich an die Hand genommen. Da es sich im Winter 2000/2001 herausstellte, dass das Tierseuchengesetz wegen neuer Erkenntnisse zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und der BSE ebenfalls geändert werden muss, wurden alle Revisionsvorhaben zusammengefasst. Über die Entwürfe soll zusammen mit der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes im Herbst 2001 bei den Kantonen und den interessierten Organisationen eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Unmittelbar anschliessend wird eine Botschaft ausgearbeitet.</p><p>Die Zusammenfassung aller Revisionsvorhaben ist nicht infolge Personalmangels, sondern als Beitrag zu einer rationellen Gestaltung der Arbeit von Regierung und Parlament erfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Radio DRS meldete der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) Anfang Mai, die Botschaft für eine Änderung des Tierseuchengesetzes, welches Grundlage für die geplante Kennzeichnung und Registrierung der Hunde sei, werde nicht wie versprochen Ende April 2001, sondern erst im Jahr 2002 vorgelegt. Grund für die Verzögerung seien die Ereignisse rund um die Maul- und Klauenseuche sowie um den Rinderwahnsinn (BSE).</p><p>Bei allem Verständnis für die aktuellen Anforderungen an das BVET ist zu betonen, dass die Kampfhundeproblematik eine wichtige Herausforderung darstellt, welche gemeinsam mit den Kantonen angepackt werden muss.</p><p>Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht doch bereit, diese Gesetzesvorlage beförderlich zu unterbreiten, oder hat die Verzögerung nicht auch mit ungenügendem politischem Willen zu tun, die Kampfhundeproblematik auf Bundesebene ernst zu nehmen?</p><p>2. Sind in Anbetracht von Problembereichen wie BSE die personellen Ressourcen im BVET genügend gross oder sind sie vorübergehend oder dauernd zu erhöhen, um den ernsthaften aktuellen Fragen, die uns heute begegnen, gerecht zu werden?</p>
  • Gefährliche Hunde
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Folge verschiedener Ereignisse im Zusammenhang mit gefährlichen Hunden hat das Bundesamt für Veterinärwesen im vergangenen Jahr zusammen mit einer Arbeitsgruppe Empfehlungen zuhanden der Kantone ausgearbeitet. Die Empfehlungen sind gut aufgenommen worden, und die Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass in den Kantonen verschiedenartige, aber allgemein der Situation angepasste Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden angeordnet worden sind.</p><p>Die Vorbereitungsarbeiten für eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung und Registrierung wurden ebenfalls unverzüglich an die Hand genommen. Da es sich im Winter 2000/2001 herausstellte, dass das Tierseuchengesetz wegen neuer Erkenntnisse zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und der BSE ebenfalls geändert werden muss, wurden alle Revisionsvorhaben zusammengefasst. Über die Entwürfe soll zusammen mit der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes im Herbst 2001 bei den Kantonen und den interessierten Organisationen eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Unmittelbar anschliessend wird eine Botschaft ausgearbeitet.</p><p>Die Zusammenfassung aller Revisionsvorhaben ist nicht infolge Personalmangels, sondern als Beitrag zu einer rationellen Gestaltung der Arbeit von Regierung und Parlament erfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Radio DRS meldete der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) Anfang Mai, die Botschaft für eine Änderung des Tierseuchengesetzes, welches Grundlage für die geplante Kennzeichnung und Registrierung der Hunde sei, werde nicht wie versprochen Ende April 2001, sondern erst im Jahr 2002 vorgelegt. Grund für die Verzögerung seien die Ereignisse rund um die Maul- und Klauenseuche sowie um den Rinderwahnsinn (BSE).</p><p>Bei allem Verständnis für die aktuellen Anforderungen an das BVET ist zu betonen, dass die Kampfhundeproblematik eine wichtige Herausforderung darstellt, welche gemeinsam mit den Kantonen angepackt werden muss.</p><p>Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht doch bereit, diese Gesetzesvorlage beförderlich zu unterbreiten, oder hat die Verzögerung nicht auch mit ungenügendem politischem Willen zu tun, die Kampfhundeproblematik auf Bundesebene ernst zu nehmen?</p><p>2. Sind in Anbetracht von Problembereichen wie BSE die personellen Ressourcen im BVET genügend gross oder sind sie vorübergehend oder dauernd zu erhöhen, um den ernsthaften aktuellen Fragen, die uns heute begegnen, gerecht zu werden?</p>
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