Neat. Optimierung im Kanton Uri

ShortId
01.1047
Id
20011047
Updated
24.06.2025 23:21
Language
de
Title
Neat. Optimierung im Kanton Uri
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Uri;Bewilligung;Landschaftsschutz;NEAT;Verkehrslinie
1
  • L05K1803020701, NEAT
  • L05K1801021801, Verkehrslinie
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L05K0301010119, Uri
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L05K0806010102, Bewilligung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Neat verwirklicht der Bund ein umfassendes Konzept zur Wahrung der verkehrspolitischen Stellung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Europa zum Schutz der Alpen vor weiteren ökologischen Belastungen. Mit einem leistungsfähigen Schienenkorridor soll insbesondere die Umlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene erreicht werden. Der Kanton Uri ist zusammen mit den anderen Neat-Kantonen bereit, im Landesinteresse die damit verbundenen Lasten mitzutragen. Der Bundesrat ist bestrebt, die Anliegen der bereits stark belasteten Kantone und Regionen nach schonender Linienführung bestmöglich zu berücksichtigen.</p><p>1. Gestützt auf den Bundesratsentscheid vom 19. Juni 2000 laufen Arbeiten an der Studie für eine Variante "Berg lang", wie sie im Bereinigungsverfahren von Bundesseite eingebracht worden ist. Die Linienführung dieser Variante verläuft vollständig im Berg und schafft eine Verbindung zwischen dem Gotthard-Basistunnel und einem neuen Axentunnel. In diese Studie wird auch die vom Kanton Uri nachträglich in die Diskussion eingebrachte Linienführungsvariante "Berg lang offen" mit einem Tunnelportal in Erstfeld, einem kurzen oberirdischen Abschnitt und einem daranschliessenden, bis zum neuen Axentunnel führenden Tunnel einbezogen. Diese Variante entspricht grundsätzlich der ursprünglichen Urner Bergvariante, jedoch ohne Überholgleisanlage und ohne Bahnhof Rynächt.</p><p>Der Kanton Uri befürwortet langfristig die Realisierung einer vollständig im Berg verlaufenden Linie, möchte sich aber bis zum Nachweis von deren Machbarkeit die Option "Berg lang offen" wahren.</p><p>Um diesem Urner Anliegen entgegenzukommen, wurde die Variante "Berg lang offen" in den Variantenfächer der Studie "Berg lang" aufgenommen. Aus den Studien werden sowohl Aussagen über die Machbarkeit der Variante "Berg lang" als auch über die Notwendigkeit allfälliger Anpassungen an der Portallage zur Wahrung der Option "Berg lang offen" erwartet. Die anschliessende Interessenabwägung wird zeigen, ob für die Wahrung der Optionen "Berg lang" bzw. "Berg lang offen" Änderungen am Auflageprojekt 2001 erforderlich sind.</p><p>Aufgrund der vom Parlament gefällten und vom Volk im Rahmen der FinöV-Vorlage bestätigten Beschlüsse sind zurzeit weder der Bau einer Variante "Berg lang" (im Sinne des Bundesrats), noch einer Variante "Berg lang offen" (im Sinne des Kantons Uri) finanziert.</p><p>2. Die Unterquerung des Schächens bildet eine Hauptforderung des Kantons, der Gemeinden sowie der Bevölkerung. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als Genehmigungsbehörde sowie das Bundesamt für Verkehr (BAV), welches im Auftrag des UVEK das Plangenehmigungsverfahren leitet, sind darum bemüht, für den Kanton Uri eine akzeptable Lösung zu finden. Hierzu gehört auch die Prüfung der Variante "Schächen tief", wie sie vom Bundesrat in seinem Entscheid vom 19. Juni 2000 gestützt auf die Ergebnisse des Bereinigungsverfahrens abgelehnt worden war. Entsprechende Aufträge zur Prüfung dieser Variante werden vom BAV im Rahmen des laufenden Plangenehmigungsverfahrens erteilt. Sollte aufgrund der Interessenabwägung die Realisierung der Schächenunterführung empfehlenswert sein, wird diese zur Projektierung bei der Alptransit Gotthard AG in Auftrag gegeben. Für die geänderten Teile müsste in der Folge ein neues Verfahren durchgeführt werden. Solche Projektänderungen sind auch bei Vorhaben von der Grössenordnung des vorliegenden und nach einer bereits langen Planungs- und Projektierungsphase nicht ausgeschlossen. So wurde etwa an der Lötschberg-Basislinie das Portal des Fensterstollens Steg um rund 100 Meter in westliche Richtung verlegt, und auch bei der Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist wurden im Laufe des Verfahrens Projektänderungen aufgenommen, ohne dass dadurch wesentliche Verzögerungen im Gesamtbauprogramm eingetreten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vor rund einem Jahr hat der Bundesrat im Raum Uri einen Sachplanentscheid gefällt. Gleichzeitig hat er eine Optimierung der Zufahrtslinie angeordnet. Der Regierungsrat des Kantons Uri hat in diesem Zusammenhang immer darauf hingewiesen, dass die Optimierung der zeitlich dringenden Planauflage "Portal Erstfeld-Altdorf Süd" in engem Zusammenhang mit den Optimierungen der ganzen Zufahrtslinie steht. Dabei hat er zwei Eckwerte definiert. Einerseits muss das Auflageprojekt beim Tunnelportal die Option einer Bergvariante offen lassen, und andererseits ist die Unterquerung des Schächens ins Projekt einzubeziehen. Diese beiden zentralen Anliegen fanden nun im Auflageprojekt der Alpentransitgesellschaft (ATG) keine Berücksichtigung. Die ATG beruft sich dabei auf den Sachplanentscheid des Bundesrates. Das Auflageprojekt der ATG stösst nun beim Regierungsrat, bei allen betroffenen Gemeinden und bei der Bevölkerung auf grundsätzliche Ablehnung.</p><p>Im Rahmen des Geschäftsberichtes hat Bundespräsident Moritz Leuenberger erklärt: "Ich kann Ihnen eine Abwägung sämtlicher sich gegenüberstehenden Interessen durch die beteiligten Bundesbehörden garantieren. Sollte sich zeigen, dass das Auflageprojekt anzupassen ist, werden diese Anpassungen von uns angeordnet werden." Für Uri ist der Einbezug der beiden Kernanliegen (Lage des Tunnelportals und Schächenunterquerung) nach wie vor von zentraler Bedeutung. Im Sinne von Artikel 25 Absatz 4 und Artikel 28 Absatz 3 des Geschäftsreglementes des Ständerates ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>Ist er bereit, im Rahmen des nächsten Verfahrensabschnittes dafür zu sorgen, dass</p><p>1. das Projekt im Bereich des Tunnelportals die Optionen von Bergvarianten ermöglicht?</p><p>2. die Unterquerung des Schächens im Rahmen des Auflageverfahrens oder in der zugesicherten Interessenabwägung einbezogen wird und in diesem Zusammenhang unverzüglich die notwendigen Abklärungen eingeleitet werden?</p>
  • Neat. Optimierung im Kanton Uri
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Neat verwirklicht der Bund ein umfassendes Konzept zur Wahrung der verkehrspolitischen Stellung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Europa zum Schutz der Alpen vor weiteren ökologischen Belastungen. Mit einem leistungsfähigen Schienenkorridor soll insbesondere die Umlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene erreicht werden. Der Kanton Uri ist zusammen mit den anderen Neat-Kantonen bereit, im Landesinteresse die damit verbundenen Lasten mitzutragen. Der Bundesrat ist bestrebt, die Anliegen der bereits stark belasteten Kantone und Regionen nach schonender Linienführung bestmöglich zu berücksichtigen.</p><p>1. Gestützt auf den Bundesratsentscheid vom 19. Juni 2000 laufen Arbeiten an der Studie für eine Variante "Berg lang", wie sie im Bereinigungsverfahren von Bundesseite eingebracht worden ist. Die Linienführung dieser Variante verläuft vollständig im Berg und schafft eine Verbindung zwischen dem Gotthard-Basistunnel und einem neuen Axentunnel. In diese Studie wird auch die vom Kanton Uri nachträglich in die Diskussion eingebrachte Linienführungsvariante "Berg lang offen" mit einem Tunnelportal in Erstfeld, einem kurzen oberirdischen Abschnitt und einem daranschliessenden, bis zum neuen Axentunnel führenden Tunnel einbezogen. Diese Variante entspricht grundsätzlich der ursprünglichen Urner Bergvariante, jedoch ohne Überholgleisanlage und ohne Bahnhof Rynächt.</p><p>Der Kanton Uri befürwortet langfristig die Realisierung einer vollständig im Berg verlaufenden Linie, möchte sich aber bis zum Nachweis von deren Machbarkeit die Option "Berg lang offen" wahren.</p><p>Um diesem Urner Anliegen entgegenzukommen, wurde die Variante "Berg lang offen" in den Variantenfächer der Studie "Berg lang" aufgenommen. Aus den Studien werden sowohl Aussagen über die Machbarkeit der Variante "Berg lang" als auch über die Notwendigkeit allfälliger Anpassungen an der Portallage zur Wahrung der Option "Berg lang offen" erwartet. Die anschliessende Interessenabwägung wird zeigen, ob für die Wahrung der Optionen "Berg lang" bzw. "Berg lang offen" Änderungen am Auflageprojekt 2001 erforderlich sind.</p><p>Aufgrund der vom Parlament gefällten und vom Volk im Rahmen der FinöV-Vorlage bestätigten Beschlüsse sind zurzeit weder der Bau einer Variante "Berg lang" (im Sinne des Bundesrats), noch einer Variante "Berg lang offen" (im Sinne des Kantons Uri) finanziert.</p><p>2. Die Unterquerung des Schächens bildet eine Hauptforderung des Kantons, der Gemeinden sowie der Bevölkerung. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als Genehmigungsbehörde sowie das Bundesamt für Verkehr (BAV), welches im Auftrag des UVEK das Plangenehmigungsverfahren leitet, sind darum bemüht, für den Kanton Uri eine akzeptable Lösung zu finden. Hierzu gehört auch die Prüfung der Variante "Schächen tief", wie sie vom Bundesrat in seinem Entscheid vom 19. Juni 2000 gestützt auf die Ergebnisse des Bereinigungsverfahrens abgelehnt worden war. Entsprechende Aufträge zur Prüfung dieser Variante werden vom BAV im Rahmen des laufenden Plangenehmigungsverfahrens erteilt. Sollte aufgrund der Interessenabwägung die Realisierung der Schächenunterführung empfehlenswert sein, wird diese zur Projektierung bei der Alptransit Gotthard AG in Auftrag gegeben. Für die geänderten Teile müsste in der Folge ein neues Verfahren durchgeführt werden. Solche Projektänderungen sind auch bei Vorhaben von der Grössenordnung des vorliegenden und nach einer bereits langen Planungs- und Projektierungsphase nicht ausgeschlossen. So wurde etwa an der Lötschberg-Basislinie das Portal des Fensterstollens Steg um rund 100 Meter in westliche Richtung verlegt, und auch bei der Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist wurden im Laufe des Verfahrens Projektänderungen aufgenommen, ohne dass dadurch wesentliche Verzögerungen im Gesamtbauprogramm eingetreten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vor rund einem Jahr hat der Bundesrat im Raum Uri einen Sachplanentscheid gefällt. Gleichzeitig hat er eine Optimierung der Zufahrtslinie angeordnet. Der Regierungsrat des Kantons Uri hat in diesem Zusammenhang immer darauf hingewiesen, dass die Optimierung der zeitlich dringenden Planauflage "Portal Erstfeld-Altdorf Süd" in engem Zusammenhang mit den Optimierungen der ganzen Zufahrtslinie steht. Dabei hat er zwei Eckwerte definiert. Einerseits muss das Auflageprojekt beim Tunnelportal die Option einer Bergvariante offen lassen, und andererseits ist die Unterquerung des Schächens ins Projekt einzubeziehen. Diese beiden zentralen Anliegen fanden nun im Auflageprojekt der Alpentransitgesellschaft (ATG) keine Berücksichtigung. Die ATG beruft sich dabei auf den Sachplanentscheid des Bundesrates. Das Auflageprojekt der ATG stösst nun beim Regierungsrat, bei allen betroffenen Gemeinden und bei der Bevölkerung auf grundsätzliche Ablehnung.</p><p>Im Rahmen des Geschäftsberichtes hat Bundespräsident Moritz Leuenberger erklärt: "Ich kann Ihnen eine Abwägung sämtlicher sich gegenüberstehenden Interessen durch die beteiligten Bundesbehörden garantieren. Sollte sich zeigen, dass das Auflageprojekt anzupassen ist, werden diese Anpassungen von uns angeordnet werden." Für Uri ist der Einbezug der beiden Kernanliegen (Lage des Tunnelportals und Schächenunterquerung) nach wie vor von zentraler Bedeutung. Im Sinne von Artikel 25 Absatz 4 und Artikel 28 Absatz 3 des Geschäftsreglementes des Ständerates ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>Ist er bereit, im Rahmen des nächsten Verfahrensabschnittes dafür zu sorgen, dass</p><p>1. das Projekt im Bereich des Tunnelportals die Optionen von Bergvarianten ermöglicht?</p><p>2. die Unterquerung des Schächens im Rahmen des Auflageverfahrens oder in der zugesicherten Interessenabwägung einbezogen wird und in diesem Zusammenhang unverzüglich die notwendigen Abklärungen eingeleitet werden?</p>
    • Neat. Optimierung im Kanton Uri

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