Eidgenössische Ausländerkommission. Subventionierung von Projekten
- ShortId
-
01.1049
- Id
-
20011049
- Updated
-
24.06.2025 21:15
- Language
-
de
- Title
-
Eidgenössische Ausländerkommission. Subventionierung von Projekten
- AdditionalIndexing
-
2811;12;Subvention;Ausländerpolitik;Integration der Zuwanderer;ausserparlamentarische Kommission
- 1
-
- L03K010802, Ausländerpolitik
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Allgemeine Bemerkungen</p><p>Der Bundesrat hat bereits in der Vergangenheit wiederholt auf die hohe Bedeutung der Integrationsförderung für eine umfassende und erfolgreiche Migrationspolitik hingewiesen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Motion Fetz 00.3585, "Schaffung wirksamer Integrationsmassnahmen für Ausländer in der Schweiz"). </p><p>Mit der Aufnahme eines Integrationsartikels in das Ausländergesetz (Art. 25a Anag) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Bund Finanzhilfen zur Förderung der sozialen Integration der Ausländerinnen und Ausländer ausrichten kann. Die entsprechende Ausführungsverordnung, welche sich massgeblich auf den Integrationsbericht der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) stützt, ist seit dem 1. Oktober 2000 in Kraft. Als Förderungsbereiche gemäss Artikel 16 der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern gelten namentlich die Kenntnis der Landesprache, die Allgemeinbildung, die Information und die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie regionale Strukturen der Vernetzung (Auf- und Ausbau von regionalen Ausländerdiensten). Gestützt auf die Integrationsverordnung hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) ausserdem eine Prioritätenordnung erlassen.</p><p>Dem Bund steht im Jahre 2001 ein Kredit in der Höhe von 10 Millionen Franken zur Verfügung, um Finanzhilfen an Integrationsprojekte auszurichten. In der Regel müssen sich die Kantone, die Gemeinden oder Dritte angemessen an den Kosten von bewilligten Projekten beteiligen. Eine Verpflichtung des Bundes zur Ausrichtung solcher Beiträge besteht indessen nicht. </p><p>Über die Gewährung von Finanzhilfen entscheidet im Rahmen der bewilligten Kredite das Bundesamt für Ausländerfragen für Beträge bis zu 300 000 Franken, das EJPD für höhere Beträge. Die Gesuche sind bei der EKA einzureichen. Diese kontrolliert, ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt zum Gesuch Stellung und überweist das Gesuch mit ihrer Stellungnahme an das Bundesamt. </p><p>Zu den Fragen im Einzelnen</p><p>1. Die Finanzhilfen des Bundes können für die in der Integrationsverordnung aufgeführten Förderungsbereiche ausgerichtet werden. Die Prioritätenordnung präzisiert die massgeblichen Kriterien für die Jahre 2001-2003. Danach werden in erster Linie Projekte in den Bereichen Sprache, Ausbildung von Schlüsselpersonen und Partizipation unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms bildet der Aufbau bzw. die Stärkung regionaler Strukturen. Entsprechende Leistungsverträge mit regionalen Ausländerdiensten sind im Einvernehmen mit den Kantonen bereits abgeschlossen oder sind in Vorbereitung. </p><p>2. Das Bundesamt für Ausländerfragen hat bis Ende Juli 2001 385 Gesuche um Finanzhilfen abschliessend behandelt. Für 205 Projektgesuche konnten - meist reduzierte - Finanzbeiträge gesprochen werden. Bis zum erwähnten Zeitpunkt stellt der Betrag von 200 000 Franken für das Projekt "Öffentlichkeitskampagne 2000/01" der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft der grösste, der Betrag von 1000 Franken für das Projekt "Deutsch für fremdsprachige Frauen", eingereicht von einer Privatperson aus dem Halbkanton Appenzell Ausserhoden, der kleinste der gesprochenen Beiträge dar. </p><p>3. Bis auf eine Ausnahme sind aus allen Kantonen Projektgesuche eingegangen, an welche Bundesbeiträge ausgerichtet werden konnten. Einzig aus dem Halbkanton Nidwalden traf nur ein Finanzierungsgesuch ein, welches abgelehnt werden musste. Bei den Kantonen und Halbkantonen, aus welchen die meisten der ganz oder teilweise bewilligten Projektgesuche stammten, handelt es sich um die Kantone Zürich, Bern, Aargau, Basel-Stadt, Luzern und Waadt. </p><p>4. Die Integrationsförderung des Bundes kommt zu den Leistungen der Gemeinden, der Kantone und von Privaten ergänzend hinzu. Von grosser Bedeutung sind namentlich auch die Integrationsleistungen in den Bereichen des Arbeitsmarktes, der Berufsbildung oder der Gesundheitsförderung. Diese Massnahmen richten sich an die gesamte Bevölkerung, sie werden somit auch von vielen Ausländerinnen und Ausländern in Anspruch genommen. Ihnen kommt in der Integrationspolitik weiterhin eine zentrale Bedeutung zu. Die auf die Ausländergesetzgebung des Bundes gestützte Integrationsförderung erlaubt demgegenüber die Berücksichtigung von spezifischen Anliegen. Ein solches Bedürfnis stellt beispielsweise die gezielte Sprachförderung von schwer erreichbaren Zielgruppen dar. Die Integrationspolitik besteht somit aus einem Bündel von Massnahmen. Der Bundesrat teilt aus diesem Grunde die Befürchtung nicht, dass die Bewilligung individueller Finanzhilfen einer nachhaltigen Integrationspolitik entgegensteht. </p><p>5. Mit Gesuchen um Finanzhilfen für Projekte wurden für das Jahr 2001 rund 35 Millionen Franken beantragt. Zusätzlich gingen Offerten für Leistungsverträge zum Auf- oder Ausbau regionaler Strukturen in der Höhe von rund 5 Millionen Franken ein. Für das Jahr 2001 rechnet das Bundesamt für Ausländerfragen mit Ausgaben von ungefähr 9 Millionen Franken. Die Tatsache, dass der zur Verfügung stehende Kredit im Jahre 2001 voraussichtlich nicht vollumfänglich benötigt wird, hat ausschliesslich damit zu tun, dass zahlreiche Projekte infolge einer ausstehenden Entscheidung über Finanzhilfe erst verspätet gestartet werden konnten. </p><p>6. Von dem für das Jahr 2001 bewilligten Zahlungskredit von 10 Millionen Franken mussten 0,5 Millionen in einen Personalkredit umgewandelt werden, um durch Schaffung entsprechender Stellen bei der EKA die Verteilung der Mittel vorzubereiten.</p><p>7. Die EKA hat ihre Erfahrungen im Bericht vom 9. Juli 2001 veröffentlicht. Nach Auffassung der EKA zeigt die grosse Zahl von begründeten Projektgesuchen, dass der Bedarf nach einem Integrationsförderungsprogramm des Bundes ausgewiesen ist. Die Kommission zeigt sich erfreut über die grosse Zahl von Aktivitäten, die von staatlichen Stellen, Ausländerorganisationen, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, Hilfswerken und Privaten im Hinblick auf die Integration der ausländischen Bevölkerung ausgehen. Die Projekte zeichnen sich generell durch einen hohen Anteil an Eigenleistungen und durch freiwilliges Engagement der Projektträger aus. Sie erhofft sich, dass durch das Integrationsprogramm des Bundes weitere Kräfte für die Integration mobilisiert werden. Ihrer Meinung nach sind aber zusätzliche Mittel notwendig, um in den Folgejahren die Weiterführung der Projekte zu gewährleisten und auch andere notwendige Projekte zu ermöglichen. Da die Prioritätenordnung des Bundes für die Jahre 2001 bis 2003 festgelegt ist, wird die EKA an der bisherigen Praxis - welche durch das Bundesamt für Ausländerfragen unterstützt wird - grundsätzlich festhalten. Projekte im Integrationsbereich brauchen eine gewisse Laufzeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten.</p><p>8. Die EKA hat sich bei ihren Empfehlungen auf die geltenden Rechtsgrundlagen (Integrationsverordnung und Schwerpunktprogramm für die Jahre 2001-2003 als Prioritätenordnung gemäss Art. 17 der Integrationsverordnung) gestützt. Um eine einheitliche Praxis zu entwickeln und die Gleichbehandlung gleichgelagerter Gesuche zu gewährleisten, hat die Kommission im Hinblick auf die Abgabe ihrer Empfehlungen zuhanden des Bundesamtes weitere Kriterien entwickelt. Diese Kriterien sind im oben erwähnten Bericht der EKA (Bericht der EKA vom 9. Juli 2001 über die Vergabe der Finanzbeiträge 2001, S. 5f.) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind die Hauptkriterien, nach denen die Finanzhilfen an die verschiedenen vorgeschlagenen Projekte vergeben werden? </p><p>2. Wie viele Projekte aus der ersten Entscheidungsrunde der Kommission wurden ausgewählt? Wie hoch ist die durchschnittliche Finanzhilfe? Welches Projekt wurde am meisten unterstützt? Welches am wenigsten?</p><p>3. Wie verteilen sich die berücksichtigten Projekte auf die Landesteile?</p><p>4. Glauben Sie nicht, dass das Auswählen von Einzelprojekten der Durchsetzung einer nachhaltigen Integrationspolitik im Wege steht?</p><p>5. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die zugunsten aller Projekte für 2001 erhalten wurden? Wie hoch ist die überwiesene Gesamtsumme?</p><p>6. Wie hoch sind bei der für die Integration bewilligten Finanzhilfe die Strukturkosten im Vergleich zur Gesamtsumme, welche für die Projekte zur Verfügung steht?</p><p>7. Welche Lehren zieht die Eidgenössische Ausländerkommission aus dieser ersten Erfahrung, und welche Strategie möchte sie für 2002/03 entwickeln?</p><p>8. Könnte man mir den Kriterienkatalog zukommen lassen, der ja in Besitz der Kommission ist?</p>
- Eidgenössische Ausländerkommission. Subventionierung von Projekten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Allgemeine Bemerkungen</p><p>Der Bundesrat hat bereits in der Vergangenheit wiederholt auf die hohe Bedeutung der Integrationsförderung für eine umfassende und erfolgreiche Migrationspolitik hingewiesen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Motion Fetz 00.3585, "Schaffung wirksamer Integrationsmassnahmen für Ausländer in der Schweiz"). </p><p>Mit der Aufnahme eines Integrationsartikels in das Ausländergesetz (Art. 25a Anag) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Bund Finanzhilfen zur Förderung der sozialen Integration der Ausländerinnen und Ausländer ausrichten kann. Die entsprechende Ausführungsverordnung, welche sich massgeblich auf den Integrationsbericht der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) stützt, ist seit dem 1. Oktober 2000 in Kraft. Als Förderungsbereiche gemäss Artikel 16 der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern gelten namentlich die Kenntnis der Landesprache, die Allgemeinbildung, die Information und die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie regionale Strukturen der Vernetzung (Auf- und Ausbau von regionalen Ausländerdiensten). Gestützt auf die Integrationsverordnung hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) ausserdem eine Prioritätenordnung erlassen.</p><p>Dem Bund steht im Jahre 2001 ein Kredit in der Höhe von 10 Millionen Franken zur Verfügung, um Finanzhilfen an Integrationsprojekte auszurichten. In der Regel müssen sich die Kantone, die Gemeinden oder Dritte angemessen an den Kosten von bewilligten Projekten beteiligen. Eine Verpflichtung des Bundes zur Ausrichtung solcher Beiträge besteht indessen nicht. </p><p>Über die Gewährung von Finanzhilfen entscheidet im Rahmen der bewilligten Kredite das Bundesamt für Ausländerfragen für Beträge bis zu 300 000 Franken, das EJPD für höhere Beträge. Die Gesuche sind bei der EKA einzureichen. Diese kontrolliert, ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt zum Gesuch Stellung und überweist das Gesuch mit ihrer Stellungnahme an das Bundesamt. </p><p>Zu den Fragen im Einzelnen</p><p>1. Die Finanzhilfen des Bundes können für die in der Integrationsverordnung aufgeführten Förderungsbereiche ausgerichtet werden. Die Prioritätenordnung präzisiert die massgeblichen Kriterien für die Jahre 2001-2003. Danach werden in erster Linie Projekte in den Bereichen Sprache, Ausbildung von Schlüsselpersonen und Partizipation unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms bildet der Aufbau bzw. die Stärkung regionaler Strukturen. Entsprechende Leistungsverträge mit regionalen Ausländerdiensten sind im Einvernehmen mit den Kantonen bereits abgeschlossen oder sind in Vorbereitung. </p><p>2. Das Bundesamt für Ausländerfragen hat bis Ende Juli 2001 385 Gesuche um Finanzhilfen abschliessend behandelt. Für 205 Projektgesuche konnten - meist reduzierte - Finanzbeiträge gesprochen werden. Bis zum erwähnten Zeitpunkt stellt der Betrag von 200 000 Franken für das Projekt "Öffentlichkeitskampagne 2000/01" der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft der grösste, der Betrag von 1000 Franken für das Projekt "Deutsch für fremdsprachige Frauen", eingereicht von einer Privatperson aus dem Halbkanton Appenzell Ausserhoden, der kleinste der gesprochenen Beiträge dar. </p><p>3. Bis auf eine Ausnahme sind aus allen Kantonen Projektgesuche eingegangen, an welche Bundesbeiträge ausgerichtet werden konnten. Einzig aus dem Halbkanton Nidwalden traf nur ein Finanzierungsgesuch ein, welches abgelehnt werden musste. Bei den Kantonen und Halbkantonen, aus welchen die meisten der ganz oder teilweise bewilligten Projektgesuche stammten, handelt es sich um die Kantone Zürich, Bern, Aargau, Basel-Stadt, Luzern und Waadt. </p><p>4. Die Integrationsförderung des Bundes kommt zu den Leistungen der Gemeinden, der Kantone und von Privaten ergänzend hinzu. Von grosser Bedeutung sind namentlich auch die Integrationsleistungen in den Bereichen des Arbeitsmarktes, der Berufsbildung oder der Gesundheitsförderung. Diese Massnahmen richten sich an die gesamte Bevölkerung, sie werden somit auch von vielen Ausländerinnen und Ausländern in Anspruch genommen. Ihnen kommt in der Integrationspolitik weiterhin eine zentrale Bedeutung zu. Die auf die Ausländergesetzgebung des Bundes gestützte Integrationsförderung erlaubt demgegenüber die Berücksichtigung von spezifischen Anliegen. Ein solches Bedürfnis stellt beispielsweise die gezielte Sprachförderung von schwer erreichbaren Zielgruppen dar. Die Integrationspolitik besteht somit aus einem Bündel von Massnahmen. Der Bundesrat teilt aus diesem Grunde die Befürchtung nicht, dass die Bewilligung individueller Finanzhilfen einer nachhaltigen Integrationspolitik entgegensteht. </p><p>5. Mit Gesuchen um Finanzhilfen für Projekte wurden für das Jahr 2001 rund 35 Millionen Franken beantragt. Zusätzlich gingen Offerten für Leistungsverträge zum Auf- oder Ausbau regionaler Strukturen in der Höhe von rund 5 Millionen Franken ein. Für das Jahr 2001 rechnet das Bundesamt für Ausländerfragen mit Ausgaben von ungefähr 9 Millionen Franken. Die Tatsache, dass der zur Verfügung stehende Kredit im Jahre 2001 voraussichtlich nicht vollumfänglich benötigt wird, hat ausschliesslich damit zu tun, dass zahlreiche Projekte infolge einer ausstehenden Entscheidung über Finanzhilfe erst verspätet gestartet werden konnten. </p><p>6. Von dem für das Jahr 2001 bewilligten Zahlungskredit von 10 Millionen Franken mussten 0,5 Millionen in einen Personalkredit umgewandelt werden, um durch Schaffung entsprechender Stellen bei der EKA die Verteilung der Mittel vorzubereiten.</p><p>7. Die EKA hat ihre Erfahrungen im Bericht vom 9. Juli 2001 veröffentlicht. Nach Auffassung der EKA zeigt die grosse Zahl von begründeten Projektgesuchen, dass der Bedarf nach einem Integrationsförderungsprogramm des Bundes ausgewiesen ist. Die Kommission zeigt sich erfreut über die grosse Zahl von Aktivitäten, die von staatlichen Stellen, Ausländerorganisationen, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, Hilfswerken und Privaten im Hinblick auf die Integration der ausländischen Bevölkerung ausgehen. Die Projekte zeichnen sich generell durch einen hohen Anteil an Eigenleistungen und durch freiwilliges Engagement der Projektträger aus. Sie erhofft sich, dass durch das Integrationsprogramm des Bundes weitere Kräfte für die Integration mobilisiert werden. Ihrer Meinung nach sind aber zusätzliche Mittel notwendig, um in den Folgejahren die Weiterführung der Projekte zu gewährleisten und auch andere notwendige Projekte zu ermöglichen. Da die Prioritätenordnung des Bundes für die Jahre 2001 bis 2003 festgelegt ist, wird die EKA an der bisherigen Praxis - welche durch das Bundesamt für Ausländerfragen unterstützt wird - grundsätzlich festhalten. Projekte im Integrationsbereich brauchen eine gewisse Laufzeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten.</p><p>8. Die EKA hat sich bei ihren Empfehlungen auf die geltenden Rechtsgrundlagen (Integrationsverordnung und Schwerpunktprogramm für die Jahre 2001-2003 als Prioritätenordnung gemäss Art. 17 der Integrationsverordnung) gestützt. Um eine einheitliche Praxis zu entwickeln und die Gleichbehandlung gleichgelagerter Gesuche zu gewährleisten, hat die Kommission im Hinblick auf die Abgabe ihrer Empfehlungen zuhanden des Bundesamtes weitere Kriterien entwickelt. Diese Kriterien sind im oben erwähnten Bericht der EKA (Bericht der EKA vom 9. Juli 2001 über die Vergabe der Finanzbeiträge 2001, S. 5f.) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind die Hauptkriterien, nach denen die Finanzhilfen an die verschiedenen vorgeschlagenen Projekte vergeben werden? </p><p>2. Wie viele Projekte aus der ersten Entscheidungsrunde der Kommission wurden ausgewählt? Wie hoch ist die durchschnittliche Finanzhilfe? Welches Projekt wurde am meisten unterstützt? Welches am wenigsten?</p><p>3. Wie verteilen sich die berücksichtigten Projekte auf die Landesteile?</p><p>4. Glauben Sie nicht, dass das Auswählen von Einzelprojekten der Durchsetzung einer nachhaltigen Integrationspolitik im Wege steht?</p><p>5. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die zugunsten aller Projekte für 2001 erhalten wurden? Wie hoch ist die überwiesene Gesamtsumme?</p><p>6. Wie hoch sind bei der für die Integration bewilligten Finanzhilfe die Strukturkosten im Vergleich zur Gesamtsumme, welche für die Projekte zur Verfügung steht?</p><p>7. Welche Lehren zieht die Eidgenössische Ausländerkommission aus dieser ersten Erfahrung, und welche Strategie möchte sie für 2002/03 entwickeln?</p><p>8. Könnte man mir den Kriterienkatalog zukommen lassen, der ja in Besitz der Kommission ist?</p>
- Eidgenössische Ausländerkommission. Subventionierung von Projekten
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