Verkauf von Post- und Swisscom-Immobilien

ShortId
01.1069
Id
20011069
Updated
24.06.2025 23:28
Language
de
Title
Verkauf von Post- und Swisscom-Immobilien
AdditionalIndexing
34;Post;Gemeinde;Bodenmarkt;Kanton;Vorkaufsrecht;Swisscom;Immobilieneigentum
1
  • L04K05070109, Immobilieneigentum
  • L04K01020403, Bodenmarkt
  • L04K12020202, Post
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L04K05070118, Vorkaufsrecht
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020106, Gemeinde
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Postorganisations- und Telekommunikationsunternehmungsgesetz umschreiben die Zuständigkeitsbereiche von Post und Swisscom. Gemäss der vom Parlament per 1998 beschlossenen gesetzlichen Konzeption sind diese beiden Unternehmen im Rahmen der strategischen Vorgaben des Bundesrates selbstständig verantwortlich für den Entscheid, welche Liegenschaften zur Erfüllung ihrer unternehmerischen Tätigkeiten erforderlich sind.</p><p>Um ihre Kräfte auf die wesentlichen Geschäftsaktivitäten zu konzentrieren, trennt sich die Swisscom von einem Teil ihres Immobilienbestandes. Darunter befinden sich auch Liegenschaften, welche für die raumplanerische Entwicklung von Standortkantonen und -gemeinden von wesentlicher Bedeutung sein können. Der Bundesrat ist sich dieser Tatsache bewusst und hat die Swisscom darauf hingewiesen. Entsprechend sucht die Swisscom bereits die Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinwesen, um im Rahmen ihrer unternehmerischen Möglichkeiten deren Anliegen bevorzugt zu behandeln. Obwohl bei der Post keine derartigen Verkaufspläne bekannt sind, wird der Bundesrat auch die Post anhalten, bei einer allfälligen Veräusserung analog der Swisscom vorzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, bei den Direktionen von Post und Swisscom zu intervenieren, damit diese Immobilien, die sie verkaufen wollen, prioritär den Standortkantonen und -gemeinden anbieten, welche oft zum Erwerb dieser Immobilien beigetragen haben? Kantone und Gemeinden würden eine solche Initiative im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Gemeinwesen begrüssen.</p>
  • Verkauf von Post- und Swisscom-Immobilien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Postorganisations- und Telekommunikationsunternehmungsgesetz umschreiben die Zuständigkeitsbereiche von Post und Swisscom. Gemäss der vom Parlament per 1998 beschlossenen gesetzlichen Konzeption sind diese beiden Unternehmen im Rahmen der strategischen Vorgaben des Bundesrates selbstständig verantwortlich für den Entscheid, welche Liegenschaften zur Erfüllung ihrer unternehmerischen Tätigkeiten erforderlich sind.</p><p>Um ihre Kräfte auf die wesentlichen Geschäftsaktivitäten zu konzentrieren, trennt sich die Swisscom von einem Teil ihres Immobilienbestandes. Darunter befinden sich auch Liegenschaften, welche für die raumplanerische Entwicklung von Standortkantonen und -gemeinden von wesentlicher Bedeutung sein können. Der Bundesrat ist sich dieser Tatsache bewusst und hat die Swisscom darauf hingewiesen. Entsprechend sucht die Swisscom bereits die Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinwesen, um im Rahmen ihrer unternehmerischen Möglichkeiten deren Anliegen bevorzugt zu behandeln. Obwohl bei der Post keine derartigen Verkaufspläne bekannt sind, wird der Bundesrat auch die Post anhalten, bei einer allfälligen Veräusserung analog der Swisscom vorzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, bei den Direktionen von Post und Swisscom zu intervenieren, damit diese Immobilien, die sie verkaufen wollen, prioritär den Standortkantonen und -gemeinden anbieten, welche oft zum Erwerb dieser Immobilien beigetragen haben? Kantone und Gemeinden würden eine solche Initiative im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Gemeinwesen begrüssen.</p>
    • Verkauf von Post- und Swisscom-Immobilien

Back to List