Nationalstrasse SN 1.4.4, Abschnitt Schöneich-Aubrugg (Schwamendingen) in Zürich. Neubau und Lärmschutz

ShortId
01.1075
Id
20011075
Updated
24.06.2025 21:14
Language
de
Title
Nationalstrasse SN 1.4.4, Abschnitt Schöneich-Aubrugg (Schwamendingen) in Zürich. Neubau und Lärmschutz
AdditionalIndexing
48;52;Autobahn;Nationalstrassenbau;Lärmschutz
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Sanierungspflicht in diesem Abschnitt bewusst. Die zuständigen Bundesbehörden haben daher zusammen mit dem Kanton Zürich ein Lärmsanierungsprojekt erarbeitet. Dieses sieht Lärmschutzwände im Mittelstreifen und je auf der Seite vor, verbunden mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Stundenkilometer. Das Projekt ist bisher deshalb nicht realisiert worden, weil eine kantonale Volksinitiative hängig ist, die eine Eindeckung dieses Abschnittes verlangt.</p><p>Die Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Nein, weil eine Sanierung mit Lärmschutzwänden und Geschwindigkeitsherabsetzung genügt, um dem geltenden Lärmschutzrecht Rechnung zu tragen. Für die Finanzierung von darüber hinausgehenden Lösungen fehlt die Rechtsgrundlage. Die Finanzierung in Einzelfällen von teuren baulichen Massnahmen, die über das hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist, wäre auch unter dem Gesichtspunkt der rechtsgleichen Behandlung im Hinblick auf andere Projekte nicht vertretbar. Zudem hat der Bund im Hinblick auf den Bericht "Standards im Nationalstrassenbau" seine Mittel ökonomisch einzusetzen.</p><p>2./3. Der Bund beteiligt sich am ausgearbeiteten Lärmsanierungsprojekt mit dem vorgesehenen Kostenanteil von 58 Prozent. Soweit aus umweltschützerischen oder anderen (städtebaulichen) Gründen weiter gehende Lösungen - wie z. B. die mit der kantonalen Volksinitiative geforderte Eindeckung - beschlossen werden sollten, würde sich der Bund dagegen nicht wehren; er würde sich auch an den Kosten eines solchen Projektes beteiligen. Sein Beitrag würde sich indessen auf den für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlösung erforderlichen Betrag beschränken; die Mehrkosten müssten vom Kanton und der Gemeinde getragen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Nationalstrasse SN 1.4.4 als Verbindung von Winterthur und Flughafen nach Zürich-City gehört mit rund 100 000 Fahrzeugen pro Tag zu den am höchsten belasteten Strassenabschnitten der Schweiz. Seit der Eröffnung am 20. August 1980 nahm der Motorfahrzeugverkehr um über das Dreifache zu. Bereits 1980 wurden Lärmschutzmassnahmen realisiert. Sie sind heute in einem sanierungswürdigen Zustand und genügen zudem den Anforderungen der Lärmschutzverordnung nicht mehr. Der Lärmpegel liegt heute mit rund 78 Dezibel (A) über dem Alarmwert. Insbesondere aus Lärmschutzgründen, aber auch aus städtebaulicher Sicht kann eine nachhaltige Sanierung nur mit einem Neubau dieser Strecke erreicht werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, angesichts der prekären Situation einen Neubau dieser Strecke ins Auge zu fassen?</p><p>2. Kann damit gerechnet werden, dass analog den Nationalstrassenstrecken von der Stadt Luzern bis zur Grenze des Kantons Nidwalden und von Pratteln bis Basel mit Beiträgen des Bundes gerechnet werden kann?</p><p>3. Wie hoch sind diese Beiträge?</p>
  • Nationalstrasse SN 1.4.4, Abschnitt Schöneich-Aubrugg (Schwamendingen) in Zürich. Neubau und Lärmschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Sanierungspflicht in diesem Abschnitt bewusst. Die zuständigen Bundesbehörden haben daher zusammen mit dem Kanton Zürich ein Lärmsanierungsprojekt erarbeitet. Dieses sieht Lärmschutzwände im Mittelstreifen und je auf der Seite vor, verbunden mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Stundenkilometer. Das Projekt ist bisher deshalb nicht realisiert worden, weil eine kantonale Volksinitiative hängig ist, die eine Eindeckung dieses Abschnittes verlangt.</p><p>Die Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Nein, weil eine Sanierung mit Lärmschutzwänden und Geschwindigkeitsherabsetzung genügt, um dem geltenden Lärmschutzrecht Rechnung zu tragen. Für die Finanzierung von darüber hinausgehenden Lösungen fehlt die Rechtsgrundlage. Die Finanzierung in Einzelfällen von teuren baulichen Massnahmen, die über das hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist, wäre auch unter dem Gesichtspunkt der rechtsgleichen Behandlung im Hinblick auf andere Projekte nicht vertretbar. Zudem hat der Bund im Hinblick auf den Bericht "Standards im Nationalstrassenbau" seine Mittel ökonomisch einzusetzen.</p><p>2./3. Der Bund beteiligt sich am ausgearbeiteten Lärmsanierungsprojekt mit dem vorgesehenen Kostenanteil von 58 Prozent. Soweit aus umweltschützerischen oder anderen (städtebaulichen) Gründen weiter gehende Lösungen - wie z. B. die mit der kantonalen Volksinitiative geforderte Eindeckung - beschlossen werden sollten, würde sich der Bund dagegen nicht wehren; er würde sich auch an den Kosten eines solchen Projektes beteiligen. Sein Beitrag würde sich indessen auf den für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlösung erforderlichen Betrag beschränken; die Mehrkosten müssten vom Kanton und der Gemeinde getragen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Nationalstrasse SN 1.4.4 als Verbindung von Winterthur und Flughafen nach Zürich-City gehört mit rund 100 000 Fahrzeugen pro Tag zu den am höchsten belasteten Strassenabschnitten der Schweiz. Seit der Eröffnung am 20. August 1980 nahm der Motorfahrzeugverkehr um über das Dreifache zu. Bereits 1980 wurden Lärmschutzmassnahmen realisiert. Sie sind heute in einem sanierungswürdigen Zustand und genügen zudem den Anforderungen der Lärmschutzverordnung nicht mehr. Der Lärmpegel liegt heute mit rund 78 Dezibel (A) über dem Alarmwert. Insbesondere aus Lärmschutzgründen, aber auch aus städtebaulicher Sicht kann eine nachhaltige Sanierung nur mit einem Neubau dieser Strecke erreicht werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, angesichts der prekären Situation einen Neubau dieser Strecke ins Auge zu fassen?</p><p>2. Kann damit gerechnet werden, dass analog den Nationalstrassenstrecken von der Stadt Luzern bis zur Grenze des Kantons Nidwalden und von Pratteln bis Basel mit Beiträgen des Bundes gerechnet werden kann?</p><p>3. Wie hoch sind diese Beiträge?</p>
    • Nationalstrasse SN 1.4.4, Abschnitt Schöneich-Aubrugg (Schwamendingen) in Zürich. Neubau und Lärmschutz

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