Zukunft der Notrufnummern
- ShortId
-
01.1076
- Id
-
20011076
- Updated
-
24.06.2025 21:09
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft der Notrufnummern
- AdditionalIndexing
-
34;Europakompatibilität;Telefonnummer;Notfallmedizin;Angleichung der Normen
- 1
-
- L06K120202010801, Telefonnummer
- L04K01050514, Notfallmedizin
- L06K070601020101, Angleichung der Normen
- L04K09020206, Europakompatibilität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Artikel 28 der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) definiert der Bundesrat die Kurznummern für die Notrufdienste, die von Organisationen zu betreiben sind, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind. Es handelt sich um folgende Nummern: 112 (Europäische Notrufnummer), 117 (Polizeinotruf), 118 (Feuerwehrnotruf), 143 (Dargebotene Hand), 144 (Sanitätsnotruf) und 147 (Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche). Die Aufgabe des Bundesrates in diesem Zusammenhang beschränkt sich auf die Festlegung der Anzahl und Art der für die Notrufdienste zu verwendenden Kurznummern.</p><p>Hinsichtlich des Betriebes dieser Kurznummern ist klar zwischen folgenden beiden grundlegenden Aufgaben zu unterscheiden:</p><p>- Leitweglenkung der Notrufe an die zuständigen Alarmzentralen je nach Herkunft der Anrufe sowie Gewährleistung, dass diese Zentralen ständig erreichbar sind;</p><p>- die eigentliche Bereitstellung der Notrufdienste, d. h. die Beratung oder Diensteinsätze bei Anrufen an die betroffenen Dienste.</p><p>Die erste Aufgabe ist in der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über Fernmeldedienste in Form von Verpflichtungen geregelt, die zum einen der Grundversorgungskonzessionärin und zum anderen allen Anbieterinnen von Diensten der Grundversorgung obliegen. Für die Erfüllung der zweiten Aufgabe sind die von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen zuständig. Diese zweite Aufgabe ist Gegenstand des vorliegenden parlamentarischen Vorstosses.</p><p>Das Erbringen von Notrufdiensten der Polizei (117), Feuerwehr (118) und Sanität (144) fällt in die Kompetenz der kantonalen Behörden und kann auch auf Gemeindeebene delegiert werden (Polizei, Feuerwehr). Der Dienst der Dargebotenen Hand (143) und die Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche (147) werden von privatrechtlich organisierten Stellen angeboten, die von den zuständigen Behörden als dafür qualifizierte Organisationen anerkannt worden sind.</p><p>Auf europäischer Ebene empfiehlt die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen/European Committee for Telecommunications Regulatory Affairs (Cept/Ectra) den nationalen Regulierungsbehörden die Verwendung der Kurznummer 112 für den Zugang zu den Notrufdiensten der Polizei, der Feuerwehr oder der Sanität. Die Zusammenlegung der Notrufdienste unter der einheitlichen Nummer 112 würde somit im Prinzip nur die Nummern 117, 118 und 144 betreffen, denn die Nummern 143 und 147 gelten nicht als Einsatzdienste, sondern als Sozialhilfedienste.</p><p>Dass in der Schweiz verschiedene Kurznummern für Dienste verwendet werden, die in der Europäischen Union über eine einheitliche Nummer erreichbar sind, ist historisch bedingt. Die drei Nummern 117, 118 und 144 sind im Geist und in den Gewohnheiten der Schweizerinnen und Schweizer fest verankert. Für eine Umstellung der schweizerischen Notrufnummern auf die europäische Notrufnummer 112 muss ein angemessener Zeitraum eingeplant werden, damit sich die Benutzer mit den neuen Gegebenheiten vertraut machen können. Die Erfahrung mit der Ausserbetriebnahme der Nummer 112 (die früher dem Zugang zum Stördienst diente) und ihrem Ersatz durch die Nummer 175 hat gezeigt, dass für eine solche Umstellung über fünf Jahre erforderlich sind.</p><p>Ausserdem empfiehlt die Cept/Ectra die Verwendung der Nummer 118 (und ihrer Erweiterungen 118XX) für die Auskunftsdienste über die Teilnehmerverzeichnisse. In der Schweiz wurden vor kurzem die Nummern mit dem Format 18XX für diesen Zweck zugewiesen, wobei die Möglichkeit besteht, später auf Nummern mit dem Format 118XX zu migrieren, wenn die Nummer 118 verfügbar würde.</p><p>Aus diesen Gründen können die Fragen von Herrn Rossini wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Der Bundesrat hat die Notrufnummern und ihre Einsatzgebiete in der AEFV festgelegt. Er regelt zudem die Modalitäten der Leitweglenkung der Notrufe an die Alarmzentralen der zuständigen Dienste. Obwohl der Bundesrat die Nutzung der einheitlichen Notrufnummer 112 mittelfristig für wünschenswert hält, ist derzeit auf Bundesebene keinerlei zwingende Massnahme in diesem Bereich möglich, da die Bereitstellung der Notrufdienste in die Kompetenz der Kantone fällt. Die mit der Einführung einer neuen Nummer verbundenen Kosten sowie die für die Änderung von Gewohnheiten erforderliche Zeit sind ebenfalls Faktoren, welche einer solchen Strategie auf Bundesebene im Wege stehen. Letztendlich ist es Sache der Kantone, ihre Bestrebungen über die kantonalen Direktorenkonferenzen zu koordinieren und eine gemeinsame Strategie in diesem Bereich festzulegen.</p><p>2. Mehrere Kantone haben eine Diskussion über eine mögliche Zentralisierung ihrer Notrufdienste unter der Nummer 112 begonnen.</p><p>3. Die Festlegung des Zeitplans für die Zusammenführung der Notrufnummern auf die Nummer 112 liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Sie werden die nicht unbedeutenden Kosten einer solchen Umstellung zu tragen haben. Da die Koordination zwischen den Kantonen gegenwärtig von den Konferenzen der kantonalen Direktoren der betreffenden Dienste sichergestellt wird, sieht der Bundesrat keinen besonderen Handlungsbedarf in diesem Bereich.</p><p>4. Da die einzelnen Kantone im Bereich der Bereitstellung der Notrufdienste gewisse Besonderheiten und spezielle Bedürfnisse aufweisen, sieht der Bundesrat keinen Anlass, auf diesem Gebiet gesetzliche Bestimmungen zu erlassen. Es obliegt den Kantonen, sich zu organisieren und zusammenzuarbeiten, um der Bevölkerung einen zuverlässigen Notrufdienst anzubieten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz gibt es im Moment verschiedene Notrufnummern, nämlich 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 143 (Dargebotene Hand), 144 (Sanität). Gleichzeitig gibt es im Gebiet der Europäischen Union eine einheitliche Notrufnummer, nämlich 112. Auch in der Schweiz erscheint die Notrufnummer 112 immer mehr, vor allem für kantonale Polizeistellen. Es stellt sich daher die wichtige Frage, wie sich diese Nummern gegenseitig ergänzen, mehr aber noch (und quasi als Konsequenz daraus) die Frage nach der Konkurrenz zwischen den Organisationen, die hinter diesen Nummern stehen. Der Föderalismus verstärkt die Dynamik von gegenseitiger Ergänzung und Konkurrenz noch, ist doch die Praxis in den Kantonen unterschiedlich. Abgesehen von den verschiedenen Möglichkeiten des Zugangs, die sich aus der Einführung der verschiedenen Nummern ergeben (es ist ein fundamentaler Unterschied, ob jemand bei einem Unfall die Polizei oder direkt die Sanität ruft), schafft das Auftauchen der Nummer 112 heute einige Unsicherheiten.</p><p>Deshalb ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es auf Bundesebene eine Strategie und mittelfristige Ziele bezüglich der verschiedenen Notrufnummern?</p><p>2. Soll, angesichts der internationalen Praxis, die Nummer 112 in Zukunft die anderen Notrufnummern ersetzen?</p><p>3. Wenn ja, wann wird dieser Prozess abgeschlossen sein, und welche Rolle gedenkt der Bund dabei zu spielen, vor allem hinsichtlich einer Koordination der kantonalen Regelungen?</p><p>4. Wäre es sinnvoll, in dieser Sache gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene zu erlassen?</p>
- Zukunft der Notrufnummern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In Artikel 28 der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) definiert der Bundesrat die Kurznummern für die Notrufdienste, die von Organisationen zu betreiben sind, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind. Es handelt sich um folgende Nummern: 112 (Europäische Notrufnummer), 117 (Polizeinotruf), 118 (Feuerwehrnotruf), 143 (Dargebotene Hand), 144 (Sanitätsnotruf) und 147 (Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche). Die Aufgabe des Bundesrates in diesem Zusammenhang beschränkt sich auf die Festlegung der Anzahl und Art der für die Notrufdienste zu verwendenden Kurznummern.</p><p>Hinsichtlich des Betriebes dieser Kurznummern ist klar zwischen folgenden beiden grundlegenden Aufgaben zu unterscheiden:</p><p>- Leitweglenkung der Notrufe an die zuständigen Alarmzentralen je nach Herkunft der Anrufe sowie Gewährleistung, dass diese Zentralen ständig erreichbar sind;</p><p>- die eigentliche Bereitstellung der Notrufdienste, d. h. die Beratung oder Diensteinsätze bei Anrufen an die betroffenen Dienste.</p><p>Die erste Aufgabe ist in der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über Fernmeldedienste in Form von Verpflichtungen geregelt, die zum einen der Grundversorgungskonzessionärin und zum anderen allen Anbieterinnen von Diensten der Grundversorgung obliegen. Für die Erfüllung der zweiten Aufgabe sind die von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen zuständig. Diese zweite Aufgabe ist Gegenstand des vorliegenden parlamentarischen Vorstosses.</p><p>Das Erbringen von Notrufdiensten der Polizei (117), Feuerwehr (118) und Sanität (144) fällt in die Kompetenz der kantonalen Behörden und kann auch auf Gemeindeebene delegiert werden (Polizei, Feuerwehr). Der Dienst der Dargebotenen Hand (143) und die Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche (147) werden von privatrechtlich organisierten Stellen angeboten, die von den zuständigen Behörden als dafür qualifizierte Organisationen anerkannt worden sind.</p><p>Auf europäischer Ebene empfiehlt die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen/European Committee for Telecommunications Regulatory Affairs (Cept/Ectra) den nationalen Regulierungsbehörden die Verwendung der Kurznummer 112 für den Zugang zu den Notrufdiensten der Polizei, der Feuerwehr oder der Sanität. Die Zusammenlegung der Notrufdienste unter der einheitlichen Nummer 112 würde somit im Prinzip nur die Nummern 117, 118 und 144 betreffen, denn die Nummern 143 und 147 gelten nicht als Einsatzdienste, sondern als Sozialhilfedienste.</p><p>Dass in der Schweiz verschiedene Kurznummern für Dienste verwendet werden, die in der Europäischen Union über eine einheitliche Nummer erreichbar sind, ist historisch bedingt. Die drei Nummern 117, 118 und 144 sind im Geist und in den Gewohnheiten der Schweizerinnen und Schweizer fest verankert. Für eine Umstellung der schweizerischen Notrufnummern auf die europäische Notrufnummer 112 muss ein angemessener Zeitraum eingeplant werden, damit sich die Benutzer mit den neuen Gegebenheiten vertraut machen können. Die Erfahrung mit der Ausserbetriebnahme der Nummer 112 (die früher dem Zugang zum Stördienst diente) und ihrem Ersatz durch die Nummer 175 hat gezeigt, dass für eine solche Umstellung über fünf Jahre erforderlich sind.</p><p>Ausserdem empfiehlt die Cept/Ectra die Verwendung der Nummer 118 (und ihrer Erweiterungen 118XX) für die Auskunftsdienste über die Teilnehmerverzeichnisse. In der Schweiz wurden vor kurzem die Nummern mit dem Format 18XX für diesen Zweck zugewiesen, wobei die Möglichkeit besteht, später auf Nummern mit dem Format 118XX zu migrieren, wenn die Nummer 118 verfügbar würde.</p><p>Aus diesen Gründen können die Fragen von Herrn Rossini wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Der Bundesrat hat die Notrufnummern und ihre Einsatzgebiete in der AEFV festgelegt. Er regelt zudem die Modalitäten der Leitweglenkung der Notrufe an die Alarmzentralen der zuständigen Dienste. Obwohl der Bundesrat die Nutzung der einheitlichen Notrufnummer 112 mittelfristig für wünschenswert hält, ist derzeit auf Bundesebene keinerlei zwingende Massnahme in diesem Bereich möglich, da die Bereitstellung der Notrufdienste in die Kompetenz der Kantone fällt. Die mit der Einführung einer neuen Nummer verbundenen Kosten sowie die für die Änderung von Gewohnheiten erforderliche Zeit sind ebenfalls Faktoren, welche einer solchen Strategie auf Bundesebene im Wege stehen. Letztendlich ist es Sache der Kantone, ihre Bestrebungen über die kantonalen Direktorenkonferenzen zu koordinieren und eine gemeinsame Strategie in diesem Bereich festzulegen.</p><p>2. Mehrere Kantone haben eine Diskussion über eine mögliche Zentralisierung ihrer Notrufdienste unter der Nummer 112 begonnen.</p><p>3. Die Festlegung des Zeitplans für die Zusammenführung der Notrufnummern auf die Nummer 112 liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Sie werden die nicht unbedeutenden Kosten einer solchen Umstellung zu tragen haben. Da die Koordination zwischen den Kantonen gegenwärtig von den Konferenzen der kantonalen Direktoren der betreffenden Dienste sichergestellt wird, sieht der Bundesrat keinen besonderen Handlungsbedarf in diesem Bereich.</p><p>4. Da die einzelnen Kantone im Bereich der Bereitstellung der Notrufdienste gewisse Besonderheiten und spezielle Bedürfnisse aufweisen, sieht der Bundesrat keinen Anlass, auf diesem Gebiet gesetzliche Bestimmungen zu erlassen. Es obliegt den Kantonen, sich zu organisieren und zusammenzuarbeiten, um der Bevölkerung einen zuverlässigen Notrufdienst anzubieten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz gibt es im Moment verschiedene Notrufnummern, nämlich 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 143 (Dargebotene Hand), 144 (Sanität). Gleichzeitig gibt es im Gebiet der Europäischen Union eine einheitliche Notrufnummer, nämlich 112. Auch in der Schweiz erscheint die Notrufnummer 112 immer mehr, vor allem für kantonale Polizeistellen. Es stellt sich daher die wichtige Frage, wie sich diese Nummern gegenseitig ergänzen, mehr aber noch (und quasi als Konsequenz daraus) die Frage nach der Konkurrenz zwischen den Organisationen, die hinter diesen Nummern stehen. Der Föderalismus verstärkt die Dynamik von gegenseitiger Ergänzung und Konkurrenz noch, ist doch die Praxis in den Kantonen unterschiedlich. Abgesehen von den verschiedenen Möglichkeiten des Zugangs, die sich aus der Einführung der verschiedenen Nummern ergeben (es ist ein fundamentaler Unterschied, ob jemand bei einem Unfall die Polizei oder direkt die Sanität ruft), schafft das Auftauchen der Nummer 112 heute einige Unsicherheiten.</p><p>Deshalb ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es auf Bundesebene eine Strategie und mittelfristige Ziele bezüglich der verschiedenen Notrufnummern?</p><p>2. Soll, angesichts der internationalen Praxis, die Nummer 112 in Zukunft die anderen Notrufnummern ersetzen?</p><p>3. Wenn ja, wann wird dieser Prozess abgeschlossen sein, und welche Rolle gedenkt der Bund dabei zu spielen, vor allem hinsichtlich einer Koordination der kantonalen Regelungen?</p><p>4. Wäre es sinnvoll, in dieser Sache gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene zu erlassen?</p>
- Zukunft der Notrufnummern
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