Fragwürdige Praktiken von Microsoft

ShortId
01.1087
Id
20011087
Updated
24.06.2025 23:21
Language
de
Title
Fragwürdige Praktiken von Microsoft
AdditionalIndexing
15;Software;marktbeherrschende Stellung;Monopol;Urheberrecht;Datenverarbeitung in der Verwaltung;Lizenz;Datenverarbeitungsindustrie
1
  • L05K0507020106, Lizenz
  • L04K12030202, Software
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L05K0703010103, Monopol
  • L05K0703010104, marktbeherrschende Stellung
  • L03K120302, Datenverarbeitungsindustrie
  • L04K16020403, Urheberrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Seit 1995 belieferte Microsoft den Markt bzw. ihre Kunden jeweils nach einem bis zwei Jahren mit einem neuen Betriebssystem (Windows95, Windows98, Windows NT 3/3.5/4, Windows2000, Windows XP) und mit einer neuen Officepalette (Office95, Office97, Office2000, Office XP). Aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen wurden nicht immer und überall die neuesten Versionen installiert, sondern Versionen "übersprungen", sodass eine durchschnittliche Lebensdauer von rund vier Jahren resultierte. Die Gegenüberstellung der bisherigen Praxis (Installation einer Vollversion z. B. für 600 Franken mit einer Lebensdauer von vier Jahren) zur neuen Praxis (Jährliche Lizenzgebühr von etwa 350 Franken) ergibt Ausgaben von 800 Franken (1400 bis 600 Franken), d. h. pro Arbeitsplatz jährliche Mehrausgaben an Lizenzkosten von 200 Franken.</p><p>Das neue Lizenzverfahren von Microsoft gibt nicht vor, dass jeder neue Release vom Lizenznehmer installiert werden muss. Es besteht kein Zwang zu einer erhöhten Upgrade-Tätigkeit.</p><p>2. Im Rahmen der Verhandlungen ist es gelungen, für die Bundesverwaltung ein einheitliches Enterprise Agreement mit Microsoft abzuschliessen. Der Vertrag konnte per Ende Oktober zu guten Konditionen abgeschlossen werden und umfasst neu die notwendige Client-Software für die ganze Bundesverwaltung. Damit konnten akzeptable Konditionen erreicht werden.</p><p>3. Die Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung decken zum einen die Büroautomation ab (z. B. Textverarbeitung, E-Mail, Terminplanung, Intranetzugriff usw.), zum anderen bedienen sie zahlreiche andere Anwendungen wie Geschäftsverwaltung, Kostenrechnung, Logistik, Personal und Fachbereichsanwendungen mit teilweise engem Bezug zur Büroautomation. Die Büroautomation wurde nach einer sorgfältigen Evaluation ab 1997 bundesweit auf MS-Office und MS-Exchange vereinheitlicht und über eine Einproduktestrategie flächendeckend eingeführt.</p><p>Die Einsetzbarkeit von Linux und Star-Office für den Büroautomationsbereich wurde zuletzt im März 2000 detailliert untersucht. Gemäss einem heute noch gültigen Bericht der Gartner Group bildet Linux gegenwärtig und in naher Zukunft keine ernsthafte Alternative für den Einsatz von Microsoft-basierten Systemen am Arbeitsplatz. Es kann bis 2004 voraussichtlich nur einen Marktanteil von maximal 5 Prozent erreichen. Die heutige Arbeitsplatzinfrastruktur wurde von der Gartner Group wegen der erreichten hohen Standardisierung, der breiten Verfügbarkeit von darauf eingesetzten Produkten und der engen Vernetzung mit anderen Systemen und darunter liegender Technologie als "nicht substituierbare Technologie" eingestuft.</p><p>Linux wird als Nischenprodukt für Anwendungen mit Ausrichtung auf Web-Infrastruktur betrachtet. Star-Office fehlt die Integration in die oben erwähnten, übergreifenden Anwendungsbereiche. Kommerziell verfügbare Standardsoftware bietet zudem ein Mindestmass an Zukunftssicherheit, die bei OpenSource-Software fraglich ist.</p><p>Im Bundesgericht, das nicht in die zentrale Bundesverwaltung integriert und somit nicht den Informatikvorgaben gemäss Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung unterworfen ist, wird in Lausanne StarOffice (unter SUN/Solaris) nach einer eineinhalb Jahre dauernden Pilotinstallation definitiv eingeführt. Zu erwähnen ist, dass das Bundesgericht eine Thin-Client-Architektur hat und nicht von MS-Office nach StarOffice gewechselt wurde.</p><p>Mit Nove-IT wurde ein Strategieorgan und somit die Struktur geschaffen, um solche strategischen Probleme laufend und abseits vom Tagesgeschäft zu prüfen. Selbstverständlich hat gerade die Frage einseitiger Abhängigkeiten einen hohen Stellenwert. So wird auch künftig periodisch überprüft werden, welche Alternativen zu den heute eingesetzten Produkten bestehen.</p><p>4. Die Bundesverwaltung als grosser Kunde erhält von Microsoft spezielle Versionen zur Installation ihrer Software. Sie werden mit einem "Volume License Product Key" installiert, damit fällt die Online-Registration gänzlich weg. Dies entspricht dem bisherigen Zustand. Durch die Registration werden keine unkontrollierten Informationen über die Bundesverwaltung preisgegeben.</p><p>5. In der Beurteilung der Bundesverwaltung wird das Urheberrecht durch das Vorgehen von Microsoft nicht verletzt. Bedenken bezüglich einer Rechtsverletzung bestanden allerdings bezüglich der Konformität mit dem Wettbewerbsrecht. Gemäss Beurteilung der Wettbewerbskommission (Weko) verletzt aber die neue Lizenzpolitik von Microsoft das Kartellgesetz nicht.</p><p>6. Bei allen Betriebssystemen, insbesondere aber beim Betriebssystem Windows2000, handelt es sich um ein Million Codezeilen umfassendes Stück Software. Es ist aufgrund des nötigen Aufwands sehr schwierig, diese Software auf Backdoors und trojanische Pferde hin zu untersuchen. Das gilt sinngemäss auch für andere Betriebssysteme. Bei OpenSource-Software ist zwar, im Gegensatz zu kommerziellen Produkten wie MS Windows, der Quellcode einsehbar. Die Verfügbarkeit des Source-Code ist allerdings keine Garantie dafür, dass gefährliche Codestücke zum Vorneherein als solche erkannt werden, so lange noch kein "Fehlverhalten" aufgetreten ist. Die Suche nach dem Auftreten von Problemen wird allerdings einfacher, wenn man den Code kennt.</p><p>Wegen der universellen Verbreitung der Produkte von Microsoft werden tatsächliche oder angebliche "Unregelmässigkeiten" im Verhalten der Software sofort breit diskutiert und analysiert. Das Risiko einer eventuell vorhandenen Backdoor wird aber als nicht wesentlich grösser eingestuft, als bei einem OpenSource-Produkt.</p><p>7. Einprodukte-Strategien bieten Vorteile in Bezug auf Interoperabilität, Betriebskosten, Ausbildung, Release-Wechsel und Anpassungen an weitere Einsatzgebiete. Um die Nachteile in Bezug auf Abhängigkeiten von Lieferanten zu relativieren, nimmt die Bundesverwaltung dort von Einprodukte-Standards Abstand, wo echte Alternativen bestehen und Mehrprodukte-Strategien nicht mit wesentlichen Nachteilen bezüglich Interoperabilität, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bezahlt werden. Verhandlungen und nötigenfalls Massnahmen der Weko (im Fall eines Missbrauchs) sind die Mittel, die für die Erhaltung akzeptabler Bedingungen zum Bezug von Software zur Verfügung stehen.</p><p>8. Auch grosse Staaten wie Deutschland konnten Verträge zu ähnlichen Bedingungen abschliessen wie die schweizerische Bundesverwaltung. Microsoft ihrerseits hat die Frist für die Umstellung auf das neue Lizenzierungsmodell verlängert. Selbstverständlich werden die internationalen Entwicklungen (insbesondere in der EU und der OECD) gebührend berücksichtigt; es bestehen Kontakte insbesondere zu den Nachbarländern, deren Knüpfung und künftige Pflege durch die Reorganisation der Bundesinformatik erleichtert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Microsoft ist derzeit dabei, ein neues Lizenzmodell über die ganze Welt auszubreiten, welches der Firma jährlich garantierte Einnahmen bringen soll. Es lässt sich absehen, dass in der Zukunft mit diesem System zudem permanente Migrationen bewirkt werden, da nur die beiden letzten Programmversionen zu weiteren Updates berechtigen sollen und die älteren Versionen nicht mehr unterstützt werden sollen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welche Mehrkosten entstehen der Verwaltung durch die jährlichen Lizenzkosten und die erhöhte Upgrade-Tätigkeit unter Einbezug der internen Informatikaufwände, welche für die häufigeren Migrationen und dadurch bedingte Schulungen notwendig sind?</p><p>2. Welche Massnahmen hat das Bundesamt für Bauten und Logistik ergriffen, um den bisherigen (besseren) Vertrag zu verteidigen?</p><p>3. Welche Massnahmen hat das Bundesamt für Bauten und Logistik ergriffen, damit die Option, dass auf einen anderen Anbieter (unter Umständen auf "Open Source") gewechselt werden kann, offen bleibt? Wie ernsthaft wurde z. B. Linux und Star-Office geprüft - ein Produkt, für welches das DoD in den USA 25 000 Lizenzen beschafft hat?</p><p>4. Welche Informationen gewinnt die ausländische Firma Microsoft über die Struktur der Bundesverwaltung und namentlich deren sicherheitskritische Bereiche durch die Registration? Welche Informationen müssen preisgegeben werden?</p><p>5. Hebelt das neue Lizenzmodell nicht in gewissem Sinn das Urheberrecht aus und verschafft Microsoft eine Position, die sie aufgrund "normaler" Verträge nie haben dürfte?</p><p>6. Wie wird sichergestellt, dass die neuen Produkte keine Backdoors und trojanischen Pferde enthalten, welche die Arbeit der Verwaltung (und insbesondere ihrer geheimen Bereiche) in einem Krisenfall behindern können?</p><p>7. Welche Massnahmen sind getroffen, damit die Firma Microsoft als Quasi-Monopolist in einer weiteren Zukunft der Verwaltung nicht immer ungünstigere Verträge aufzwingen kann?</p><p>8. Gibt es in diesem Problembereich eine Kontaktnahme mit den Ländern der EU (die mit Microsoft dieselben Probleme haben dürften) oder Pläne für ein gemeinsames Handeln?</p>
  • Fragwürdige Praktiken von Microsoft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Seit 1995 belieferte Microsoft den Markt bzw. ihre Kunden jeweils nach einem bis zwei Jahren mit einem neuen Betriebssystem (Windows95, Windows98, Windows NT 3/3.5/4, Windows2000, Windows XP) und mit einer neuen Officepalette (Office95, Office97, Office2000, Office XP). Aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen wurden nicht immer und überall die neuesten Versionen installiert, sondern Versionen "übersprungen", sodass eine durchschnittliche Lebensdauer von rund vier Jahren resultierte. Die Gegenüberstellung der bisherigen Praxis (Installation einer Vollversion z. B. für 600 Franken mit einer Lebensdauer von vier Jahren) zur neuen Praxis (Jährliche Lizenzgebühr von etwa 350 Franken) ergibt Ausgaben von 800 Franken (1400 bis 600 Franken), d. h. pro Arbeitsplatz jährliche Mehrausgaben an Lizenzkosten von 200 Franken.</p><p>Das neue Lizenzverfahren von Microsoft gibt nicht vor, dass jeder neue Release vom Lizenznehmer installiert werden muss. Es besteht kein Zwang zu einer erhöhten Upgrade-Tätigkeit.</p><p>2. Im Rahmen der Verhandlungen ist es gelungen, für die Bundesverwaltung ein einheitliches Enterprise Agreement mit Microsoft abzuschliessen. Der Vertrag konnte per Ende Oktober zu guten Konditionen abgeschlossen werden und umfasst neu die notwendige Client-Software für die ganze Bundesverwaltung. Damit konnten akzeptable Konditionen erreicht werden.</p><p>3. Die Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung decken zum einen die Büroautomation ab (z. B. Textverarbeitung, E-Mail, Terminplanung, Intranetzugriff usw.), zum anderen bedienen sie zahlreiche andere Anwendungen wie Geschäftsverwaltung, Kostenrechnung, Logistik, Personal und Fachbereichsanwendungen mit teilweise engem Bezug zur Büroautomation. Die Büroautomation wurde nach einer sorgfältigen Evaluation ab 1997 bundesweit auf MS-Office und MS-Exchange vereinheitlicht und über eine Einproduktestrategie flächendeckend eingeführt.</p><p>Die Einsetzbarkeit von Linux und Star-Office für den Büroautomationsbereich wurde zuletzt im März 2000 detailliert untersucht. Gemäss einem heute noch gültigen Bericht der Gartner Group bildet Linux gegenwärtig und in naher Zukunft keine ernsthafte Alternative für den Einsatz von Microsoft-basierten Systemen am Arbeitsplatz. Es kann bis 2004 voraussichtlich nur einen Marktanteil von maximal 5 Prozent erreichen. Die heutige Arbeitsplatzinfrastruktur wurde von der Gartner Group wegen der erreichten hohen Standardisierung, der breiten Verfügbarkeit von darauf eingesetzten Produkten und der engen Vernetzung mit anderen Systemen und darunter liegender Technologie als "nicht substituierbare Technologie" eingestuft.</p><p>Linux wird als Nischenprodukt für Anwendungen mit Ausrichtung auf Web-Infrastruktur betrachtet. Star-Office fehlt die Integration in die oben erwähnten, übergreifenden Anwendungsbereiche. Kommerziell verfügbare Standardsoftware bietet zudem ein Mindestmass an Zukunftssicherheit, die bei OpenSource-Software fraglich ist.</p><p>Im Bundesgericht, das nicht in die zentrale Bundesverwaltung integriert und somit nicht den Informatikvorgaben gemäss Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung unterworfen ist, wird in Lausanne StarOffice (unter SUN/Solaris) nach einer eineinhalb Jahre dauernden Pilotinstallation definitiv eingeführt. Zu erwähnen ist, dass das Bundesgericht eine Thin-Client-Architektur hat und nicht von MS-Office nach StarOffice gewechselt wurde.</p><p>Mit Nove-IT wurde ein Strategieorgan und somit die Struktur geschaffen, um solche strategischen Probleme laufend und abseits vom Tagesgeschäft zu prüfen. Selbstverständlich hat gerade die Frage einseitiger Abhängigkeiten einen hohen Stellenwert. So wird auch künftig periodisch überprüft werden, welche Alternativen zu den heute eingesetzten Produkten bestehen.</p><p>4. Die Bundesverwaltung als grosser Kunde erhält von Microsoft spezielle Versionen zur Installation ihrer Software. Sie werden mit einem "Volume License Product Key" installiert, damit fällt die Online-Registration gänzlich weg. Dies entspricht dem bisherigen Zustand. Durch die Registration werden keine unkontrollierten Informationen über die Bundesverwaltung preisgegeben.</p><p>5. In der Beurteilung der Bundesverwaltung wird das Urheberrecht durch das Vorgehen von Microsoft nicht verletzt. Bedenken bezüglich einer Rechtsverletzung bestanden allerdings bezüglich der Konformität mit dem Wettbewerbsrecht. Gemäss Beurteilung der Wettbewerbskommission (Weko) verletzt aber die neue Lizenzpolitik von Microsoft das Kartellgesetz nicht.</p><p>6. Bei allen Betriebssystemen, insbesondere aber beim Betriebssystem Windows2000, handelt es sich um ein Million Codezeilen umfassendes Stück Software. Es ist aufgrund des nötigen Aufwands sehr schwierig, diese Software auf Backdoors und trojanische Pferde hin zu untersuchen. Das gilt sinngemäss auch für andere Betriebssysteme. Bei OpenSource-Software ist zwar, im Gegensatz zu kommerziellen Produkten wie MS Windows, der Quellcode einsehbar. Die Verfügbarkeit des Source-Code ist allerdings keine Garantie dafür, dass gefährliche Codestücke zum Vorneherein als solche erkannt werden, so lange noch kein "Fehlverhalten" aufgetreten ist. Die Suche nach dem Auftreten von Problemen wird allerdings einfacher, wenn man den Code kennt.</p><p>Wegen der universellen Verbreitung der Produkte von Microsoft werden tatsächliche oder angebliche "Unregelmässigkeiten" im Verhalten der Software sofort breit diskutiert und analysiert. Das Risiko einer eventuell vorhandenen Backdoor wird aber als nicht wesentlich grösser eingestuft, als bei einem OpenSource-Produkt.</p><p>7. Einprodukte-Strategien bieten Vorteile in Bezug auf Interoperabilität, Betriebskosten, Ausbildung, Release-Wechsel und Anpassungen an weitere Einsatzgebiete. Um die Nachteile in Bezug auf Abhängigkeiten von Lieferanten zu relativieren, nimmt die Bundesverwaltung dort von Einprodukte-Standards Abstand, wo echte Alternativen bestehen und Mehrprodukte-Strategien nicht mit wesentlichen Nachteilen bezüglich Interoperabilität, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bezahlt werden. Verhandlungen und nötigenfalls Massnahmen der Weko (im Fall eines Missbrauchs) sind die Mittel, die für die Erhaltung akzeptabler Bedingungen zum Bezug von Software zur Verfügung stehen.</p><p>8. Auch grosse Staaten wie Deutschland konnten Verträge zu ähnlichen Bedingungen abschliessen wie die schweizerische Bundesverwaltung. Microsoft ihrerseits hat die Frist für die Umstellung auf das neue Lizenzierungsmodell verlängert. Selbstverständlich werden die internationalen Entwicklungen (insbesondere in der EU und der OECD) gebührend berücksichtigt; es bestehen Kontakte insbesondere zu den Nachbarländern, deren Knüpfung und künftige Pflege durch die Reorganisation der Bundesinformatik erleichtert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Microsoft ist derzeit dabei, ein neues Lizenzmodell über die ganze Welt auszubreiten, welches der Firma jährlich garantierte Einnahmen bringen soll. Es lässt sich absehen, dass in der Zukunft mit diesem System zudem permanente Migrationen bewirkt werden, da nur die beiden letzten Programmversionen zu weiteren Updates berechtigen sollen und die älteren Versionen nicht mehr unterstützt werden sollen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welche Mehrkosten entstehen der Verwaltung durch die jährlichen Lizenzkosten und die erhöhte Upgrade-Tätigkeit unter Einbezug der internen Informatikaufwände, welche für die häufigeren Migrationen und dadurch bedingte Schulungen notwendig sind?</p><p>2. Welche Massnahmen hat das Bundesamt für Bauten und Logistik ergriffen, um den bisherigen (besseren) Vertrag zu verteidigen?</p><p>3. Welche Massnahmen hat das Bundesamt für Bauten und Logistik ergriffen, damit die Option, dass auf einen anderen Anbieter (unter Umständen auf "Open Source") gewechselt werden kann, offen bleibt? Wie ernsthaft wurde z. B. Linux und Star-Office geprüft - ein Produkt, für welches das DoD in den USA 25 000 Lizenzen beschafft hat?</p><p>4. Welche Informationen gewinnt die ausländische Firma Microsoft über die Struktur der Bundesverwaltung und namentlich deren sicherheitskritische Bereiche durch die Registration? Welche Informationen müssen preisgegeben werden?</p><p>5. Hebelt das neue Lizenzmodell nicht in gewissem Sinn das Urheberrecht aus und verschafft Microsoft eine Position, die sie aufgrund "normaler" Verträge nie haben dürfte?</p><p>6. Wie wird sichergestellt, dass die neuen Produkte keine Backdoors und trojanischen Pferde enthalten, welche die Arbeit der Verwaltung (und insbesondere ihrer geheimen Bereiche) in einem Krisenfall behindern können?</p><p>7. Welche Massnahmen sind getroffen, damit die Firma Microsoft als Quasi-Monopolist in einer weiteren Zukunft der Verwaltung nicht immer ungünstigere Verträge aufzwingen kann?</p><p>8. Gibt es in diesem Problembereich eine Kontaktnahme mit den Ländern der EU (die mit Microsoft dieselben Probleme haben dürften) oder Pläne für ein gemeinsames Handeln?</p>
    • Fragwürdige Praktiken von Microsoft

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