SBB. Arbeitsplätze in Randregionen

ShortId
01.1089
Id
20011089
Updated
24.06.2025 22:31
Language
de
Title
SBB. Arbeitsplätze in Randregionen
AdditionalIndexing
15;Randregion;öffentliche Auftragsvergabe;SBB;Schienenfahrzeug;Erhaltung von Arbeitsplätzen
1
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L05K0701030506, öffentliche Auftragsvergabe
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K18030208, Schienenfahrzeug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Arbeitsplätzen in Randregionen bewusst und hat dies gegenüber den Unternehmungen der Swisscom, der Post und den SBB auch immer wieder betont. Zudem hat er sein Engagement zur Abfederung der Rationalisierungsmassnahmen bei den ehemaligen Staatsbetrieben gezielt auf die am stärksten betroffenen Kantone und Randregionen ausgerichtet.</p><p>Gleichzeitig gelten die gesetzlich geregelten Kompetenzen der verschiedenen Organe. Die Beschaffung von Rollmaterial fällt klar in die operative Geschäftstätigkeit der SBB. Hierfür sind nach SBB-Gesetz der Verwaltungsrat und das Management abschliessend zuständig.</p><p>Zum konkreten Geschäft nehmen die SBB wie folgt Stellung:</p><p>"SBB Cargo hat die Vergabe für den Kauf von 120 Getreidesilowagen (Maximallast 90 Tonnen) gemäss den gesetzlichen Vorgaben (BoeB/VoeB, selektives Verfahren) durchgeführt.</p><p>Der Auftrag wurde an eine deutsche Firma (mit Tarifvertrag) vergeben. Ausschlaggebend waren neben den deutlich kürzeren Lieferterminen auch ein um bis zu 10,5 Prozent niedrigerer Preis gegenüber schweizerischen Anbietern vergleichbarer Fahrzeuge."</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kürzlich wurde der Beschluss der SBB bekannt, bei einer ausländischen Firma 120 Silowagen für den Getreidetransport zu kaufen. Gleichzeitig hatte sich aber auch eine Schweizer Firma um den Auftrag beworben. Wir bitten nun um Antworten auf folgende Fragen:</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Entscheidung?</p><p>- Die Generaldirektion der SBB behauptet, man habe sich für die ausländische Firma entschieden, weil ihr Angebot bezüglich der Preise und der Lieferfristen interessanter war. Kann der Bundesrat darüber näher informieren?</p><p>- Der Sitz der erwähnten Schweizer Firma befindet sich im Tessin. Müssen aber nach Ansicht des Bundesrates die Beschäftigung in der Schweiz, die Arbeitsbedingungen und die spezielle Situation der Randregionen nicht mitberücksichtigt werden, wenn für einen Auftrag dieser Art mehrere Angebote vorliegen?</p>
  • SBB. Arbeitsplätze in Randregionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Arbeitsplätzen in Randregionen bewusst und hat dies gegenüber den Unternehmungen der Swisscom, der Post und den SBB auch immer wieder betont. Zudem hat er sein Engagement zur Abfederung der Rationalisierungsmassnahmen bei den ehemaligen Staatsbetrieben gezielt auf die am stärksten betroffenen Kantone und Randregionen ausgerichtet.</p><p>Gleichzeitig gelten die gesetzlich geregelten Kompetenzen der verschiedenen Organe. Die Beschaffung von Rollmaterial fällt klar in die operative Geschäftstätigkeit der SBB. Hierfür sind nach SBB-Gesetz der Verwaltungsrat und das Management abschliessend zuständig.</p><p>Zum konkreten Geschäft nehmen die SBB wie folgt Stellung:</p><p>"SBB Cargo hat die Vergabe für den Kauf von 120 Getreidesilowagen (Maximallast 90 Tonnen) gemäss den gesetzlichen Vorgaben (BoeB/VoeB, selektives Verfahren) durchgeführt.</p><p>Der Auftrag wurde an eine deutsche Firma (mit Tarifvertrag) vergeben. Ausschlaggebend waren neben den deutlich kürzeren Lieferterminen auch ein um bis zu 10,5 Prozent niedrigerer Preis gegenüber schweizerischen Anbietern vergleichbarer Fahrzeuge."</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kürzlich wurde der Beschluss der SBB bekannt, bei einer ausländischen Firma 120 Silowagen für den Getreidetransport zu kaufen. Gleichzeitig hatte sich aber auch eine Schweizer Firma um den Auftrag beworben. Wir bitten nun um Antworten auf folgende Fragen:</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Entscheidung?</p><p>- Die Generaldirektion der SBB behauptet, man habe sich für die ausländische Firma entschieden, weil ihr Angebot bezüglich der Preise und der Lieferfristen interessanter war. Kann der Bundesrat darüber näher informieren?</p><p>- Der Sitz der erwähnten Schweizer Firma befindet sich im Tessin. Müssen aber nach Ansicht des Bundesrates die Beschäftigung in der Schweiz, die Arbeitsbedingungen und die spezielle Situation der Randregionen nicht mitberücksichtigt werden, wenn für einen Auftrag dieser Art mehrere Angebote vorliegen?</p>
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