Antirassismus-Konferenz

ShortId
01.1094
Id
20011094
Updated
24.06.2025 23:15
Language
de
Title
Antirassismus-Konferenz
AdditionalIndexing
12;Konferenz;Rassendiskriminierung
1
  • L04K05020401, Rassendiskriminierung
  • L05K1201010301, Konferenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nach den beiden gescheiterten Konferenzen von 1978 und 1983 ist es in Durban trotz der beiden politischen Themen (Nahostkonflikt sowie Kolonialismus/Sklaverei), welche die Konferenz stark belasteten, gelungen, ein internationales Schlussdokument zu verabschieden, das weltweit Grundlagen im Umgang mit den Ursachen und Folgen des Rassismus festlegt. An der Schlussversammlung der Konferenz wurden eine Deklaration und ein Aktionsprogramm verabschiedet.</p><p>Die Dokumente sind ein neuer weltweiter Massstab in Bezug auf das Erkennen und die Würdigung von Rassismus sowie auf die Bereitschaft, ihn wirksam zu bekämpfen. Die Papiere enthalten eine grosse Fülle von Handlungsanweisungen und stellen so eine gültige Referenz für eine Umsetzung des Aktionsprogramms durch die Staaten dar. Ihr Engagement wird künftig auch daran gemessen werden. Der Bundesrat ist deshalb vom Resultat der Konferenz befriedigt und hofft, dass nun in den einzelnen Ländern die daraus folgenden konkreten Umsetzungsmassnahmen in Angriff genommen werden.</p><p>Ein Durchbruch gelang bei der breiten Definition des von Rassismus betroffenen Personenkreises. Zudem wird eine multiple Diskriminierung aufgrund von Sprache, Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder nationalen Minderheit, Geschlecht, Herkunft usw. nun weltweit anerkannt. Die Schaffung und Stärkung nationaler Institutionen gegen Rassismus, die Forderungen nach Nichtdiskriminierung im Bildungswesen und die Thematisierung des Rassismus im Erziehungsbereich, die Ex-officio-Verfolgung der Täter und die Bekämpfung rassistischer Websites auf dem Internet sowie ein engagiertes Monitoring im Bereich der Rassismusbekämpfung - dies die im Mandat des Bundesrates an die Delegation festgehaltenen Schweizer Anliegen - fanden Eingang in die Schlussdokumente. Ebenso wurde der Aufruf nach Respektierung des humanitären Völkerrechtes auch im Zusammenhang mit der Rassismusthematik in die Dokumente aufgenommen. Die Schweiz setzte sich jeweils auch dafür ein, dass die bestehenden internationalen Menschenrechtsinstrumente nicht geschwächt werden und deren Bedeutung auch für die Bekämpfung von Rassismus erkannt wird. </p><p>Während der Debatte konnte die Schweiz mehrmals eine geschätzte Brückenfunktion wahrnehmen - so zur Verwendung des Begriffs "Rasse". Während die europäischen Staaten und Antirassismus-Fachkreise aufgrund der europäischen Erfahrung und jüngeren Geschichte den Begriff "Rasse" ablehnen, legen afrikanische und teils südamerikanische Staaten aufgrund ihres Hintergrundes und ihrer Geschichte Wert darauf, dass in den Schlussdokumenten der Begriff "race" und "racial" explizit erwähnt und die Existenz von Rassen anerkannt wird. Sie nahmen die europäische Forderung, diese Begriffe ersatzlos zu streichen, als erneute Verletzung und Verneinung ihrer Erfahrung durch Europa wahr. Die Schweiz konnte mit ihrem Vorschlag, die Begriffe zwar beizubehalten, aber auf ihre soziale Konstruktion hinzuweisen, einen gangbaren Kompromiss aufzeigen. In einer offiziellen Erklärung am Schluss der Konferenz hob sie diese Position nochmals hervor und unterstützte in diesem Sinne die Position der EU, dass der Begriff "Rasse" niemals als Legitimation von Diskriminierungen oder Privilegien dienen dürfe.</p><p>2. In der Schweizer Delegation wirkten neben Vertreterinnen und Vertretern des EDI und EDA auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) und Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit, was ein Einbringen der Fachkenntnisse auch dieser Kreise ermöglichte.</p><p>Anlässlich zweier Treffen der Delegation mit den an der Parallelkonferenz der NGO beteiligten Schweizerinnen und Schweizern konnte die Bereitschaft zur Kooperation bei der Umsetzung der Konferenzresultate festgestellt werden. Einigkeit herrscht darüber, dass in eine erfolgreiche Weiterführung des Durban-Prozesses neben der Bundesverwaltung, der EKR und der NGO auch kantonale und kommunale Behörden einzubeziehen sind. Die entsprechenden Kontakte und die Konkretisierung der Umsetzungsarbeiten werden diesen Herbst an die Hand genommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Antirassismus-Konferenz von Durban ist trotz vielen Schwierigkeiten mit einer Einigung, einer Erklärung und einem Aktionsprogramm abgeschlossen worden.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie bewertet er das Ergebnis der Konferenz?</p><p>2. Welche Konsequenzen hat die Konferenz für die Schweiz?</p>
  • Antirassismus-Konferenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nach den beiden gescheiterten Konferenzen von 1978 und 1983 ist es in Durban trotz der beiden politischen Themen (Nahostkonflikt sowie Kolonialismus/Sklaverei), welche die Konferenz stark belasteten, gelungen, ein internationales Schlussdokument zu verabschieden, das weltweit Grundlagen im Umgang mit den Ursachen und Folgen des Rassismus festlegt. An der Schlussversammlung der Konferenz wurden eine Deklaration und ein Aktionsprogramm verabschiedet.</p><p>Die Dokumente sind ein neuer weltweiter Massstab in Bezug auf das Erkennen und die Würdigung von Rassismus sowie auf die Bereitschaft, ihn wirksam zu bekämpfen. Die Papiere enthalten eine grosse Fülle von Handlungsanweisungen und stellen so eine gültige Referenz für eine Umsetzung des Aktionsprogramms durch die Staaten dar. Ihr Engagement wird künftig auch daran gemessen werden. Der Bundesrat ist deshalb vom Resultat der Konferenz befriedigt und hofft, dass nun in den einzelnen Ländern die daraus folgenden konkreten Umsetzungsmassnahmen in Angriff genommen werden.</p><p>Ein Durchbruch gelang bei der breiten Definition des von Rassismus betroffenen Personenkreises. Zudem wird eine multiple Diskriminierung aufgrund von Sprache, Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder nationalen Minderheit, Geschlecht, Herkunft usw. nun weltweit anerkannt. Die Schaffung und Stärkung nationaler Institutionen gegen Rassismus, die Forderungen nach Nichtdiskriminierung im Bildungswesen und die Thematisierung des Rassismus im Erziehungsbereich, die Ex-officio-Verfolgung der Täter und die Bekämpfung rassistischer Websites auf dem Internet sowie ein engagiertes Monitoring im Bereich der Rassismusbekämpfung - dies die im Mandat des Bundesrates an die Delegation festgehaltenen Schweizer Anliegen - fanden Eingang in die Schlussdokumente. Ebenso wurde der Aufruf nach Respektierung des humanitären Völkerrechtes auch im Zusammenhang mit der Rassismusthematik in die Dokumente aufgenommen. Die Schweiz setzte sich jeweils auch dafür ein, dass die bestehenden internationalen Menschenrechtsinstrumente nicht geschwächt werden und deren Bedeutung auch für die Bekämpfung von Rassismus erkannt wird. </p><p>Während der Debatte konnte die Schweiz mehrmals eine geschätzte Brückenfunktion wahrnehmen - so zur Verwendung des Begriffs "Rasse". Während die europäischen Staaten und Antirassismus-Fachkreise aufgrund der europäischen Erfahrung und jüngeren Geschichte den Begriff "Rasse" ablehnen, legen afrikanische und teils südamerikanische Staaten aufgrund ihres Hintergrundes und ihrer Geschichte Wert darauf, dass in den Schlussdokumenten der Begriff "race" und "racial" explizit erwähnt und die Existenz von Rassen anerkannt wird. Sie nahmen die europäische Forderung, diese Begriffe ersatzlos zu streichen, als erneute Verletzung und Verneinung ihrer Erfahrung durch Europa wahr. Die Schweiz konnte mit ihrem Vorschlag, die Begriffe zwar beizubehalten, aber auf ihre soziale Konstruktion hinzuweisen, einen gangbaren Kompromiss aufzeigen. In einer offiziellen Erklärung am Schluss der Konferenz hob sie diese Position nochmals hervor und unterstützte in diesem Sinne die Position der EU, dass der Begriff "Rasse" niemals als Legitimation von Diskriminierungen oder Privilegien dienen dürfe.</p><p>2. In der Schweizer Delegation wirkten neben Vertreterinnen und Vertretern des EDI und EDA auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) und Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit, was ein Einbringen der Fachkenntnisse auch dieser Kreise ermöglichte.</p><p>Anlässlich zweier Treffen der Delegation mit den an der Parallelkonferenz der NGO beteiligten Schweizerinnen und Schweizern konnte die Bereitschaft zur Kooperation bei der Umsetzung der Konferenzresultate festgestellt werden. Einigkeit herrscht darüber, dass in eine erfolgreiche Weiterführung des Durban-Prozesses neben der Bundesverwaltung, der EKR und der NGO auch kantonale und kommunale Behörden einzubeziehen sind. Die entsprechenden Kontakte und die Konkretisierung der Umsetzungsarbeiten werden diesen Herbst an die Hand genommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Antirassismus-Konferenz von Durban ist trotz vielen Schwierigkeiten mit einer Einigung, einer Erklärung und einem Aktionsprogramm abgeschlossen worden.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie bewertet er das Ergebnis der Konferenz?</p><p>2. Welche Konsequenzen hat die Konferenz für die Schweiz?</p>
    • Antirassismus-Konferenz

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