Bundesbeiträge an Anlagen zum Schutz der Umwelt. Verspätete Auszahlungen

ShortId
01.1101
Id
20011101
Updated
14.11.2025 08:10
Language
de
Title
Bundesbeiträge an Anlagen zum Schutz der Umwelt. Verspätete Auszahlungen
AdditionalIndexing
52;Zahlung;Kapitalkosten;Abfallbeseitigung;Kreditkosten;Subvention;Zahlungsfähigkeit;Gewässerschutz
1
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0703020209, Zahlung
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L04K06010202, Abfallbeseitigung
  • L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
  • L04K11040405, Kreditkosten
  • L06K070302020107, Kapitalkosten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die beschriebene Situation ist dem Bundesrat wohl bekannt und beschäftigt auch ihn stark. Seit mehreren Jahren ist er mit folgender Situation konfrontiert: Er ist gehalten, eine rigorose Ausgabenpolitik zu verfolgen, um die Bundesfinanzen entsprechend dem Auftrag des Parlamentes zu sanieren. Gleichzeitig ist er dem verständlichen Druck vonseiten der Gemeinden ausgesetzt, die verlangen, dass der Bund die für die Abwasserentsorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen sowie für die Abfallbehandlungsanlagen gesprochenen Entschädigungen so schnell wie möglich begleicht. Der Bundesrat kann es sich heute jedoch noch nicht leisten, einzig im Hinblick auf ein ermutigendes Ergebnis der Bundesfinanzrechnung 2001 die verfolgte Politik spürbar zu lockern.</p><p>Die für die Abwasserentsorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen sowie für die Abfallbehandlungsanlagen bereits eingegangenen oder nächstens bevorstehenden Verpflichtungen des Bundes beliefen sich am 1. Januar 2001 auf 1150 Millionen Franken (930 Millionen für Abwasser und 220 Millionen für Abfälle). Bewilligt das Parlament in den nächsten Jahren Kredite in der Grössenordnung von 200 Millionen Franken pro Jahr, was den Summen des gegenwärtigen Finanzplanes entspricht, werden die Entschädigungen bis Ende 2006 vollumfänglich bezahlt sein.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, das mit der Verwaltung der Kredite für den Gewässerschutz beauftragt ist, war stets bemüht, finanzschwache Kantone zu privilegieren, ohne jedoch inakzeptable Diskrepanzen zu den anderen Kantonen zu schaffen. Konkret hat es in den letzten zwei Jahren dem Kanton Neuenburg für Abwasserentsorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen einen jährlichen Kredit von 6,5 Millionen Franken erteilt, in einem Bereich, in dem die Auszahlungsverspätungen am akutesten sind. Dazu kommen Kredite für Abfallbehandlungsanlagen, bei denen die Verspätung der Auszahlungen hingegen gering ist. Dem Kanton Neuenburg kam also ein Betrag von 40 Franken pro Kopf und Jahr für die Abwasserentsorgung und -reinigung zugute, während die anderen Kantone im Durchschnitt bloss 21 Franken erhielten.</p><p>Der Bundesrat wird sich nach wie vor für die bisherige Politik der Förderung finanzschwacher Kantone einsetzen.</p><p>Es ist vorgesehen, dem Kanton Neuenburg in den kommenden Jahren jährliche Kredite von mindestens 8 Millionen Franken für Abwasserentsorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen zu erteilen, zu welchen noch die Kredite für Abfallbehandlungsanlagen hinzukommen. Somit wird der Bund seine Verpflichtungen gegenüber den Neuenburger Gemeinden bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2005 erfüllt haben und nicht erst Ende 2006, wie dies für das gesamte laufende Subventionsprogramm der Fall sein wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den vergangenen 15 Jahren hat der Bund eine Reihe von gesetzlichen Massnahmen zum Schutz der Umwelt erlassen, die wir unterstützen.</p><p>Gesetze und Verordnungen des Bundes verpflichten Kantone und Gemeinden, Abwasserreinigungs- und Kehrichtverbrennungsanlagen zu errichten. Die Bundesgesetzgebung hält dabei fest, dass diese Anlagen nach Prüfung der Dossiers durch die zuständigen Stellen vom Bund subventioniert werden. Es lässt sich jedoch feststellen, dass die Bundesbeiträge im Bereich des Umweltschutzes nur mit grosser Verspätung ausbezahlt werden. Deshalb müssen Gemeinden und Gemeindeverbände das Geld anderweitig beschaffen.</p><p>Dem Kanton Neuenburg beispielsweise wurden Bundesbeiträge an die Abwasserreinigung in der Höhe von 50 Millionen Franken zugesprochen. Erhalten hat dieser Kanton bis heute jedoch lediglich 24,5 Millionen Franken. Für das laufende Jahr waren Beiträge in der Höhe von 22 Millionen Franken vorgesehen; ausbezahlt werden können lediglich 6,5 Millionen Franken. Mit anderen Worten verstreichen also bis zur Auszahlung des gesamten Beitrages volle drei Jahre. Dies ist aber für die Gemeinwesen des Kantons Neuenburg mit äusserst hohen Zwischenzinsen verbunden.</p><p>Kann der Bundesrat in Anbetracht dieser Sachlage darüber informieren, ob er gedenkt, die eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten und die Beiträge, auf welche die Kantone und Gemeinden Anspruch haben, auszuzahlen?</p>
  • Bundesbeiträge an Anlagen zum Schutz der Umwelt. Verspätete Auszahlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die beschriebene Situation ist dem Bundesrat wohl bekannt und beschäftigt auch ihn stark. Seit mehreren Jahren ist er mit folgender Situation konfrontiert: Er ist gehalten, eine rigorose Ausgabenpolitik zu verfolgen, um die Bundesfinanzen entsprechend dem Auftrag des Parlamentes zu sanieren. Gleichzeitig ist er dem verständlichen Druck vonseiten der Gemeinden ausgesetzt, die verlangen, dass der Bund die für die Abwasserentsorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen sowie für die Abfallbehandlungsanlagen gesprochenen Entschädigungen so schnell wie möglich begleicht. Der Bundesrat kann es sich heute jedoch noch nicht leisten, einzig im Hinblick auf ein ermutigendes Ergebnis der Bundesfinanzrechnung 2001 die verfolgte Politik spürbar zu lockern.</p><p>Die für die Abwasserentsorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen sowie für die Abfallbehandlungsanlagen bereits eingegangenen oder nächstens bevorstehenden Verpflichtungen des Bundes beliefen sich am 1. Januar 2001 auf 1150 Millionen Franken (930 Millionen für Abwasser und 220 Millionen für Abfälle). Bewilligt das Parlament in den nächsten Jahren Kredite in der Grössenordnung von 200 Millionen Franken pro Jahr, was den Summen des gegenwärtigen Finanzplanes entspricht, werden die Entschädigungen bis Ende 2006 vollumfänglich bezahlt sein.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, das mit der Verwaltung der Kredite für den Gewässerschutz beauftragt ist, war stets bemüht, finanzschwache Kantone zu privilegieren, ohne jedoch inakzeptable Diskrepanzen zu den anderen Kantonen zu schaffen. Konkret hat es in den letzten zwei Jahren dem Kanton Neuenburg für Abwasserentsorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen einen jährlichen Kredit von 6,5 Millionen Franken erteilt, in einem Bereich, in dem die Auszahlungsverspätungen am akutesten sind. Dazu kommen Kredite für Abfallbehandlungsanlagen, bei denen die Verspätung der Auszahlungen hingegen gering ist. Dem Kanton Neuenburg kam also ein Betrag von 40 Franken pro Kopf und Jahr für die Abwasserentsorgung und -reinigung zugute, während die anderen Kantone im Durchschnitt bloss 21 Franken erhielten.</p><p>Der Bundesrat wird sich nach wie vor für die bisherige Politik der Förderung finanzschwacher Kantone einsetzen.</p><p>Es ist vorgesehen, dem Kanton Neuenburg in den kommenden Jahren jährliche Kredite von mindestens 8 Millionen Franken für Abwasserentsorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen zu erteilen, zu welchen noch die Kredite für Abfallbehandlungsanlagen hinzukommen. Somit wird der Bund seine Verpflichtungen gegenüber den Neuenburger Gemeinden bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2005 erfüllt haben und nicht erst Ende 2006, wie dies für das gesamte laufende Subventionsprogramm der Fall sein wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den vergangenen 15 Jahren hat der Bund eine Reihe von gesetzlichen Massnahmen zum Schutz der Umwelt erlassen, die wir unterstützen.</p><p>Gesetze und Verordnungen des Bundes verpflichten Kantone und Gemeinden, Abwasserreinigungs- und Kehrichtverbrennungsanlagen zu errichten. Die Bundesgesetzgebung hält dabei fest, dass diese Anlagen nach Prüfung der Dossiers durch die zuständigen Stellen vom Bund subventioniert werden. Es lässt sich jedoch feststellen, dass die Bundesbeiträge im Bereich des Umweltschutzes nur mit grosser Verspätung ausbezahlt werden. Deshalb müssen Gemeinden und Gemeindeverbände das Geld anderweitig beschaffen.</p><p>Dem Kanton Neuenburg beispielsweise wurden Bundesbeiträge an die Abwasserreinigung in der Höhe von 50 Millionen Franken zugesprochen. Erhalten hat dieser Kanton bis heute jedoch lediglich 24,5 Millionen Franken. Für das laufende Jahr waren Beiträge in der Höhe von 22 Millionen Franken vorgesehen; ausbezahlt werden können lediglich 6,5 Millionen Franken. Mit anderen Worten verstreichen also bis zur Auszahlung des gesamten Beitrages volle drei Jahre. Dies ist aber für die Gemeinwesen des Kantons Neuenburg mit äusserst hohen Zwischenzinsen verbunden.</p><p>Kann der Bundesrat in Anbetracht dieser Sachlage darüber informieren, ob er gedenkt, die eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten und die Beiträge, auf welche die Kantone und Gemeinden Anspruch haben, auszuzahlen?</p>
    • Bundesbeiträge an Anlagen zum Schutz der Umwelt. Verspätete Auszahlungen

Back to List