Entwicklungshilfe der Industrieländer

ShortId
01.1113
Id
20011113
Updated
24.06.2025 23:02
Language
de
Title
Entwicklungshilfe der Industrieländer
AdditionalIndexing
08;Auslandshilfe;Haushaltsausgabe;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L04K10010401, Auslandshilfe
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) der Industrieländer belief sich 1999 auf 56,4 Milliarden Dollar (provisorische Angabe für 2000: 53,1 Milliarden Dollar). Damit betrug die APD aller Mitgliedstaaten des Entwicklungshilfeausschusses der OECD (DAC) durchschnittlich 0,24 Prozent der Summe der einzelnen Bruttosozialprodukte (BSP). Die APD der Schweiz belief sich in den letzten zwei Jahren auf 0,35 Prozent (1999) bzw. 0,34 Prozent (2000) des BSP. Der arithmetische Durchschnitt der Entwicklungshilfeleistungen aller DAC-Länder beträgt 0,39 Prozent (1999). </p><p>2000 betrug der Anteil der APD an den Staatsausgaben aller Industrieländer 0,6 Prozent, der Anteil der europäischen DAC-Länder 0,8 Prozent. Dieser Prozentsatz ist in den letzten Jahren um 0,1 Prozent gestiegen. In den Statistiken der OECD liegt die Schweiz mit einem Anteil von 1,1 Prozent über dem Durchschnitt. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang die im Vergleich mit den anderen Geberländern relativ tiefe Staatsquote der Schweiz.</p><p>2. Die Leistungen, die als APD verbucht werden, unterliegen strikten internationalen Vorgaben. Die statistischen Angaben der DAC-Mitgliedstaaten werden jedes Jahr genau geprüft, damit eine optimale Qualität und internationale Vergleichbarkeit gewährleistet sind.</p><p>Finanzielle Leistungen werden von der OECD als öffentliche Entwicklungshilfe (APD) definiert, wenn sie folgenden Kriterien entsprechen:</p><p>- Ihr vorrangiges Ziel ist die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Empfängerländern.</p><p>- Sie stammen von der öffentlichen Hand.</p><p>- Sie werden zu Vorzugsbedingungen gewährt (Schenkungen oder Darlehen zu günstigen Konditionen). </p><p>- Sie sind bestimmt für die Länder, Regionen und multilateralen Institutionen, die gemäss der regelmässig aktualisierten OECD-Liste zum Bezug von Entwicklungshilfeleistungen berechtigt sind.</p><p>Die APD umfasst jedoch nur einen Teil der Finanzflüsse in die Entwicklungsländer. Weitere Leistungen der öffentlichen Hand (Darlehen zu Marktbedingungen oder Aktionen zugunsten von Ländern, die sich nicht auf der OECD-Liste befinden), Exportkredite, Direktinvestitionen und Bankdarlehen gehören nicht zur APD. Die Spenden der privaten Hilfswerke werden ebenfalls separat verbucht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie hoch ist die jährliche Entwicklungshilfe der Industrieländer gemessen am BIP und in Prozent der Staatsausgaben in einem möglichst kurz zurückliegenden Vergleichsjahr?</p><p>2. Welche Leistungen werden für dessen Ermittlung berücksichtigt, welche nicht?</p>
  • Entwicklungshilfe der Industrieländer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) der Industrieländer belief sich 1999 auf 56,4 Milliarden Dollar (provisorische Angabe für 2000: 53,1 Milliarden Dollar). Damit betrug die APD aller Mitgliedstaaten des Entwicklungshilfeausschusses der OECD (DAC) durchschnittlich 0,24 Prozent der Summe der einzelnen Bruttosozialprodukte (BSP). Die APD der Schweiz belief sich in den letzten zwei Jahren auf 0,35 Prozent (1999) bzw. 0,34 Prozent (2000) des BSP. Der arithmetische Durchschnitt der Entwicklungshilfeleistungen aller DAC-Länder beträgt 0,39 Prozent (1999). </p><p>2000 betrug der Anteil der APD an den Staatsausgaben aller Industrieländer 0,6 Prozent, der Anteil der europäischen DAC-Länder 0,8 Prozent. Dieser Prozentsatz ist in den letzten Jahren um 0,1 Prozent gestiegen. In den Statistiken der OECD liegt die Schweiz mit einem Anteil von 1,1 Prozent über dem Durchschnitt. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang die im Vergleich mit den anderen Geberländern relativ tiefe Staatsquote der Schweiz.</p><p>2. Die Leistungen, die als APD verbucht werden, unterliegen strikten internationalen Vorgaben. Die statistischen Angaben der DAC-Mitgliedstaaten werden jedes Jahr genau geprüft, damit eine optimale Qualität und internationale Vergleichbarkeit gewährleistet sind.</p><p>Finanzielle Leistungen werden von der OECD als öffentliche Entwicklungshilfe (APD) definiert, wenn sie folgenden Kriterien entsprechen:</p><p>- Ihr vorrangiges Ziel ist die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Empfängerländern.</p><p>- Sie stammen von der öffentlichen Hand.</p><p>- Sie werden zu Vorzugsbedingungen gewährt (Schenkungen oder Darlehen zu günstigen Konditionen). </p><p>- Sie sind bestimmt für die Länder, Regionen und multilateralen Institutionen, die gemäss der regelmässig aktualisierten OECD-Liste zum Bezug von Entwicklungshilfeleistungen berechtigt sind.</p><p>Die APD umfasst jedoch nur einen Teil der Finanzflüsse in die Entwicklungsländer. Weitere Leistungen der öffentlichen Hand (Darlehen zu Marktbedingungen oder Aktionen zugunsten von Ländern, die sich nicht auf der OECD-Liste befinden), Exportkredite, Direktinvestitionen und Bankdarlehen gehören nicht zur APD. Die Spenden der privaten Hilfswerke werden ebenfalls separat verbucht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie hoch ist die jährliche Entwicklungshilfe der Industrieländer gemessen am BIP und in Prozent der Staatsausgaben in einem möglichst kurz zurückliegenden Vergleichsjahr?</p><p>2. Welche Leistungen werden für dessen Ermittlung berücksichtigt, welche nicht?</p>
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