Gesamtanzahl der "sans-papiers"

ShortId
01.1119
Id
20011119
Updated
24.06.2025 23:22
Language
de
Title
Gesamtanzahl der "sans-papiers"
AdditionalIndexing
2811;Flüchtling;Asylbewerber/in;Papierlose/r;Statistik
1
  • L05K0506010402, Papierlose/r
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-4. Die als "sans-papiers" bezeichneten Personen stellen weder eine homogene Gruppe dar, noch besteht eine genaue Definition dieses Begriffes. Als gemeinsame Merkmale können einerseits die fehlende Anwesenheitsregelung in der Schweiz und der Wille, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen weiterhin in der Schweiz zu bleiben, bezeichnet werden. Dazu kommt der Umstand, dass diese Personen in das Herkunfts- oder Heimatland zurückkehren oder in einen Drittstaat reisen können, der bereit ist, diese Person aufzunehmen. Die Gründe, weshalb die "sans-papiers" in der Schweiz verweilen und nicht ausgereist sind, haben diese Personen demnach zur Hauptsache selbst zu vertreten. Unerheblich ist, ob die Anwesenheit der ausländischen Person den Behörden bekannt ist. Nachfolgende Personengruppen können zu den "sans-papiers" gerechnet werden:</p><p>Personen aus dem Anag-Bereich:</p><p>- Personen mit einer früheren fremdenpolizeilichen Regelung (L-, A-, B- oder C-Ausweis), die nicht mehr verlängert oder widerrufen wurde oder die erloschen ist und die sich dennoch weiterhin mit oder ohne Wissen der zuständigen Behörden in der Schweiz aufhalten;</p><p>- Personen, die von Beginn an oder nach einem bewilligungsfreien Aufenthalt (Besuch, Tourismus) ohne Anwesenheitsregelung rechtswidrig in der Schweiz weilen (Schwarzarbeit, unbewilligter Familiennachzug, Konkubinatspartner usw.).</p><p>Personen aus dem Asylbereich:</p><p>- Ehemalige Asylsuchende, die nach rechtskräftigem Abschluss des Asyl- und Wegweisungsverfahrens und nach Ablauf der Ausreisefrist nicht pflichtgemäss ausgereist sind und sich mit oder ohne Wissen der Behörden in der Schweiz aufhalten. Nach Ablauf der Ausreisefrist hielten sich per 31. Oktober 2001 noch 1103 Personen in der Schweiz auf, deren Wegweisungsvollzug nicht blockiert war. Zu berücksichtigen ist dabei, dass untergetauchte Personen in der Statistik des Bundesamtes für Flüchtlinge als abgereist erscheinen.</p><p>Vorläufig Aufgenommene:</p><p>- Personen, deren vorläufige Aufnahme aufgehoben wurde und die die angesetzte Ausreisefrist nicht eingehalten haben.</p><p>Neben diesen vielfältigen Umständen, die zu einer Situation des illegalen Aufenthaltes führen können, ist auch die zeitliche Dauer der unrechtmässigen Anwesenheit sehr unterschiedlich. Während bei den einen die ungeregelte Anwesenheit wenige Tage bis Monate dauert, halten sich andere über viele Jahre hinweg allein oder mit der Familie illegal in unserem Lande auf. Da sich diese Sachverhalte und Vorgänge weitgehend der Kenntnis der zuständigen Fremdenpolizeibehörden entziehen, ist es nicht möglich, amtliche Schätzungen oder gar Statistiken über ihren zahlenmässigen Bestand zu erheben.</p><p>Das Bundesamt für Flüchtlinge hat im vergangenen Jahr beim Schweizerischen Forum für Migrationsstudien eine Untersuchung über die Beteiligung der Personen aus dem Asylbereich am schweizerischen Arbeitsmarkt in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Arbeit wurde auch eine Umfrage bei über 800 Arbeitgebern durchgeführt, die u. a. auch zu ihrer Einschätzung des Potenzials der im Arbeitsmarkt beschäftigten Personen ohne Bewilligung befragt wurden. Das Forum hat am 16. November 2001 Teilresultate dieser Studie der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Es wird die Studie demnächst veröffentlichen.</p><p>5. Die aktuellen Asylzahlen werden monatlich in den Medien veröffentlicht und im Internet abgelegt (www.asyl.admin.ch). Zudem findet mindestens einmal jährlich eine Pressekonferenz statt, an der u. a. auch über die Anzahl der Personen aus dem Asylbereich informiert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der derzeit laufenden öffentlichen Diskussion betreffend die "sans-papiers" kursieren Zahlen zwischen 150 000 und 300 000 von unter diesem Nichtstatus in unserem Land anwesenden Personen.</p><p>1. Werden von Amtes wegen Schätzungen über den zahlenmässigen Bestand von "sans-papiers" erhoben?</p><p>2. Können diese Werte in der monatlich veröffentlichten Asylstatistik eingefügt werden?</p><p>3. Ab wann wird dies möglich sein?</p><p>4. Falls das nicht vorgesehen ist, aus welchen Gründen?</p><p>5. Auf welchem Wege kann die Bevölkerung die tatsächliche Grösse (bzw. den amtlichen Schätzwert) der gesamten Zahl der sich unter dem Flüchtlings-, Asyl- bzw. Wirtschaftsasylantenstatus in unserem Land aufhaltenden Personen erfahren?</p>
  • Gesamtanzahl der "sans-papiers"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-4. Die als "sans-papiers" bezeichneten Personen stellen weder eine homogene Gruppe dar, noch besteht eine genaue Definition dieses Begriffes. Als gemeinsame Merkmale können einerseits die fehlende Anwesenheitsregelung in der Schweiz und der Wille, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen weiterhin in der Schweiz zu bleiben, bezeichnet werden. Dazu kommt der Umstand, dass diese Personen in das Herkunfts- oder Heimatland zurückkehren oder in einen Drittstaat reisen können, der bereit ist, diese Person aufzunehmen. Die Gründe, weshalb die "sans-papiers" in der Schweiz verweilen und nicht ausgereist sind, haben diese Personen demnach zur Hauptsache selbst zu vertreten. Unerheblich ist, ob die Anwesenheit der ausländischen Person den Behörden bekannt ist. Nachfolgende Personengruppen können zu den "sans-papiers" gerechnet werden:</p><p>Personen aus dem Anag-Bereich:</p><p>- Personen mit einer früheren fremdenpolizeilichen Regelung (L-, A-, B- oder C-Ausweis), die nicht mehr verlängert oder widerrufen wurde oder die erloschen ist und die sich dennoch weiterhin mit oder ohne Wissen der zuständigen Behörden in der Schweiz aufhalten;</p><p>- Personen, die von Beginn an oder nach einem bewilligungsfreien Aufenthalt (Besuch, Tourismus) ohne Anwesenheitsregelung rechtswidrig in der Schweiz weilen (Schwarzarbeit, unbewilligter Familiennachzug, Konkubinatspartner usw.).</p><p>Personen aus dem Asylbereich:</p><p>- Ehemalige Asylsuchende, die nach rechtskräftigem Abschluss des Asyl- und Wegweisungsverfahrens und nach Ablauf der Ausreisefrist nicht pflichtgemäss ausgereist sind und sich mit oder ohne Wissen der Behörden in der Schweiz aufhalten. Nach Ablauf der Ausreisefrist hielten sich per 31. Oktober 2001 noch 1103 Personen in der Schweiz auf, deren Wegweisungsvollzug nicht blockiert war. Zu berücksichtigen ist dabei, dass untergetauchte Personen in der Statistik des Bundesamtes für Flüchtlinge als abgereist erscheinen.</p><p>Vorläufig Aufgenommene:</p><p>- Personen, deren vorläufige Aufnahme aufgehoben wurde und die die angesetzte Ausreisefrist nicht eingehalten haben.</p><p>Neben diesen vielfältigen Umständen, die zu einer Situation des illegalen Aufenthaltes führen können, ist auch die zeitliche Dauer der unrechtmässigen Anwesenheit sehr unterschiedlich. Während bei den einen die ungeregelte Anwesenheit wenige Tage bis Monate dauert, halten sich andere über viele Jahre hinweg allein oder mit der Familie illegal in unserem Lande auf. Da sich diese Sachverhalte und Vorgänge weitgehend der Kenntnis der zuständigen Fremdenpolizeibehörden entziehen, ist es nicht möglich, amtliche Schätzungen oder gar Statistiken über ihren zahlenmässigen Bestand zu erheben.</p><p>Das Bundesamt für Flüchtlinge hat im vergangenen Jahr beim Schweizerischen Forum für Migrationsstudien eine Untersuchung über die Beteiligung der Personen aus dem Asylbereich am schweizerischen Arbeitsmarkt in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Arbeit wurde auch eine Umfrage bei über 800 Arbeitgebern durchgeführt, die u. a. auch zu ihrer Einschätzung des Potenzials der im Arbeitsmarkt beschäftigten Personen ohne Bewilligung befragt wurden. Das Forum hat am 16. November 2001 Teilresultate dieser Studie der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Es wird die Studie demnächst veröffentlichen.</p><p>5. Die aktuellen Asylzahlen werden monatlich in den Medien veröffentlicht und im Internet abgelegt (www.asyl.admin.ch). Zudem findet mindestens einmal jährlich eine Pressekonferenz statt, an der u. a. auch über die Anzahl der Personen aus dem Asylbereich informiert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der derzeit laufenden öffentlichen Diskussion betreffend die "sans-papiers" kursieren Zahlen zwischen 150 000 und 300 000 von unter diesem Nichtstatus in unserem Land anwesenden Personen.</p><p>1. Werden von Amtes wegen Schätzungen über den zahlenmässigen Bestand von "sans-papiers" erhoben?</p><p>2. Können diese Werte in der monatlich veröffentlichten Asylstatistik eingefügt werden?</p><p>3. Ab wann wird dies möglich sein?</p><p>4. Falls das nicht vorgesehen ist, aus welchen Gründen?</p><p>5. Auf welchem Wege kann die Bevölkerung die tatsächliche Grösse (bzw. den amtlichen Schätzwert) der gesamten Zahl der sich unter dem Flüchtlings-, Asyl- bzw. Wirtschaftsasylantenstatus in unserem Land aufhaltenden Personen erfahren?</p>
    • Gesamtanzahl der "sans-papiers"

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