Wirtschaftslage und Frühmassnahmen

ShortId
01.1127
Id
20011127
Updated
24.06.2025 22:58
Language
de
Title
Wirtschaftslage und Frühmassnahmen
AdditionalIndexing
15;berufliche Umschulung;Schwarzarbeit;Wirtschaftslage;Arbeitsmarkt (speziell);Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Geldpolitik;Weiterbildung;Teuerungsausgleich;Arbeitslosigkeit;Wirtschaftsanalyse;Wirtschaftsindikator
1
  • L03K070404, Wirtschaftsanalyse
  • L05K0704020207, Wirtschaftslage
  • L04K07020203, Arbeitsmarkt (speziell)
  • L04K07020304, Arbeitslosigkeit
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • L04K07040406, Wirtschaftsindikator
  • L03K110301, Geldpolitik
  • L05K0702010108, Teuerungsausgleich
  • L05K0702030211, Schwarzarbeit
  • L05K0702030304, berufliche Umschulung
  • L04K13030203, Weiterbildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Konjunktur hat sich merklich abgekühlt. Im 3. Quartal 2001 stagnierte die Entwicklung des Bruttoinlandproduktes. Dies ist hauptsächlich bedingt durch eine rückläufige Exportnachfrage und die sich damit verbindende Abschwächung der Konjunktur in der Industrie sowie in Branchen, die Dienstleistungen für den Export erbringen. Hingegen erwies sich die Inlandnachfrage erneut als konjunkturresistent. Insbesondere beim Konsum der privaten Haushalte hielt das kräftige Wachstum bis jüngst an.</p><p>Auch auf dem Arbeitsmarkt erweist sich die Lage als weniger günstig. Im 3. Quartal nahm zwar die Beschäftigung weiter zu. Verschiedene der Beschäftigung vorauslaufende Indikatoren setzten indessen ihre rückläufige Entwicklung fort. Die Anzahl der registrierten Stellensuchenden und Arbeitslosen stieg spürbar an. Auf die kommenden Monate ausgerichtete Arbeitsmarktindikatoren sowie weitere Entlassungen bei der Swissair lassen einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit erwarten.</p><p>Gemäss den Prognosen der meisten Wirtschaftsforschungsinstitute und auch der Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen wird das Wachstum im kommenden Jahr vorerst schwach bleiben, sich allerdings im Verlaufe der zweiten Jahreshälfte erholen und schliesslich wieder ungefähr zum Potenzialwachstum zurückkehren.</p><p>2. Gemäss Budget bzw. Finanzplan des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung 2000-2004 in der Botschaft zu einem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz (S. 2307) rechnete das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Ende des Jahres 2000 für die Rechnungsjahre 2001 und 2002 noch mit einer Arbeitslosenzahl von 65 000 Personen im Jahresdurchschnitt. Bis Ende des Jahres 2001 ist indes mit einer Zunahme der Arbeitslosen auf etwa 87 000 zu rechnen. Unter Berücksichtigung dieser Zunahme würde dies eine Arbeitslosenzahl von rund 67 500 Personen im Jahresdurchschnitt 2001 bedeuten.</p><p>Das Budget der Arbeitslosenversicherung vom 12. November 2001 basiert neu auf der Annahme einer Arbeitslosenzahl von durchschnittlich 80 000 Personen in den Jahren 2002 und 2003. Diese Prognose wurde im November 2001 vom Seco erstellt.</p><p>3. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) in der Führung ihrer Geldpolitik unabhängig ist.</p><p>Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass die SNB ihren geldpolitischen Kurs im Verlaufe dieses Jahres gelockert hat. Nach drei aufeinander folgenden Erhöhungen im Jahre 2000 senkte sie dieses Frühjahr das Zielband für den Drei-Monate-Libor. Im Herbst nahm sie drei weitere Reduktionen von jeweils 50 Basispunkten vor. Die Reduktion vom 18. September erfolgte im Gleichschritt mit verschiedenen anderen Zentralbanken, jene vom 24. September im Alleingang. Letztere Reduktion begründete sie erneut mit dem festen Kurs des Frankens, insbesondere zum Euro. Mit Blick auf die weitere Verschlechterung der Weltkonjunktur sowie dem Fehlen von Anzeichen einer Gefährdung der Preisstabilität auf mittlere Frist senkte sie das Zielband am 7. Dezember nochmals. Insgesamt ist damit das Zielband von 3 bis 4 Prozent von Anfang Jahr auf 1,25 bis 2,25 Prozent Ende 2001 vermindert worden.</p><p>Die Jahresteuerungsraten, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise, haben in den vergangenen Monaten nachgegeben. Dieser Rückgang ist hauptsächlich die Folge gesunkener Preise bei Erdölprodukten; im November spielte auch ein Basiseffekt bei den Mieten eine Rolle. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Nationalbank bei der Führung ihrer Geldpolitik weniger an der aktuellen Teuerung als vielmehr an den Inflationsprognosen für die drei kommenden Jahre orientiert. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass für die Abschätzung des Realzinses die erwartete Inflation und nicht die Teuerung vergangener Perioden relevant ist.</p><p>4. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, den Teuerungsausgleich zu gewähren. Artikel 16 Absatz 1 des Bundespersonalgesetzes hält dazu fest: "Der Arbeitgeber richtet den Angestellten auf den Lohn oder einzelnen Lohnanteilen sowie auf weitere Leistungen einen angemessenen Teuerungsausgleich aus. Er berücksichtigt dabei seine wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt."</p><p>Für 2002 hat der Bundesrat den zwischen den Personalverbänden und dem Vorsteher des EFD ausgehandelten Lohnerhöhungen zugestimmt. Danach erhält das Bundespersonal im Umfang von 2,3 Prozent der Lohnsumme mehr Lohn. Die Erhöhung besteht namentlich aus einem Teuerungsausgleich von 1 Prozent, einer einmaligen Lohnzulage von 1 Prozent sowie der Aufhebung der Kürzung des so genannten Ortszuschlages.</p><p>5. Das 1995 revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht eine Vielzahl von Instrumenten zur Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit vor (Umschulungs-, Beschäftigungs-, Weiterbildungsprogramme für Personen, die unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind). Zudem ist die öffentliche Arbeitsvermittlung verstärkt in die umfassende Strategie der aktiven Arbeitsmarktpolitik einbezogen worden. Diese Instrumente haben sich bewährt, weshalb sich der Bundesrat gegenwärtig nicht veranlasst sieht, weitere Massnahmen zu ergreifen.</p><p>6. Der Bundesrat wird Anfang Januar 2002 den Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zuhanden des Parlamentes verabschieden. Im wesentlichen enthält der Gesetzentwurf drei Massnahmen: erstens eine Verstärkung der Kontrollkompetenzen der paritätischen und tripartiten Kommissionen, zweitens eine begrenzte Vernetzung der Administrativdaten und die Pflicht zur Mitteilung der Resultate der Arbeitgeberkontrollen, drittens eine Verschärfung der Sanktionen. Zudem werden vom Bundesrat weitere Massnahmen wie administrative Erleichterungen für Dienstleistungen im Haushalt und Vorkehrungen gegen die Scheinselbständigkeit anvisiert.</p><p>Gemäss Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO; SR 823.21) legt der Bundesrat periodisch Höchstzahlen fest für Jahresaufenthalter (die erstmals zur Erwerbstätigkeit einreisen oder erstmals eine Erwerbstätigkeit aufnehmen), Saisonniers und Kurzaufenthalter. Letztere werden mit Bewilligungen nach den Artikeln 20 und 21 BVO geregelt und sind längstens für 18 Monate gültig.</p><p>Von den Höchstzahlen ausgenommen sind die nach Artikel 13d BVO geregelten Ausländer, welche für insgesamt längstens vier Monate innerhalb eines Kalenderjahres in der Schweiz erwerbstätig werden. Für die Ausstellung dieser Bewilligungen sind die Kantone zuständig, wobei für Angehörige aus Nicht-EU/Efta-Ländern die Zustimmung des Bundes vorausgesetzt wird. Auch für die Bewilligungen nach Artikel 13d BVO gelten die Grundsätze von Artikel 7 BVO (Vorrang der inländischen Arbeitnehmer), Artikel 8 BVO (Prioritäten für die Rekrutierung) und Artikel 9 BVO (orts- und berufsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen; Arbeitsvertrag).</p><p>Nach Einführung der Personenfreizügigkeit hat der Bundesrat grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, Arbeitsbewilligungen für EU/Efta-Bürger von deren Qualifikation abhängig zu machen.</p><p>Mit dem Ziel einer ausgewogenen Arbeitsmarktstruktur, einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und einer stabilen Beschäftigung wird die Arbeitskräftezulassung aus den Nicht-EU/Efta-Staaten auf gut und hoch qualifizierte Personen sowie Spezialisten eng begrenzt. Dies wird gerade nach Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit ein wichtiger Teil der schweizerischen Zulassungspolitik für ausländische Arbeitskräfte sein.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 21. November 2001 zur Interpellation Chiffelle 01.3564 in einem ähnlichen Zusammenhang festgehalten hat, erachtet er die bereits bestehenden Kontrollmechanismen seitens der Kantone und des Bundes bei der Erteilung von Bewilligungen nach Artikel 13 BVO und auch bei den ohnehin kontingentierten Bewilligungen nach den Artikeln 20 und 21 BVO als ausreichend, zumal die "flankierenden Massnahmen" auch für Arbeitskräfte aus Drittstaaten gelten werden. Damit sollte auch eine Rekrutierung von unqualifizierten Personen, welche womöglich erste Opfer einer Rezession zu werden drohen, verhindert werden können.</p><p>Der Bundesrat verweist im Übrigen auch auf seine Stellungnahmen zu den Motionen Fattebert 00.3506 und Suter 01.3200 sowie zur Einfachen Anfrage Rennwald 01.1057.</p><p>7. Die Frage der Umschulung und Weiterbildung von registrierten Stellensuchenden ist - wie in der Antwort zu Frage 5 erwähnt - im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geregelt. Betreffend die längere Frist ist auf das sich in der parlamentarischen Diskussion befindende neue Berufsbildungsgesetz hinzuweisen. Mit diesem Gesetz soll die Grundlage geschaffen werden, die Grundausbildung noch näher an die aktuellen und gewandelten Bedürfnisse heranzuführen. Unter dem Titel "Berufsorientierte Weiterbildung" will der Bund insbesondere Angebote unterstützen, die Personen bei Strukturveränderungen in der Berufswelt den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Alle makroökonomischen Frühindikatoren wie Konsumentenstimmung, Auftragseingänge, Investitionsvorhaben sowie die nach unten korrigierten BIP-Prognosewerte aller Prognose-Institute weisen darauf hin, dass das Wirtschaftswachstum stark abfällt bzw. dass die Schweiz sogar in eine Rezession geraten könnte.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirtschaftslage und die Entwicklung der Beschäftigungslage für das Jahr 2002?</p><p>2. Mit wie vielen Arbeitslosen rechnet er heute für das Jahr 2002 (die Annahmen in der AVG-Botschaft und im Budget 2002 differieren)?</p><p>3. Die Zwölfmonate-Teuerungsrate ist auf 0,7 Prozent gesunken und nähert sich der Nullteuerung. Damit sind die für die Investitionstätigkeit relevanten Realzinse (Zinse abzüglich Teuerung) schlagartig angestiegen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, es bestünde deshalb ein beträchtlicher Spielraum für eine expansivere Geldpolitik und weitere Zinssenkungen?</p><p>4. Ist er bereit, im Hinblick auf eine Stützung der Konsumnachfrage dem Bundespersonal zumindest den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren und damit auch andere Branchen zu ermuntern, zur Kaufkrafterhaltung in die gleiche Richtung zu ziehen?</p><p>5. Ist er bereit, frühzeitig verwaltungsintern ein Arbeitsmarkt-Verbesserungsprogramm vorzubereiten, das bei dringendem Bedarf rasch umgesetzt werden kann und vor allem die arbeitsmarktlichen Strukturschwächen korrigiert?</p><p>6. Ist er bereit, sofort die Schwarzarbeit stärker zu bekämpfen und die Rekrutierung von unqualifizierten Personen (Kurzarbeiter) zu kontrollieren, die als erste Opfer einer Rezession zu werden drohen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, mehr für die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu unternehmen, um in der nächsten Rezession die durch den Strukturwandel verursachte strukturelle Arbeitslosigkeit zu vermindern?</p>
  • Wirtschaftslage und Frühmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Konjunktur hat sich merklich abgekühlt. Im 3. Quartal 2001 stagnierte die Entwicklung des Bruttoinlandproduktes. Dies ist hauptsächlich bedingt durch eine rückläufige Exportnachfrage und die sich damit verbindende Abschwächung der Konjunktur in der Industrie sowie in Branchen, die Dienstleistungen für den Export erbringen. Hingegen erwies sich die Inlandnachfrage erneut als konjunkturresistent. Insbesondere beim Konsum der privaten Haushalte hielt das kräftige Wachstum bis jüngst an.</p><p>Auch auf dem Arbeitsmarkt erweist sich die Lage als weniger günstig. Im 3. Quartal nahm zwar die Beschäftigung weiter zu. Verschiedene der Beschäftigung vorauslaufende Indikatoren setzten indessen ihre rückläufige Entwicklung fort. Die Anzahl der registrierten Stellensuchenden und Arbeitslosen stieg spürbar an. Auf die kommenden Monate ausgerichtete Arbeitsmarktindikatoren sowie weitere Entlassungen bei der Swissair lassen einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit erwarten.</p><p>Gemäss den Prognosen der meisten Wirtschaftsforschungsinstitute und auch der Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen wird das Wachstum im kommenden Jahr vorerst schwach bleiben, sich allerdings im Verlaufe der zweiten Jahreshälfte erholen und schliesslich wieder ungefähr zum Potenzialwachstum zurückkehren.</p><p>2. Gemäss Budget bzw. Finanzplan des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung 2000-2004 in der Botschaft zu einem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz (S. 2307) rechnete das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Ende des Jahres 2000 für die Rechnungsjahre 2001 und 2002 noch mit einer Arbeitslosenzahl von 65 000 Personen im Jahresdurchschnitt. Bis Ende des Jahres 2001 ist indes mit einer Zunahme der Arbeitslosen auf etwa 87 000 zu rechnen. Unter Berücksichtigung dieser Zunahme würde dies eine Arbeitslosenzahl von rund 67 500 Personen im Jahresdurchschnitt 2001 bedeuten.</p><p>Das Budget der Arbeitslosenversicherung vom 12. November 2001 basiert neu auf der Annahme einer Arbeitslosenzahl von durchschnittlich 80 000 Personen in den Jahren 2002 und 2003. Diese Prognose wurde im November 2001 vom Seco erstellt.</p><p>3. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) in der Führung ihrer Geldpolitik unabhängig ist.</p><p>Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass die SNB ihren geldpolitischen Kurs im Verlaufe dieses Jahres gelockert hat. Nach drei aufeinander folgenden Erhöhungen im Jahre 2000 senkte sie dieses Frühjahr das Zielband für den Drei-Monate-Libor. Im Herbst nahm sie drei weitere Reduktionen von jeweils 50 Basispunkten vor. Die Reduktion vom 18. September erfolgte im Gleichschritt mit verschiedenen anderen Zentralbanken, jene vom 24. September im Alleingang. Letztere Reduktion begründete sie erneut mit dem festen Kurs des Frankens, insbesondere zum Euro. Mit Blick auf die weitere Verschlechterung der Weltkonjunktur sowie dem Fehlen von Anzeichen einer Gefährdung der Preisstabilität auf mittlere Frist senkte sie das Zielband am 7. Dezember nochmals. Insgesamt ist damit das Zielband von 3 bis 4 Prozent von Anfang Jahr auf 1,25 bis 2,25 Prozent Ende 2001 vermindert worden.</p><p>Die Jahresteuerungsraten, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise, haben in den vergangenen Monaten nachgegeben. Dieser Rückgang ist hauptsächlich die Folge gesunkener Preise bei Erdölprodukten; im November spielte auch ein Basiseffekt bei den Mieten eine Rolle. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Nationalbank bei der Führung ihrer Geldpolitik weniger an der aktuellen Teuerung als vielmehr an den Inflationsprognosen für die drei kommenden Jahre orientiert. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass für die Abschätzung des Realzinses die erwartete Inflation und nicht die Teuerung vergangener Perioden relevant ist.</p><p>4. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, den Teuerungsausgleich zu gewähren. Artikel 16 Absatz 1 des Bundespersonalgesetzes hält dazu fest: "Der Arbeitgeber richtet den Angestellten auf den Lohn oder einzelnen Lohnanteilen sowie auf weitere Leistungen einen angemessenen Teuerungsausgleich aus. Er berücksichtigt dabei seine wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt."</p><p>Für 2002 hat der Bundesrat den zwischen den Personalverbänden und dem Vorsteher des EFD ausgehandelten Lohnerhöhungen zugestimmt. Danach erhält das Bundespersonal im Umfang von 2,3 Prozent der Lohnsumme mehr Lohn. Die Erhöhung besteht namentlich aus einem Teuerungsausgleich von 1 Prozent, einer einmaligen Lohnzulage von 1 Prozent sowie der Aufhebung der Kürzung des so genannten Ortszuschlages.</p><p>5. Das 1995 revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht eine Vielzahl von Instrumenten zur Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit vor (Umschulungs-, Beschäftigungs-, Weiterbildungsprogramme für Personen, die unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind). Zudem ist die öffentliche Arbeitsvermittlung verstärkt in die umfassende Strategie der aktiven Arbeitsmarktpolitik einbezogen worden. Diese Instrumente haben sich bewährt, weshalb sich der Bundesrat gegenwärtig nicht veranlasst sieht, weitere Massnahmen zu ergreifen.</p><p>6. Der Bundesrat wird Anfang Januar 2002 den Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zuhanden des Parlamentes verabschieden. Im wesentlichen enthält der Gesetzentwurf drei Massnahmen: erstens eine Verstärkung der Kontrollkompetenzen der paritätischen und tripartiten Kommissionen, zweitens eine begrenzte Vernetzung der Administrativdaten und die Pflicht zur Mitteilung der Resultate der Arbeitgeberkontrollen, drittens eine Verschärfung der Sanktionen. Zudem werden vom Bundesrat weitere Massnahmen wie administrative Erleichterungen für Dienstleistungen im Haushalt und Vorkehrungen gegen die Scheinselbständigkeit anvisiert.</p><p>Gemäss Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO; SR 823.21) legt der Bundesrat periodisch Höchstzahlen fest für Jahresaufenthalter (die erstmals zur Erwerbstätigkeit einreisen oder erstmals eine Erwerbstätigkeit aufnehmen), Saisonniers und Kurzaufenthalter. Letztere werden mit Bewilligungen nach den Artikeln 20 und 21 BVO geregelt und sind längstens für 18 Monate gültig.</p><p>Von den Höchstzahlen ausgenommen sind die nach Artikel 13d BVO geregelten Ausländer, welche für insgesamt längstens vier Monate innerhalb eines Kalenderjahres in der Schweiz erwerbstätig werden. Für die Ausstellung dieser Bewilligungen sind die Kantone zuständig, wobei für Angehörige aus Nicht-EU/Efta-Ländern die Zustimmung des Bundes vorausgesetzt wird. Auch für die Bewilligungen nach Artikel 13d BVO gelten die Grundsätze von Artikel 7 BVO (Vorrang der inländischen Arbeitnehmer), Artikel 8 BVO (Prioritäten für die Rekrutierung) und Artikel 9 BVO (orts- und berufsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen; Arbeitsvertrag).</p><p>Nach Einführung der Personenfreizügigkeit hat der Bundesrat grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, Arbeitsbewilligungen für EU/Efta-Bürger von deren Qualifikation abhängig zu machen.</p><p>Mit dem Ziel einer ausgewogenen Arbeitsmarktstruktur, einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und einer stabilen Beschäftigung wird die Arbeitskräftezulassung aus den Nicht-EU/Efta-Staaten auf gut und hoch qualifizierte Personen sowie Spezialisten eng begrenzt. Dies wird gerade nach Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit ein wichtiger Teil der schweizerischen Zulassungspolitik für ausländische Arbeitskräfte sein.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 21. November 2001 zur Interpellation Chiffelle 01.3564 in einem ähnlichen Zusammenhang festgehalten hat, erachtet er die bereits bestehenden Kontrollmechanismen seitens der Kantone und des Bundes bei der Erteilung von Bewilligungen nach Artikel 13 BVO und auch bei den ohnehin kontingentierten Bewilligungen nach den Artikeln 20 und 21 BVO als ausreichend, zumal die "flankierenden Massnahmen" auch für Arbeitskräfte aus Drittstaaten gelten werden. Damit sollte auch eine Rekrutierung von unqualifizierten Personen, welche womöglich erste Opfer einer Rezession zu werden drohen, verhindert werden können.</p><p>Der Bundesrat verweist im Übrigen auch auf seine Stellungnahmen zu den Motionen Fattebert 00.3506 und Suter 01.3200 sowie zur Einfachen Anfrage Rennwald 01.1057.</p><p>7. Die Frage der Umschulung und Weiterbildung von registrierten Stellensuchenden ist - wie in der Antwort zu Frage 5 erwähnt - im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geregelt. Betreffend die längere Frist ist auf das sich in der parlamentarischen Diskussion befindende neue Berufsbildungsgesetz hinzuweisen. Mit diesem Gesetz soll die Grundlage geschaffen werden, die Grundausbildung noch näher an die aktuellen und gewandelten Bedürfnisse heranzuführen. Unter dem Titel "Berufsorientierte Weiterbildung" will der Bund insbesondere Angebote unterstützen, die Personen bei Strukturveränderungen in der Berufswelt den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Alle makroökonomischen Frühindikatoren wie Konsumentenstimmung, Auftragseingänge, Investitionsvorhaben sowie die nach unten korrigierten BIP-Prognosewerte aller Prognose-Institute weisen darauf hin, dass das Wirtschaftswachstum stark abfällt bzw. dass die Schweiz sogar in eine Rezession geraten könnte.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirtschaftslage und die Entwicklung der Beschäftigungslage für das Jahr 2002?</p><p>2. Mit wie vielen Arbeitslosen rechnet er heute für das Jahr 2002 (die Annahmen in der AVG-Botschaft und im Budget 2002 differieren)?</p><p>3. Die Zwölfmonate-Teuerungsrate ist auf 0,7 Prozent gesunken und nähert sich der Nullteuerung. Damit sind die für die Investitionstätigkeit relevanten Realzinse (Zinse abzüglich Teuerung) schlagartig angestiegen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, es bestünde deshalb ein beträchtlicher Spielraum für eine expansivere Geldpolitik und weitere Zinssenkungen?</p><p>4. Ist er bereit, im Hinblick auf eine Stützung der Konsumnachfrage dem Bundespersonal zumindest den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren und damit auch andere Branchen zu ermuntern, zur Kaufkrafterhaltung in die gleiche Richtung zu ziehen?</p><p>5. Ist er bereit, frühzeitig verwaltungsintern ein Arbeitsmarkt-Verbesserungsprogramm vorzubereiten, das bei dringendem Bedarf rasch umgesetzt werden kann und vor allem die arbeitsmarktlichen Strukturschwächen korrigiert?</p><p>6. Ist er bereit, sofort die Schwarzarbeit stärker zu bekämpfen und die Rekrutierung von unqualifizierten Personen (Kurzarbeiter) zu kontrollieren, die als erste Opfer einer Rezession zu werden drohen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, mehr für die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu unternehmen, um in der nächsten Rezession die durch den Strukturwandel verursachte strukturelle Arbeitslosigkeit zu vermindern?</p>
    • Wirtschaftslage und Frühmassnahmen

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