Schweizerische Maturitätsprüfungen
- ShortId
-
01.1138
- Id
-
20011138
- Updated
-
14.11.2025 07:48
- Language
-
de
- Title
-
Schweizerische Maturitätsprüfungen
- AdditionalIndexing
-
32;Verordnung;Vollzug von Beschlüssen;Prüfung;Maturität
- 1
-
- L05K1301010101, Maturität
- L04K13010103, Prüfung
- L05K0503010103, Verordnung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Prüfungsverordnung von 1998 tritt am 1. Januar 2003 in Kraft und findet damit erstmals Anwendung für jene, die sich ab 2003 einer ersten Teil- oder einer Gesamtprüfung stellen werden. Die Prüfungsziele, -inhalte und -verfahren für die einzelnen Fächer sind in Richtlinien festgehalten, deren Erlass der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) übertragen ist.</p><p>Der Postulant bemängelt die ungenügende Umsetzungszeit für die Privatschulen und verlangt, dass auch 2003 noch Prüfungen nach alter Ordnung abgelegt werden können. Zum Stellenwert der Richtlinien und zum zeitlichen Ablauf ihrer Erarbeitung ist Folgendes festzuhalten:</p><p>- Die (erstmals erarbeiteten) Richtlinien formulieren die Prüfungsziele, -inhalte und -verfahren wesentlich detaillierter, als dies bisher der Fall war. Es geht also nicht um eine fundamentale Änderung. Geändert wird vor allem die Prüfungsstruktur. Der Prüfungsstoff bleibt bei den meisten Fächern etwa gleich wie bisher, ja in einzelnen Fächern wird er gar etwas reduziert. Bei den für alle Prüflinge obligatorischen Fächern gibt es offenkundige Änderungen nur in den Fächern Naturwissenschaften und Geistes- und Sozialwissenschaften. Dabei werden - um beim Beispiel Naturwissenschaften zu bleiben - nicht nur Fragen zu den Teilbereichen Physik, Chemie und Biologie, sondern auch zu fächerübergreifenden Aspekten gestellt. Neu ist zudem die Einführung in Wirtschaft und Recht.</p><p>- Die auf die Matur vorbereitenden Privatschulen sind in der SMK vertreten. Sie waren auch mit eigenen Vertretern in die Erarbeitung der Richtlinien einbezogen. Sie waren somit über jeden einzelnen Schritt direkt orientiert und wussten sehr frühzeitig, was auf sie zukommt. Diese Schulen wurden im Frühjahr 1999 auch in eine Vernehmlassung zu den Programmen einbezogen.</p><p>- Mit dem Schreiben vom 19. Oktober 1999 teilte der SMK-Präsident allen Schulen schriftlich mit, dass sie aufgrund der Vernehmlassungsunterlagen ohne weiteres zu arbeiten beginnen können, da sich keine wesentlichen Änderungen mehr abzeichnen würden. Im Dezember des gleichen Jahres schliesslich wurden die Richtlinien den Schulen für den überwiegenden Teil der Fächer (insbesondere Fächer der ersten Teilprüfung) definitiv zugestellt.</p><p>- Einzig in einigen wenigen Fächern ergab sich in der Tat eine Verspätung. Diese Fächer gehören zu den zweiten Teilprüfungen und würden - da fast alle Schulen ihre Kandidaten auf Teilprüfungen vorbereiten - im Frühjahr 2003 ohnehin noch nicht zur Prüfung anstehen.</p><p>In Anbetracht der Tatsache, dass die Beteiligten seit dem Erlass der Verordnung Ende 1998 im Wesentlichen über alle Schritte und die Entstehung der Neuerungen im Bilde waren und dass zudem diese Neuerungen insbesondere in inhaltlicher, unterrichtsrelevanter Hinsicht nicht allzu gross sind, drängt sich nach Ansicht des Bundesrates im Jahre 2003 kein generelles zusätzliches Prüfungsangebot nach alter Ordnung auf. Dies wäre im Übrigen für all jene Schulen und auch für die Autodidakten, die sich von Beginn weg auf eine Umstellung der Prüfungen ab 2003 eingestellt haben, nur schwer nachvollziehbar.</p><p>Hingegen ist zu prüfen, ob im Jahre 2003 allenfalls auf den Einbezug der fächerübergreifenden Prüfungsaspekte verzichtet werden könnte. Die SMK könnte dies in eigener Kompetenz entscheiden. Sie wird diese Frage demnächst prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ab 2003 kommt die Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerischen Maturitätsprüfungen zur Anwendung. Diese Verordnung regelt die Modalitäten der schweizerischen Maturitätsprüfungen.</p><p>Die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Prüfungen bereiten sich fast ausnahmslos in privaten Maturitätsschulen vor. Diesen Schulen wurden die Direktiven später als geplant, nämlich erst im Dezember 1999 zugestellt.</p><p>Die Schullehrpläne konnten somit erst im Jahre 2000 definitiv angepasst werden und gelten für Klassen, die ab dem Jahre 2000 ihre Maturitätsausbildung begonnen haben. Da die Maturitätsausbildung auch an privaten Gymnasien vier Jahre dauert, kommen die ersten Klassen, die nach dem neuen Reglement unterrichtet werden konnten, im Jahre 2004 zur Prüfung.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist eine Übergangsordnung vorgesehen?</p><p>2. Wenn ja, wie ist diese ausgestaltet?</p>
- Schweizerische Maturitätsprüfungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Prüfungsverordnung von 1998 tritt am 1. Januar 2003 in Kraft und findet damit erstmals Anwendung für jene, die sich ab 2003 einer ersten Teil- oder einer Gesamtprüfung stellen werden. Die Prüfungsziele, -inhalte und -verfahren für die einzelnen Fächer sind in Richtlinien festgehalten, deren Erlass der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) übertragen ist.</p><p>Der Postulant bemängelt die ungenügende Umsetzungszeit für die Privatschulen und verlangt, dass auch 2003 noch Prüfungen nach alter Ordnung abgelegt werden können. Zum Stellenwert der Richtlinien und zum zeitlichen Ablauf ihrer Erarbeitung ist Folgendes festzuhalten:</p><p>- Die (erstmals erarbeiteten) Richtlinien formulieren die Prüfungsziele, -inhalte und -verfahren wesentlich detaillierter, als dies bisher der Fall war. Es geht also nicht um eine fundamentale Änderung. Geändert wird vor allem die Prüfungsstruktur. Der Prüfungsstoff bleibt bei den meisten Fächern etwa gleich wie bisher, ja in einzelnen Fächern wird er gar etwas reduziert. Bei den für alle Prüflinge obligatorischen Fächern gibt es offenkundige Änderungen nur in den Fächern Naturwissenschaften und Geistes- und Sozialwissenschaften. Dabei werden - um beim Beispiel Naturwissenschaften zu bleiben - nicht nur Fragen zu den Teilbereichen Physik, Chemie und Biologie, sondern auch zu fächerübergreifenden Aspekten gestellt. Neu ist zudem die Einführung in Wirtschaft und Recht.</p><p>- Die auf die Matur vorbereitenden Privatschulen sind in der SMK vertreten. Sie waren auch mit eigenen Vertretern in die Erarbeitung der Richtlinien einbezogen. Sie waren somit über jeden einzelnen Schritt direkt orientiert und wussten sehr frühzeitig, was auf sie zukommt. Diese Schulen wurden im Frühjahr 1999 auch in eine Vernehmlassung zu den Programmen einbezogen.</p><p>- Mit dem Schreiben vom 19. Oktober 1999 teilte der SMK-Präsident allen Schulen schriftlich mit, dass sie aufgrund der Vernehmlassungsunterlagen ohne weiteres zu arbeiten beginnen können, da sich keine wesentlichen Änderungen mehr abzeichnen würden. Im Dezember des gleichen Jahres schliesslich wurden die Richtlinien den Schulen für den überwiegenden Teil der Fächer (insbesondere Fächer der ersten Teilprüfung) definitiv zugestellt.</p><p>- Einzig in einigen wenigen Fächern ergab sich in der Tat eine Verspätung. Diese Fächer gehören zu den zweiten Teilprüfungen und würden - da fast alle Schulen ihre Kandidaten auf Teilprüfungen vorbereiten - im Frühjahr 2003 ohnehin noch nicht zur Prüfung anstehen.</p><p>In Anbetracht der Tatsache, dass die Beteiligten seit dem Erlass der Verordnung Ende 1998 im Wesentlichen über alle Schritte und die Entstehung der Neuerungen im Bilde waren und dass zudem diese Neuerungen insbesondere in inhaltlicher, unterrichtsrelevanter Hinsicht nicht allzu gross sind, drängt sich nach Ansicht des Bundesrates im Jahre 2003 kein generelles zusätzliches Prüfungsangebot nach alter Ordnung auf. Dies wäre im Übrigen für all jene Schulen und auch für die Autodidakten, die sich von Beginn weg auf eine Umstellung der Prüfungen ab 2003 eingestellt haben, nur schwer nachvollziehbar.</p><p>Hingegen ist zu prüfen, ob im Jahre 2003 allenfalls auf den Einbezug der fächerübergreifenden Prüfungsaspekte verzichtet werden könnte. Die SMK könnte dies in eigener Kompetenz entscheiden. Sie wird diese Frage demnächst prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ab 2003 kommt die Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerischen Maturitätsprüfungen zur Anwendung. Diese Verordnung regelt die Modalitäten der schweizerischen Maturitätsprüfungen.</p><p>Die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Prüfungen bereiten sich fast ausnahmslos in privaten Maturitätsschulen vor. Diesen Schulen wurden die Direktiven später als geplant, nämlich erst im Dezember 1999 zugestellt.</p><p>Die Schullehrpläne konnten somit erst im Jahre 2000 definitiv angepasst werden und gelten für Klassen, die ab dem Jahre 2000 ihre Maturitätsausbildung begonnen haben. Da die Maturitätsausbildung auch an privaten Gymnasien vier Jahre dauert, kommen die ersten Klassen, die nach dem neuen Reglement unterrichtet werden konnten, im Jahre 2004 zur Prüfung.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist eine Übergangsordnung vorgesehen?</p><p>2. Wenn ja, wie ist diese ausgestaltet?</p>
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