Transparenz bezüglich Aussagen in Südafrika über die Schweiz

ShortId
01.1142
Id
20011142
Updated
24.06.2025 20:59
Language
de
Title
Transparenz bezüglich Aussagen in Südafrika über die Schweiz
AdditionalIndexing
08;04;Südafrika;Politik der Zusammenarbeit;bilaterale Beziehungen;Vergangenheit;Nachrichtendienst;Informationsverbreitung
1
  • L04K03040215, Südafrika
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
  • L03K020101, Vergangenheit
  • L04K10020104, bilaterale Beziehungen
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Bericht der Truth and Reconciliation Commission (TRC)</p><p>Die südafrikanische Wahrheitskommission hat ihren Schlussbericht über die Apartheidverbrechen am 29. Oktober 1998 an Präsident N. Mandela übergeben. Der komplette Bericht sowie Transkripte der Hearings können unter www.truth.org.za über Internet konsultiert werden. Die Schweiz wird darin in folgenden Zusammenhängen erwähnt:</p><p>- Band 1, Kapitel 11, Management and Operational Reports: Die Unterstützung der Schweiz zugunsten der TRC wird verdankt.</p><p>- Band 2, Kapitel 2, Punkt 266 (The State outside South Africa, 1960-1990): Bericht über eine Operation von südafrikanischen Spezialtruppen in Swaziland am 12. Dezember 1986 und u. a. die Entführung eines Schweizer Paares, C. Bischoff und D. Schneider, die nach Protesten der Schweizer Regierung freigelassen werden.</p><p>- Band 2, Kapitel 2, Punkt 460/461 (The State outside South Africa, 1960-1990), und Band 2, Kapitel 6, Punkt 28 (South Africa's chemical and biological warfare programme): Ein Schweizer Wissenschafterteam untersucht - zusammen mit Teams aus Mozambique, Südafrika, Schweden und Grossbritannien - den Verdacht auf einen Einsatz von chemischen Kampfstoffen im Nachgang zu einem Zwischenfall südlich von Maputo, Mozambique, im Januar 1992. Der Verdacht hat sich in der Folge nicht erhärtet.</p><p>- Band 2, Kapitel 6, Findings (South Africa's chemical and biological warfare programme): Der Programmleiter, W. Basson, wird 1993 in der Schweiz im Besitz von gefälschten Inhaberobligationen verhaftet. </p><p>- Band 2, Kapitel 6 (secret state funding), Punkt 18: Von Transaktionen des südafrikanischen Aussenministeriums im Februar 1986 über eine liechtensteinische Stiftung ist u. a. auch ein Konto bei der Credit Suisse, Genf, betroffen.</p><p>Die Schweiz und ihre Beziehungen zu Südafrika während der Apartheidzeit werden im Bericht nur marginal erwähnt. Die Schweizer Botschaft in Pretoria hat die gesamten Arbeiten der Wahrheitskommission verfolgt.</p><p>2. Aussagen im Prozess gegen Wouter Basson</p><p>Der Prozess gegen den ehemaligen Militärarzt Wouter Basson, der am 4. November 1999 in Pretoria begann, ist noch nicht abgeschlossen. Dem Angeklagten werden u. a. Mord, Betrug und Drogenhandel zur Last gelegt. Die Schweizer Botschaft in Pretoria verfolgt den Prozess aus der Nähe.</p><p>Die Aussagen zu Schweizer Verbindungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>- W. Basson behauptet, dass Südafrika und die Schweiz 1992 ein Geschäft mit Russland abgeschlossen hätten, um etwa 500 Kilogramm Mandrax zu kaufen. Das von Südafrika erworbene Mandrax sei schliesslich in Kroatien mit Hilfe eines ehemaligen Schweizer Nachrichtendienstmitarbeiters, Jürg Jacomet, beschafft worden. In diesem Zusammenhang will W. Basson von J. Jacomet um 1,5 Millionen US-Dollar betrogen worden sein.</p><p>Die südafrikanische Staatsanwaltschaft konnte die Spekulationen über den Schmuggel von chemischen Stoffen über die Schweiz bisher nicht erhärten. Zudem hat die Staatsanwaltschaft keine Hinweise, dass internationale Embargobestimmungen über die Schweiz umgangen worden wären.</p><p>- Der Angeklagte wurde 1993 in der Schweiz im Besitze von gefälschten Inhaberobligationen verhaftet und während drei Wochen festgehalten. Er bezeichnete diese Zeit als "worst of my life. Those weeks were harder than in any other jail that I've been in - and I've been in one or two."</p><p>- W. Basson beschuldigt den ehemaligen Chef des Schweizer Nachrichtendienstes, Peter Regli, sich an der Entwicklung des Chemiewaffenprogrammes ("project coast") beteiligt zu haben. Der südafrikanische Staatsanwalt beurteilt die Glaubwürdigkeit dieser Aussagen skeptisch.</p><p>- Im Zusammenhang mit der Anklage der Staatsanwaltschaft, dass W. Basson Gelder, die für das "project coast" bestimmt waren, veruntreut habe, wurde 1996 ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz gestellt. Darin geht es um Veruntreuung, ungetreue Amtsführung sowie Bestechungsdelikte.</p><p>Das EJPD überwies das Ersuchen am 3.Februar 1997 zum Vollzug an die Bezirksanwaltschaft IV des Kantons Zürich. Diese leistete die entsprechende Rechtshilfe.</p><p>In seinen Darlegungen vor der TRC Ende Juli 1998 stellte W. Basson keine Bezüge zur Schweiz her.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit dem Aufarbeitungsprozess der "Truth Commission" in Südafrika und im bekannten Basson-Prozess in Südafrika wurden verschiedentlich die Schweiz und für die Schweiz tätige Personen erwähnt. Für die schweizerische Öffentlichkeit ist eine Offenlegung der Geschehnisse und/oder Vorwürfe von Interesse. Transparenz kann zum Verständnis der Geschichte beitragen und gibt der Schweiz die Möglichkeit, die Fakten aus ihrer Sicht darzulegen oder allenfalls zu widersprechen. Dem Bundesrat sind via Schweizer Botschaft die Fakten hoffentlich bekannt. Diese sollten auch dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>Welche Aussagen wurden in der "Truth Commission" und im Basson-Prozess über die Zusammenarbeit der Schweiz mit Südafrika gemacht?</p>
  • Transparenz bezüglich Aussagen in Südafrika über die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Bericht der Truth and Reconciliation Commission (TRC)</p><p>Die südafrikanische Wahrheitskommission hat ihren Schlussbericht über die Apartheidverbrechen am 29. Oktober 1998 an Präsident N. Mandela übergeben. Der komplette Bericht sowie Transkripte der Hearings können unter www.truth.org.za über Internet konsultiert werden. Die Schweiz wird darin in folgenden Zusammenhängen erwähnt:</p><p>- Band 1, Kapitel 11, Management and Operational Reports: Die Unterstützung der Schweiz zugunsten der TRC wird verdankt.</p><p>- Band 2, Kapitel 2, Punkt 266 (The State outside South Africa, 1960-1990): Bericht über eine Operation von südafrikanischen Spezialtruppen in Swaziland am 12. Dezember 1986 und u. a. die Entführung eines Schweizer Paares, C. Bischoff und D. Schneider, die nach Protesten der Schweizer Regierung freigelassen werden.</p><p>- Band 2, Kapitel 2, Punkt 460/461 (The State outside South Africa, 1960-1990), und Band 2, Kapitel 6, Punkt 28 (South Africa's chemical and biological warfare programme): Ein Schweizer Wissenschafterteam untersucht - zusammen mit Teams aus Mozambique, Südafrika, Schweden und Grossbritannien - den Verdacht auf einen Einsatz von chemischen Kampfstoffen im Nachgang zu einem Zwischenfall südlich von Maputo, Mozambique, im Januar 1992. Der Verdacht hat sich in der Folge nicht erhärtet.</p><p>- Band 2, Kapitel 6, Findings (South Africa's chemical and biological warfare programme): Der Programmleiter, W. Basson, wird 1993 in der Schweiz im Besitz von gefälschten Inhaberobligationen verhaftet. </p><p>- Band 2, Kapitel 6 (secret state funding), Punkt 18: Von Transaktionen des südafrikanischen Aussenministeriums im Februar 1986 über eine liechtensteinische Stiftung ist u. a. auch ein Konto bei der Credit Suisse, Genf, betroffen.</p><p>Die Schweiz und ihre Beziehungen zu Südafrika während der Apartheidzeit werden im Bericht nur marginal erwähnt. Die Schweizer Botschaft in Pretoria hat die gesamten Arbeiten der Wahrheitskommission verfolgt.</p><p>2. Aussagen im Prozess gegen Wouter Basson</p><p>Der Prozess gegen den ehemaligen Militärarzt Wouter Basson, der am 4. November 1999 in Pretoria begann, ist noch nicht abgeschlossen. Dem Angeklagten werden u. a. Mord, Betrug und Drogenhandel zur Last gelegt. Die Schweizer Botschaft in Pretoria verfolgt den Prozess aus der Nähe.</p><p>Die Aussagen zu Schweizer Verbindungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>- W. Basson behauptet, dass Südafrika und die Schweiz 1992 ein Geschäft mit Russland abgeschlossen hätten, um etwa 500 Kilogramm Mandrax zu kaufen. Das von Südafrika erworbene Mandrax sei schliesslich in Kroatien mit Hilfe eines ehemaligen Schweizer Nachrichtendienstmitarbeiters, Jürg Jacomet, beschafft worden. In diesem Zusammenhang will W. Basson von J. Jacomet um 1,5 Millionen US-Dollar betrogen worden sein.</p><p>Die südafrikanische Staatsanwaltschaft konnte die Spekulationen über den Schmuggel von chemischen Stoffen über die Schweiz bisher nicht erhärten. Zudem hat die Staatsanwaltschaft keine Hinweise, dass internationale Embargobestimmungen über die Schweiz umgangen worden wären.</p><p>- Der Angeklagte wurde 1993 in der Schweiz im Besitze von gefälschten Inhaberobligationen verhaftet und während drei Wochen festgehalten. Er bezeichnete diese Zeit als "worst of my life. Those weeks were harder than in any other jail that I've been in - and I've been in one or two."</p><p>- W. Basson beschuldigt den ehemaligen Chef des Schweizer Nachrichtendienstes, Peter Regli, sich an der Entwicklung des Chemiewaffenprogrammes ("project coast") beteiligt zu haben. Der südafrikanische Staatsanwalt beurteilt die Glaubwürdigkeit dieser Aussagen skeptisch.</p><p>- Im Zusammenhang mit der Anklage der Staatsanwaltschaft, dass W. Basson Gelder, die für das "project coast" bestimmt waren, veruntreut habe, wurde 1996 ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz gestellt. Darin geht es um Veruntreuung, ungetreue Amtsführung sowie Bestechungsdelikte.</p><p>Das EJPD überwies das Ersuchen am 3.Februar 1997 zum Vollzug an die Bezirksanwaltschaft IV des Kantons Zürich. Diese leistete die entsprechende Rechtshilfe.</p><p>In seinen Darlegungen vor der TRC Ende Juli 1998 stellte W. Basson keine Bezüge zur Schweiz her.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit dem Aufarbeitungsprozess der "Truth Commission" in Südafrika und im bekannten Basson-Prozess in Südafrika wurden verschiedentlich die Schweiz und für die Schweiz tätige Personen erwähnt. Für die schweizerische Öffentlichkeit ist eine Offenlegung der Geschehnisse und/oder Vorwürfe von Interesse. Transparenz kann zum Verständnis der Geschichte beitragen und gibt der Schweiz die Möglichkeit, die Fakten aus ihrer Sicht darzulegen oder allenfalls zu widersprechen. Dem Bundesrat sind via Schweizer Botschaft die Fakten hoffentlich bekannt. Diese sollten auch dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>Welche Aussagen wurden in der "Truth Commission" und im Basson-Prozess über die Zusammenarbeit der Schweiz mit Südafrika gemacht?</p>
    • Transparenz bezüglich Aussagen in Südafrika über die Schweiz

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