Auskunftspflicht für Beamte für das NFP 42+. Teil Schweiz/Südafrika

ShortId
01.1143
Id
20011143
Updated
24.06.2025 22:46
Language
de
Title
Auskunftspflicht für Beamte für das NFP 42+. Teil Schweiz/Südafrika
AdditionalIndexing
08;04;Informationsrecht;Südafrika;bilaterale Beziehungen;Vergangenheit;NFP;Auskunftspflicht der Verwaltung
1
  • L04K03040215, Südafrika
  • L04K10020104, bilaterale Beziehungen
  • L05K1602020107, NFP
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
  • L04K12010201, Informationsrecht
  • L03K020101, Vergangenheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt das Interesse der Fragestellerin an einer aussagekräftigen wissenschaftlichen Klärung der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen zur Zeit der Apartheid. Zu diesem Zweck hat er den Schweizerischen Nationalfonds beauftragt, in das Nationale Forschungsprogramm 42 "Grundlagen der schweizerischen Aussenpolitik" (NFP 42) ein zusätzliches Modul "Beziehungen Schweiz/Südafrika" (NFP 42+) aufzunehmen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Berücksichtigung einer möglichst breiten Quellenbasis für eine umfassende und tatsachengerechte Klärung der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen von zentraler Bedeutung ist. In diesem Sinn hat der Bundesrat die zuständigen Bundesstellen dazu angehalten, eine liberale Akteneinsichtspraxis zu verfolgen, um den Forscherinnen und Forschern Zugang zu Unterlagen zu gewähren, die noch einer gesetzlichen Schutzfrist unterliegen.</p><p>Im Hinblick auf eine ausgewogene Darstellung der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen erachtet es der Bundesrat zudem als sinnvoll, dass sich die Forscherinnen und Forscher bei ihren Untersuchungen nicht nur auf schriftliche Unterlagen des Bundes, sondern auch auf Auskünfte von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen stützen können. Was die Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik des Bundes betrifft, dürften namentlich Bundesbeamtinnen und -beamte, die im fraglichen Zeitraum für Fragen der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen zuständig waren, als Auskunftspersonen für die Forschenden von zentraler Bedeutung sein.</p><p>In Anbetracht dieser Umstände ist der Bundesrat bereit, die zuständigen Bundesstellen und die als Auskunftspersonen infrage kommenden heutigen Bundesangestellten und früheren Bundesbeamtinnen und -beamten aufzufordern, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere der informationsrechtlichen Bestimmungen, den interessierten Forscherinnen und Forschern Auskunft über ihre damalige Tätigkeit zu geben. Darüber hinaus fordert der Bundesrat alle anderen Personen, die aufgrund ihrer früheren amtlichen Stellung oder aus anderen Gründen relevante Kenntnisse besitzen, auf, diese im Interesse einer unverfälschten Geschichtsschreibung mit den Forscherinnen und Forschern zu teilen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Interesse umfangreicher wissenschaftlicher Resultate ist es bedeutungsvoll, dass heutige und frühere Beamtinnen und Beamte, die Kenntnisse über die Zusammenarbeit der Schweiz mit Südafrika während der Apartheidszeit und der unmittelbaren Zeit danach haben, bereit sind, den Forscherinnen und Forschern des NFP 42+, Teil "Schweiz/Südafrika", Auskunft zu geben. Ob die Forschenden zu den vorhandenen Informationen kommen, darf nicht vom Lustprinzip der damaligen oder heutigen Beamten abhängen. Auch der Bundesrat muss an umfangreichen Forschungsresultaten interessiert sein.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er bereit sei, möglichst alle Personen, die für die genannte Zeitspanne als Informationsträger gelten können, in einem Schreiben zu verpflichten, ihr Wissen den Forschenden zugänglich zu machen.</p>
  • Auskunftspflicht für Beamte für das NFP 42+. Teil Schweiz/Südafrika
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt das Interesse der Fragestellerin an einer aussagekräftigen wissenschaftlichen Klärung der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen zur Zeit der Apartheid. Zu diesem Zweck hat er den Schweizerischen Nationalfonds beauftragt, in das Nationale Forschungsprogramm 42 "Grundlagen der schweizerischen Aussenpolitik" (NFP 42) ein zusätzliches Modul "Beziehungen Schweiz/Südafrika" (NFP 42+) aufzunehmen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Berücksichtigung einer möglichst breiten Quellenbasis für eine umfassende und tatsachengerechte Klärung der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen von zentraler Bedeutung ist. In diesem Sinn hat der Bundesrat die zuständigen Bundesstellen dazu angehalten, eine liberale Akteneinsichtspraxis zu verfolgen, um den Forscherinnen und Forschern Zugang zu Unterlagen zu gewähren, die noch einer gesetzlichen Schutzfrist unterliegen.</p><p>Im Hinblick auf eine ausgewogene Darstellung der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen erachtet es der Bundesrat zudem als sinnvoll, dass sich die Forscherinnen und Forscher bei ihren Untersuchungen nicht nur auf schriftliche Unterlagen des Bundes, sondern auch auf Auskünfte von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen stützen können. Was die Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik des Bundes betrifft, dürften namentlich Bundesbeamtinnen und -beamte, die im fraglichen Zeitraum für Fragen der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen zuständig waren, als Auskunftspersonen für die Forschenden von zentraler Bedeutung sein.</p><p>In Anbetracht dieser Umstände ist der Bundesrat bereit, die zuständigen Bundesstellen und die als Auskunftspersonen infrage kommenden heutigen Bundesangestellten und früheren Bundesbeamtinnen und -beamten aufzufordern, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere der informationsrechtlichen Bestimmungen, den interessierten Forscherinnen und Forschern Auskunft über ihre damalige Tätigkeit zu geben. Darüber hinaus fordert der Bundesrat alle anderen Personen, die aufgrund ihrer früheren amtlichen Stellung oder aus anderen Gründen relevante Kenntnisse besitzen, auf, diese im Interesse einer unverfälschten Geschichtsschreibung mit den Forscherinnen und Forschern zu teilen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Interesse umfangreicher wissenschaftlicher Resultate ist es bedeutungsvoll, dass heutige und frühere Beamtinnen und Beamte, die Kenntnisse über die Zusammenarbeit der Schweiz mit Südafrika während der Apartheidszeit und der unmittelbaren Zeit danach haben, bereit sind, den Forscherinnen und Forschern des NFP 42+, Teil "Schweiz/Südafrika", Auskunft zu geben. Ob die Forschenden zu den vorhandenen Informationen kommen, darf nicht vom Lustprinzip der damaligen oder heutigen Beamten abhängen. Auch der Bundesrat muss an umfangreichen Forschungsresultaten interessiert sein.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er bereit sei, möglichst alle Personen, die für die genannte Zeitspanne als Informationsträger gelten können, in einem Schreiben zu verpflichten, ihr Wissen den Forschenden zugänglich zu machen.</p>
    • Auskunftspflicht für Beamte für das NFP 42+. Teil Schweiz/Südafrika

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