Versteckte Leistungen der alten Swissair an die neue Crossair

ShortId
01.1147
Id
20011147
Updated
14.11.2025 07:54
Language
de
Title
Versteckte Leistungen der alten Swissair an die neue Crossair
AdditionalIndexing
48;Angestellte/r;Buchführung;Einnahme eines Betriebs;Betriebskosten;Swissair;Luftverkehr;Verkehrsunternehmen;Verbuchung
1
  • L05K1801021104, Swissair
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K07030201, Buchführung
  • L06K070302020103, Betriebskosten
  • L05K0703020207, Verbuchung
  • L06K070302010204, Einnahme eines Betriebs
  • L05K0702020202, Angestellte/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Leistungen zwischen den Konzerngesellschaften der SAir Group wurden seit jeher verrechnet. Daran hat sich auch mit der Herauslösung der Crossair nichts geändert. Die diesbezüglich bisher geltenden vertraglichen Regelungen werden weitergeführt oder explizit angepasst. Auch heute werden die gegenseitig erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt bzw. verrechnet. So erhält die Swissair für verkaufte Crossair-Tickets wie andere Agenten eine Verkaufsprovision. Bei der Übertragung von Aufgaben und der damit verbundenen kommerziellen Verantwortung werden zudem die Entschädigungen und die Kostenverteilung der von der Swissair und der neuen Crossair zu erbringenden Leistungen in neuen umfangreichen Vertragswerken geregelt. Dies betrifft Bereiche wie Marketing und Verkauf, Flugdienstleistungen im Auftrag (Wetlease- und Prorate-Abkommen für Europastrecken) und Netzwerkleistungen. Diese neuen Regelungen führen per Saldo zu einer beträchtlichen finanziellen Entlastung der Swissair und damit auch des Bundes. Im Rahmen des Monitorings über die Swissair überwachen zudem sowohl die Eidgenössische Finanzkontrolle als auch der Sachwalter, dass die gegenseitige Rechnungstellungen und Verrechnungen korrekt erfolgen.</p><p>Im Weiteren ist festzuhalten, dass die umfangreichen Mittel, die der Bund für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes durch die Swissair zur Verfügung stellt, die geordnete Übertragung des Flugbetriebes auf die neue nationale Fluggesellschaft bezwecken. Damit ist insbesondere auch der Know-how-Transfer in den verschiedensten Bereichen Bestandteil der Zielsetzung und dient der Erhaltung von Tausenden von Arbeitsplätzen sowie der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft als Ganzes.</p><p>Die Task Force Swissair Personal, unter der Leitung von J.-L. Nordmann, Direktor für Arbeit, ist in intensiven Verhandlungen, um für die Finanzierung der Sozialpläne der in Nachlassstundung befindlichen Unternehmungen der SAir Group eine Lösung zu finden. An der Sitzung der Task Force vom 26. November 2001 haben sich die Sozialpartner bezüglich eines Zahlungsplanes der Personalabbaukosten geeinigt. Dieser beträgt rund 50 Millionen Franken und deckt Lohnfortzahlungen für Kündigungsfristen bis drei Monate und weitere Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag sowie Sozialplanleistungen (Abgangsentschädigungen bis maximal fünf Monatslöhne). Dieser Lösungsvorschlag sollte so rasch als möglich erste Zahlungen erlauben.</p><p>Jedoch hat der Sachwalter an der Task Force Swissair Personal-Sitzung vom 10. Dezember 2001 mitgeteilt, dass eine definitive Beurteilung der Aktiven erst nach dem Winterflugplan, im Frühling 2002, erfolgen kann, womit die Vorfinanzierung der Personalabbaukosten durch die Banken bis zu dieser Beurteilung aufgeschoben wird. Gleichzeitig wurde eine zweite Finanzierungsvariante erarbeitet, welche vorsieht, dass ein Teil der Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gegenüber dem Businessplan (mehr als die budgetierten 750 Millionen Franken) der Swissair aus dem Winterflugplan bis Ende März 2002 zur Hälfte den Personalabbaukosten zufliessen soll, falls der Bundeskredit von 1 Milliarde Franken nicht überschritten wird. Mittels dieser Incentive-Vereinbarung wird ein Anreiz gesetzt, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen bzw. die Kosten möglichst gering zu halten, was sich auch auf das Bundesdarlehen positiv auswirkt.</p><p>Kurz vor Weihnachten 2001 wurde mit der Credit Suisse Group eine Vereinbarung zugunsten von Swissair-Angestellten getroffen, bei welchen besondere finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der Swissair-Entlassung vorliegen. Die Credit Suisse Group ist bereit, diesen Personen Überbrückungsfinanzierungen zulasten der Kündigungs- und Sozialplanguthaben zu leisten.</p><p>Ausserdem wurde Ende November 2001 eine Stiftung für Härtefälle gegründet. Die Stiftung hat den Zweck, in der Schweiz wohnhafte oder arbeitende Personen, welche durch die Restrukturierung der SAir Group und den daraus unmittelbar entstandenen Folgen für ihre Zulieferfirmen in finanzielle Bedrängnis geraten und deshalb auf Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand angewiesen wären, vorübergehend mit Beiträgen zu unterstützen. Als Begünstigte kommen betroffene Personen aus der SAir Group oder aus anderen von dieser Restrukturierung betroffenen Unternehmen in Frage.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Verschiedene Angestellte der alten Swissair sind schwer beunruhigt darüber, dass ihrer alten Firma einerseits die Mittel fehlen für einen korrekten Sozialplan, andererseits aber seit Anfang Oktober unzählige Swissair-Angestellte in der ganzen Welt Leistungen erbringen, deren Aufwand zwar immer noch der Swissair verrechnet wird, deren Ertrag aber von der Crossair eingestrichen wird. Dabei geht es von Buchungen von Crossair-Tickets in Swissair-Räumlichkeiten über Leistungen bisheriger Swissair-Aussenstellen zugunsten der Crossair bis zum unbezahlten Know-how-Transfer.</p><p>Ist sich der Bundesrat dieser Problematik bewusst, und wie gedenkt er vor allem denjenigen Swissair-Angestellten zum Recht bzw. zum mit Recht beanspruchten Geld zu verhelfen, die von der neuen Gesellschaft nicht übernommen werden?</p>
  • Versteckte Leistungen der alten Swissair an die neue Crossair
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Leistungen zwischen den Konzerngesellschaften der SAir Group wurden seit jeher verrechnet. Daran hat sich auch mit der Herauslösung der Crossair nichts geändert. Die diesbezüglich bisher geltenden vertraglichen Regelungen werden weitergeführt oder explizit angepasst. Auch heute werden die gegenseitig erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt bzw. verrechnet. So erhält die Swissair für verkaufte Crossair-Tickets wie andere Agenten eine Verkaufsprovision. Bei der Übertragung von Aufgaben und der damit verbundenen kommerziellen Verantwortung werden zudem die Entschädigungen und die Kostenverteilung der von der Swissair und der neuen Crossair zu erbringenden Leistungen in neuen umfangreichen Vertragswerken geregelt. Dies betrifft Bereiche wie Marketing und Verkauf, Flugdienstleistungen im Auftrag (Wetlease- und Prorate-Abkommen für Europastrecken) und Netzwerkleistungen. Diese neuen Regelungen führen per Saldo zu einer beträchtlichen finanziellen Entlastung der Swissair und damit auch des Bundes. Im Rahmen des Monitorings über die Swissair überwachen zudem sowohl die Eidgenössische Finanzkontrolle als auch der Sachwalter, dass die gegenseitige Rechnungstellungen und Verrechnungen korrekt erfolgen.</p><p>Im Weiteren ist festzuhalten, dass die umfangreichen Mittel, die der Bund für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes durch die Swissair zur Verfügung stellt, die geordnete Übertragung des Flugbetriebes auf die neue nationale Fluggesellschaft bezwecken. Damit ist insbesondere auch der Know-how-Transfer in den verschiedensten Bereichen Bestandteil der Zielsetzung und dient der Erhaltung von Tausenden von Arbeitsplätzen sowie der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft als Ganzes.</p><p>Die Task Force Swissair Personal, unter der Leitung von J.-L. Nordmann, Direktor für Arbeit, ist in intensiven Verhandlungen, um für die Finanzierung der Sozialpläne der in Nachlassstundung befindlichen Unternehmungen der SAir Group eine Lösung zu finden. An der Sitzung der Task Force vom 26. November 2001 haben sich die Sozialpartner bezüglich eines Zahlungsplanes der Personalabbaukosten geeinigt. Dieser beträgt rund 50 Millionen Franken und deckt Lohnfortzahlungen für Kündigungsfristen bis drei Monate und weitere Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag sowie Sozialplanleistungen (Abgangsentschädigungen bis maximal fünf Monatslöhne). Dieser Lösungsvorschlag sollte so rasch als möglich erste Zahlungen erlauben.</p><p>Jedoch hat der Sachwalter an der Task Force Swissair Personal-Sitzung vom 10. Dezember 2001 mitgeteilt, dass eine definitive Beurteilung der Aktiven erst nach dem Winterflugplan, im Frühling 2002, erfolgen kann, womit die Vorfinanzierung der Personalabbaukosten durch die Banken bis zu dieser Beurteilung aufgeschoben wird. Gleichzeitig wurde eine zweite Finanzierungsvariante erarbeitet, welche vorsieht, dass ein Teil der Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gegenüber dem Businessplan (mehr als die budgetierten 750 Millionen Franken) der Swissair aus dem Winterflugplan bis Ende März 2002 zur Hälfte den Personalabbaukosten zufliessen soll, falls der Bundeskredit von 1 Milliarde Franken nicht überschritten wird. Mittels dieser Incentive-Vereinbarung wird ein Anreiz gesetzt, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen bzw. die Kosten möglichst gering zu halten, was sich auch auf das Bundesdarlehen positiv auswirkt.</p><p>Kurz vor Weihnachten 2001 wurde mit der Credit Suisse Group eine Vereinbarung zugunsten von Swissair-Angestellten getroffen, bei welchen besondere finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der Swissair-Entlassung vorliegen. Die Credit Suisse Group ist bereit, diesen Personen Überbrückungsfinanzierungen zulasten der Kündigungs- und Sozialplanguthaben zu leisten.</p><p>Ausserdem wurde Ende November 2001 eine Stiftung für Härtefälle gegründet. Die Stiftung hat den Zweck, in der Schweiz wohnhafte oder arbeitende Personen, welche durch die Restrukturierung der SAir Group und den daraus unmittelbar entstandenen Folgen für ihre Zulieferfirmen in finanzielle Bedrängnis geraten und deshalb auf Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand angewiesen wären, vorübergehend mit Beiträgen zu unterstützen. Als Begünstigte kommen betroffene Personen aus der SAir Group oder aus anderen von dieser Restrukturierung betroffenen Unternehmen in Frage.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Verschiedene Angestellte der alten Swissair sind schwer beunruhigt darüber, dass ihrer alten Firma einerseits die Mittel fehlen für einen korrekten Sozialplan, andererseits aber seit Anfang Oktober unzählige Swissair-Angestellte in der ganzen Welt Leistungen erbringen, deren Aufwand zwar immer noch der Swissair verrechnet wird, deren Ertrag aber von der Crossair eingestrichen wird. Dabei geht es von Buchungen von Crossair-Tickets in Swissair-Räumlichkeiten über Leistungen bisheriger Swissair-Aussenstellen zugunsten der Crossair bis zum unbezahlten Know-how-Transfer.</p><p>Ist sich der Bundesrat dieser Problematik bewusst, und wie gedenkt er vor allem denjenigen Swissair-Angestellten zum Recht bzw. zum mit Recht beanspruchten Geld zu verhelfen, die von der neuen Gesellschaft nicht übernommen werden?</p>
    • Versteckte Leistungen der alten Swissair an die neue Crossair

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