Die Schweiz und die Uno-Resolution Nr. 1373

ShortId
01.1148
Id
20011148
Updated
24.06.2025 23:11
Language
de
Title
Die Schweiz und die Uno-Resolution Nr. 1373
AdditionalIndexing
08;09;Terrorismus;nationales Recht;Entschliessung UNO
1
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L06K100202020301, Entschliessung UNO
  • L04K05030205, nationales Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Resolution Nr. 1373 vom 28. September 2001 fordert der Uno-Sicherheitsrat sämtliche Staaten auf, spezifische Massnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu ergreifen. Zudem werden die Staaten ersucht, dem für die Überwachung der Einhaltung der Resolution zuständigen Ausschuss einen Bericht über die von ihnen ergriffenen Massnahmen vorzulegen.</p><p>Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus bildete schon vor dem 11. September 2001 ein zentrales Anliegen des Bundesrates. Um die Urheber dieser Anschläge vor Gericht zu stellen und den Tätigkeiten der Gruppen, die sie organisiert haben, ein Ende zu bereiten, ist die aktive Zusammenarbeit sämtlicher Staaten der Welt unerlässlich. Der Bundesrat hat deshalb die Resolution Nr. 1373 des Sicherheitsrates begrüsst und gibt seinem entschiedenen Willen Ausdruck, sich den gemeinsamen Anstrengungen zur wirksamen Bekämpfung des internationalen Terrorismus anzuschliessen. Er hat diese Haltung auch im Bericht der Schweiz vom 19. Dezember 2001 zuhanden des oben erwähnten Ausschusses hervorgehoben. Die Schweiz beteiligt sich seit 1990 autonom an nichtmilitärischen Massnahmen, die der Sicherheitsrat aufgrund der Uno-Charta beschliesst. Ein Mittragen von international breit abgestützten Massnahmen liegt im Interesse der an der Einhaltung des Völkerrechtes und an humanitären Werten orientierten Aussenpolitik der Schweiz. Diese Grundsätze gelten selbstverständlich auch für die Belange der Terrorismusbekämpfung.</p><p>Die Schweiz hat denn auch die nach den Ereignissen vom 11. September 2001 gefällten Entscheidungen des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates betreffend Afghanistan durch mehrere Anpassungen der Verordnung über Massnahmen gegen die Taliban (SR 946.203) systematisch umgesetzt: Dabei handelt es sich um die Einfrierung von Vermögenswerten von natürlichen und juristischen Personen, die mit dem Terrorismus in Beziehung stehen. Überdies haben die zuständigen schweizerischen Behörden sämtlichen Finanzintermediären die Listen mit den Namen der natürlichen und juristischen Personen übermittelt, die ihnen von den amerikanischen Behörden zugestellt wurden. Weiter leitete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um mögliche Verbindungen zwischen in der Schweiz vorgefallenen Tatbeständen und den in den Vereinigten Staaten verübten Terroranschlägen aufzudecken. Darüber hinaus hat der Bundesrat mittels Verordnung jegliche Aktivitäten der Organisation "Al-Qaida" auf schweizerischem Hoheitsgebiet verboten (Verordnung über Massnahmen gegen die Gruppierung "Al-Qaida" und verwandte Organisationen, vgl. AS 2001, S. 3040ff.).</p><p>Im Verbund mit dem bestehenden gesetzlichen Instrumentarium, insbesondere bezüglich Geldwäscherei und organisiertem Verbrechen, wird die Schweiz den Anforderungen der Resolution Nr. 1373 bereits jetzt in hohem Masse gerecht. Sie hat u. a. auch zehn der zwölf bestehenden Uno-Konventionen und Protokolle zur Terrorismusbekämpfung ratifiziert. Zur vollumfänglichen Umsetzung der Resolution Nr. 1373 des Uno-Sicherheitsrates bedarf es nun noch des Beitrittes der Schweiz zum Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und der Ratifikation des Übereinkommens vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus sowie einer entsprechenden Revision des Strafgesetzbuches. Dieses Vorhaben wird mit Priorität vorangetrieben, und die Verabschiedung der Vorlage figuriert unter den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2002. Ebenfalls im Kontext mit der Umsetzung der Resolution Nr. 1373 steht sodann die beschleunigte Einführung der elektronischen Visumausstellung (System EVA) durch das Bundesamt für Ausländerfragen zur noch wirksameren Bekämpfung der Urkundenfälschung. Bis Ende 2002 sollen sämtliche schweizerische Vertretungen im Ausland online an das System angeschlossen sein.</p><p>Der Bundesrat ist auch künftig bereit, von der Völkergemeinschaft beschlossene Massnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Terrorismus mitzutragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Präsident der für die Überwachung der Einhaltung der Unosicherheits-Resolution Nr. 1373 zuständige Kommission des UN-Sicherheitsrates, der britische Botschafter Greenstock, geht davon aus, dass die darin gemachten Vorschläge, wie die UN-Mitgliedstaaten dem internationalen Terrorismus den Boden entziehen könnten, auch von der Schweiz aufgenommen und umgesetzt werden wird.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Welche der in der Resolution Nr. 1373 genannten Vorschläge bedürfen erst einer Änderung der schweizerischen Gesetzgebung, welche einer Revision auf Verordnungsebene?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die übrigen Vorschläge aufzunehmen und in der Schweiz umzusetzen?</p>
  • Die Schweiz und die Uno-Resolution Nr. 1373
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Resolution Nr. 1373 vom 28. September 2001 fordert der Uno-Sicherheitsrat sämtliche Staaten auf, spezifische Massnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu ergreifen. Zudem werden die Staaten ersucht, dem für die Überwachung der Einhaltung der Resolution zuständigen Ausschuss einen Bericht über die von ihnen ergriffenen Massnahmen vorzulegen.</p><p>Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus bildete schon vor dem 11. September 2001 ein zentrales Anliegen des Bundesrates. Um die Urheber dieser Anschläge vor Gericht zu stellen und den Tätigkeiten der Gruppen, die sie organisiert haben, ein Ende zu bereiten, ist die aktive Zusammenarbeit sämtlicher Staaten der Welt unerlässlich. Der Bundesrat hat deshalb die Resolution Nr. 1373 des Sicherheitsrates begrüsst und gibt seinem entschiedenen Willen Ausdruck, sich den gemeinsamen Anstrengungen zur wirksamen Bekämpfung des internationalen Terrorismus anzuschliessen. Er hat diese Haltung auch im Bericht der Schweiz vom 19. Dezember 2001 zuhanden des oben erwähnten Ausschusses hervorgehoben. Die Schweiz beteiligt sich seit 1990 autonom an nichtmilitärischen Massnahmen, die der Sicherheitsrat aufgrund der Uno-Charta beschliesst. Ein Mittragen von international breit abgestützten Massnahmen liegt im Interesse der an der Einhaltung des Völkerrechtes und an humanitären Werten orientierten Aussenpolitik der Schweiz. Diese Grundsätze gelten selbstverständlich auch für die Belange der Terrorismusbekämpfung.</p><p>Die Schweiz hat denn auch die nach den Ereignissen vom 11. September 2001 gefällten Entscheidungen des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates betreffend Afghanistan durch mehrere Anpassungen der Verordnung über Massnahmen gegen die Taliban (SR 946.203) systematisch umgesetzt: Dabei handelt es sich um die Einfrierung von Vermögenswerten von natürlichen und juristischen Personen, die mit dem Terrorismus in Beziehung stehen. Überdies haben die zuständigen schweizerischen Behörden sämtlichen Finanzintermediären die Listen mit den Namen der natürlichen und juristischen Personen übermittelt, die ihnen von den amerikanischen Behörden zugestellt wurden. Weiter leitete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um mögliche Verbindungen zwischen in der Schweiz vorgefallenen Tatbeständen und den in den Vereinigten Staaten verübten Terroranschlägen aufzudecken. Darüber hinaus hat der Bundesrat mittels Verordnung jegliche Aktivitäten der Organisation "Al-Qaida" auf schweizerischem Hoheitsgebiet verboten (Verordnung über Massnahmen gegen die Gruppierung "Al-Qaida" und verwandte Organisationen, vgl. AS 2001, S. 3040ff.).</p><p>Im Verbund mit dem bestehenden gesetzlichen Instrumentarium, insbesondere bezüglich Geldwäscherei und organisiertem Verbrechen, wird die Schweiz den Anforderungen der Resolution Nr. 1373 bereits jetzt in hohem Masse gerecht. Sie hat u. a. auch zehn der zwölf bestehenden Uno-Konventionen und Protokolle zur Terrorismusbekämpfung ratifiziert. Zur vollumfänglichen Umsetzung der Resolution Nr. 1373 des Uno-Sicherheitsrates bedarf es nun noch des Beitrittes der Schweiz zum Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und der Ratifikation des Übereinkommens vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus sowie einer entsprechenden Revision des Strafgesetzbuches. Dieses Vorhaben wird mit Priorität vorangetrieben, und die Verabschiedung der Vorlage figuriert unter den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2002. Ebenfalls im Kontext mit der Umsetzung der Resolution Nr. 1373 steht sodann die beschleunigte Einführung der elektronischen Visumausstellung (System EVA) durch das Bundesamt für Ausländerfragen zur noch wirksameren Bekämpfung der Urkundenfälschung. Bis Ende 2002 sollen sämtliche schweizerische Vertretungen im Ausland online an das System angeschlossen sein.</p><p>Der Bundesrat ist auch künftig bereit, von der Völkergemeinschaft beschlossene Massnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Terrorismus mitzutragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Präsident der für die Überwachung der Einhaltung der Unosicherheits-Resolution Nr. 1373 zuständige Kommission des UN-Sicherheitsrates, der britische Botschafter Greenstock, geht davon aus, dass die darin gemachten Vorschläge, wie die UN-Mitgliedstaaten dem internationalen Terrorismus den Boden entziehen könnten, auch von der Schweiz aufgenommen und umgesetzt werden wird.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Welche der in der Resolution Nr. 1373 genannten Vorschläge bedürfen erst einer Änderung der schweizerischen Gesetzgebung, welche einer Revision auf Verordnungsebene?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die übrigen Vorschläge aufzunehmen und in der Schweiz umzusetzen?</p>
    • Die Schweiz und die Uno-Resolution Nr. 1373

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