Neue Instrumente für die Hebung der Verkehrssicherheit und Wohnlichkeit

ShortId
01.1149
Id
20011149
Updated
24.06.2025 21:15
Language
de
Title
Neue Instrumente für die Hebung der Verkehrssicherheit und Wohnlichkeit
AdditionalIndexing
48;Verkehrssicherheit;Verkehrsberuhigung;Fussweg;Strassenverkehrsordnung;Tempo 30;Informationsverbreitung
1
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L04K18020207, Verkehrsberuhigung
  • L05K1802040201, Tempo 30
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K0102040701, Fussweg
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die neuen Instrumente zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Wohnlichkeit, die auf den 1. Januar 2002 in Kraft getreten sind, verdienen es ohne Zweifel, den Behörden und einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht zu werden. Das vom Autor der Einfachen Anfrage erwähnte Schreiben des Bundesamtes für Strassen (Astra) vom 1. Oktober 2001 wurde deshalb nicht nur an die zuständigen Direktionen der Kantone, sondern auch an interessierte Verbände und Organisationen verschickt.</p><p>Am 28. September 2001 hatte das Departement zudem bereits mittels einer Medienmitteilung auf die am gleichen Tag vom Bundesrat beschlossenen Neuerungen aufmerksam gemacht. In den letzten Monaten haben sich die Tages- und Fachpresse ebenso wie die Verkehrsverbände eingehend mit der Thematik beschäftigt und in ihren Presseorganen darüber berichtet. Die erfreulicherweise ausserordentlich hohe Zahl der (durchweg positiven) Reaktionen von Bürgerinnen und Bürgern und von Behörden beim Astra weist jedenfalls darauf hin, dass die Neuerungen der Öffentlichkeit bekannt sind.</p><p>Das Astra betreibt im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten eine aktive Information. So werden z. B. Referate über die Änderungen der Signalisationsverordnung und die neue Departementsverordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vor Studenten, Planern, Ingenieuren, Architekten und Vertretern von Tiefbauämtern, kantonalen und kommunalen Verwaltungen gehalten. Zur Unterstützung der Vollzugsorgane ist schliesslich auch beabsichtigt, die wichtigsten Grundsatzinformationen in einer Broschüre des Astra zusammenzufassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auf den kommenden 1. Januar 2002 treten neue Bestimmungen über die Tempo-30-Zonen in Kraft. Ebenso wird auf diesen Zeitpunkt neu die so genannte "Begegnungszone" eingeführt, die das bisherige Wohnstrassenregime aufnimmt und in etwas geänderter Form weiterführt. Beide Regimes, Tempo-30-Zonen wie auch die neuen Begegnungszonen, sind sehr wichtige Instrumente zur Verkehrsberuhigung und zur Hebung der Sicherheit und Wohnqualität in den Wohnquartieren. Die neuen Instrumente sind allerdings von der Öffentlichkeit noch kaum zur Kenntnis genommen worden. Es scheint auch, dass die eidgenössischen Stellen diesbezüglich kaum etwas unternommen haben. Ausser einem Schreiben des Bundesamtes für Strassen vom 1. Oktober 2001 an die zuständigen Direktionen der Kantone scheint es keine weiteren aktiven Kommunikationsbemühungen des Bundes gegeben zu haben.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung sei, dass es die neuen guten Instrumente verdienen würde, noch etwas aktiver und intensiver von Bundesseite her einer breiteren Öffentlichkeit kommuniziert zu werden?</p>
  • Neue Instrumente für die Hebung der Verkehrssicherheit und Wohnlichkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die neuen Instrumente zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Wohnlichkeit, die auf den 1. Januar 2002 in Kraft getreten sind, verdienen es ohne Zweifel, den Behörden und einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht zu werden. Das vom Autor der Einfachen Anfrage erwähnte Schreiben des Bundesamtes für Strassen (Astra) vom 1. Oktober 2001 wurde deshalb nicht nur an die zuständigen Direktionen der Kantone, sondern auch an interessierte Verbände und Organisationen verschickt.</p><p>Am 28. September 2001 hatte das Departement zudem bereits mittels einer Medienmitteilung auf die am gleichen Tag vom Bundesrat beschlossenen Neuerungen aufmerksam gemacht. In den letzten Monaten haben sich die Tages- und Fachpresse ebenso wie die Verkehrsverbände eingehend mit der Thematik beschäftigt und in ihren Presseorganen darüber berichtet. Die erfreulicherweise ausserordentlich hohe Zahl der (durchweg positiven) Reaktionen von Bürgerinnen und Bürgern und von Behörden beim Astra weist jedenfalls darauf hin, dass die Neuerungen der Öffentlichkeit bekannt sind.</p><p>Das Astra betreibt im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten eine aktive Information. So werden z. B. Referate über die Änderungen der Signalisationsverordnung und die neue Departementsverordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vor Studenten, Planern, Ingenieuren, Architekten und Vertretern von Tiefbauämtern, kantonalen und kommunalen Verwaltungen gehalten. Zur Unterstützung der Vollzugsorgane ist schliesslich auch beabsichtigt, die wichtigsten Grundsatzinformationen in einer Broschüre des Astra zusammenzufassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auf den kommenden 1. Januar 2002 treten neue Bestimmungen über die Tempo-30-Zonen in Kraft. Ebenso wird auf diesen Zeitpunkt neu die so genannte "Begegnungszone" eingeführt, die das bisherige Wohnstrassenregime aufnimmt und in etwas geänderter Form weiterführt. Beide Regimes, Tempo-30-Zonen wie auch die neuen Begegnungszonen, sind sehr wichtige Instrumente zur Verkehrsberuhigung und zur Hebung der Sicherheit und Wohnqualität in den Wohnquartieren. Die neuen Instrumente sind allerdings von der Öffentlichkeit noch kaum zur Kenntnis genommen worden. Es scheint auch, dass die eidgenössischen Stellen diesbezüglich kaum etwas unternommen haben. Ausser einem Schreiben des Bundesamtes für Strassen vom 1. Oktober 2001 an die zuständigen Direktionen der Kantone scheint es keine weiteren aktiven Kommunikationsbemühungen des Bundes gegeben zu haben.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung sei, dass es die neuen guten Instrumente verdienen würde, noch etwas aktiver und intensiver von Bundesseite her einer breiteren Öffentlichkeit kommuniziert zu werden?</p>
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