Weltnaturerbe Jungfrau/Aletsch/Bietschhorn
- ShortId
-
01.1150
- Id
-
20011150
- Updated
-
24.06.2025 23:38
- Language
-
de
- Title
-
Weltnaturerbe Jungfrau/Aletsch/Bietschhorn
- AdditionalIndexing
-
52;UNESCO;Schutzgebiet;Alpen;Gletscher;Landschaftsschutz
- 1
-
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L06K060301020101, Gletscher
- L05K0603010201, Alpen
- L04K15040304, UNESCO
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Aufnahme des Gebietes Jungfrau/Aletsch/Bietschhorn als erstes Naturgut der Schweiz in die Liste des Welterbes der Unesco bedeutet zweifellos eine Auszeichnung und eine Verpflichtung, diese Landschaft für die künftigen Generationen zu erhalten. Die betroffenen 15 Gemeinden haben sich in der "Charta vom Konkordiaplatz vom 26. September 2001" ausdrücklich zu dieser Aufgabe verpflichtet.</p><p>Das gesamte Gebiet figuriert seit 1983 als Teil des Objektes 1507/1706 Berner Hochalpen und Aletsch/Bietschhorn-Gebiet im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN, SR 451.11). Entsprechend wird es in den internationalen Listen schon seit längerer Zeit korrekterweise unter der Kategorie V "Geschützte Landschaften" der Union mondiale pour la nature geführt. Insofern besteht hier kein Handlungsbedarf. Grosse Teile des Gebietes sind zudem eidgenössische oder kantonale Jagdbanngebiete, Auengebiete oder Moore von nationaler Bedeutung oder kantonale Naturschutzgebiete. Mehrere Täler auf der Lötschbergsüdseite werden gemäss der Verordnung über die Abgeltung der Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW, SR 721.821) voraussichtlich zu Landschaftsschutzgebieten erklärt. Der rechtliche Schutz des Gebietes ist demnach ausreichend gewährleistet.</p><p>Handlungsbedarf besteht jedoch im Aufbau einer zweckmässigen und einfachen Organisationsstruktur für die Verwaltung des Gebietes sowie in der Ausarbeitung eines Managementplanes mit konkreten Zielen und Massnahmen. Dies ist primär Aufgabe der betroffenen Gemeinden und der beiden Kantone Bern und Wallis, mit logistischer und finanzieller Unterstützung des Bundes. Die Vorarbeiten dazu sind bereits im Sommer 2001 mit der Verabschiedung eines Leitbildes, basierend auf der erwähnten Charta vom Konkordiaplatz, an die Hand genommen worden und werden nun nach Aufnahme des Gebietes in die Welterbe-Liste zügig weitergeführt.</p><p>Der Bundesrat begrüsst die angelaufenen Arbeiten und ist bereit, diese weiterhin tatkräftig zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gestern, 13. Dezember 2001, hat das Welterbe-Komitee der Unesco in Helsinki beschlossen, das Gebiet Jungfrau/Aletsch/Bietschhorn in die Liste der Weltnaturerbe aufzunehmen. Es ist das erste Gebiet der Alpen überhaupt, das in dieser Liste geführt wird, was der Auszeichnung einen ganz besonderen Stellenwert verleiht und den einzigartigen Charakter dieser Landschaft in besonderem Mass hervorhebt. Gleichzeitig ist die Auszeichnung eine Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit zugunsten der Natur und verpflichtet die Schweiz, dieses Gebiet als Erbe der Menschheit künftigen Generationen intakt zu übergeben. Dies ist aber nur möglich, wenn das Gebiet einem angemessenen Schutzkonzept unterstellt wird. Denn anders als die meisten bisherigen Weltnaturerbe-Gebiete ist das Gebiet Jungfrau/Aletsch/Bietschhorn noch nicht einer der international üblichen Schutzgebietskategorien zugeordnet. Es besteht daher Handlungsbedarf.</p><p>Sieht der Bundesrat ebenfalls Handlungsbedarf, und mit welchen Mitteln und Massnahmen ist er bereit, im bevorstehenden "Uno-Jahr der Alpen" die konkreten Umsetzungen rasch an die Hand zu nehmen bzw. dabei die betroffenen Kantone und Gemeinden wirkungsvoll zu unterstützen?</p>
- Weltnaturerbe Jungfrau/Aletsch/Bietschhorn
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Aufnahme des Gebietes Jungfrau/Aletsch/Bietschhorn als erstes Naturgut der Schweiz in die Liste des Welterbes der Unesco bedeutet zweifellos eine Auszeichnung und eine Verpflichtung, diese Landschaft für die künftigen Generationen zu erhalten. Die betroffenen 15 Gemeinden haben sich in der "Charta vom Konkordiaplatz vom 26. September 2001" ausdrücklich zu dieser Aufgabe verpflichtet.</p><p>Das gesamte Gebiet figuriert seit 1983 als Teil des Objektes 1507/1706 Berner Hochalpen und Aletsch/Bietschhorn-Gebiet im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN, SR 451.11). Entsprechend wird es in den internationalen Listen schon seit längerer Zeit korrekterweise unter der Kategorie V "Geschützte Landschaften" der Union mondiale pour la nature geführt. Insofern besteht hier kein Handlungsbedarf. Grosse Teile des Gebietes sind zudem eidgenössische oder kantonale Jagdbanngebiete, Auengebiete oder Moore von nationaler Bedeutung oder kantonale Naturschutzgebiete. Mehrere Täler auf der Lötschbergsüdseite werden gemäss der Verordnung über die Abgeltung der Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW, SR 721.821) voraussichtlich zu Landschaftsschutzgebieten erklärt. Der rechtliche Schutz des Gebietes ist demnach ausreichend gewährleistet.</p><p>Handlungsbedarf besteht jedoch im Aufbau einer zweckmässigen und einfachen Organisationsstruktur für die Verwaltung des Gebietes sowie in der Ausarbeitung eines Managementplanes mit konkreten Zielen und Massnahmen. Dies ist primär Aufgabe der betroffenen Gemeinden und der beiden Kantone Bern und Wallis, mit logistischer und finanzieller Unterstützung des Bundes. Die Vorarbeiten dazu sind bereits im Sommer 2001 mit der Verabschiedung eines Leitbildes, basierend auf der erwähnten Charta vom Konkordiaplatz, an die Hand genommen worden und werden nun nach Aufnahme des Gebietes in die Welterbe-Liste zügig weitergeführt.</p><p>Der Bundesrat begrüsst die angelaufenen Arbeiten und ist bereit, diese weiterhin tatkräftig zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gestern, 13. Dezember 2001, hat das Welterbe-Komitee der Unesco in Helsinki beschlossen, das Gebiet Jungfrau/Aletsch/Bietschhorn in die Liste der Weltnaturerbe aufzunehmen. Es ist das erste Gebiet der Alpen überhaupt, das in dieser Liste geführt wird, was der Auszeichnung einen ganz besonderen Stellenwert verleiht und den einzigartigen Charakter dieser Landschaft in besonderem Mass hervorhebt. Gleichzeitig ist die Auszeichnung eine Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit zugunsten der Natur und verpflichtet die Schweiz, dieses Gebiet als Erbe der Menschheit künftigen Generationen intakt zu übergeben. Dies ist aber nur möglich, wenn das Gebiet einem angemessenen Schutzkonzept unterstellt wird. Denn anders als die meisten bisherigen Weltnaturerbe-Gebiete ist das Gebiet Jungfrau/Aletsch/Bietschhorn noch nicht einer der international üblichen Schutzgebietskategorien zugeordnet. Es besteht daher Handlungsbedarf.</p><p>Sieht der Bundesrat ebenfalls Handlungsbedarf, und mit welchen Mitteln und Massnahmen ist er bereit, im bevorstehenden "Uno-Jahr der Alpen" die konkreten Umsetzungen rasch an die Hand zu nehmen bzw. dabei die betroffenen Kantone und Gemeinden wirkungsvoll zu unterstützen?</p>
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