Verbot von Waffen/Munition mit abgereichertem Uran

ShortId
01.3005
Id
20013005
Updated
10.04.2024 13:24
Language
de
Title
Verbot von Waffen/Munition mit abgereichertem Uran
AdditionalIndexing
09;Kriegsrecht;Bewaffnung;Uran;Munition;konventionelle Waffe
1
  • L03K040204, Bewaffnung
  • L04K04020407, Munition
  • L04K04020402, konventionelle Waffe
  • L04K04010205, Kriegsrecht
  • L05K1703010403, Uran
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Waffen/Munition mit abgereichertem Uran (DU) fallen nicht unter Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b xvii des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes, der die Verwendung von Giftwaffen unter Strafe stellt. Nach geltender völkerrechtlicher Auffassung handelt es sich dabei um Waffen, die absichtlich vergiftet worden sind oder deren Zweck die Vergiftung von Personen darstellt. Das Römer Statut stellt damit nicht den geeigneten Rahmen dar, um ein Verbot von DU-Munition zu erwirken.</p><p>Die Ächtung von Waffen erfolgt im Rahmen anderer völkerrechtlicher Instrumente, insbesondere des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (mit Protokoll I-IV; auch "Inhumane-Waffen-Konvention" genannt). Die Lancierung einer neuen Initiative im Rahmen der periodischen Revisionsverhandlungen dieses Abkommens hat erst Aussicht auf Erfolg, wenn genügend wissenschaftlich gesicherte Daten vorliegen. Die bisherigen Forschungen haben zu keinen Ergebnissen geführt, die es erlauben würden, Waffen/Munition mit abgereichertem Uran als Waffen, die übermässige Leiden verursachen, zu qualifizieren.</p><p>Allerdings nimmt für den Bundesrat die Sicherheit des von ihm eingesetzten zivilen und militärischen Personals wie auch der lokalen Bevölkerung in den mit DU-Munition beschossenen Gebieten einen hohen Stellenwert ein. Er hat deshalb die Fragen im Zusammenhang mit der in Südosteuropa verschossenen DU-Munition von Beginn an sehr ernst genommen. Die Schweiz hat bezüglich Information und konkreter Massnahmen schnell reagiert.</p><p>Bereits im Rahmen der Operation Fokus, einer humanitären Hilfsaktion Russlands, Griechenlands und der Schweiz in der Bundesrepublik Jugoslawien, beauftragte die Deza 1999 Experten mit der Untersuchung von DU-Munitionsrückständen in Serbien. Es wurden keine Gesundheitsrisiken festgestellt.</p><p>Auch das Labor Spiez kam in einer im Januar 2000 veröffentlichten Hintergrundinformation zum Schluss, dass das Gesundheitsrisiko von DU-Munition vernachlässigbar sei. Diese Erkenntnis wurde durch die vom 6. bis 8. Juni 2000 von einem Spezialistenteam des Labors Spiez vor Ort durchgeführten Abklärungsmission bestätigt. In ihrem Bericht vom 13. Juni 2000 stellen die Spezialisten fest, dass ausserhalb der bekannten und nachgewiesenen DU-Einsatzgebiete in Kosovo lebende und arbeitende Personen nur einer vernachlässigbar geringen DU-Exposition ausgesetzt seien. Ein damit verbundenes gesundheitliches Risiko für die in Kosovo eingesetzten Militärangehörigen der Swisscoy könne praktisch ausgeschlossen werden.</p><p>Im April 2000 finanzierte die Deza ferner eine Studie im Rahmen des Uno-Umweltprogramms (Unep), die mögliche Umweltrisiken im Zusammenhang mit DU abklären sollte. Zu diesem Zweck fand im November 2000 eine Abklärungsmission vor Ort statt. Die Resultate dieser Studie wurden am 13. März 2001 veröffentlicht. Die Forscher kamen zum Schluss, dass es zu keiner grossflächigen Kontamination des Bodens kam und deshalb die radiologischen und chemischen Risiken vernachlässigbar seien. Die Studie empfiehlt indessen gewisse Vorsichtsmassnahmen wie die Säuberung von mit DU-Munition beschossenen Gebieten sowie die Information der lokalen Bevölkerung.</p><p>Die Kontingente der Swisscoy wurden von Beginn an, d. h. seit Herbst 1999, über die Gefahr von Minen und Blindgängern informiert und entsprechend ausgebildet. Sowohl im Rahmen ihrer Grundausbildung in Bière als auch während des Einsatzes vor Ort wurde den Kontingentsangehörigen befohlen, Blindgänger und Minen auf keinen Fall zu berühren. Ebenfalls wurde das Kontingent vor Ort regelmässig umfassend über die DU-Problematik informiert.</p><p>Anfang 2001, nachdem erste Meldungen über Leukämiefälle bei Kfor-Soldaten erschienen waren, reagierten die betroffenen Bundesstellen erneut umgehend und leiteten eine umfassende medizinische Untersuchung ein. Alle Schweizer Experten, die sich seit 1995 in einem zivilen oder militärischen Einsatz in Südosteuropa befanden, wurden umgehend schriftlich informiert und zu einem mit den Hilfswerken koordinierten freiwilligen Bluttest eingeladen.</p><p>Am 17. Januar 2001 hat Bundesrat Samuel Schmid das Labor Spiez mit der Untersuchung von DU-Munitionsrückständen auf Plutoniumspuren beauftragt. Die vom Labor Spiez gemessenen Gehalte liegen im tiefsten messbaren Bereich, nahe der Nachweisgrenze. Das gefundene Plutonium stellt somit kein zusätzliches Gefährdungspotenzial dar.</p><p>Die Deza hat die Uno-Mission in Kosovo (Unmik), das Büro des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, das Unep und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kontaktiert, um mögliche Massnahmen zur Information und zur medizinischen Untersuchung der lokalen Bevölkerung abzuklären. Die WHO hat im Januar 2001 ein Expertenteam nach Kosovo gesandt, um die Auswirkungen von Uranmunition auf die Gesundheit der dortigen Bevölkerung zu untersuchen. Sie hat beschlossen, eine Task Force über DU aufzustellen, zu der die Deza den Chef stellt.</p><p>Am 26. April 2001 hat die WHO eine umfangreiche Monografie zum abgereicherten Uran publiziert und kommentiert. Danach hat der Einsatz von DU-Munition nur zu einer sehr lokalen Kontamination im Umkreis von wenigen Zentimetern oder Dezimetern um eine Einschlagstelle geführt. Dies lasse den Schluss zu, dass die Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Schäden der Bevölkerung sehr gering sei, falls sich Personen nicht längere Zeit unmittelbar an solchen Stellen aufhalten oder bedeutende Mengen in die Nahrungskette oder ins Grundwasser gelangten. Die Monografie identifiziert aber auch eine Anzahl von Fragen, die noch genauer erforscht werden müssen.</p><p>Überhaupt hat die internationale Gemeinschaft das Problem ganz allgemein sehr ernst genommen und auf breiter Ebene reagiert. Die Nato bemüht sich um eine offene Informationspolitik und arbeitet bei der Abklärung aller Fragen eng mit den PfP-Partnern und den internationalen Organisationen zusammen. Als Rahmen für den Informationsaustausch dient ein neu geschaffenes Ad-hoc-Komitee zu abgereichertem Uran. Unep und WHO haben die bereits erwähnten Untersuchungen durchgeführt. Eine von der Europäischen Kommission nach Artikel 31 des Euratom-Vertrags eingerichtete Expertengruppe kam ebenfalls zum Schluss, dass die radiologische Belastung durch abgereichertes Uran keine nachweisbaren Auswirkungen für die menschliche Gesundheit hat. Keine dieser umfassenden Bemühungen und Abklärungen gaben bisher einem ausländischen Staat Anlass, formell ein Verbot von DU-Munition vorzuschlagen.</p><p>Ob sich die Schweiz für eine internationale Regelung von DU-Munition engagieren soll, wird zurzeit von den zuständigen Stellen des Bundes geprüft. Es gibt einstweilen keinerlei internationale Bestrebungen, solche Munition zu verbieten, solange nicht nachgewiesen ist, dass ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von DU-Munition und einer statistisch relevanten Zunahme von spezifischen Erkrankungen besteht. Die bis jetzt vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen einschliesslich derjenigen der Unep und der WHO betreffend eine Gefährdung von zivilen und militärischen Personen durch DU-Munitionsrückstände haben keine relevanten Gesundheitsrisiken zutage gefördert. Sollten weitere Untersuchungen dennoch auf eine tatsächliche Gefährdung von Mensch und Umwelt durch die Verwendung von DU-Munition hinweisen, so würde der Bundesrat unverzüglich geeignete Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich, gestützt auf Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b xvii (Verbot des Einsatzes bestimmter Waffen) im Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, dafür einzusetzen, dass Waffen/Munition mit abgereichertem Uran verboten werden.</p>
  • Verbot von Waffen/Munition mit abgereichertem Uran
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000090
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Waffen/Munition mit abgereichertem Uran (DU) fallen nicht unter Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b xvii des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes, der die Verwendung von Giftwaffen unter Strafe stellt. Nach geltender völkerrechtlicher Auffassung handelt es sich dabei um Waffen, die absichtlich vergiftet worden sind oder deren Zweck die Vergiftung von Personen darstellt. Das Römer Statut stellt damit nicht den geeigneten Rahmen dar, um ein Verbot von DU-Munition zu erwirken.</p><p>Die Ächtung von Waffen erfolgt im Rahmen anderer völkerrechtlicher Instrumente, insbesondere des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (mit Protokoll I-IV; auch "Inhumane-Waffen-Konvention" genannt). Die Lancierung einer neuen Initiative im Rahmen der periodischen Revisionsverhandlungen dieses Abkommens hat erst Aussicht auf Erfolg, wenn genügend wissenschaftlich gesicherte Daten vorliegen. Die bisherigen Forschungen haben zu keinen Ergebnissen geführt, die es erlauben würden, Waffen/Munition mit abgereichertem Uran als Waffen, die übermässige Leiden verursachen, zu qualifizieren.</p><p>Allerdings nimmt für den Bundesrat die Sicherheit des von ihm eingesetzten zivilen und militärischen Personals wie auch der lokalen Bevölkerung in den mit DU-Munition beschossenen Gebieten einen hohen Stellenwert ein. Er hat deshalb die Fragen im Zusammenhang mit der in Südosteuropa verschossenen DU-Munition von Beginn an sehr ernst genommen. Die Schweiz hat bezüglich Information und konkreter Massnahmen schnell reagiert.</p><p>Bereits im Rahmen der Operation Fokus, einer humanitären Hilfsaktion Russlands, Griechenlands und der Schweiz in der Bundesrepublik Jugoslawien, beauftragte die Deza 1999 Experten mit der Untersuchung von DU-Munitionsrückständen in Serbien. Es wurden keine Gesundheitsrisiken festgestellt.</p><p>Auch das Labor Spiez kam in einer im Januar 2000 veröffentlichten Hintergrundinformation zum Schluss, dass das Gesundheitsrisiko von DU-Munition vernachlässigbar sei. Diese Erkenntnis wurde durch die vom 6. bis 8. Juni 2000 von einem Spezialistenteam des Labors Spiez vor Ort durchgeführten Abklärungsmission bestätigt. In ihrem Bericht vom 13. Juni 2000 stellen die Spezialisten fest, dass ausserhalb der bekannten und nachgewiesenen DU-Einsatzgebiete in Kosovo lebende und arbeitende Personen nur einer vernachlässigbar geringen DU-Exposition ausgesetzt seien. Ein damit verbundenes gesundheitliches Risiko für die in Kosovo eingesetzten Militärangehörigen der Swisscoy könne praktisch ausgeschlossen werden.</p><p>Im April 2000 finanzierte die Deza ferner eine Studie im Rahmen des Uno-Umweltprogramms (Unep), die mögliche Umweltrisiken im Zusammenhang mit DU abklären sollte. Zu diesem Zweck fand im November 2000 eine Abklärungsmission vor Ort statt. Die Resultate dieser Studie wurden am 13. März 2001 veröffentlicht. Die Forscher kamen zum Schluss, dass es zu keiner grossflächigen Kontamination des Bodens kam und deshalb die radiologischen und chemischen Risiken vernachlässigbar seien. Die Studie empfiehlt indessen gewisse Vorsichtsmassnahmen wie die Säuberung von mit DU-Munition beschossenen Gebieten sowie die Information der lokalen Bevölkerung.</p><p>Die Kontingente der Swisscoy wurden von Beginn an, d. h. seit Herbst 1999, über die Gefahr von Minen und Blindgängern informiert und entsprechend ausgebildet. Sowohl im Rahmen ihrer Grundausbildung in Bière als auch während des Einsatzes vor Ort wurde den Kontingentsangehörigen befohlen, Blindgänger und Minen auf keinen Fall zu berühren. Ebenfalls wurde das Kontingent vor Ort regelmässig umfassend über die DU-Problematik informiert.</p><p>Anfang 2001, nachdem erste Meldungen über Leukämiefälle bei Kfor-Soldaten erschienen waren, reagierten die betroffenen Bundesstellen erneut umgehend und leiteten eine umfassende medizinische Untersuchung ein. Alle Schweizer Experten, die sich seit 1995 in einem zivilen oder militärischen Einsatz in Südosteuropa befanden, wurden umgehend schriftlich informiert und zu einem mit den Hilfswerken koordinierten freiwilligen Bluttest eingeladen.</p><p>Am 17. Januar 2001 hat Bundesrat Samuel Schmid das Labor Spiez mit der Untersuchung von DU-Munitionsrückständen auf Plutoniumspuren beauftragt. Die vom Labor Spiez gemessenen Gehalte liegen im tiefsten messbaren Bereich, nahe der Nachweisgrenze. Das gefundene Plutonium stellt somit kein zusätzliches Gefährdungspotenzial dar.</p><p>Die Deza hat die Uno-Mission in Kosovo (Unmik), das Büro des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, das Unep und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kontaktiert, um mögliche Massnahmen zur Information und zur medizinischen Untersuchung der lokalen Bevölkerung abzuklären. Die WHO hat im Januar 2001 ein Expertenteam nach Kosovo gesandt, um die Auswirkungen von Uranmunition auf die Gesundheit der dortigen Bevölkerung zu untersuchen. Sie hat beschlossen, eine Task Force über DU aufzustellen, zu der die Deza den Chef stellt.</p><p>Am 26. April 2001 hat die WHO eine umfangreiche Monografie zum abgereicherten Uran publiziert und kommentiert. Danach hat der Einsatz von DU-Munition nur zu einer sehr lokalen Kontamination im Umkreis von wenigen Zentimetern oder Dezimetern um eine Einschlagstelle geführt. Dies lasse den Schluss zu, dass die Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Schäden der Bevölkerung sehr gering sei, falls sich Personen nicht längere Zeit unmittelbar an solchen Stellen aufhalten oder bedeutende Mengen in die Nahrungskette oder ins Grundwasser gelangten. Die Monografie identifiziert aber auch eine Anzahl von Fragen, die noch genauer erforscht werden müssen.</p><p>Überhaupt hat die internationale Gemeinschaft das Problem ganz allgemein sehr ernst genommen und auf breiter Ebene reagiert. Die Nato bemüht sich um eine offene Informationspolitik und arbeitet bei der Abklärung aller Fragen eng mit den PfP-Partnern und den internationalen Organisationen zusammen. Als Rahmen für den Informationsaustausch dient ein neu geschaffenes Ad-hoc-Komitee zu abgereichertem Uran. Unep und WHO haben die bereits erwähnten Untersuchungen durchgeführt. Eine von der Europäischen Kommission nach Artikel 31 des Euratom-Vertrags eingerichtete Expertengruppe kam ebenfalls zum Schluss, dass die radiologische Belastung durch abgereichertes Uran keine nachweisbaren Auswirkungen für die menschliche Gesundheit hat. Keine dieser umfassenden Bemühungen und Abklärungen gaben bisher einem ausländischen Staat Anlass, formell ein Verbot von DU-Munition vorzuschlagen.</p><p>Ob sich die Schweiz für eine internationale Regelung von DU-Munition engagieren soll, wird zurzeit von den zuständigen Stellen des Bundes geprüft. Es gibt einstweilen keinerlei internationale Bestrebungen, solche Munition zu verbieten, solange nicht nachgewiesen ist, dass ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von DU-Munition und einer statistisch relevanten Zunahme von spezifischen Erkrankungen besteht. Die bis jetzt vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen einschliesslich derjenigen der Unep und der WHO betreffend eine Gefährdung von zivilen und militärischen Personen durch DU-Munitionsrückstände haben keine relevanten Gesundheitsrisiken zutage gefördert. Sollten weitere Untersuchungen dennoch auf eine tatsächliche Gefährdung von Mensch und Umwelt durch die Verwendung von DU-Munition hinweisen, so würde der Bundesrat unverzüglich geeignete Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich, gestützt auf Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b xvii (Verbot des Einsatzes bestimmter Waffen) im Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, dafür einzusetzen, dass Waffen/Munition mit abgereichertem Uran verboten werden.</p>
    • Verbot von Waffen/Munition mit abgereichertem Uran

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