Bahnverbindung Genf-Annemasse
- ShortId
-
01.3010
- Id
-
20013010
- Updated
-
25.06.2025 01:44
- Language
-
de
- Title
-
Bahnverbindung Genf-Annemasse
- AdditionalIndexing
-
48;Schienenverkehr;Schienennetz;Frankreich;Genf (Kanton)
- 1
-
- L03K180302, Schienenverkehr
- L04K18030207, Schienennetz
- L05K0301010106, Genf (Kanton)
- L04K03010106, Frankreich
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Kanton Genf fordert in seiner Initiative vom 12. September 2000 die Bundesversammlung auf:</p><p>1. gemäss Artikel 4 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen der 1912 von der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingegangenen Verpflichtung, zwischen dem Bahnhof Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse durch die SBB eine Bahnverbindung erstellen zu lassen, über einen einfachen Bundesbeschluss nachzukommen;</p><p>2. den aus dem Vertrag von 1912 erwachsenden finanziellen Verpflichtungen der Eidgenossenschaft so bald als möglich nachzukommen;</p><p>3. davon Kenntnis zu nehmen, dass der Kanton Genf aufgrund seiner technischen Abklärungen den Bau des Tieftrassees 0bis vorschlägt;</p><p>4. davon Kenntnis zu nehmen, dass der Kanton Genf sich verpflichtet, ein Drittel der Kosten für die Verbindung von La Praille zur Landesgrenze zu übernehmen und der Eidgenossenschaft die Verbindung von Eaux-Vives zur Landesgrenze bei Annemasse abzutreten.</p><p>Die Kommission misst diesem Anliegen ebenfalls Bedeutung zu, ist aber der Meinung, dass die Standesinitiative hierfür nicht das bestgeeignete Mittel ist. Sinnvoller wäre ihrer Auffassung nach, die Standesinitiative in eine Motion umzuwandeln, da es somit dem Bundesrat und der Bundesverwaltung obliegt, den Vertrag von 1912 auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen und das weitere Vorgehen für dessen Umsetzung festzulegen.</p><p>Im Weiteren gilt es, die Rechte und Pflichten der am Vertrag von 1912 beteiligten Parteien zu definieren und zuhanden der Bundesversammlung eine Botschaft über dessen Vollzug auszuarbeiten.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Botschaft mit Antrag und Begründung zu unterbreiten, damit der Bund seine Verpflichtung aus dem Vertrag vom 7. Mai 1912 zu einer Bahnverbindung zwischen Genf-Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse erfüllen kann.</p>
- Bahnverbindung Genf-Annemasse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Kanton Genf fordert in seiner Initiative vom 12. September 2000 die Bundesversammlung auf:</p><p>1. gemäss Artikel 4 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen der 1912 von der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingegangenen Verpflichtung, zwischen dem Bahnhof Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse durch die SBB eine Bahnverbindung erstellen zu lassen, über einen einfachen Bundesbeschluss nachzukommen;</p><p>2. den aus dem Vertrag von 1912 erwachsenden finanziellen Verpflichtungen der Eidgenossenschaft so bald als möglich nachzukommen;</p><p>3. davon Kenntnis zu nehmen, dass der Kanton Genf aufgrund seiner technischen Abklärungen den Bau des Tieftrassees 0bis vorschlägt;</p><p>4. davon Kenntnis zu nehmen, dass der Kanton Genf sich verpflichtet, ein Drittel der Kosten für die Verbindung von La Praille zur Landesgrenze zu übernehmen und der Eidgenossenschaft die Verbindung von Eaux-Vives zur Landesgrenze bei Annemasse abzutreten.</p><p>Die Kommission misst diesem Anliegen ebenfalls Bedeutung zu, ist aber der Meinung, dass die Standesinitiative hierfür nicht das bestgeeignete Mittel ist. Sinnvoller wäre ihrer Auffassung nach, die Standesinitiative in eine Motion umzuwandeln, da es somit dem Bundesrat und der Bundesverwaltung obliegt, den Vertrag von 1912 auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen und das weitere Vorgehen für dessen Umsetzung festzulegen.</p><p>Im Weiteren gilt es, die Rechte und Pflichten der am Vertrag von 1912 beteiligten Parteien zu definieren und zuhanden der Bundesversammlung eine Botschaft über dessen Vollzug auszuarbeiten.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Botschaft mit Antrag und Begründung zu unterbreiten, damit der Bund seine Verpflichtung aus dem Vertrag vom 7. Mai 1912 zu einer Bahnverbindung zwischen Genf-Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse erfüllen kann.</p>
- Bahnverbindung Genf-Annemasse
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