Direktionsgehälter bei Post und SBB

ShortId
01.3019
Id
20013019
Updated
10.04.2024 08:58
Language
de
Title
Direktionsgehälter bei Post und SBB
AdditionalIndexing
15;48;34;Post;Lohn;Aufbesserung der Löhne;SBB;Gehaltsprämie;öffentliches Unternehmen;Führungskraft
1
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0702010301, Aufbesserung der Löhne
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K12020202, Post
  • L05K0702010102, Gehaltsprämie
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kadergehälter in Unternehmungen des Bundes sind nicht nur Gegenstand der Interpellationen 01.3019 und 01.3034. Auch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates sowie die Staatspolitische Kommission des Nationalrates haben sich mit diesem Thema befasst und dem Bundesrat eine Reihe von Fragen und Empfehlungen unterbreitet. Es liegt im Interesse sowohl des Parlamentes wie des Bundesrates, dass die aufgeworfenen Fragen seriös, umfassend und koordiniert angegangen werden. Die Bundeskanzlerin hat im Auftrag des Bundespräsidenten dem Büro des Nationalrates eine gemeinsame Antwort des Bundesrates auf alle aufgeworfenen Fragen vorgeschlagen. Das Büro des Nationalrates unterstützt dieses Vorgehen. Verschiedene in den beiden Interpellationen gestellte Fragen überschneiden sich mit den Fragestellungen der drei parlamentarischen Kommissionen. Sie werden deshalb im Rahmen des umfassenden Berichtes des Bundesrates beantwortet.</p><p>In grundsätzlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass nach der geltenden Gesetzgebung die Festlegung der Löhne der Direktionsmitglieder in der Kompetenz des Verwaltungsrates SBB liegt. Diese Kompetenz ist im SBB-Gesetz verankert. Die jetzt kritisierten Löhne der Unternehmensleitungen sind also keine Folge des Bundespersonalgesetzes. Bei der Festsetzung dieser Löhne müssen die SBB auf den Arbeitsmarkt Rücksicht nehmen. Massgebliche Vergleichsgrössen sind dabei primär vergleichbare Managementpositionen in der Privatwirtschaft, mit der die SBB arbeitsmarktmässig zunehmend im Wettbewerb stehen. Grundlage für die Entscheidungen des SBB-Verwaltungsrates bildete eine externe vergleichende Lohnstudie. Die Kaderlöhne wurden dabei bewusst 20 Prozent unter dem ermittelten Durchschnitt dieser Studie angesetzt. Eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement veranlasste zweite vergleichende Lohnstudie hat bestätigt, dass die Löhne der SBB-Kader an der unteren Grenze der Bandbreite liegen.</p><p>Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass die Kaderlöhne von öffentlichen Unternehmungen die für die Bundesverwaltung, den Bundesrat und die bisherigen Regiebetriebe geltenden Ansätze teilweise übersteigen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Löhne nicht mehr direkt mit den bisherigen öffentlich-rechtlichen Anstellungen vergleichbar sind. Der Bundesrat wird sich dazu im vorgesehenen umfassenden Bericht im Detail äussern. Der Bundesrat hat dabei Verständnis für die öffentlichen Diskussion der letzten Wochen über die Angemessenheit der Kadergehälter und die zunehmenden Lohnunterschiede. Die Diskussion zeigt, dass sich die SBB - wie andere öffentliche Unternehmen - an einer Schnittstelle zwischen Marktwirtschaft und Staat befinden. Die vom Parlament verabschiedete Bahnreform verlangt von den SBB privatwirtschaftliche Effizienz und Produktivität, damit die Bahn wieder wettbewerbsfähig wird und Marktanteile gewinnt. Gleichzeitig erwartet die Öffentlichkeit, dass sich die SBB an allen für die öffentliche Verwaltung geltenden Massstäben messen lassen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht auf dieses Spannungsfeld eingehen und Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung der Lohnpolitik unterbreiten. Er hält es jedoch für verfehlt, dem SBB-Verwaltungsrat Masslosigkeit oder Unseriosität vorzuwerfen, doch ist festzustellen, dass die öffentliche Reaktion auf diese Frage unterschätzt wurde. Er ist zudem nachdrücklich der Auffassung, dass die vom Parlament beschlossene Bahnreform bisher sehr erfolgreich war und dass keinerlei Anlass besteht, diese Bahnreform teilweise wieder rückgängig zu machen.</p><p>1.-3. Der Bundesrat wird in einem umfassenden Bericht zu den Löhnen der Geschäftsleitungsmitglieder von Post und SBB, aber auch der anderen öffentlichen Unternehmen Stellung nehmen. Er wird in diesem Bericht auch darlegen, wie in Zukunft das Verfahren der Lohnfestlegung und das Reporting konkret ausgestaltet werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Löhne der Direktionsmitglieder der SBB und der Post wurden massiv erhöht. Die Gehälter wurden zum Teil auf einen Schlag verdoppelt. Die Spitzenlöhne betragen inklusive Bonus bis zu 720 000 Franken pro Jahr. Dies ist annähernd das Doppelte des Jahresgehaltes eines Bundesrates. Für diese sprunghaften Lohnerhöhungen haben breite Bevölkerungskreise kein Verständnis. Das Personal der Post und der SBB muss sich mit sehr bescheidenen Lohnerhöhungen zufrieden geben. Die Post will zahlreiche kleine Poststellen aufheben, die SBB schliesst immer mehr Bahnhöfe, währenddem die Spitzenleute von Post und SBB mit einem veritablen Geldsegen überhäuft werden. Die SBB sind eine Aktiengesellschaft. Einziger Aktionär ist der Bund. Die SBB gehören also uns allen, dem Schweizervolk. Die Post ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Beide Unternehmungen sind dem Service Public verpflichtet. Sie können darum nicht mit privaten Konzernen verglichen werden, auch nicht, was die Einkommen der Spitzenfunktionäre anbelangt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass die Lohnerhöhungen für die Direktionsmitglieder von Post und SBB unverhältnismässig sind und in keiner Relation zu den Löhnen des übrigen Personals stehen?</p><p>2. Wird er darauf hinwirken, dass diese Löhne wieder nach unten angepasst werden?</p><p>3. Was gedenkt er zu tun, damit sich solche Vorkommnisse nicht wiederholen?</p>
  • Direktionsgehälter bei Post und SBB
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kadergehälter in Unternehmungen des Bundes sind nicht nur Gegenstand der Interpellationen 01.3019 und 01.3034. Auch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates sowie die Staatspolitische Kommission des Nationalrates haben sich mit diesem Thema befasst und dem Bundesrat eine Reihe von Fragen und Empfehlungen unterbreitet. Es liegt im Interesse sowohl des Parlamentes wie des Bundesrates, dass die aufgeworfenen Fragen seriös, umfassend und koordiniert angegangen werden. Die Bundeskanzlerin hat im Auftrag des Bundespräsidenten dem Büro des Nationalrates eine gemeinsame Antwort des Bundesrates auf alle aufgeworfenen Fragen vorgeschlagen. Das Büro des Nationalrates unterstützt dieses Vorgehen. Verschiedene in den beiden Interpellationen gestellte Fragen überschneiden sich mit den Fragestellungen der drei parlamentarischen Kommissionen. Sie werden deshalb im Rahmen des umfassenden Berichtes des Bundesrates beantwortet.</p><p>In grundsätzlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass nach der geltenden Gesetzgebung die Festlegung der Löhne der Direktionsmitglieder in der Kompetenz des Verwaltungsrates SBB liegt. Diese Kompetenz ist im SBB-Gesetz verankert. Die jetzt kritisierten Löhne der Unternehmensleitungen sind also keine Folge des Bundespersonalgesetzes. Bei der Festsetzung dieser Löhne müssen die SBB auf den Arbeitsmarkt Rücksicht nehmen. Massgebliche Vergleichsgrössen sind dabei primär vergleichbare Managementpositionen in der Privatwirtschaft, mit der die SBB arbeitsmarktmässig zunehmend im Wettbewerb stehen. Grundlage für die Entscheidungen des SBB-Verwaltungsrates bildete eine externe vergleichende Lohnstudie. Die Kaderlöhne wurden dabei bewusst 20 Prozent unter dem ermittelten Durchschnitt dieser Studie angesetzt. Eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement veranlasste zweite vergleichende Lohnstudie hat bestätigt, dass die Löhne der SBB-Kader an der unteren Grenze der Bandbreite liegen.</p><p>Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass die Kaderlöhne von öffentlichen Unternehmungen die für die Bundesverwaltung, den Bundesrat und die bisherigen Regiebetriebe geltenden Ansätze teilweise übersteigen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Löhne nicht mehr direkt mit den bisherigen öffentlich-rechtlichen Anstellungen vergleichbar sind. Der Bundesrat wird sich dazu im vorgesehenen umfassenden Bericht im Detail äussern. Der Bundesrat hat dabei Verständnis für die öffentlichen Diskussion der letzten Wochen über die Angemessenheit der Kadergehälter und die zunehmenden Lohnunterschiede. Die Diskussion zeigt, dass sich die SBB - wie andere öffentliche Unternehmen - an einer Schnittstelle zwischen Marktwirtschaft und Staat befinden. Die vom Parlament verabschiedete Bahnreform verlangt von den SBB privatwirtschaftliche Effizienz und Produktivität, damit die Bahn wieder wettbewerbsfähig wird und Marktanteile gewinnt. Gleichzeitig erwartet die Öffentlichkeit, dass sich die SBB an allen für die öffentliche Verwaltung geltenden Massstäben messen lassen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht auf dieses Spannungsfeld eingehen und Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung der Lohnpolitik unterbreiten. Er hält es jedoch für verfehlt, dem SBB-Verwaltungsrat Masslosigkeit oder Unseriosität vorzuwerfen, doch ist festzustellen, dass die öffentliche Reaktion auf diese Frage unterschätzt wurde. Er ist zudem nachdrücklich der Auffassung, dass die vom Parlament beschlossene Bahnreform bisher sehr erfolgreich war und dass keinerlei Anlass besteht, diese Bahnreform teilweise wieder rückgängig zu machen.</p><p>1.-3. Der Bundesrat wird in einem umfassenden Bericht zu den Löhnen der Geschäftsleitungsmitglieder von Post und SBB, aber auch der anderen öffentlichen Unternehmen Stellung nehmen. Er wird in diesem Bericht auch darlegen, wie in Zukunft das Verfahren der Lohnfestlegung und das Reporting konkret ausgestaltet werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Löhne der Direktionsmitglieder der SBB und der Post wurden massiv erhöht. Die Gehälter wurden zum Teil auf einen Schlag verdoppelt. Die Spitzenlöhne betragen inklusive Bonus bis zu 720 000 Franken pro Jahr. Dies ist annähernd das Doppelte des Jahresgehaltes eines Bundesrates. Für diese sprunghaften Lohnerhöhungen haben breite Bevölkerungskreise kein Verständnis. Das Personal der Post und der SBB muss sich mit sehr bescheidenen Lohnerhöhungen zufrieden geben. Die Post will zahlreiche kleine Poststellen aufheben, die SBB schliesst immer mehr Bahnhöfe, währenddem die Spitzenleute von Post und SBB mit einem veritablen Geldsegen überhäuft werden. Die SBB sind eine Aktiengesellschaft. Einziger Aktionär ist der Bund. Die SBB gehören also uns allen, dem Schweizervolk. Die Post ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Beide Unternehmungen sind dem Service Public verpflichtet. Sie können darum nicht mit privaten Konzernen verglichen werden, auch nicht, was die Einkommen der Spitzenfunktionäre anbelangt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass die Lohnerhöhungen für die Direktionsmitglieder von Post und SBB unverhältnismässig sind und in keiner Relation zu den Löhnen des übrigen Personals stehen?</p><p>2. Wird er darauf hinwirken, dass diese Löhne wieder nach unten angepasst werden?</p><p>3. Was gedenkt er zu tun, damit sich solche Vorkommnisse nicht wiederholen?</p>
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