BSE-Krise. Neue Massnahmen
- ShortId
-
01.3020
- Id
-
20013020
- Updated
-
10.04.2024 13:13
- Language
-
de
- Title
-
BSE-Krise. Neue Massnahmen
- AdditionalIndexing
-
55;Fleischindustrie;Agrarmarkt;Fleisch;Rinderwahnsinn;Agrarstrukturpolitik;Lebensmittelkontrolle
- 1
-
- L06K140101030103, Rinderwahnsinn
- L05K1402030102, Fleischindustrie
- L04K14010402, Agrarstrukturpolitik
- L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
- L05K1401030202, Agrarmarkt
- L04K14020501, Fleisch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Aufgrund eines seit über zwei Jahren in der Schweiz durchgeführten Untersuchungsprogrammes kann die Schweiz im Gegensatz zu den Ländern der EU aufzeigen, dass sich die epidemologische Situation bezüglich BSE in unserem Land nachhaltig verbessert hat und die Zahl der BSE-Fälle rückläufig ist. Zudem ist der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten durch die konsequente Entfernung der Risikoorgane in unserem Land seit über zehn Jahren gewährleistet. Die Einführung eines BSE-Test-Obligatoriums für alle Rinder über 30 Monate kann die Sicherheit der Verbraucher nicht erhöhen, da mit den heute zur Verfügung stehenden BSE-Nachweisverfahren nicht ausgeschlossen werden kann, dass Tiere mit negativem Testergebnis subklinisch an BSE erkrankt sind. Bei einem obligatorischen flächendeckenden BSE-Test bestünde auch die Gefahr, dass die Sorgfaltspflicht vom Produzenten bis zum Schlachtbetrieb abnimmt. Bereits aufgrund der Beobachtungen des Tieres im Tierbestand und der Schlachttieruntersuchung direkt vor der Schlachtung kann nämlich eine vorliegende Infektion in den meisten Fällen erkannt werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat diesbezüglich im Februar 2001 in einem Schreiben alle Rindviehhalterinnen und -halter, alle Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Fleischkontrollorgane veranlasst, die Überwachung des Grossviehs auf BSE lückenlos durchzuführen. Am 28. Februar 2001 hat der Bundesrat zudem beschlossen, eine BSE-Kontrolleinheit einzusetzen, welche die Kantone beim Vollzug unterstützt. Sie steht unter der Leitung der Bundesämter für Veterinärwesen, Gesundheit und Landwirtschaft. Die Kontrolleinheit wird an Ort und Stelle eine aktive Oberaufsicht ausüben, Lücken beim Vollzug aufdecken und damit einen einheitlichen Vollzug aller BSE-Bestimmungen sichern. Damit soll gewährleistet werden, dass die Massnahmen zur Ausrottung von BSE und zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten konsequent umgesetzt werden. Aus den genannten Gründen und gestützt auf den Rat wissenschaftlicher Experten lehnt der Bundesrat einen obligatorischen flächendeckenden BSE-Test beim Grossvieh ab.</p><p>2. Seit Anfang November 2000 hat sich die Situation auf dem Schweizer Rindfleischmarkt infolge der in den umliegenden Ländern entstandenen BSE-Problematik deutlich verschlechtert. Um die Preise zu stützen, wurde bereits Mitte November mit der Rindfleischeinlagerung begonnen. Bis Ende Februar 2001 wurden rund 1600 Tonnen Rindfleisch an Lager gelegt. Der Bundesrat hat in der Fragestunde des Nationalrates vom 11. Dezember 2000 erklärt, er werde Massnahmen prüfen, falls die schlechte Lage auf dem Rindfleischmarkt anhält. Am 14. Februar 2001 hat er zur Unterstützung der betroffenen Rindfleischproduzenten beschlossen, für 7 Millionen Franken Rindfleisch aufkaufen zu lassen und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit für die internationale Nahrungsmittelhilfe zur Verfügung zu stellen. Aufgrund neuer Preiseinbrüche im April hat der Bundesrat am 2. Mai 2001 beschlossen, weitere 8,5 Millionen Franken für den Ankauf von Rindfleisch für die Nahrungsmittelhilfe sowie für die Einlagerung von Kalbfleisch bereitzustellen. Damit wurde auf die Situation angemessen reagiert. Dies um so mehr, weil der neuerliche Preisdruck mindestens teilweise auf ein gegenüber der Vorjahresperiode (Januar bis März) um 6,6 Prozent grösseres Rindfleisch- bzw. um 11,4 Prozent grösseres Kalbfleischangebot zurückzuführen ist. Der Bundesrat erachtet Entschädigungsmassnahmen nicht als notwendig, zumal verschiedene Betriebszweige in der Landwirtschaft, wie zum Beispiel der Gemüsebau, immer wieder von unerwarteten Ereignissen betroffen sind. Der Rindfleischsektor ist nicht als Ganzes in der Existenz gefährdet. Einzelbetriebe, die trotz zumutbarer Ausnützung der Kreditmöglichkeiten in finanzielle Bedrängnis geraten, können bei den Kantonen Gesuche um Betriebshilfedarlehen stellen.</p><p>3. Im Zusammenhang mit dem weitgehenden Wegfall der tierischen Eiweisse in der Nutztierfütterung wird eine verstärkte Unterstützung der pflanzlichen Eiweisse gefordert. Dabei ist zu beachten, dass viele Produzenten schon lange auf tierische Eiweisse verzichtet haben. Konkret waren im Jahr 2000 nur noch 1 bis 2 Prozent der Eiweissfuttermittel tierischen Ursprungs. Um die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Produktion zu steigern, hat der Bundesrat beschlossen, die Schwellenpreise für Futtermittel auf den 1. Juli 2001 um 5 Franken pro Dezitonne zu senken. Damit der inländische Anbau von Ackerkulturen durch die Schwellenpreissenkung nicht negativ beeinflusst wird, wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2001 ein zusätzlicher Beitrag von 400 Franken je Hektare offene Ackerfläche und Dauerkulturen eingeführt. Die Produktion von Ölsaaten (Raps, Soja und Sonnenblumen) und Körnerleguminosen wird von diesem Flächenbeitrag profitieren. Dazu kommt der Ackerbaubeitrag für Körnerleguminosen von 1260 Franken je Hektare und für Ölsaaten von 1500 Franken je Hektare. Insgesamt haben die getroffenen Massnahmen eine Verbesserung der Konkurrenzkraft der Ölsaaten und Körnerleguminosen gegenüber Getreide zur Folge. Um den Einsatz der Verarbeitungsbeiträge für Ölsaaten einschliesslich Soja noch besser auf die Marktbedürfnisse abzustimmen, wird die Möglichkeit geprüft, der Branchenorganisation Swiss Granum einen entsprechenden Leistungsauftrag zu erteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die seit November 2000 in Europa herrschende BSE-Krise macht sich auch in der Schweiz mit einer starken Abnahme des Rindfleischverbrauchs bemerkbar. Ein dramatischer Rückgang des Erzeugerpreises um 30 Prozent war die Folge davon, und das zu einem Zeitpunkt, da sich der Markt in diesem Bereich wieder stabilisiert hatte und die Situation, seit etwa einem Jahr, als ausgeglichen, sogar als gut bezeichnet werden konnte.</p><p>Die Landwirte mussten seit Dezember bedeutende Einkommenseinbussen hinnehmen, nach Schätzungen mindestens 5 Millionen Franken pro Woche seit Anfang Dezember 2000; dies hat nach drei Monaten Krise das Einkommensdefizit auf mehr als 50 Millionen Franken anwachsen lassen.</p><p>Die bislang vom Bundesrat angekündigten Massnahmen reichen zur Überwindung der Krise im Hinblick auf die Wiederherstellung des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Stabilisierung des Marktes nicht aus. Auch ist in den Massnahmen keine Entschädigung der Hauptleidtragenden der Krise, d. h. der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe, vorgesehen.</p><p>Ich fordere, dass vom Bund folgende zusätzliche Massnahmen getroffen werden:</p><p>1. Alle geschlachteten Rinder, die älter als 30 Monate sind, müssen ab sofort auf BSE hin untersucht werden. In dem Masse, als im Bereich der Tests Fortschritte erzielt werden, kann der Bund das Mindestalter für die obligatorische Untersuchung herabsetzen.</p><p>2. Der Bund schafft umgehend ein Entschädigungsprogramm zur Unterstützung der Rindfleischproduzenten, die Opfer der neuen BSE-Krise sind. Es gilt rückwirkend ab Dezember 2000. Der Entschädigungsbetrag kann jeweils den reellen Marktverlusten angepasst werden.</p><p>3. Der Bund initiiert ein Förderungsprogramm zur Produktion von pflanzlichen Eiweissen, um dem Bedarf gerecht zu werden, der wegen der Ausweitung des Verbotes der Verfütterung von Tiermehl auf alle Nutztiere stark gestiegen ist.</p>
- BSE-Krise. Neue Massnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Aufgrund eines seit über zwei Jahren in der Schweiz durchgeführten Untersuchungsprogrammes kann die Schweiz im Gegensatz zu den Ländern der EU aufzeigen, dass sich die epidemologische Situation bezüglich BSE in unserem Land nachhaltig verbessert hat und die Zahl der BSE-Fälle rückläufig ist. Zudem ist der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten durch die konsequente Entfernung der Risikoorgane in unserem Land seit über zehn Jahren gewährleistet. Die Einführung eines BSE-Test-Obligatoriums für alle Rinder über 30 Monate kann die Sicherheit der Verbraucher nicht erhöhen, da mit den heute zur Verfügung stehenden BSE-Nachweisverfahren nicht ausgeschlossen werden kann, dass Tiere mit negativem Testergebnis subklinisch an BSE erkrankt sind. Bei einem obligatorischen flächendeckenden BSE-Test bestünde auch die Gefahr, dass die Sorgfaltspflicht vom Produzenten bis zum Schlachtbetrieb abnimmt. Bereits aufgrund der Beobachtungen des Tieres im Tierbestand und der Schlachttieruntersuchung direkt vor der Schlachtung kann nämlich eine vorliegende Infektion in den meisten Fällen erkannt werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat diesbezüglich im Februar 2001 in einem Schreiben alle Rindviehhalterinnen und -halter, alle Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Fleischkontrollorgane veranlasst, die Überwachung des Grossviehs auf BSE lückenlos durchzuführen. Am 28. Februar 2001 hat der Bundesrat zudem beschlossen, eine BSE-Kontrolleinheit einzusetzen, welche die Kantone beim Vollzug unterstützt. Sie steht unter der Leitung der Bundesämter für Veterinärwesen, Gesundheit und Landwirtschaft. Die Kontrolleinheit wird an Ort und Stelle eine aktive Oberaufsicht ausüben, Lücken beim Vollzug aufdecken und damit einen einheitlichen Vollzug aller BSE-Bestimmungen sichern. Damit soll gewährleistet werden, dass die Massnahmen zur Ausrottung von BSE und zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten konsequent umgesetzt werden. Aus den genannten Gründen und gestützt auf den Rat wissenschaftlicher Experten lehnt der Bundesrat einen obligatorischen flächendeckenden BSE-Test beim Grossvieh ab.</p><p>2. Seit Anfang November 2000 hat sich die Situation auf dem Schweizer Rindfleischmarkt infolge der in den umliegenden Ländern entstandenen BSE-Problematik deutlich verschlechtert. Um die Preise zu stützen, wurde bereits Mitte November mit der Rindfleischeinlagerung begonnen. Bis Ende Februar 2001 wurden rund 1600 Tonnen Rindfleisch an Lager gelegt. Der Bundesrat hat in der Fragestunde des Nationalrates vom 11. Dezember 2000 erklärt, er werde Massnahmen prüfen, falls die schlechte Lage auf dem Rindfleischmarkt anhält. Am 14. Februar 2001 hat er zur Unterstützung der betroffenen Rindfleischproduzenten beschlossen, für 7 Millionen Franken Rindfleisch aufkaufen zu lassen und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit für die internationale Nahrungsmittelhilfe zur Verfügung zu stellen. Aufgrund neuer Preiseinbrüche im April hat der Bundesrat am 2. Mai 2001 beschlossen, weitere 8,5 Millionen Franken für den Ankauf von Rindfleisch für die Nahrungsmittelhilfe sowie für die Einlagerung von Kalbfleisch bereitzustellen. Damit wurde auf die Situation angemessen reagiert. Dies um so mehr, weil der neuerliche Preisdruck mindestens teilweise auf ein gegenüber der Vorjahresperiode (Januar bis März) um 6,6 Prozent grösseres Rindfleisch- bzw. um 11,4 Prozent grösseres Kalbfleischangebot zurückzuführen ist. Der Bundesrat erachtet Entschädigungsmassnahmen nicht als notwendig, zumal verschiedene Betriebszweige in der Landwirtschaft, wie zum Beispiel der Gemüsebau, immer wieder von unerwarteten Ereignissen betroffen sind. Der Rindfleischsektor ist nicht als Ganzes in der Existenz gefährdet. Einzelbetriebe, die trotz zumutbarer Ausnützung der Kreditmöglichkeiten in finanzielle Bedrängnis geraten, können bei den Kantonen Gesuche um Betriebshilfedarlehen stellen.</p><p>3. Im Zusammenhang mit dem weitgehenden Wegfall der tierischen Eiweisse in der Nutztierfütterung wird eine verstärkte Unterstützung der pflanzlichen Eiweisse gefordert. Dabei ist zu beachten, dass viele Produzenten schon lange auf tierische Eiweisse verzichtet haben. Konkret waren im Jahr 2000 nur noch 1 bis 2 Prozent der Eiweissfuttermittel tierischen Ursprungs. Um die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Produktion zu steigern, hat der Bundesrat beschlossen, die Schwellenpreise für Futtermittel auf den 1. Juli 2001 um 5 Franken pro Dezitonne zu senken. Damit der inländische Anbau von Ackerkulturen durch die Schwellenpreissenkung nicht negativ beeinflusst wird, wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2001 ein zusätzlicher Beitrag von 400 Franken je Hektare offene Ackerfläche und Dauerkulturen eingeführt. Die Produktion von Ölsaaten (Raps, Soja und Sonnenblumen) und Körnerleguminosen wird von diesem Flächenbeitrag profitieren. Dazu kommt der Ackerbaubeitrag für Körnerleguminosen von 1260 Franken je Hektare und für Ölsaaten von 1500 Franken je Hektare. Insgesamt haben die getroffenen Massnahmen eine Verbesserung der Konkurrenzkraft der Ölsaaten und Körnerleguminosen gegenüber Getreide zur Folge. Um den Einsatz der Verarbeitungsbeiträge für Ölsaaten einschliesslich Soja noch besser auf die Marktbedürfnisse abzustimmen, wird die Möglichkeit geprüft, der Branchenorganisation Swiss Granum einen entsprechenden Leistungsauftrag zu erteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die seit November 2000 in Europa herrschende BSE-Krise macht sich auch in der Schweiz mit einer starken Abnahme des Rindfleischverbrauchs bemerkbar. Ein dramatischer Rückgang des Erzeugerpreises um 30 Prozent war die Folge davon, und das zu einem Zeitpunkt, da sich der Markt in diesem Bereich wieder stabilisiert hatte und die Situation, seit etwa einem Jahr, als ausgeglichen, sogar als gut bezeichnet werden konnte.</p><p>Die Landwirte mussten seit Dezember bedeutende Einkommenseinbussen hinnehmen, nach Schätzungen mindestens 5 Millionen Franken pro Woche seit Anfang Dezember 2000; dies hat nach drei Monaten Krise das Einkommensdefizit auf mehr als 50 Millionen Franken anwachsen lassen.</p><p>Die bislang vom Bundesrat angekündigten Massnahmen reichen zur Überwindung der Krise im Hinblick auf die Wiederherstellung des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Stabilisierung des Marktes nicht aus. Auch ist in den Massnahmen keine Entschädigung der Hauptleidtragenden der Krise, d. h. der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe, vorgesehen.</p><p>Ich fordere, dass vom Bund folgende zusätzliche Massnahmen getroffen werden:</p><p>1. Alle geschlachteten Rinder, die älter als 30 Monate sind, müssen ab sofort auf BSE hin untersucht werden. In dem Masse, als im Bereich der Tests Fortschritte erzielt werden, kann der Bund das Mindestalter für die obligatorische Untersuchung herabsetzen.</p><p>2. Der Bund schafft umgehend ein Entschädigungsprogramm zur Unterstützung der Rindfleischproduzenten, die Opfer der neuen BSE-Krise sind. Es gilt rückwirkend ab Dezember 2000. Der Entschädigungsbetrag kann jeweils den reellen Marktverlusten angepasst werden.</p><p>3. Der Bund initiiert ein Förderungsprogramm zur Produktion von pflanzlichen Eiweissen, um dem Bedarf gerecht zu werden, der wegen der Ausweitung des Verbotes der Verfütterung von Tiermehl auf alle Nutztiere stark gestiegen ist.</p>
- BSE-Krise. Neue Massnahmen
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