Bericht der französischen Nationalversammlung über Geldwäscherei in der Schweiz
- ShortId
-
01.3022
- Id
-
20013022
- Updated
-
10.04.2024 14:02
- Language
-
de
- Title
-
Bericht der französischen Nationalversammlung über Geldwäscherei in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
24;12;Forschungsbericht;Geldwäscherei;Parlamentarier/in;Wirtschaftsstrafrecht;Selbstbestimmung;Amtsmissbrauch;Frankreich
- 1
-
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- L04K02020602, Forschungsbericht
- L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
- L03K080304, Parlamentarier/in
- L04K03010106, Frankreich
- L05K0501020101, Amtsmissbrauch
- L04K10010105, Selbstbestimmung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Am 21. Februar 2001 wurde der Bericht des französischen Parlamentes über die Hindernisse veröffentlicht, welche die Schweiz der Bekämpfung der Finanzkriminalität in den Weg stellt. Dieser Bericht hat wegen seines scharfen Tones gegen die Schweiz Aufsehen erregt.</p><p>2. Die Schweiz wird als Verbrecherstaat beschrieben. Der Bericht redet sogar davon, die "Schweiz gebärde sich in der internationalen Finanzwelt wie ein Raubtier". Nachdem sie der "Bankier des Dritten Reichs" gewesen sei, wird sie nun offiziell in Zusammenhang mit der internationalen Finanzkriminalität gebracht. Einzig "internationaler Druck" könne sie davon abbringen, andere Länder zu berauben (was zwischen Anführungszeichen steht, entspricht Titeln des Berichtes).</p><p>3. Am 25. Februar hat Bundesrat Pascal Couchepin in einem Radiointerview die Bedeutung dieses Berichtes heruntergespielt; dieser sei von einem "zweitrangigen Abgeordneten" des französischen Parlamentes verfasst worden.</p><p>4. Ich wage zu hoffen, dass er mit dieser Behauptung dem Bericht nicht noch mehr Publizität verschaffen wollte.</p><p>5. In Tat und Wahrheit handelt es sich nicht um einen isolierten Bericht von ein paar unbeachteten Abgeordneten, sondern um den Bericht einer Untersuchungskommission des französischen Parlamentes, die offiziell beauftragt worden war, in der Schweiz eine Untersuchung durchzuführen. Diese Kommission setzt sich aus 19 erstrangigen Parlamentarierinnen und Parlamentariern zusammen.</p><p>Der Kommission gehörten folgende Personen an, ich zitiere aus dem Bericht: "Die Kommission zur Information über die Behinderungen der Kontrolle und der Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Geldwäscherei in Europa setzt sich zusammen aus: Vincent Peillon, Präsident; Michel Hunault, Jean-Claude Lefort, Vizepräsidenten; Charles de Courson, Philippe Houillon, Sekretäre; Arnaud Montebourg, Berichterstatter; Philippe Auberger, François d'Aubert, Alain Barrau, Jean-Louis Bianco, Jérôme Cahuzac, Jacky Darne, Arthur Dehaine, Jean-Pierre Delalande, Jean-Jacques Jegou, Gilbert Le Bris, François Loncle, Jacqueline Mathieu-Obadia, Chantal Robin-Rodrigo."</p><p>6. Zudem haben alle grossen internationalen Zeitungen (von der "Financial Times" zur "New York Times", von "Le Monde" bis "El Pais" von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bis zum "Corriere della Sera" und der "Repubblica" usw.) diesem Bericht und den darin enthaltenen Anschuldigungen gegen die Schweiz viel Raum eingeräumt.</p><p>7. Der Bericht hat einmal mehr Anlass dazu gegeben, unser Land und sein Bankensystem in ein negatives Licht zu rücken.</p><p>8. Mit unsäglicher Verwunderung haben wir in diesem Bericht gelesen, dass die Informationen, die diesem Bericht zugrunde liegen, von schweizerischen Magistratspersonen oder Ex-Magistratspersonen stammen - vermutlich noch mit der Zustimmung des Bundesrates.</p><p>9. Nach dem Bericht waren der Genfer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa, der Tessiner Generalstaatsanwalt und drei weitere Tessiner Staatsanwälte und der ehemalige Staatsanwalt Paolo Bernasconi beteiligt.</p><p>10. Dank dieser Informationen konnte sich die französische Kommission sogar rühmen, selbst einen Fall von Geldwäscherei, in den die Genfer Kantonalbank und deren Filiale in Lyon verwickelt waren, entdeckt zu haben.</p><p>11. Dieser Tage hat der Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa diesen Bericht öffentlich gelobt und sich damit auf die Seite derjenigen geschlagen, welche die Schweiz der kriminellen Machenschaften bezichtigen und von ihr sagen, sie gebärde sich wie ein Raubtier und habe früher mit den Nazis zusammengearbeitet.</p><p>12. Aufgrund der Behauptungen von Bernard Bertossa gelangt die französische Kommission zum Schluss, die Staatsanwälte von Genf und aus dem Tessin würden die Geldwäscherei ernsthaft bekämpfen, während diejenigen von Zürich wegen ihrer Zurückhaltung und Unterlassungen der internationalen Finanzkriminalität zugerechnet werden.</p><p>13. Im vergangenen August hat der Genfer Staatsanwalt Ansermet zahlreichen italienischen Zeitungen, namentlich dem "Corriere della Sera", Interviews gewährt. In diesen Interviews hat er drei Tessiner Banken der Wäsche von 5 Milliarden Dollar bezichtigt, die vom Internationalen Währungsfonds für Russland bestimmt waren. Seine Nachforschungen im Tessin waren aber ein vollkommenes Debakel, weil sich der Staatsanwalt einzig auf den nur allzu bekannten phantasiereichen und interessierten Zeugen Turover stützen konnte. Dem Image des Tessiner und des Schweizer Finanzplatzes wurde dadurch ebenso absichtlich wie grundlos geschadet.</p>
- <p>1. Der Bericht entstand aufgrund zweier Besuche, die eine französische Parlamentarierdelegation im September 1999 und im September 2000 der Schweiz abstattete. Die Abgeordneten wurden aufgrund einer Kontaktaufnahme der französischen Botschaft mit dem EFD empfangen. Die schweizerischen Behörden waren zu diesem eher unüblichen Vorgehen bereit, weil es sich um den Besuch von Volksvertretern eines traditionell befreundeten Landes handelte. Diese sollten umfassend und korrekt über die Massnahmen des schweizerischen Staates im Bereich der Geldwäschereibekämpfung informiert werden. Auch Schweizer Parlamentarierdelegationen begeben sich im Übrigen zu Informationszwecken ins Ausland und verfassen anschliessend Berichte über das Ergebnis ihrer Gespräche.</p><p>2. Die parlamentarische Abordnung hat die Gespräche niedergeschrieben und sie ihren Schweizer Gesprächspartnern vorgelegt, die so die Möglichkeit hatten, die erwünschten Änderungen an den Gesprächsprotokollen anbringen zu lassen. Diese Protokolle sind im Anhang zum Bericht enthalten. Alle formellen Unterredungen verliefen auf diese Weise, auch diejenigen mit den Magistratspersonen. Wir möchten jedoch betonen, dass keine Möglichkeit bestand, sich in irgendeiner Form zum Inhalt des Berichtes zu äussern.</p><p>3. Die Gerichtsbehörden müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Standpunkte darzulegen. Es steht dem Bundesrat nicht zu, den kantonalen Magistratspersonen vorzuschreiben, was sie ausländischen Besuchern zu sagen haben.</p><p>4. Es stimmt, dass es Aufgabe der Gerichtsbehörden ist, im Rahmen ihrer Kompetenzen die Gesetze anzuwenden. Sie müssen in unserem Land auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Standpunkte darzulegen.</p><p>5. Es ist nicht Sache des Bundesrates, die Äusserungen des Generalstaatsanwaltes der Republik und des Kantons Genf zu kommentieren.</p><p>6. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass eine Schweizer Magistratsperson im Dienste einer ausländischen Macht stünde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum hat er es den französischen Abgeordneten erlaubt, in die Schweiz zu kommen und Schweizer Magistratspersonen und Beamte zu befragen, obschon man sich doch leicht vorstellen konnte, dass es sich lediglich um einen Vorwand handelte, um die schweren, vorgefassten Anwürfe gegen unser Land zu untermauern?</p><p>2. Konnte er die Tätigkeit der französischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf Schweizer Boden kontrollieren, und hatte er Kenntnis von deren Fragen, bevor er unseren Magistratspersonen erlaubte, sich mit Vertreterinnen und Vertretern einer ausländischen Macht zu unterhalten?</p><p>3. Hielt er es nicht für notwendig zu intervenieren, damit die Tessiner und Genfer Magistratspersonen nicht zum Instrument einer fremden Macht würden und die Behörden anderer Kantone beschuldigten?</p><p>4. Ist er nicht auch der Auffassung, dass es die Aufgabe amtierender Magistratspersonen ist, die vom nationalen Parlament erlassenen Gesetze anzuwenden und einzuhalten, und dass sie sich nicht in den Dienst ausländischer Interessen stellen und summarische Vorwürfe gegen schweizerische Gesetze und Institutionen unterstützen sollten?</p><p>5. Wie beurteilt er die Haltung und die schweren Anwürfe von Bernard Bertossa?</p><p>6. Ist er sicher, dass keine Magistratsperson oder keine Ex-Magistratsperson im Dienste einer ausländischen Macht steht?</p>
- Bericht der französischen Nationalversammlung über Geldwäscherei in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Am 21. Februar 2001 wurde der Bericht des französischen Parlamentes über die Hindernisse veröffentlicht, welche die Schweiz der Bekämpfung der Finanzkriminalität in den Weg stellt. Dieser Bericht hat wegen seines scharfen Tones gegen die Schweiz Aufsehen erregt.</p><p>2. Die Schweiz wird als Verbrecherstaat beschrieben. Der Bericht redet sogar davon, die "Schweiz gebärde sich in der internationalen Finanzwelt wie ein Raubtier". Nachdem sie der "Bankier des Dritten Reichs" gewesen sei, wird sie nun offiziell in Zusammenhang mit der internationalen Finanzkriminalität gebracht. Einzig "internationaler Druck" könne sie davon abbringen, andere Länder zu berauben (was zwischen Anführungszeichen steht, entspricht Titeln des Berichtes).</p><p>3. Am 25. Februar hat Bundesrat Pascal Couchepin in einem Radiointerview die Bedeutung dieses Berichtes heruntergespielt; dieser sei von einem "zweitrangigen Abgeordneten" des französischen Parlamentes verfasst worden.</p><p>4. Ich wage zu hoffen, dass er mit dieser Behauptung dem Bericht nicht noch mehr Publizität verschaffen wollte.</p><p>5. In Tat und Wahrheit handelt es sich nicht um einen isolierten Bericht von ein paar unbeachteten Abgeordneten, sondern um den Bericht einer Untersuchungskommission des französischen Parlamentes, die offiziell beauftragt worden war, in der Schweiz eine Untersuchung durchzuführen. Diese Kommission setzt sich aus 19 erstrangigen Parlamentarierinnen und Parlamentariern zusammen.</p><p>Der Kommission gehörten folgende Personen an, ich zitiere aus dem Bericht: "Die Kommission zur Information über die Behinderungen der Kontrolle und der Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Geldwäscherei in Europa setzt sich zusammen aus: Vincent Peillon, Präsident; Michel Hunault, Jean-Claude Lefort, Vizepräsidenten; Charles de Courson, Philippe Houillon, Sekretäre; Arnaud Montebourg, Berichterstatter; Philippe Auberger, François d'Aubert, Alain Barrau, Jean-Louis Bianco, Jérôme Cahuzac, Jacky Darne, Arthur Dehaine, Jean-Pierre Delalande, Jean-Jacques Jegou, Gilbert Le Bris, François Loncle, Jacqueline Mathieu-Obadia, Chantal Robin-Rodrigo."</p><p>6. Zudem haben alle grossen internationalen Zeitungen (von der "Financial Times" zur "New York Times", von "Le Monde" bis "El Pais" von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bis zum "Corriere della Sera" und der "Repubblica" usw.) diesem Bericht und den darin enthaltenen Anschuldigungen gegen die Schweiz viel Raum eingeräumt.</p><p>7. Der Bericht hat einmal mehr Anlass dazu gegeben, unser Land und sein Bankensystem in ein negatives Licht zu rücken.</p><p>8. Mit unsäglicher Verwunderung haben wir in diesem Bericht gelesen, dass die Informationen, die diesem Bericht zugrunde liegen, von schweizerischen Magistratspersonen oder Ex-Magistratspersonen stammen - vermutlich noch mit der Zustimmung des Bundesrates.</p><p>9. Nach dem Bericht waren der Genfer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa, der Tessiner Generalstaatsanwalt und drei weitere Tessiner Staatsanwälte und der ehemalige Staatsanwalt Paolo Bernasconi beteiligt.</p><p>10. Dank dieser Informationen konnte sich die französische Kommission sogar rühmen, selbst einen Fall von Geldwäscherei, in den die Genfer Kantonalbank und deren Filiale in Lyon verwickelt waren, entdeckt zu haben.</p><p>11. Dieser Tage hat der Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa diesen Bericht öffentlich gelobt und sich damit auf die Seite derjenigen geschlagen, welche die Schweiz der kriminellen Machenschaften bezichtigen und von ihr sagen, sie gebärde sich wie ein Raubtier und habe früher mit den Nazis zusammengearbeitet.</p><p>12. Aufgrund der Behauptungen von Bernard Bertossa gelangt die französische Kommission zum Schluss, die Staatsanwälte von Genf und aus dem Tessin würden die Geldwäscherei ernsthaft bekämpfen, während diejenigen von Zürich wegen ihrer Zurückhaltung und Unterlassungen der internationalen Finanzkriminalität zugerechnet werden.</p><p>13. Im vergangenen August hat der Genfer Staatsanwalt Ansermet zahlreichen italienischen Zeitungen, namentlich dem "Corriere della Sera", Interviews gewährt. In diesen Interviews hat er drei Tessiner Banken der Wäsche von 5 Milliarden Dollar bezichtigt, die vom Internationalen Währungsfonds für Russland bestimmt waren. Seine Nachforschungen im Tessin waren aber ein vollkommenes Debakel, weil sich der Staatsanwalt einzig auf den nur allzu bekannten phantasiereichen und interessierten Zeugen Turover stützen konnte. Dem Image des Tessiner und des Schweizer Finanzplatzes wurde dadurch ebenso absichtlich wie grundlos geschadet.</p>
- <p>1. Der Bericht entstand aufgrund zweier Besuche, die eine französische Parlamentarierdelegation im September 1999 und im September 2000 der Schweiz abstattete. Die Abgeordneten wurden aufgrund einer Kontaktaufnahme der französischen Botschaft mit dem EFD empfangen. Die schweizerischen Behörden waren zu diesem eher unüblichen Vorgehen bereit, weil es sich um den Besuch von Volksvertretern eines traditionell befreundeten Landes handelte. Diese sollten umfassend und korrekt über die Massnahmen des schweizerischen Staates im Bereich der Geldwäschereibekämpfung informiert werden. Auch Schweizer Parlamentarierdelegationen begeben sich im Übrigen zu Informationszwecken ins Ausland und verfassen anschliessend Berichte über das Ergebnis ihrer Gespräche.</p><p>2. Die parlamentarische Abordnung hat die Gespräche niedergeschrieben und sie ihren Schweizer Gesprächspartnern vorgelegt, die so die Möglichkeit hatten, die erwünschten Änderungen an den Gesprächsprotokollen anbringen zu lassen. Diese Protokolle sind im Anhang zum Bericht enthalten. Alle formellen Unterredungen verliefen auf diese Weise, auch diejenigen mit den Magistratspersonen. Wir möchten jedoch betonen, dass keine Möglichkeit bestand, sich in irgendeiner Form zum Inhalt des Berichtes zu äussern.</p><p>3. Die Gerichtsbehörden müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Standpunkte darzulegen. Es steht dem Bundesrat nicht zu, den kantonalen Magistratspersonen vorzuschreiben, was sie ausländischen Besuchern zu sagen haben.</p><p>4. Es stimmt, dass es Aufgabe der Gerichtsbehörden ist, im Rahmen ihrer Kompetenzen die Gesetze anzuwenden. Sie müssen in unserem Land auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Standpunkte darzulegen.</p><p>5. Es ist nicht Sache des Bundesrates, die Äusserungen des Generalstaatsanwaltes der Republik und des Kantons Genf zu kommentieren.</p><p>6. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass eine Schweizer Magistratsperson im Dienste einer ausländischen Macht stünde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum hat er es den französischen Abgeordneten erlaubt, in die Schweiz zu kommen und Schweizer Magistratspersonen und Beamte zu befragen, obschon man sich doch leicht vorstellen konnte, dass es sich lediglich um einen Vorwand handelte, um die schweren, vorgefassten Anwürfe gegen unser Land zu untermauern?</p><p>2. Konnte er die Tätigkeit der französischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf Schweizer Boden kontrollieren, und hatte er Kenntnis von deren Fragen, bevor er unseren Magistratspersonen erlaubte, sich mit Vertreterinnen und Vertretern einer ausländischen Macht zu unterhalten?</p><p>3. Hielt er es nicht für notwendig zu intervenieren, damit die Tessiner und Genfer Magistratspersonen nicht zum Instrument einer fremden Macht würden und die Behörden anderer Kantone beschuldigten?</p><p>4. Ist er nicht auch der Auffassung, dass es die Aufgabe amtierender Magistratspersonen ist, die vom nationalen Parlament erlassenen Gesetze anzuwenden und einzuhalten, und dass sie sich nicht in den Dienst ausländischer Interessen stellen und summarische Vorwürfe gegen schweizerische Gesetze und Institutionen unterstützen sollten?</p><p>5. Wie beurteilt er die Haltung und die schweren Anwürfe von Bernard Bertossa?</p><p>6. Ist er sicher, dass keine Magistratsperson oder keine Ex-Magistratsperson im Dienste einer ausländischen Macht steht?</p>
- Bericht der französischen Nationalversammlung über Geldwäscherei in der Schweiz
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