Universaldienst der Post. Schliessung von Poststellen

ShortId
01.3025
Id
20013025
Updated
10.04.2024 07:59
Language
de
Title
Universaldienst der Post. Schliessung von Poststellen
AdditionalIndexing
34;Post;Leistungsauftrag;Leistungsabbau;Gemeinde;Zweigniederlassung;Betriebseinstellung;service public
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K08060111, service public
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L05K0703040201, Betriebseinstellung
  • L06K070304010207, Zweigniederlassung
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Post hat im Rahmen der Postreform 1998 vom Parlament einen anspruchsvollen Auftrag erhalten. Die Post muss zum einen die flächendeckende Grundversorgung (Service public) mit Postdienstleistungen zu angemessenen Preisen und in guter Qualität gewährleisten. Zum anderen muss die Post in einem immer härter werdenden Konkurrenzkampf bestehen und eigenwirtschaftlich arbeiten. Sie erhält - mit Ausnahmen im Bereich des Postautoverkehrs und bei der Zustellung von Zeitungen - keine staatlichen Abgeltungen für ihre Tätigkeit. Will die Post die vom Parlament gesetzten Ziele erreichen, muss sie einerseits Kosten senken und andererseits neue Einnahmenquellen erschliessen. Der Entscheid der Post zum Umbau des Poststellennetzes hält sich an diese Vorgaben. Die Umgestaltung des Poststellennetzes trägt den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung und sieht auch den gezielten Ausbau von Dienstleistungen (z. B. Beratung für Finanzdienstleistungen und E-Business, Verkauf von Drittprodukten) vor. Im Bereich der P-Poststellen wird dank der vorgesehenen neuen Angebote Hausservice, Filialen, Agenturlösungen oder mobile Post die postalische Grundversorgung auch zukünftig gewährleistet. Der Vorstoss geht von einer (ersatzlosen) Schliessung von bis zu 1000 Poststellen aus. Tatsache ist, dass nach den Plänen der Post in den nächsten fünf Jahren nur rund 80 Poststellen ohne Ersatzangebot geschlossen werden. Die übrigen vom Umbau betroffenen Poststellen werden in die erwähnten neuen Formen überführt. Fest steht, dass die Post auch nach dem Umbau des Poststellennetzes über eines der dichtesten Poststellennetze in Europa verfügen wird.</p><p>1. Das zuständige Departement wurde erstmals im vergangenen Sommer detaillierter über das Projekt informiert. Im Rahmen der laufenden Kontakte zwischen der Leitung der Post und dem Departement findet ein regelmässiger Meinungsaustausch auch über die Frage des Poststellennetzes statt. Der Konzernleiter der Post hat den Bundesrat überdies mündlich unterrichtet.</p><p>2. Der Bundesrat erwartet vom Unternehmen, dass mit dem Universaldienst für alle Postbenutzenden gleiche Leistungen in gleicher Qualität erbracht werden. In finanzieller Hinsicht wird Eigenwirtschaftlichkeit verlangt. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen ist die Festlegung der für die Erbringung des Dienstleistungsangebotes notwendigen Infrastruktur Sache der Post. Aufgrund dieser Sachlage und weil die landesweite Grundversorgung mit Dienstleistungen der Post und des Zahlungsverkehrs durch den vorgesehenen Umbau nicht gefährdet wird, ist es nicht sinnvoll, dass der Bundesrat eigene Vorschläge zur Entwicklung des Poststellennetzes erarbeitet.</p><p>3. Die Postgesetzgebung legt die Leistungen des flächendeckenden Universaldienstes fest, richtigerweise aber nicht die Infrastruktur für die Erbringung dieser Dienstleistungen. Die Schweiz wird, wie erwähnt, auch nach dem Umbau eines der dichtesten Poststellennetze in Europa haben. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Präsenz der Post in der Fläche wichtig ist, dass die Art dieser Präsenz jedoch den sich wandelnden Verhältnissen angepasst werden muss.</p><p>4. Die Post hat das Poststellennetz nach verschiedenen Kriterien (Kundenfrequenz, Anzahl bedienter Haushaltungen, Poststellendichte, Topographie, Distanzen und Tourismus) geprüft. Die Kosteneinsparung war folglich nur eines unter mehreren Kriterien. Wäre die Post als Unternehmen des Bundes ihrer staatspolitischen Verantwortung nicht nachgekommen und hätte sie ihr Stadt- und Landnetz nach reiner Kostenoptimierung und Kostendeckung redimensioniert, so müsste aufgrund entsprechender Studien von einer wesentlich geringeren Anzahl fester Poststellen ausgegangen werden.</p><p>5. Der Umbau des Netzes erstreckt sich über fünf Jahre. Es bestehen keine Pläne für einen weiteren massiven Abbau; indessen muss das Netz ständig neuen Anforderungen der Grundversorgung und des Marktes angepasst werden. Kostenoptimierungen, wie sie der vorgeschlagene Umbau des Poststellennetzes bewirken soll, sind für den Bundesrat eine der Massnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung der Grundversorgung. Näheres dazu kann der Antwort zur Frage 10 entnommen werden.</p><p>6./7. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.</p><p>8. Die Post wird in jedem Einzelfall vor einer Veränderung das Gespräch mit den kommunalen Behörden suchen. Es ist das Bestreben der Post, einvernehmliche Lösungen zu finden. Der abschliessende Entscheid über die konkreten Massnahmen liegt aber bei der Post.</p><p>9. Die Post ist verpflichtet, den Universaldienst in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen zu erbringen. Dies bedingt auch weiterhin dezentrale Organisationsstrukturen. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in den Rand- und Bergregionen dürften kaum spürbar sein. Der Umbau des Netzes ist mit dem Abbau von 100 Vollzeitstellen jährlich verbunden. Davon wird ein wesentlicher Teil auf die Optimierung der Stadtnetze entfallen. Entlassungen sind keine vorgesehen. Der Bundesrat hat im Übrigen am 23. August 2000 ein Aktionsprogramm beschlossen, um die Regionen, die von den Umstrukturierungen der Swisscom, SBB und Post besonders betroffen sind, bei der Bewältigung des Strukturwandels und der Stärkung ihrer Wertschöpfungskraft zu unterstützen. Das Aktionsprogramm umfasst verschiedene Stossrichtungen, wobei auch die drei Unternehmen und die Kantone ihre Beiträge zu leisten haben. In der letzten Wintersession haben die eidgenössischen Räte der vom Bundesrat zu diesem Zweck beantragten Aufstockung der bestehenden regional- und tourismuspolitischen Instrumente um 80 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre zugestimmt. Eine weitere Aufstockung ist zurzeit nicht vorgesehen.</p><p>10. Der Bundesrat hat im Vernehmlassungsbericht Gesamtpaket Post/Swisscom AG die Gründe für eine schrittweise weitere Öffnung des Postmarktes in der Schweiz dargelegt. Gleichzeitig hat er sich für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung im bisherigen Umfang ausgesprochen.</p><p>Es trifft nicht zu, dass die Universaldienste zu hundert Prozent von der Briefpost finanziert werden. Insbesondere die Bereiche Paketpost und Postfinance leisten Deckungsbeiträge an die Kosten des Universaldienstes. Die Inanspruchnahme der Infrastruktur, namentlich der Poststellen, wird den verschiedenen Geschäftsbereichen nach marktorientierten Preisen in Rechnung gestellt. Die verbleibenden ungedeckten Netzkosten werden dem Monopolbereich, somit im Wesentlichen der Briefpost, belastet.</p><p>Die Auswirkungen einer solchen Öffnung des Postmarktes auf die Briefpost und Paketpost werden im Bericht ebenfalls dargestellt. So wird angenommen, dass bei einem ersten Liberalisierungsschritt die Marktanteile der Post im Bereich der Briefpost vorerst nur langsam sinken werden. Bei der Paketpost hält die Post zurzeit noch einen Marktanteil von etwa 85 Prozent. Dieser Marktanteil dürfte bei einer Liberalisierung voraussichtlich etwas schneller abnehmen als bei der Briefpost.</p><p>Der Bericht erörtert die folgenden Möglichkeiten für eine künftige Finanzierung der Grundversorgung:</p><p>- Kostenoptimierung bei der Post;</p><p>- Eröffnung weiterer Geschäftsfelder zur Finanzierung der Grundversorgung;</p><p>- Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen;</p><p>- Einführung eines Konzessionssystems für private Anbieter von nicht reservierten Diensten.</p><p>Der Bundesrat schlägt zum heutigen Zeitpunkt die ersten beiden Möglichkeiten zur finanziellen Sicherstellung der postalischen Grundversorgung vor. Die beiden anderen Massnahmen stehen im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Vordergrund. So hat sich das Parlament in den Beratungen zum Postgesetz explizit gegen eine Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ausgesprochen.</p><p>Die im Bericht zum Gesamtpaket Post/Swisscom AG behandelten Themen Kostenoptimierung und neue Geschäftsfelder umfassen den Umbau des Poststellennetzes, das Reengineering der Briefverarbeitung, den Aufbau neuer Geschäftsfelder wie E-Business, die Übernahme von betriebsinternen Postdiensten, neue Zusammenarbeitsformen bei den internationalen Postdienstleistungen sowie den Ausbau von Postfinance zur Retailbank. Mit diesem Massnahmenpaket soll die Wettbewerbsfähigkeit der Post nachhaltig gestärkt werden und damit auch der entscheidende Schritt zur Sicherstellung der Finanzierung der Grundversorgung vollzogen werden. Der Bundesrat wird nach Eingang der Vernehmlassungen eine sorgfältige Lagebeurteilung vornehmen und gestützt darauf Anträge an die eidgenössischen Räte formulieren.</p><p>11. Es ist namentlich aus Gründen der Rechtsgleichheit keineswegs beabsichtigt, Gemeinden an den Kosten des Universaldienstes zu beteiligen. Im Falle von Partnerschaften übernimmt die Post die Kosten für die Sicherstellung der postalischen Grundversorgung. Wo eine Gemeinde weiter gehende Lösungen wünscht, als sie zur Erbringung des Service public nötig sind, wird die Post jeden Einzelfall prüfen. Der Bundesrat erachtet es als opportun, dass die ungedeckten Kosten für solche Zusatzleistungen von den Gemeinden getragen werden.</p><p>12. Der Bundesrat hält sich an die Vorgaben des Postgesetzes, wonach die Post einen flächendeckenden Universaldienst gewährleisten und die Eigenwirtschaftlichkeit erreichen muss. Im Vernehmlassungsbericht Gesamtpaket Post/Swisscom AG wird dargestellt, wie diese Vorgaben auch in Zukunft erreicht werden können. Allfällige Änderungen des Postgesetzes wären im Rahmen dieser Vorlage zu beschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>"Die schweizerische Post" hat am 18. Januar 2001 ihre Absicht zur Restrukturierung des Poststellennetzes mit der Schliessung von bis zu 1000 Poststellen und deren teilweisen Ersatz durch Agenturen, Filialen und einen erweiterten Zustelldienst bekannt gegeben. Mit dieser Massnahme sollen bis zu 150 Millionen Franken eingespart und somit die nach Berechnung der Post im Bereich des Poststellennetzes bestehende Unterdeckung von 500 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden.</p><p>Für die sozialdemokratische Fraktion ist unbestritten, dass das Poststellennetz kontinuierlich den Bedürfnissen der Kundschaft anzupassen ist. Dazu war die Post seit eh und je verpflichtet. Insofern sind laufend betriebswirtschaftliche Optimierungen vorzunehmen.</p><p>Mit den nunmehr angekündigten Massnahmen verlässt die Post jedoch den bis anhin unbestrittenen Grundsatz, wonach der Universaldienst in einem flächendeckenden Poststellennetz angeboten wird und der Verzicht auf eigene Poststellen in Städten und Dörfern unseres Landes, ungeachtet des Kostendeckungsgrades im Einzelfall, die absolute Ausnahme darstellt.</p><p>Angesichts der rudimentären Umschreibung des von der Post zu erbringenden Universaldienstes in den Artikeln 2 bis 4 des Postgesetzes (PG) steht der Entscheid über die Dichte des Poststellennetzes formal-rechtlich zwar in der Kompetenz der Post. Der Frage, inwieweit die Aufrechterhaltung eines landesweiten Poststellennetzes Gegenstand des Universaldienstes sein soll, kommt jedoch nicht nur betriebswirtschaftliche Bedeutung zu. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Entscheid von eminenter politischer Bedeutung, wie die Reaktionen der Bevölkerung sowie zahlreicher Gemeindebehörden in den letzten Wochen zeigen. Die von der Post euphemistisch als "Optimierung des Poststellennetzes" angekündigten Massnahmen stellen das bisherige System der postalischen Grundversorgung grundlegend infrage. Wird die Dichte des Poststellennetzes nur unter dem Kriterium der Kostenoptimierung beurteilt, so wird bei einer künftigen Minderung der Ertragsbasis der Post - z. B. bei einer Reduktion der Monopolgrenze (wie der Bundesrat sie in seinem Vernehmlassungsbericht Gesamtpaket Post/Swisscom AG vom Januar 2001 in Aussicht stellt) oder bei einer Erosion der Erträge von Postfinance bei einem Verzicht auf das Aktivgeschäft (Postbank) - der Druck auf das Poststellennetz mit Sicherheit weiter zunehmen. Die SP-Fraktion verlangt deshalb mit einer separaten Motion eine Ergänzung des Postgesetzes, das es ermöglicht, die Details des Universaldienstes im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit der Post festzulegen und die Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch den Bund abzugelten, soweit diese nicht mit dem Gesamtergebnis der Post gedeckt werden können.</p><p>Angesichts des von der Post hinsichtlich der Redimensionierung des Poststellennetzes angesetzten Zeitplans ersucht die SP-Fraktion den Bundesrat vorab um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. In welcher Art wurde er durch die Post über die vorgesehenen Restrukturierungsmassnahmen im Bereich des Poststellennetzes informiert?</p><p>2. Inwieweit hat er bzw. das zuständige Departement eigene Vorstellungen über die Entwicklung des Poststellennetzes in der Schweiz erarbeitet und auf die Entscheidfindung bei der Post Einfluss genommen? Entsprechen allfällige bundesrätliche Vorstellungen den Absichten der Post?</p><p>3. Erachtet auch er die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Poststellennetzes als Grundvoraussetzung für die bedürfnisgerechte Erbringung des Universaldienstes gemäss Artikel 2 bis 4 PG? </p><p>4. Erachtet er es als staatspolitisch vertretbar, die Dichte des Poststellennetzes vorab unter den Aspekten Kostenoptimierung und Kostendeckung festzulegen und auf staatspolitische Überlegungen vollständig zu verzichten?</p><p>5. Wie sieht er die weitere Zukunft des Poststellennetzes, namentlich die Gefahr einer weiteren massiven Redimensionierung desselben in Anbetracht des von ihm im Vernehmlassungsbericht Gesamtpaket Post/Swisscom AG vom Januar 2001 aufgezeichneten Kostendruckes auf die Post?</p><p>6. Welche Massnahmen sieht er in Anbetracht der sich abzeichnenden Entwicklung zur Erhaltung eines flächendeckenden Poststellennetzes in der Schweiz vor?</p><p>7. Stehen die mit der Schliessung von bis zu 1000 Poststellen verbundenen Einsparungen nach seiner Ansicht in Relation zum Gesamtergebnis der Post und in einem vernünftigen Verhältnis zum damit verursachten volkswirtschaftlichen und politischen Schaden?</p><p>8. Erachtet auch er eine einvernehmliche Regelung mit den lokalen Behörden als unabdingbare Voraussetzung für die Schliessung von Poststellen?</p><p>9. Wie beurteilt er die von der Post angekündigten Massnahmen und die sich darin widerspiegelnden langfristigen Tendenzen unter arbeitsmarktlichen Aspekten, insbesondere für die Rand- und Bergregionen?</p><p>10. Erachtet er heute und in absehbarer Zukunft die Finanzierung eines ausreichenden Universaldienstes als sichergestellt, sodass er unter Berücksichtigung der Entwicklung in den europäischen Staaten grundsätzlich gemäss Artikel 3 Absatz 3 PG zur Reduktion der Monopolgrenze in eigener Kompetenz befugt wäre? Falls ja: Wie begründet er in Anbetracht des von der Post als notwendig erachteten Dienstleistungsabbaus im Bereich des Universaldienstes diese Aussage? Trifft es zu, dass der Universaldienst der Post heute praktisch zu 100 Prozent durch die Erträge der Briefpost finanziert wird? Welche Auswirkungen auf die Ertragsseite hätte eine Reduktion der Monopolgrenze für die Briefpost in Anbetracht der zentralen Bedeutung der Briefpost für die Finanzierung des gesamten Universaldienstes? Erachtet er die Zulassung des Aktivgeschäftes der Post bzw. die Schaffung einer Postbank als unabdingbare Voraussetzung für die Sicherstellung der Finanzierung eines ausreichenden Universaldienstes gemäss Artikel 3 Absatz 3 PG?</p><p>11. Erachtet er es als opportun, wenn die Post den Gemeinden die Aufrechterhaltung einer Poststelle bzw. einen "besseren Service" unter der Voraussetzung einer Abgeltung der ungedeckten Kosten durch die Gemeinden offeriert? Wie verträgt sich eine derartige Praxis mit dem gesetzlichen Grundsatz, wonach die Post verpflichtet ist, den Universaldienst in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen anzubieten (Art. 2 Abs. 2 PG)?</p><p>12. Ist er bereit, die Post zu einer Sistierung ihres Programms zum Abbau der Poststellen anzuhalten, bis das Parlament im Rahmen einer Revision des Postgesetzes darüber entschieden hat, wie der Universaldienst der Post künftig finanziert werden soll und ob dem Bund bei der Umschreibung der Art der Leistungserbringung eine vermehrte Mitsprache (Leistungsvereinbarung) eingeräumt werden soll?</p>
  • Universaldienst der Post. Schliessung von Poststellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Post hat im Rahmen der Postreform 1998 vom Parlament einen anspruchsvollen Auftrag erhalten. Die Post muss zum einen die flächendeckende Grundversorgung (Service public) mit Postdienstleistungen zu angemessenen Preisen und in guter Qualität gewährleisten. Zum anderen muss die Post in einem immer härter werdenden Konkurrenzkampf bestehen und eigenwirtschaftlich arbeiten. Sie erhält - mit Ausnahmen im Bereich des Postautoverkehrs und bei der Zustellung von Zeitungen - keine staatlichen Abgeltungen für ihre Tätigkeit. Will die Post die vom Parlament gesetzten Ziele erreichen, muss sie einerseits Kosten senken und andererseits neue Einnahmenquellen erschliessen. Der Entscheid der Post zum Umbau des Poststellennetzes hält sich an diese Vorgaben. Die Umgestaltung des Poststellennetzes trägt den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung und sieht auch den gezielten Ausbau von Dienstleistungen (z. B. Beratung für Finanzdienstleistungen und E-Business, Verkauf von Drittprodukten) vor. Im Bereich der P-Poststellen wird dank der vorgesehenen neuen Angebote Hausservice, Filialen, Agenturlösungen oder mobile Post die postalische Grundversorgung auch zukünftig gewährleistet. Der Vorstoss geht von einer (ersatzlosen) Schliessung von bis zu 1000 Poststellen aus. Tatsache ist, dass nach den Plänen der Post in den nächsten fünf Jahren nur rund 80 Poststellen ohne Ersatzangebot geschlossen werden. Die übrigen vom Umbau betroffenen Poststellen werden in die erwähnten neuen Formen überführt. Fest steht, dass die Post auch nach dem Umbau des Poststellennetzes über eines der dichtesten Poststellennetze in Europa verfügen wird.</p><p>1. Das zuständige Departement wurde erstmals im vergangenen Sommer detaillierter über das Projekt informiert. Im Rahmen der laufenden Kontakte zwischen der Leitung der Post und dem Departement findet ein regelmässiger Meinungsaustausch auch über die Frage des Poststellennetzes statt. Der Konzernleiter der Post hat den Bundesrat überdies mündlich unterrichtet.</p><p>2. Der Bundesrat erwartet vom Unternehmen, dass mit dem Universaldienst für alle Postbenutzenden gleiche Leistungen in gleicher Qualität erbracht werden. In finanzieller Hinsicht wird Eigenwirtschaftlichkeit verlangt. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen ist die Festlegung der für die Erbringung des Dienstleistungsangebotes notwendigen Infrastruktur Sache der Post. Aufgrund dieser Sachlage und weil die landesweite Grundversorgung mit Dienstleistungen der Post und des Zahlungsverkehrs durch den vorgesehenen Umbau nicht gefährdet wird, ist es nicht sinnvoll, dass der Bundesrat eigene Vorschläge zur Entwicklung des Poststellennetzes erarbeitet.</p><p>3. Die Postgesetzgebung legt die Leistungen des flächendeckenden Universaldienstes fest, richtigerweise aber nicht die Infrastruktur für die Erbringung dieser Dienstleistungen. Die Schweiz wird, wie erwähnt, auch nach dem Umbau eines der dichtesten Poststellennetze in Europa haben. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Präsenz der Post in der Fläche wichtig ist, dass die Art dieser Präsenz jedoch den sich wandelnden Verhältnissen angepasst werden muss.</p><p>4. Die Post hat das Poststellennetz nach verschiedenen Kriterien (Kundenfrequenz, Anzahl bedienter Haushaltungen, Poststellendichte, Topographie, Distanzen und Tourismus) geprüft. Die Kosteneinsparung war folglich nur eines unter mehreren Kriterien. Wäre die Post als Unternehmen des Bundes ihrer staatspolitischen Verantwortung nicht nachgekommen und hätte sie ihr Stadt- und Landnetz nach reiner Kostenoptimierung und Kostendeckung redimensioniert, so müsste aufgrund entsprechender Studien von einer wesentlich geringeren Anzahl fester Poststellen ausgegangen werden.</p><p>5. Der Umbau des Netzes erstreckt sich über fünf Jahre. Es bestehen keine Pläne für einen weiteren massiven Abbau; indessen muss das Netz ständig neuen Anforderungen der Grundversorgung und des Marktes angepasst werden. Kostenoptimierungen, wie sie der vorgeschlagene Umbau des Poststellennetzes bewirken soll, sind für den Bundesrat eine der Massnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung der Grundversorgung. Näheres dazu kann der Antwort zur Frage 10 entnommen werden.</p><p>6./7. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.</p><p>8. Die Post wird in jedem Einzelfall vor einer Veränderung das Gespräch mit den kommunalen Behörden suchen. Es ist das Bestreben der Post, einvernehmliche Lösungen zu finden. Der abschliessende Entscheid über die konkreten Massnahmen liegt aber bei der Post.</p><p>9. Die Post ist verpflichtet, den Universaldienst in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen zu erbringen. Dies bedingt auch weiterhin dezentrale Organisationsstrukturen. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in den Rand- und Bergregionen dürften kaum spürbar sein. Der Umbau des Netzes ist mit dem Abbau von 100 Vollzeitstellen jährlich verbunden. Davon wird ein wesentlicher Teil auf die Optimierung der Stadtnetze entfallen. Entlassungen sind keine vorgesehen. Der Bundesrat hat im Übrigen am 23. August 2000 ein Aktionsprogramm beschlossen, um die Regionen, die von den Umstrukturierungen der Swisscom, SBB und Post besonders betroffen sind, bei der Bewältigung des Strukturwandels und der Stärkung ihrer Wertschöpfungskraft zu unterstützen. Das Aktionsprogramm umfasst verschiedene Stossrichtungen, wobei auch die drei Unternehmen und die Kantone ihre Beiträge zu leisten haben. In der letzten Wintersession haben die eidgenössischen Räte der vom Bundesrat zu diesem Zweck beantragten Aufstockung der bestehenden regional- und tourismuspolitischen Instrumente um 80 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre zugestimmt. Eine weitere Aufstockung ist zurzeit nicht vorgesehen.</p><p>10. Der Bundesrat hat im Vernehmlassungsbericht Gesamtpaket Post/Swisscom AG die Gründe für eine schrittweise weitere Öffnung des Postmarktes in der Schweiz dargelegt. Gleichzeitig hat er sich für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung im bisherigen Umfang ausgesprochen.</p><p>Es trifft nicht zu, dass die Universaldienste zu hundert Prozent von der Briefpost finanziert werden. Insbesondere die Bereiche Paketpost und Postfinance leisten Deckungsbeiträge an die Kosten des Universaldienstes. Die Inanspruchnahme der Infrastruktur, namentlich der Poststellen, wird den verschiedenen Geschäftsbereichen nach marktorientierten Preisen in Rechnung gestellt. Die verbleibenden ungedeckten Netzkosten werden dem Monopolbereich, somit im Wesentlichen der Briefpost, belastet.</p><p>Die Auswirkungen einer solchen Öffnung des Postmarktes auf die Briefpost und Paketpost werden im Bericht ebenfalls dargestellt. So wird angenommen, dass bei einem ersten Liberalisierungsschritt die Marktanteile der Post im Bereich der Briefpost vorerst nur langsam sinken werden. Bei der Paketpost hält die Post zurzeit noch einen Marktanteil von etwa 85 Prozent. Dieser Marktanteil dürfte bei einer Liberalisierung voraussichtlich etwas schneller abnehmen als bei der Briefpost.</p><p>Der Bericht erörtert die folgenden Möglichkeiten für eine künftige Finanzierung der Grundversorgung:</p><p>- Kostenoptimierung bei der Post;</p><p>- Eröffnung weiterer Geschäftsfelder zur Finanzierung der Grundversorgung;</p><p>- Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen;</p><p>- Einführung eines Konzessionssystems für private Anbieter von nicht reservierten Diensten.</p><p>Der Bundesrat schlägt zum heutigen Zeitpunkt die ersten beiden Möglichkeiten zur finanziellen Sicherstellung der postalischen Grundversorgung vor. Die beiden anderen Massnahmen stehen im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Vordergrund. So hat sich das Parlament in den Beratungen zum Postgesetz explizit gegen eine Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ausgesprochen.</p><p>Die im Bericht zum Gesamtpaket Post/Swisscom AG behandelten Themen Kostenoptimierung und neue Geschäftsfelder umfassen den Umbau des Poststellennetzes, das Reengineering der Briefverarbeitung, den Aufbau neuer Geschäftsfelder wie E-Business, die Übernahme von betriebsinternen Postdiensten, neue Zusammenarbeitsformen bei den internationalen Postdienstleistungen sowie den Ausbau von Postfinance zur Retailbank. Mit diesem Massnahmenpaket soll die Wettbewerbsfähigkeit der Post nachhaltig gestärkt werden und damit auch der entscheidende Schritt zur Sicherstellung der Finanzierung der Grundversorgung vollzogen werden. Der Bundesrat wird nach Eingang der Vernehmlassungen eine sorgfältige Lagebeurteilung vornehmen und gestützt darauf Anträge an die eidgenössischen Räte formulieren.</p><p>11. Es ist namentlich aus Gründen der Rechtsgleichheit keineswegs beabsichtigt, Gemeinden an den Kosten des Universaldienstes zu beteiligen. Im Falle von Partnerschaften übernimmt die Post die Kosten für die Sicherstellung der postalischen Grundversorgung. Wo eine Gemeinde weiter gehende Lösungen wünscht, als sie zur Erbringung des Service public nötig sind, wird die Post jeden Einzelfall prüfen. Der Bundesrat erachtet es als opportun, dass die ungedeckten Kosten für solche Zusatzleistungen von den Gemeinden getragen werden.</p><p>12. Der Bundesrat hält sich an die Vorgaben des Postgesetzes, wonach die Post einen flächendeckenden Universaldienst gewährleisten und die Eigenwirtschaftlichkeit erreichen muss. Im Vernehmlassungsbericht Gesamtpaket Post/Swisscom AG wird dargestellt, wie diese Vorgaben auch in Zukunft erreicht werden können. Allfällige Änderungen des Postgesetzes wären im Rahmen dieser Vorlage zu beschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>"Die schweizerische Post" hat am 18. Januar 2001 ihre Absicht zur Restrukturierung des Poststellennetzes mit der Schliessung von bis zu 1000 Poststellen und deren teilweisen Ersatz durch Agenturen, Filialen und einen erweiterten Zustelldienst bekannt gegeben. Mit dieser Massnahme sollen bis zu 150 Millionen Franken eingespart und somit die nach Berechnung der Post im Bereich des Poststellennetzes bestehende Unterdeckung von 500 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden.</p><p>Für die sozialdemokratische Fraktion ist unbestritten, dass das Poststellennetz kontinuierlich den Bedürfnissen der Kundschaft anzupassen ist. Dazu war die Post seit eh und je verpflichtet. Insofern sind laufend betriebswirtschaftliche Optimierungen vorzunehmen.</p><p>Mit den nunmehr angekündigten Massnahmen verlässt die Post jedoch den bis anhin unbestrittenen Grundsatz, wonach der Universaldienst in einem flächendeckenden Poststellennetz angeboten wird und der Verzicht auf eigene Poststellen in Städten und Dörfern unseres Landes, ungeachtet des Kostendeckungsgrades im Einzelfall, die absolute Ausnahme darstellt.</p><p>Angesichts der rudimentären Umschreibung des von der Post zu erbringenden Universaldienstes in den Artikeln 2 bis 4 des Postgesetzes (PG) steht der Entscheid über die Dichte des Poststellennetzes formal-rechtlich zwar in der Kompetenz der Post. Der Frage, inwieweit die Aufrechterhaltung eines landesweiten Poststellennetzes Gegenstand des Universaldienstes sein soll, kommt jedoch nicht nur betriebswirtschaftliche Bedeutung zu. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Entscheid von eminenter politischer Bedeutung, wie die Reaktionen der Bevölkerung sowie zahlreicher Gemeindebehörden in den letzten Wochen zeigen. Die von der Post euphemistisch als "Optimierung des Poststellennetzes" angekündigten Massnahmen stellen das bisherige System der postalischen Grundversorgung grundlegend infrage. Wird die Dichte des Poststellennetzes nur unter dem Kriterium der Kostenoptimierung beurteilt, so wird bei einer künftigen Minderung der Ertragsbasis der Post - z. B. bei einer Reduktion der Monopolgrenze (wie der Bundesrat sie in seinem Vernehmlassungsbericht Gesamtpaket Post/Swisscom AG vom Januar 2001 in Aussicht stellt) oder bei einer Erosion der Erträge von Postfinance bei einem Verzicht auf das Aktivgeschäft (Postbank) - der Druck auf das Poststellennetz mit Sicherheit weiter zunehmen. Die SP-Fraktion verlangt deshalb mit einer separaten Motion eine Ergänzung des Postgesetzes, das es ermöglicht, die Details des Universaldienstes im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit der Post festzulegen und die Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch den Bund abzugelten, soweit diese nicht mit dem Gesamtergebnis der Post gedeckt werden können.</p><p>Angesichts des von der Post hinsichtlich der Redimensionierung des Poststellennetzes angesetzten Zeitplans ersucht die SP-Fraktion den Bundesrat vorab um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. In welcher Art wurde er durch die Post über die vorgesehenen Restrukturierungsmassnahmen im Bereich des Poststellennetzes informiert?</p><p>2. Inwieweit hat er bzw. das zuständige Departement eigene Vorstellungen über die Entwicklung des Poststellennetzes in der Schweiz erarbeitet und auf die Entscheidfindung bei der Post Einfluss genommen? Entsprechen allfällige bundesrätliche Vorstellungen den Absichten der Post?</p><p>3. Erachtet auch er die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Poststellennetzes als Grundvoraussetzung für die bedürfnisgerechte Erbringung des Universaldienstes gemäss Artikel 2 bis 4 PG? </p><p>4. Erachtet er es als staatspolitisch vertretbar, die Dichte des Poststellennetzes vorab unter den Aspekten Kostenoptimierung und Kostendeckung festzulegen und auf staatspolitische Überlegungen vollständig zu verzichten?</p><p>5. Wie sieht er die weitere Zukunft des Poststellennetzes, namentlich die Gefahr einer weiteren massiven Redimensionierung desselben in Anbetracht des von ihm im Vernehmlassungsbericht Gesamtpaket Post/Swisscom AG vom Januar 2001 aufgezeichneten Kostendruckes auf die Post?</p><p>6. Welche Massnahmen sieht er in Anbetracht der sich abzeichnenden Entwicklung zur Erhaltung eines flächendeckenden Poststellennetzes in der Schweiz vor?</p><p>7. Stehen die mit der Schliessung von bis zu 1000 Poststellen verbundenen Einsparungen nach seiner Ansicht in Relation zum Gesamtergebnis der Post und in einem vernünftigen Verhältnis zum damit verursachten volkswirtschaftlichen und politischen Schaden?</p><p>8. Erachtet auch er eine einvernehmliche Regelung mit den lokalen Behörden als unabdingbare Voraussetzung für die Schliessung von Poststellen?</p><p>9. Wie beurteilt er die von der Post angekündigten Massnahmen und die sich darin widerspiegelnden langfristigen Tendenzen unter arbeitsmarktlichen Aspekten, insbesondere für die Rand- und Bergregionen?</p><p>10. Erachtet er heute und in absehbarer Zukunft die Finanzierung eines ausreichenden Universaldienstes als sichergestellt, sodass er unter Berücksichtigung der Entwicklung in den europäischen Staaten grundsätzlich gemäss Artikel 3 Absatz 3 PG zur Reduktion der Monopolgrenze in eigener Kompetenz befugt wäre? Falls ja: Wie begründet er in Anbetracht des von der Post als notwendig erachteten Dienstleistungsabbaus im Bereich des Universaldienstes diese Aussage? Trifft es zu, dass der Universaldienst der Post heute praktisch zu 100 Prozent durch die Erträge der Briefpost finanziert wird? Welche Auswirkungen auf die Ertragsseite hätte eine Reduktion der Monopolgrenze für die Briefpost in Anbetracht der zentralen Bedeutung der Briefpost für die Finanzierung des gesamten Universaldienstes? Erachtet er die Zulassung des Aktivgeschäftes der Post bzw. die Schaffung einer Postbank als unabdingbare Voraussetzung für die Sicherstellung der Finanzierung eines ausreichenden Universaldienstes gemäss Artikel 3 Absatz 3 PG?</p><p>11. Erachtet er es als opportun, wenn die Post den Gemeinden die Aufrechterhaltung einer Poststelle bzw. einen "besseren Service" unter der Voraussetzung einer Abgeltung der ungedeckten Kosten durch die Gemeinden offeriert? Wie verträgt sich eine derartige Praxis mit dem gesetzlichen Grundsatz, wonach die Post verpflichtet ist, den Universaldienst in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen anzubieten (Art. 2 Abs. 2 PG)?</p><p>12. Ist er bereit, die Post zu einer Sistierung ihres Programms zum Abbau der Poststellen anzuhalten, bis das Parlament im Rahmen einer Revision des Postgesetzes darüber entschieden hat, wie der Universaldienst der Post künftig finanziert werden soll und ob dem Bund bei der Umschreibung der Art der Leistungserbringung eine vermehrte Mitsprache (Leistungsvereinbarung) eingeräumt werden soll?</p>
    • Universaldienst der Post. Schliessung von Poststellen

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