Arbeitsbewilligungen für Spitzentechnologieunternehmen
- ShortId
-
01.3028
- Id
-
20013028
- Updated
-
10.04.2024 11:53
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitsbewilligungen für Spitzentechnologieunternehmen
- AdditionalIndexing
-
15;Arbeitserlaubnis;neue Technologie;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in;Facharbeiter/in
- 1
-
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- L05K0706010508, neue Technologie
- L06K070202020102, Facharbeiter/in
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kantone verwalten zurzeit die vom Bund gewährten Quoten für die Arbeitsbewilligung B. Die Jahreskontingente decken zugleich die Bewilligungsgesuche herkömmlicher Unternehmen und die von Spitzentechnologieunternehmen, die in der Schweiz gegründet werden sollen oder sich hier niederlassen oder vergrössern wollen. Der Interessenkonflikt liegt auf der Hand, und die Kantone bemühen sich legitimerweise, in erster Linie die Bedürfnisse der bereits ansässigen Unternehmen zu befriedigen.</p><p>Folglich wird die Entwicklung der New Economy massiv gebremst. Einer Untersuchung des Genfer Berufsverbandes Le Réseau bei 500 ausgewählten "Start up"-Unternehmen zufolge sahen 72 Prozent der Befragten die Vergabe von Arbeitsbewilligungen als Schlüsselfaktor für die Entscheidung über eine Niederlassung in der Schweiz an. In 43 Prozent der Fälle fand der Aufbau der Unternehmen wegen Problemen mit der Beschaffung von Arbeitsbewilligungen teilweise oder ganz im Ausland statt. Einige Kantone weisen darauf hin, dass das Kontingent für 2001 bereits Mitte Jahr ausgeschöpft sein wird.</p><p>Ausserdem ist bekannt, in welchem Masse die Entwicklung von Spitzentechnologien in Nordamerika oder Südostasien von der massiven Anwerbung ausländischer Fachleute abhängig ist. Diesen wird bezüglich der Arbeitsbewilligung und sogar bei Passangelegenheiten jegliche Vergünstigung gewährt.</p><p>Die Schweiz erfüllt alle Voraussetzungen, um zu einem weltweit führenden Zentrum für Spitzentechnologien zu werden, welche die serbelnden Industriezweige durch neue Tätigkeitsbereiche ersetzen könnten - Bereiche, die eine höhere Wertschöpfung versprechen und Arbeitsplätze schaffen, wie z. B. die Nanotechnologie, die Gentechnologie, die Informations- und Telekommunikationstechnologie usw. Zurzeit besteht das einzige Hindernis im Mangel an Arbeitsbewilligungen.</p>
- <p>Durch die rasante Wirtschaftsentwicklung ist die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften in jüngster Zeit gestiegen. Diese Feststellung gilt vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Daneben bestehen jedoch gleichberechtigte Anliegen anderer Branchen, welchen der Bundesrat ebenfalls Rechnung zu tragen hat. Abgesehen von der Tatsache, dass eine vielseitige Wirtschaftsstruktur zum Wohlergehen der Bevölkerung beiträgt, müssen die vorgebrachten Forderungen auch in einen gesellschaftspolitischen Kontext gestellt werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Hochtechnologie für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung bewusst. Er verabschiedete bereits 1998 eine Strategie zur Förderung der Informationsgesellschaft in der Schweiz, an deren Umsetzung die zuständigen Departemente arbeiten. Vor allem im Bereich der Aus- und Weiterbildung wurden durch die Realisierung neuer Basiskonzepte und die Institutionalisierung von Fachhochschulen enorme Anstrengungen unternommen, um der Nachfrage nach Informatikern möglichst rasch zu begegnen.</p><p>Die Schaffung eines jährlichen Sonderkontingentes von 10 000 Einheiten zum Zweck der Ansiedelung neuer Technologieunternehmen wäre aus politischen Gründen kaum vertretbar. Diese Forderung stützt sich gemäss Begründung der Motion u. a. auf eine Umfrage der Berufsorganisation Le Réseau in Genf. Entsprechende Erkenntnisse können jedoch nicht auf die ganze Schweiz hochgerechnet werden. Von der Konjunkturforschungsstelle an der ETH Zürich durchgeführte Firmenumfragen weisen z. B. nicht auf einen allgemein ungedeckten Bedarf an Hightech-Fachkräften hin, welcher das Wirtschaftswachstum in der Schweiz merklich hindern würde, und die Unternehmen scheinen gangbare Lösungen zu finden.</p><p>Ende Oktober 2000 stieg die Beanspruchung der verfügbaren Einheiten für Jahresbewilligungen mit 90 Prozent auf einen neuen Höchstwert. Davon entfielen aufgrund der beim Bund eingegangenen Gesuche rund 20 Prozent auf die Informatikbranche. Der von der Gesamtwirtschaft angemeldete Bedarf weist per Ende März 2001 erneut eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr auf. Der Bundesrat verfolgt deshalb aufmerksam die weitere Entwicklung.</p><p>Der Bundesrat hat es bisher konsequent abgelehnt, Sonderkontingente für gewisse Branchen festzulegen, dies umso mehr, als der Bund den Kantonen von Gesetzes wegen keine Bewilligungen aufdrängen kann. Ein Hauptgrund für die heutige Knappheit an Fachkräften besteht in der rasanten Geschwindigkeit des technologischen Wandels, den Anfang der Neunzigerjahre kaum jemand voraussah. Ein weiterer Grund scheint gemäss Untersuchungen darin zu bestehen, dass viele Firmen keine längerfristige Personalplanung betreiben und von plötzlich auftretenden Entwicklungen überrascht werden. Gerade in Zeiten verstärkter Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften ist aber auch die Wirtschaft selber dazu aufgerufen, die Förderung von Nachwuchskräften voranzutreiben.</p><p>Zudem bleibt ungewiss, wie lange die grosse Nachfrage nach Informatikern anhalten wird. Betrachtet man z. B. die jüngste Börsenentwicklung der Technologiewerte, ist in absehbarer Zeit eine Konsolidierungsphase nicht auszuschliessen. Dies könnte bedeuten, dass Hightech-Firmen - wie die Praxis bereits gezeigt hat - fusionieren oder sogar ganz aus dem Markt ausscheiden. Dadurch würden auch in diesem Bereich immer wieder Spezialisten für andere Unternehmen frei. Zudem darf vermutet werden, dass aufgrund des heutigen, vielseitigen Ausbildungsangebotes in wenigen Jahren Informatikerinnen und Informatiker in einer Zahl auf den Arbeitsmarkt gelangen, die dem jährlich zu erwartenden Ersatz- und Neubedarf Rechnung tragen wird.</p><p>Wenn orts- und berufsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen angeboten wurden, konnte die Freigabe von Kontingentseinheiten bis anhin in der Regel ohne Probleme erfolgen. Im Rahmen von Kadertransfers oder Forschungsaufträgen ermöglichen zudem so genannte Eilformulare eine beschleunigte Behandlung der Anträge durch die zuständigen Kantons- und Bundesbehörden. Ein Gesuchsverfahren ohne Einbindung der Kantone würde den regionalen Bedürfnissen nicht Rechnung tragen und die arbeitsmarktliche Prüfung vor Ort vernachlässigen.</p><p>Ein Vergleich mit den USA ist in vielerlei Hinsicht fragwürdig. Zum einen, weil sich in keinem anderen Land ein so hoher Anteil an weltweit führenden Software-Firmen konzentriert und der Bedarf an Computerfachleuten in Amerika dementsprechend gross ist. Zum anderen befindet sich eine grosse Zahl hochqualifizierter Ausländer bereits dort und muss nicht wie hierzulande - in einem nicht englischsprachigen Gebiet - erst angeworben werden. Es handelt sich hierbei vielfach um Absolventen renommierter US-Universitäten, die ihre Tätigkeit in der amerikanischen Privatindustrie fortsetzen möchten. Als Ergänzung dazu bleibt anzumerken, dass die deutsche Regierung aufgrund eines vom Bundesverband der deutschen Informatikbranche geschätzten Fehlbedarfes an 75 000 Computerexperten die Erteilung von 20 000 Greencards zugesichert hatte. Eine Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg ergab jedoch, dass diese Möglichkeiten bisher nur zu einem Bruchteil genutzt wurden.</p><p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die in der Motion zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften ein wesentliches Investitionskriterium für die Ansiedelung von Neuunternehmen darstellt. Allerdings hängt die wirtschaftliche Standortwahl nicht nur von genügend grossen Kontingenten und einem effizienten Zulassungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte ab, sondern auch von zahlreichen anderen Faktoren, welche der Bundesrat nur teilweise oder überhaupt nicht beeinflussen kann. Bestimmend sind zudem geographische Gegebenheiten, das Angebot von angemessenem Wohn- und Geschäftsraum, oftmals auch englischsprachige Einschulungsmöglichkeiten für Kinder, das übrige Wirtschaftsumfeld oder steuerliche Aspekte.</p><p>Zunächst aber wird der Schweizer Arbeitgeberschaft beim Inkrafttreten des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU ein Arbeitsmarkt von zusätzlich 150 Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Verfügung stehen. Der Bundesrat verfolgt nach wie vor die ausländerpolitischen Ziele, wie er sie u. a. bei der Abstimmung über die bilateralen Verträge mit der EU und bei derjenigen über die 18-Prozent-Initiative oder jüngst auch im Entwurf zu einem neuen Ausländergesetz betont hat:</p><p>- Freizügigkeit gegenüber den EU- und Efta-Ländern; und</p><p>- eine restriktive Zulassung von gut qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten.</p><p>In diesem Sinne hält der Bundesrat die vier gleichlautenden Motionen Neirynck, Polla, Frey Claude und Cornu nicht für angemessen und beantragt, diese abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein jährliches Sonderkontingent von 10 000 Arbeitsbewilligungen B für Spitzentechnologieunternehmen zur Verfügung zu stellen, die sich in der Schweiz niederlassen. Dieses Kontingent dient ausschliesslich der Anwerbung von ausländischen Fachleuten für diese Technologien. Es wird vom Bund direkt verwaltet.</p><p>Der Bundesrat formuliert die Bedingungen, welche die Unternehmen und die Spezialisten erfüllen müssen. Ist dies der Fall, wird den Anträgen auf Arbeitsbewilligung innerhalb einer Woche entsprochen. Das Kontingent wird je nach Bedarf in dieser Sparte des Arbeitsmarktes jährlich erneuert.</p>
- Arbeitsbewilligungen für Spitzentechnologieunternehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- 20013029
- 20013031
- 20013118
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kantone verwalten zurzeit die vom Bund gewährten Quoten für die Arbeitsbewilligung B. Die Jahreskontingente decken zugleich die Bewilligungsgesuche herkömmlicher Unternehmen und die von Spitzentechnologieunternehmen, die in der Schweiz gegründet werden sollen oder sich hier niederlassen oder vergrössern wollen. Der Interessenkonflikt liegt auf der Hand, und die Kantone bemühen sich legitimerweise, in erster Linie die Bedürfnisse der bereits ansässigen Unternehmen zu befriedigen.</p><p>Folglich wird die Entwicklung der New Economy massiv gebremst. Einer Untersuchung des Genfer Berufsverbandes Le Réseau bei 500 ausgewählten "Start up"-Unternehmen zufolge sahen 72 Prozent der Befragten die Vergabe von Arbeitsbewilligungen als Schlüsselfaktor für die Entscheidung über eine Niederlassung in der Schweiz an. In 43 Prozent der Fälle fand der Aufbau der Unternehmen wegen Problemen mit der Beschaffung von Arbeitsbewilligungen teilweise oder ganz im Ausland statt. Einige Kantone weisen darauf hin, dass das Kontingent für 2001 bereits Mitte Jahr ausgeschöpft sein wird.</p><p>Ausserdem ist bekannt, in welchem Masse die Entwicklung von Spitzentechnologien in Nordamerika oder Südostasien von der massiven Anwerbung ausländischer Fachleute abhängig ist. Diesen wird bezüglich der Arbeitsbewilligung und sogar bei Passangelegenheiten jegliche Vergünstigung gewährt.</p><p>Die Schweiz erfüllt alle Voraussetzungen, um zu einem weltweit führenden Zentrum für Spitzentechnologien zu werden, welche die serbelnden Industriezweige durch neue Tätigkeitsbereiche ersetzen könnten - Bereiche, die eine höhere Wertschöpfung versprechen und Arbeitsplätze schaffen, wie z. B. die Nanotechnologie, die Gentechnologie, die Informations- und Telekommunikationstechnologie usw. Zurzeit besteht das einzige Hindernis im Mangel an Arbeitsbewilligungen.</p>
- <p>Durch die rasante Wirtschaftsentwicklung ist die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften in jüngster Zeit gestiegen. Diese Feststellung gilt vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Daneben bestehen jedoch gleichberechtigte Anliegen anderer Branchen, welchen der Bundesrat ebenfalls Rechnung zu tragen hat. Abgesehen von der Tatsache, dass eine vielseitige Wirtschaftsstruktur zum Wohlergehen der Bevölkerung beiträgt, müssen die vorgebrachten Forderungen auch in einen gesellschaftspolitischen Kontext gestellt werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Hochtechnologie für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung bewusst. Er verabschiedete bereits 1998 eine Strategie zur Förderung der Informationsgesellschaft in der Schweiz, an deren Umsetzung die zuständigen Departemente arbeiten. Vor allem im Bereich der Aus- und Weiterbildung wurden durch die Realisierung neuer Basiskonzepte und die Institutionalisierung von Fachhochschulen enorme Anstrengungen unternommen, um der Nachfrage nach Informatikern möglichst rasch zu begegnen.</p><p>Die Schaffung eines jährlichen Sonderkontingentes von 10 000 Einheiten zum Zweck der Ansiedelung neuer Technologieunternehmen wäre aus politischen Gründen kaum vertretbar. Diese Forderung stützt sich gemäss Begründung der Motion u. a. auf eine Umfrage der Berufsorganisation Le Réseau in Genf. Entsprechende Erkenntnisse können jedoch nicht auf die ganze Schweiz hochgerechnet werden. Von der Konjunkturforschungsstelle an der ETH Zürich durchgeführte Firmenumfragen weisen z. B. nicht auf einen allgemein ungedeckten Bedarf an Hightech-Fachkräften hin, welcher das Wirtschaftswachstum in der Schweiz merklich hindern würde, und die Unternehmen scheinen gangbare Lösungen zu finden.</p><p>Ende Oktober 2000 stieg die Beanspruchung der verfügbaren Einheiten für Jahresbewilligungen mit 90 Prozent auf einen neuen Höchstwert. Davon entfielen aufgrund der beim Bund eingegangenen Gesuche rund 20 Prozent auf die Informatikbranche. Der von der Gesamtwirtschaft angemeldete Bedarf weist per Ende März 2001 erneut eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr auf. Der Bundesrat verfolgt deshalb aufmerksam die weitere Entwicklung.</p><p>Der Bundesrat hat es bisher konsequent abgelehnt, Sonderkontingente für gewisse Branchen festzulegen, dies umso mehr, als der Bund den Kantonen von Gesetzes wegen keine Bewilligungen aufdrängen kann. Ein Hauptgrund für die heutige Knappheit an Fachkräften besteht in der rasanten Geschwindigkeit des technologischen Wandels, den Anfang der Neunzigerjahre kaum jemand voraussah. Ein weiterer Grund scheint gemäss Untersuchungen darin zu bestehen, dass viele Firmen keine längerfristige Personalplanung betreiben und von plötzlich auftretenden Entwicklungen überrascht werden. Gerade in Zeiten verstärkter Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften ist aber auch die Wirtschaft selber dazu aufgerufen, die Förderung von Nachwuchskräften voranzutreiben.</p><p>Zudem bleibt ungewiss, wie lange die grosse Nachfrage nach Informatikern anhalten wird. Betrachtet man z. B. die jüngste Börsenentwicklung der Technologiewerte, ist in absehbarer Zeit eine Konsolidierungsphase nicht auszuschliessen. Dies könnte bedeuten, dass Hightech-Firmen - wie die Praxis bereits gezeigt hat - fusionieren oder sogar ganz aus dem Markt ausscheiden. Dadurch würden auch in diesem Bereich immer wieder Spezialisten für andere Unternehmen frei. Zudem darf vermutet werden, dass aufgrund des heutigen, vielseitigen Ausbildungsangebotes in wenigen Jahren Informatikerinnen und Informatiker in einer Zahl auf den Arbeitsmarkt gelangen, die dem jährlich zu erwartenden Ersatz- und Neubedarf Rechnung tragen wird.</p><p>Wenn orts- und berufsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen angeboten wurden, konnte die Freigabe von Kontingentseinheiten bis anhin in der Regel ohne Probleme erfolgen. Im Rahmen von Kadertransfers oder Forschungsaufträgen ermöglichen zudem so genannte Eilformulare eine beschleunigte Behandlung der Anträge durch die zuständigen Kantons- und Bundesbehörden. Ein Gesuchsverfahren ohne Einbindung der Kantone würde den regionalen Bedürfnissen nicht Rechnung tragen und die arbeitsmarktliche Prüfung vor Ort vernachlässigen.</p><p>Ein Vergleich mit den USA ist in vielerlei Hinsicht fragwürdig. Zum einen, weil sich in keinem anderen Land ein so hoher Anteil an weltweit führenden Software-Firmen konzentriert und der Bedarf an Computerfachleuten in Amerika dementsprechend gross ist. Zum anderen befindet sich eine grosse Zahl hochqualifizierter Ausländer bereits dort und muss nicht wie hierzulande - in einem nicht englischsprachigen Gebiet - erst angeworben werden. Es handelt sich hierbei vielfach um Absolventen renommierter US-Universitäten, die ihre Tätigkeit in der amerikanischen Privatindustrie fortsetzen möchten. Als Ergänzung dazu bleibt anzumerken, dass die deutsche Regierung aufgrund eines vom Bundesverband der deutschen Informatikbranche geschätzten Fehlbedarfes an 75 000 Computerexperten die Erteilung von 20 000 Greencards zugesichert hatte. Eine Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg ergab jedoch, dass diese Möglichkeiten bisher nur zu einem Bruchteil genutzt wurden.</p><p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die in der Motion zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften ein wesentliches Investitionskriterium für die Ansiedelung von Neuunternehmen darstellt. Allerdings hängt die wirtschaftliche Standortwahl nicht nur von genügend grossen Kontingenten und einem effizienten Zulassungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte ab, sondern auch von zahlreichen anderen Faktoren, welche der Bundesrat nur teilweise oder überhaupt nicht beeinflussen kann. Bestimmend sind zudem geographische Gegebenheiten, das Angebot von angemessenem Wohn- und Geschäftsraum, oftmals auch englischsprachige Einschulungsmöglichkeiten für Kinder, das übrige Wirtschaftsumfeld oder steuerliche Aspekte.</p><p>Zunächst aber wird der Schweizer Arbeitgeberschaft beim Inkrafttreten des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU ein Arbeitsmarkt von zusätzlich 150 Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Verfügung stehen. Der Bundesrat verfolgt nach wie vor die ausländerpolitischen Ziele, wie er sie u. a. bei der Abstimmung über die bilateralen Verträge mit der EU und bei derjenigen über die 18-Prozent-Initiative oder jüngst auch im Entwurf zu einem neuen Ausländergesetz betont hat:</p><p>- Freizügigkeit gegenüber den EU- und Efta-Ländern; und</p><p>- eine restriktive Zulassung von gut qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten.</p><p>In diesem Sinne hält der Bundesrat die vier gleichlautenden Motionen Neirynck, Polla, Frey Claude und Cornu nicht für angemessen und beantragt, diese abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein jährliches Sonderkontingent von 10 000 Arbeitsbewilligungen B für Spitzentechnologieunternehmen zur Verfügung zu stellen, die sich in der Schweiz niederlassen. Dieses Kontingent dient ausschliesslich der Anwerbung von ausländischen Fachleuten für diese Technologien. Es wird vom Bund direkt verwaltet.</p><p>Der Bundesrat formuliert die Bedingungen, welche die Unternehmen und die Spezialisten erfüllen müssen. Ist dies der Fall, wird den Anträgen auf Arbeitsbewilligung innerhalb einer Woche entsprochen. Das Kontingent wird je nach Bedarf in dieser Sparte des Arbeitsmarktes jährlich erneuert.</p>
- Arbeitsbewilligungen für Spitzentechnologieunternehmen
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